Titel: Ueber Neuerungen im Mühlenwesen; von Prof. Fr. Kick.
Autor: Fr. Kick
Fundstelle: Band 260, Jahrgang 1886, S. 1
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Ueber Neuerungen im Mühlenwesen; von Prof. Fr. Kick. (Patentklasse 50. Fortsetzung des Berichtes Bd. 259 S. 385.) Mit Abbildungen auf Tafel 1 ff. Kick, über Neuerungen im Mühlenwesen. 7) Es folge nun die Besprechung der Neuerungen an den Desintegratoren, Schleudermühlen oder Schlagstiftmaschinen selbst und sei zunächst auf die bereits in dem früheren Theile dieses Berichtes (S. 394 v. Bd.) erwähnten Dismembratoren mit Ventilator von Nagel und Kaemp in Hamburg (* D. R. P. Nr. 26904 vom 23. Februar 1883 und Zusatz * Nr. 29512 vom 15. Mai 1884) näher eingegangen. Es enthalten diese beiden Patente verschiedene Anordnungen der Verbindung des Dismembrators mit Ventilatoren. Das Uebereinstimmende dieser Anordnungen liegt darin, daſs die Achse der Stiftenscheibe zugleich auch Ventilatorachse ist, daſs sich daher beide mit gleicher Umlaufzahl drehen. Im Uebrigen kann die Anordnung sehr verschieden sein: Bei einem einfachen Dismembrator kann der Ventilator gesondert als Saugventilator hinter die rotirende Stiftenscheibe gestellt sein, derart, daſs er die von der Schlagstiftscheibe ausgeschleuderte Luft und das Mahlgut ansaugt und in ein senkrechtes Rohr treibt, in welchem das Mahlgut bis unter Dach gehoben werden kann. Um hierbei den Ventilator genügend mit Luft zu speisen, ist demselben auch gestattet, äuſsere Luft in regulirbarer Menge anzusaugen. Bei einem doppelten Dismembrator ist die Stiftenscheibe beiderseits mit Stiften oder Schlagbolzen besetzt und sind hier zwei Ventilatoren angebracht, deren Aufgabe für jede Abtheilung des Dismembrators die früher erwähnte ist. Bei einer dritten Anordnung ist die Stiftenscheibe eines doppelten Dismembrators über die Schlagstifte hinaus fortgesetzt und trägt beiderseits zahlreiche, kleine Ventilatorflügel f, wie dies Fig. 1 Taf. 1 andeutet; hierbei wird der gröſsere Theil der zur Hebung des Mahlgutes erforderlichen Luft durch die Oeffnungen e im Gehäuse angesaugt. Eine vierte Anordnung ist endlich in Fig. 2 Taf. 1 im senkrechten Durchschnitte dargestellt. Dieser Dismembrator ist ein einfacher und sind an der Rückwand der Stiftenscheibe S die gröſseren Flügel c, an der mit Stiften besetzten Vorderwand die kleineren Flügel i angebracht; dadurch soll der auf beide Scheibenseiten sonst ungleich wirkende Luftdruck möglichst ausgeglichen und ein Schub in der Achsenrichtung vermieden oder doch möglichst herabgemindert werden. Die Schlagstiftmaschine von Bergmann und Schlee in Halle a. S. (* D. R. P. Nr. 28949 vom 16. März 1884 und Zusatz * Nr. 29484 vom 25. Mai 1884) hat zu dem in der Patentbeschreibung angegebenen Zwecke: „dem Uebelstande eines zu raschen Mahlgutdurchganges abzuhelfen“, die in Fig. 3 Taf. 1 im Längsschnitte dargestellte Anordnung erhalten, a ist die Speisewalze, b die Zuführungsschnecke, c und d sind zwei Desintegratorscheiben, t und m Trommel und Mantel, welche die Fortsetzung dieser Scheiben bilden und das Mahlgut zwingen, länger in der Maschine zu verweilen und zahlreichere Stöſse zu empfangen. Die Stifte der Trommel und des Mantels sind im Querschnitte länglich oval und so schräg gestellt, daſs sie die Weiterführung des Mahlgutes fördern. Um die Geschwindigkeit dieser Weiterbewegung ändern zu können, lassen sich die am Mantel angebrachten Stifte durch Vorrichtungen, welche an jeder Stiftenreihe angebracht sind, verstellen, d.h. um ihre Achsen etwas verdrehen. An dem cylindrischen Theile der Trommel sind schief gestellte Schlagleisten l, welche das Mahlgut gegen das Sieb m1 werfen. Wie aus Fig. 3 ersichtlich, erhält die Trommel ihre Bewegung von der Riemenscheibe s1, der Mantel von der Riemenscheibe s2. Das feine Mahlgut, welches durch das Sieb geht, gelangt nach dem Auslaufe z1, das grobe Mahlgut nach z2. Dem Berichterstatter erscheint es fraglich, ob den Zwecken einer entwickelten Müllerei durch diese Anordnung gedient sein kann. Jedenfalls wird sich dort, wo die Scheibe sich an den Mantel setzt, Mahlgut häufen und leicht über die Gebühr erwärmen. Die übrigen hierher gehörigen patentirten Neuerungen (C. Schütze Nr. 24803, C. Schröder Nr. 28859 und 29719 bez. J. Hospelt Nr. 33185) erscheinen für Getreidevermahlungen von keinem Belange. 8) Weizenschneidmaschinen, Weizenspaltmaschinen. Die Weizenschneidmaschinen haben bekanntlich den Zweck, die Körner des Weizens in Stückchen der Quere nach zu zerschneiden, also ein grobes Schrot zu bilden, mit thunlichster Vermeidung der Bildung von Schrotmehl. Die Weizenspaltmaschinen sollen das Weizenkorn der Furche nach spalten und das so gebildete Schrot würde dann, auf Bürstmaschinen geputzt, auch eine Entfernung des in der Spalte enthaltenen Staubes gestatten. Es liegt also beiden Maschinengruppen eine berechtigte Idee zu Grunde; doch haben sich die Weizenschneidmaschinen für die Dauer meist deshalb nicht bewährt, weil die Werkzeuge der Theilung sich bald abstumpfen und dann quetschend wirken, wobei sich viel Schrotmehl einstellt, der Zweck daher nicht erreicht wird; das Spalten des Weizens der Länge der Körner nach gelingt aber stets nur theilweise. Ferd. Lange in Kiel (* D. R. P. Nr. 33608 vom 27. Februar 1885) hat eine Weizenschneidmaschine angegeben, welche von den bisher bekannten Constructionen wohl wesentlich abweicht, bei welcher aber einerseits eine gute Arbeit auch nur so lange möglich ist, als das angewendete Messer scharf bleibt, andererseits die Menge der Leistung ziemlich beschränkt ist. Die Fig. 5 und 6 Taf. 1 zeigen die Anordnung der arbeitenden Theile. Ein Cylinder C ist mit Grübchen versehen, in welche sich die Getreidekörner der Längsrichtung nach einstellen. Die vorstehenden Hälften werden durch das Messer m abgeschnitten. Sind die Grübchen an der Auſsenseite des Cylinders (Fig. 5), so läuft derselbe mit dichtem Anschlusse unter einer Gosse hin, in welcher sich das Messer m mit seiner Schneide befindet. Die in den Grübchen bleibenden Hälften der Körner fallen unten ab und die abgeschnittenen oberen Hälften werden aus der Gosse durch später folgende Grübchen hinausgeführt. Befinden sich die Grübchen auf der Innenfläche des Cylinders (Fig. 6), so werden die darin verbliebenen Hälften in der Richtung der Bewegung gehoben und fallen in eine entsprechend geformte Rinne R, aus welcher sie durch eine Schnecke S zum Auslaufe geführt werden. F. Lange hat noch ein weiteres Patent * Nr. 34622 vom 10. April 1885 für denselben Zweck genommen, welchem zufolge der Weizen durch kreisrunde Löcher der Bodenplatte eines Gefäſses, mit einer seiner Spitzen voran, gegen eine in geringem Abstande von der Bodenplatte rotirende Eisenscheibe – oder bei cylindrischem Boden, gegen eine Eisentrommel – fallen soll. Diese Eisenscheibe stützt die Körner und verhindert deren Fall so lange, bis eines der in dieselbe eingesetzten Messer den vor der Bodenplatte vorstehenden Theil des Kornes abschneidet. Die Arbeit kann auch hier nur bei scharfen, dicht an der Bodenplatte vorbei streichenden Messern gut erfolgen. Auf Weizenspaltmaschinen beziehen sich die Vorschläge von Georg Kiefer in Feuerbach-Stuttgart (* D. R. P. Nr. 26751 vom 7. Oktober 1883 und Nr. 27897 vom 28. December 1883). Zunächst sind zur Theilung der Körner zwei Mahlscheiben angewendet, deren eine mit concentrischen Furchen versehen ist, während die zweite Scheibe Furchen besitzt, welche tangential gegen einen Zugkreis gerichtet sind, dessen Radius etwa ⅔ des Scheibenhalbmessers beträgt. Der mit Furchen versehene Scheibentheil ist eine Ringfläche, welche vom Rande kaum auf ⅓ des Halbmessers einwärts läuft. Der innere Theil der Scheiben bildet den Schluck. Der äuſsere geriffelte Theil steigt gegen den Umfang etwas an, so daſs der Scheibenabstand dort am kleinsten ist. Die Körner sollen der Länge nach in den tangential zum Zugkreise gelegten Furchen auswärts gleiten und von den Kreisfurchen schlieſslich gefaſst und gespalten werden. Bei dem zweiten Vorschlage verwendet Kiefer eine geriffelte Scheibe und gegen dieselbe gestellte, eigenthümlich geformte Messer m (Fig. 7 Taf. 1) an; aus dieser Figur, welche in ⅔ n. Gr. die Art des Fassens und Brechens der Körner darstellt, ist ersichtlich, daſs die geriffelte Scheibe S an dem Messer m vorbei streicht und hierbei die Körner faſst und spaltet. Der Arbeitsvorgang kann sehr vollkommen erfolgen, wenn den Körnern Zeit gelassen ist, sich richtig einzulegen und an der Messerkante erforderlichen Falles sich zu drehen, bis das Fassen an der Spalte erfolgt. Sowie aber die Bewegung der Scheibe sehr rasch vor sich geht, findet das Durchreiſsen und Brechen unregelmäſsig statt. Die Leistung dieser Maschine kann keine groſse sein. Hier sei bemerkt, daſs man mittels Riffelwalzen sowohl, wie mittels glatter Walzen auch den Weizen spalten kann. Wendet man Riffelwalzen an, bei welchen die Form der Riffel jene ist, welche in D. p. J. 1880 Bd. 237 Taf. 10 Fig. 11 angegeben wurde, so braucht nur der Weizen der Gröſse nach sehr genau sortirt und die Entfernung der Walzen richtig eingestellt zu sein und man wird bei richtiger Voreilung derjenigen Walze, deren Zähnchen in der Bewegungsrichtung stehen, die Mehrzahl der Körnchen in der Spalte theilen. Die Wirkung wird jedoch sogleich wesentlich ungünstiger, wenn die Geschwindigkeiten groſse sind und die Körnchen nach dem Einfallen nicht Zeit finden, sich quer zu legen. Auch mit glatten Walzen gleicher Geschwindigkeit kann man dann sehr gut namentlich harten Weizen spalten, wenn man den Walzenabstand richtig eingestellt hat und eine solche Zuführung des Weizens anwendet, daſs die Körnchen mit ihrer Längenrichtung parallel den Walzenachsen liegen. Es würde sich wohl der Mühe lohnen, diese Arbeitsmittel, welche nur sehr geringer Abnutzung unterliegen, zum Zwecke des Spaltens des Weizens noch mehr heranzuziehen, als dies besonders durch Seck bereits geschah. In manchen Mühlen wird ein Hochschrot auf Riffelwalzen hergestellt, welches aus etwa 50 Proc. gespaltener und 50 Proc. noch ganzer Körner besteht. An dieser ungleichen Einwirkung ist zumeist die verschiedene Korngröſse Ursache. 9) Walzenstühle. Es liegen über verschiedene Verbesserungen an Walzenstühlen zahlreiche Patente vor, welche sich theils auf den Antrieb, die Walzeneinstellung, die selbstthätige Ausrückung und die Ventilation (Kühlung) beziehen. Darunter erscheinen mehrere erwähnenswerth, obwohl keine einzige der zu besprechenden Neuerungen von hervorragender Wichtigkeit ist. In Bezug auf den Antrieb der Walzen ist die Anordnung von F. Wegmann, welche den Rädertrieb ohne Auswechslung der Räder auch bei bedeutender Verschiedenheit des Abstandes der Walzenachsen, mithin bei verschieden abgenutzten Walzen gestattet, besonders beachtenswerth. Zu erwähnen sind ferner Verbesserungen an Riementrieben und kann wohl bemerkt werden, daſs der Antrieb der Walzen nur durch Riemen immer mehr Verbreitung gewinnt. Die genaue und bequeme Einstellung der Walzen, sowie die Feststellung jener kleinsten Entfernung, bis zu welcher die Walzen in der Arbeit sich einander nähern können, bildete wohl schon früher einen Gegenstand der Aufmerksamkeit und wurde bei vielen Stühlen vollkommen gut gelöst; einige hierher gehörige Neuerungen sollen im Folgenden Erwähnung finden. Ist die Mindestentfernung der Walzen eingestellt und dadurch eine unmittelbare Berührung derselben verhindert, so ist eine selbstthätige Abstellung bei unterbrochenem Zulaufe des Mahlgutes zum Zwecke der Schonung der Walzen nicht erforderlich; sie ist aber doch deshalb gut, weil hierdurch die Nachtheile möglicher mangelhafter Einstellung vermieden werden. Ueberflüssig erscheint dem Berichterstatter die Ventilation der Walzenstühle, weil bei denselben eine bedeutendere Erhitzung bei richtigem Gebrauche und guter Instandhaltung nicht vorkommt. Allerdings kann sie bei feuchtem Mahlgut zur Trocknung desselben ganz wesentlich beitragen und hierzu Berechtigung besitzen. Bevor in die Besprechung der erwähnten Einzelheiten eingegangen wird, sei noch deshalb der Entfernung der Keime durch die Anwendung von Walzen gedacht, weil diese Frage einen heftigen Patentstreit in England entfachte. Bereits in der ersten Auflage meines Lehrbuch der Mehlfabrikation (Leipzig 1871) sagte ich auf S. 82, daſs in manchen GriesenBesonders den groben Semmelmehlgriesen. 30 bis 40 Proc. Keime enthalten sind, welche als gelbliche Körnchen dem ganzen Griese ein gelbliches Aussehen geben. Läſst man solche Griese durch entsprechend gestellte Walzen gehen, so werden die zähen Keime nun platt gedrückt, die übrigen Körnchen aber gebrochen, so daſs die Sonderung durch Siebe dann leicht erfolgen kann. Dieselbe Thatsache sprach ich bereits in den Technischen Blättern, 1870 S. 148 aus und hatte diese Verwendungsfähigkeit der Walzen damals nicht aus der Mühlenpraxis, sondern aus Versuchen im Kleinen abgeleitet, zu welchen glatte, gleich schnell bewegte Walzen verwendet wurden. Die Beschreibung des Muir'schen Vorschlages (Englisches Patent 1875 Nr. 2560) enthält gleichfalls die klare Angabe, daſs sich die Keime durch Walzen platt drücken und dann absieben lassen. Da es sich bei Entfernung der Keime mittels Walzen um die thunlichste Schonung der Keime handelt, sollen glatte Walzen mit gleicher Umfangsgeschwindigkeit angewendet werden. Geriffelte Walzen, bei welchen jene Walze, deren Zähnchen in der Bewegungsrichtung stehen, rascher bewegt wird (vgl. D. p. J. Bd. 237 Taf. 10 Fig. 11), zertheilen auch die Keime und sind daher für diesen Zweck nicht anwendbar. Deshalb sollten auch für das Auflösen der Griese nicht ausschlieſslich geriffelte Walzen, sondern für gewisse Sorten glatte Walzen zur Anwendung kommen. Wendet man beim Auflösen der Griese nur Riffelwalzen an, wie dies in vielen Mühlen geschieht, dann werden die Keime mit zerrissen und die Stücke derselben gelangen in die Dunste. Diese läſst man nie über geriffelte Walzen, sondern stets über glatte Walzen gehen, wenn man sie nicht unmittelbar auf die Steine führt. Die glatten Walzen drücken dann auch die Keimstückchen breit und gestatten deren Abscheidung durch Siebe; es ist jedoch unzweifelhaft vortheilhafter, ihre Entfernung bereits früher, beim Auflösen der groben oder der mittleren Griese, erzielt zu haben, weil die Mittelmehle reiner ausfallen. Das Muir'sche Patent, welches sich auf England beschränkt, entbehrt in Hinsicht auf die oben angeführten Quellen der Neuheit und es kann sich auf geriffelte Walzen, welche mit ungleichen Geschwindigkeiten arbeiten, überhaupt nicht beziehen, weil diese zum Zwecke der Abscheidung der Keime nicht dienlich sind. Antrieb der Walzenstühle. Das bereits in D. p. J. 1885 258 * 245 beschriebene Wegmann'sche Zahnrädergetriebe ist in seiner besonderen Anordnung für Walzenstühle durch Fig. 8 Taf. 1 dargestellt. Unmittelbar von dem Deckentriebwerke wird mittels eines Riemens die Walze w1 angetrieben, an welcher das Rad r1 sitzt. Dieses steht im Eingriffe mit dem auſsen und innen verzahnten Doppelrade R, dessen innere Verzahnung das Rad r2 an der Walze w2 treibt. Damit dieser Eingriff auch bei verschiedenen Entfernungen der Walzen gleich bleibt, ist der Achsbolzen von R, auf welchem dieses Rad lose aufsitzt, in einem Kreisbogen verstellbar, welcher concentrisch zum Rade r1 liegt. Diese Verstellung erfolgt durch Bethätigung des Handgriffes h und Drehung der Kreisscheibe S; denn auf dieser Scheibe sitzt der Achsbolzen fest. Die Feststellung der Scheibe S und dadurch des Rades R erfolgt durch die Schrauben s. Zum Zwecke des geräuschlosen Ganges hat Wegmann auch hier die Schrotfüllung der Räder angebracht, worauf die Punktirung zwischen den Zahnkränzen von R hinweist. (Vgl. Supplement zu Kick's Lehrbuch der Mehlfabrikation S. 34.) Die Doppelspannrolle für den Riemenbetrieb bei Walzenstühlen von Andr. Mechwart in Budapest (* D. R. P. Nr. 32758 vom 27. März 1885) wird von Ganz und Comp. in Budapest ausgeführt. Fig. 4 Taf. 1 zeigt die Anordnung für eine Längsseite eines Walzenstuhles mit vier neben einander liegenden Walzen, deren Achsenlage durch die kleinen Kreise o1 bis o4 markirt ist. Auf der gezeichneten Stuhlseite wird die Scheibe S1 auf der Walze o2 von dem Triebwerke in Umdrehung gesetzt und von s mittels des über die beiden Spannrollen r1 und r2 laufenden Riemens die Scheibe S2 und daher die Walze o4 bewegt; auf der Gegenseite des Stuhles ist die Anordnung symmetrisch und werden die beiden Walzen o3 und o1 in derselben Weise angetrieben. Aus Fig. 4 ist ersichtlich, daſs die beiden Spannrollen r1 und r2 in dem um c drehbaren Hebel h gelagert sind. Die Bewegung des Hebels findet durch den Eingriff einer Schnecke a in den am Hebel angebrachten Zahnbogen b statt. Der von Heinr. Seck in Dresden (* D. R. P. Nr. 33611 vom 12. April 1885) vorgeschlagene Antrieb mittels biegsamer Bänder soll die Lagerentlastung ohne Beeinträchtigung der Differentialgeschwindigkeit bewirken. Die Anordnung ist folgende: Von drei über einander liegenden Walzen wird die mittlere und oberste unmittelbar mit verschiedener Drehungszahl durch Riemen getrieben. Die Bewegung der obersten Walze wird auf die unterste Walze mittels beiderseits angebrachter Riemenscheiben und zweier elastischer Bänder (Stahlbänder?) übertragen, welche je durch eine Spannrolle mit Federandruck straff gehalten werden. Abgesehen von der Aehnlichkeit der Anordnung mit der bei Bandsägen vorkommenden elastischen Spannung des Bandes hat in ganz gleicher Weise V. Till die Lagerentlastung schon vor Jahren zu erreichen gesucht, indem er über die an der ersten und letzten Walze eines Systemes mehrerer neben einander gelagerter wagerechter Walzen beiderseits angebrachten Riemenscheiben Riemen spannte. Der Seck'sche Antrieb ist daher höchstens als Verbesserung der Till'schen Anordnung anzusehen. Pieter van Gelder in Sowerby Bridge, England (* D. R. P. Nr. 33315 vom 27. November 1884) will Reibräder aus Hartguß zur Bewegungsübertragung von den fest gelagerten Walzen auf die Druckwalzen verwenden. Dadurch läſst sich der Walzenabstand, weil diese Reibungscylinder unmittelbar auf den Walzenachsen sitzen, nicht verändern. Dieser Antrieb ist jedenfalls verwerflich und wird dadurch nicht verbessert, daſs Gelder die Andrückvorrichtung von J. Weber und Comp. in Uster, Schweiz (* D. R. P. Nr. 32002 vom 28. Mai 1884) genau nachmachte. J. Aug. Arn. Buchholz in Twickenham, England (* D. R. P. Nr. 29732 vom 24. Mai 1884) hat eine unwesentliche Veränderung des Mechwart'schen Entlastungsringes (vgl. 1879 231 * 99) angegeben, darin bestehend, daſs dieser Ring von Rollen getragen wird, wodurch sein Gewicht keinen Einfluſs auf den Walzendruck übt. Unter * Nr. 29485 vom 25. Mai 1884 ist an Buchholz ein Antrieb patentirt, bei welchem beide Walzen eines Zweiwalzenstuhles, mit auf beiden Achsenenden steckenden Riemenscheiben versehen, mittels eines über entsprechende Leit- und Spannrollen geführten Riemens angetrieben werden. Dieser Antrieb gewährt allerdings den Vortheil, daſs auf beide Walzenzapfen jeder Walze gleiche Pressungen ausgeübt werden, erheischt aber sowohl ober dem Walzenstuhle, als unterhalb desselben Riemenleitungen, wodurch die Anordnung ziemlich theuer wird; dieselbe ist schematisch durch Fig. 9 Taf. 1 dargestellt und sind darin w1, w2 die beiden Walzenachsen; die durch diese gelegte Ebene schlieſst mit dem Horizont einen Winkel von etwa 60° ein. Die Rollen r1 und r2 stehen zur Bildebene schief und sind zu einander nicht parallel; ihre Achsen sind an senkrechten Stäben entsprechend geführt. Durch die eingezeichneten Pfeile ist die Riemenbewegung gekennzeichnet. Zu den beachtenswerthen Einstellvorrichtungen gehört die Lagerverstellung von C. O. Dost in Ravensburg, Württemberg (* D. R. P. Nr. 26581 vom 2. September 1883), welche in Fig. 10 bis 12 Taf. 1 veranschaulicht ist. Diese Anordnung gilt für stehende Walzenstühle und bezieht sich unmittelbar nur auf die Stellung der untersten Walze, kann aber bei einem Drei-Walzenstuhle ebenso auch für die oberste Walze angewendet werden. Das Lager L ist um Zapfen z und z1 drehbar in dem Hebel H gehalten, welcher auf der einen Seite von dem Excenter e, auf der anderen Seite von der Feder f getragen wird, durch welch letztere der elastische Andruck erzielt wird. In den Hebel H ist die Schraube s eingelassen, welche sich gegen den Ständer stützt. Die Spannung der Feder f läſst sich durch die Mutter m regeln. Das Excenter e kann durch einen Hebel, welcher in der ihm gegebenen Stellung an einem Schleif bogen festgestellt werden kann, gedreht werden. Es bedarf daher zur Weiter- oder Engerstellung der Walzen während ihrer Bewegung nur der Verschiebung und Feststellung des erwähnten Hebels. Die Mindestentfernung wird durch die Schraube s bei jener Lage des Hebels eingestellt, bei welcher derselbe an einen Anschlag am Schleifbogen stöſst. Sind die Walzen durch längeren Gebrauch und wiederholtes Abschleifen im Durchmesser so stark verändert, daſs die durch den Excenterhebel mögliche Verstellung nicht mehr genügt, dann wird das Excenter selbst um den Winkel α (Fig. 12) auf seiner Achse versetzt, zu welchem Zwecke mehrere Gewindelöcher i am Excenterhalse h vorhanden sind. Eine andere beachtenswerthe Stellvorrichtung für stehende Walzenstühle ist die von J. M. Simon in Straſsburg i. E. (* D. R. P. Nr. 27178 vom 9. Oktober 1883). Die obere Walze ist, wie aus Fig. 14 Taf. 1 zu entnehmen, in dem um o drehbaren Hebel H gelagert. Der elastische Andruck erfolgt durch die Theile a, b und c, die feine Einstellung für einen bestimmten Walzenabstand durch die Theile d, e, f und g. Die mit dem Keile g in Berührung stehende schiefe Ebene ii1 an dem Hebel H darf mit diesem nicht in fester Verbindung stehen, sondern muſs sich entsprechend der Drehung des Hebels H etwas verstellen können, weil sonst die schiefen Ebenen sich nicht ihrer ganzen Länge nach berühren würden. Die gute Schmierung der Walzenzapfen ist dadurch besorgt, daſs an den Zapfen kleine Scheiben s (Fig. 15 Taf. 1) sitzen, welche in Oel tauchen, dieses bei der Drehung heben und oben abstreifen, wodurch beständig Oel auf die Zapfen tropft. In Bezug auf die oben erwähnte Einstellung des kleinsten Walzenabstandes durch Handrad d, Schnecke e, Schraubenrad f und Keil g ist noch zu bemerken, daſs die Schnecke lose auf der Achse sitzt, mit derselben aber durch eine Kegel-Reibungskuppelung leicht verbunden werden kann. Da die gleichen Theile doppelt vorkommen, wie es in Bezug auf die Hebel beider Lager nöthig ist, so ist es durch diese Kuppelungen möglich, nach Bedarf entweder beide Lager, oder nur eines zu verstellen. Zu den hübschesten Ausrückmechanismen ist jener von O. Koritzki in Dresden (* D. R. P. Nr. 31490 vom 9. August 1884) zu zählen, weil bei demselben die Ausrückung der Walzen und der Speisevorrichtung durch ein stetig bewegtes, am Walzenstuhle befindliches Organ erfolgt, welches viel zuverlässiger wirken muſs, als dies bei den sehr häufig verwendeten Ausrückgewichten oder Federn der Fall ist.Neu ist dieser Theil der Anordnung übrigens im Prinzipe nicht, denn dieselbe findet sich bereits von Andr. Mechwart in Budapest (* D. R. P. Nr. 27641 vom 20. Juni 1883) angegeben und wurde von uns im letzten Berichte 1883 250 * 483 beschrieben. Damals lagen uns die Mittheilungen der Firma Ganz und Comp. in Budapest, aber noch nicht die Patentbeschreibung vor, welche erst am 23. Juni 1884 zur Ausgabe gelangte. Des weiteren bietet Koritzki's Mechanismus auch die selbstthätige Einrückung, wenn die Gossen wieder mit Mahlgut gefüllt sind. Das Wesentliche der angewendeten Mittel ist aus Fig. 13 Taf. 1 zu entnehmen, wenn wir hinzufügen, daſs, so lange der Stuhl überhaupt angetrieben wird, auch die Riemenscheibe S von einer der Walzen mittels Riemen bewegt wird. Mit der lose auf ihrer Achse laufenden Riemenscheibe S ist eine kleine Kurbelscheibe verbunden und bewirkt die Drehung des Zapfens z derselben durch Vermittelung der Stange a ein fortgesetztes Schwingen des Winkelhebels bc, welcher lose auf der Achse o steckt. Der senkrechte Schenkel c dieses Winkelhebels trägt die Doppelsperrklinke oder Schiebklaue d, welche in der gezeichneten Stellung auf dem zahnlosen Theile des Bogens e schleift und daher von keinem weiteren Einflüsse ist. Würde die Sperrklinke durch irgend welche Einwirkung in die punktirte Lage gebracht, dann griffe sie in den rechten Zahnbogen ein und würde eine ruckweise Drehung desselben im Sinne des Uhrzeigers so lange veranlassen, bis wieder ein Schleifen der Schiebklaue auf dem zahnlosen Bogenstücke eintritt. Nachdem der Bogen e auf der Achse o fest aufgekeilt ist, bedingt die Drehung von e auch eine Bewegung der Achse und dadurch auch eine Drehung der auf derselben aufgekeilten beiden Excenter.In Fig. 13 ist nur ein Excenter und nur ein Walzenpaar gezeichnet. Diese Excenter x wirken mittels der Excenterstange f auf die Hebel H der verstellbaren Walzen w2. Der Einfachheit wegen ist die Figur 13 nicht symmetrisch durchgeführt, was sich der Leser ergänzt denken kann. In Fig. 13 ist das Excenter in jener Stellung gezeichnet, in welcher die Walze w2 an die fest gelagerte Walze w1 angedrückt ist. Geht aber das Mahlgut in der Gosse zu Ende, so wird die Klappe k in Folge Wirkung des Gewichtes G nach oben gedreht, das dünne Zugstängelchen i wirkt auf den kleinen Arm l und dieser durch das Kettchen tu auf die Doppelschiebklaue d und bewirkt die vorhin erwähnte Verstellung derselben, dadurch die Drehung der Achse o und die Ausrückung der Druckwalze. Tritt wieder Mahlgut in die Gosse, so sinkt die Klappe, Gewicht und Stängelchen werden entgegengesetzt bewegt, das Kettchen wird locker und die Doppelschiebklaue schlägt auf die andere Seite (die gezeichnete) wieder um, weil der linke Schenkel in Folge eines schweren Ansatzes Uebergewicht besitzt. Hierbei fällt aber die Schiebklaue in den verzahnten Bogen e, weil derselbe früher nach rechts gedreht wurde, und die fortdauernden Schwingungen des Winkelhebels bc werden jetzt eine Drehung von e entgegen der Uhrzeigerrichtung bewirken, wodurch die Excenterwelle wieder in die gezeichnete Stellung gelangt und die Walze w2 angedrückt wird. Mit der Excenterwelle o ist noch der Arm n verbunden und die Drehung dieser Welle bewirkt somit eine Drehung des Armes n, welcher durch die Zugstange p auf einen oben am Maschinengestelle angebrachten drehbaren Arm q einwirkt. Auf der Achse r des Armes q sind Nasen s, welche eine Zahnkuppelung ein- oder ausrücken, durch welche Kuppelung die Drehung der Riemenscheibe S auf ihre Achse und ein darauf aufgekeiltes Zahnrad übertragen oder ausgelöst werden kann. Von diesem Zahnrade werden die Speisewalzen t bewegt. Bei erfolgter Rechtsdrehung des Bogens e sind die Speisewalzen in Ruhe, weil die Kuppelung ausgerückt ist; durch die Linksdrehung des Bogens e wird die Kuppelung eingerückt und die Speisewalzen arbeiten. Der Müller braucht also nur für die Beweglichkeit des Gewichtes und der Sperrklinke durch entsprechende Reinhaltung der betreffenden Achsen zu sorgen; im Uebrigen ist der Aus- und Einrückmechanismus nicht heiklich, die Construction wohl durchdacht. Die Ausrückvorrichtung für Walzenslühle von Ferd. Kraus in Neuſs a. Rh. (* D. R. P. Nr. 27708 vom 16. September 1883) bezieh. von Georg Kolb in Straſsburg i. E. (* D. R. P. Nr. 33453 vom 5. April 1885) bezweckt die Ausrückung der Walzen ohne Aenderung der auf den Arbeitsdruck eingestellten Federspannung; letztere ist nur eine geringfügige Abänderung der ersten Construction, angepaſst über einander liegenden Walzen, und es genügt völlig, die Anordnung von Kraus darzustellen. Aus der bezüglichen Figur 16 Taf. 1 ist ohne weiteres ersichtlich, daſs durch das Handrad R die Spannung der im Federhause F enthaltenen Feder regulirt und der erforderliche Arbeitsdruck dadurch erzielt werden kann. Das Federhaus ist durch das Excenter e gehalten; letzteres kann durch den Hebel H gedreht werden. In der gezeichneten Stellung ist das Federhaus durch das Excenter in der äuſsersten Lage links, die Walze w2 an w1 entsprechend der Federspannung angedrückt. Wird nun der Hebel H nach rechts gedreht, so wird durch das Excenter das Federhaus und dadurch die Schraube s nach rechts geschoben und der Walzenhebel um seinen Zapfen c gedreht, somit die Walzen von einander entfernt. Hierbei wird gleichzeitig durch Arm a1, Zugstange z und Hebel a2 das die Speisewalze s treibende Rad a3 ausgerückt und die Speisung abgestellt. Eine gute selbstthätige Ausrückvorrichtung weist auch der Walzenstuhl von G. Weber und Comp. in Uster, Schweiz (* D. R. P. Nr. 32002 vom 28. Mai 1884) auf. Ist das Mahlgut aus der Gosse ausgetreten, so vermittelt eine Feder die Drehung einer Klappe und eines Hebelwerkes, dadurch fällt eine Zahnstange in ein an der Speisewalze angebrachtes Zahnrad und bewegt den Abrückhebel, durch welchen sowohl die Walzen, als auch die Speisevorrichtung abgestellt wird, was auch von Hand aus geschehen kann. Die zum Walzenandrucke verwendeten Federn behalten auch nach der Ausrückung die zur Arbeit nöthige Spannung, so daſs beim Wiederinbetriebsetzen nur die entgegengesetzte Bewegung des Abrückhebels nöthig ist. Abstellvorrichtungen verschiedener Anordnung wurden noch ausgeführt von: Bergmann und Schlee in Halle a. S. (* D. R. P. Nr. 30321). C. G. W. Kapler in Berlin (* D. R. P. Nr. 29178), F. Holtzhausen in Nossen (* D. R. P. Nr. 28159), Philipp Tafel in Augsburg (* D. R. P. Nr. 28370 und 28487), Gust. H. Pfefferkorn in Chemnitz (* D. R. P. Nr. 30260), C. O. Dost in Ravensburg (* D. R. P. Nr. 28475), Carl Sondermann in Chemnitz (* D. R. P. Nr. 31293) und Herrn. Bauermeister in Hamburg (* D. R. P. Nr. 28476), welch letzterer eine Anordnung wählte, die überraschend ähnlich mit der Wegmann'schen (vgl. 1883 250 * 180) ist. Kühlung, Ventilation und Absaugen bei Walzenstühlen suchen einem sehr fraglichen Bedürfnisse abzuhelfen, weil in der Regel die Erwärmung, welche bei Walzenstühlen stattfindet, unmäſsigen Andruck ausgeschlossen, keine groſse ist. Es seien daher nur in Kürze die hierher gehörigen Neuerungen erwähnt. Louis Rappaport in Breslau (* D. R. P. Nr. 34127 vom 14. Juni 1885) leitet einen Luftstrom durch den hohlen Walzenkörper mittels eines Sauggebläses in der Weise ein, daſs letzterer zuvörderst die Luft aus dem unter den Walzen befindlichen, mit Filter versehenen Theile des Stuhles, welcher entsprechend abgeschlossen ist, ansaugt. Die zutretende Luft ist durch die Art des Abschlusses gezwungen, ihren Weg durch die Walzenkörper hindurch zu nehmen. C. G. W. Kapler in Berlin (* D. R. P. Nr. 29065 vom 9. April 1884) saugt die Luft lediglich aus dem mit Ringfilter versehenen unteren Theile des Stuhles und läſst sie oben an den Walzen zutreten. Gilbert, Stout, Mills und Themple in Montgomery, Ohio (* D. R. P. Nr. 25611 vom 24. April 1883) haben ein Patent auf einen mehrfachen Walzenstuhl mit geschlitzten, von einem gemeinsamen Sauggebläse aus betriebenen Saugröhren in den Speisetrichtern genommen. In einem gröſseren Kasten liegen entsprechend vertheilt Walzenpaare, welche das Mahlgut der Reihe nach durchläuft. Nach jedem Walzenpaare ist ein Sieb angeordnet, welches das gröber gebliebene Mahlgut dem mit Saugrohr versehenen Speisetrichter des nächsten Walzenpaares zuführt. Das Saugrohr soll Schalen und Staub entfernen. Nachdem aber die Leistung eines Walzenpaares so bedeutend ist, daſs ein kurzes Sieb nicht alle feinen Theile abzusondern vermag, so werden diese theilweise als „Staub“ in das Saugrohr, zum Ventilator und in die Staubkammer gelangen und die erwähnte Anordnung mit ihrem patentirten Saugapparate kann sich für einen wohl geführten Mahlprozeſs nicht eignen, weil durch sie wesentliche Verluste an Mehl und Dunst entstehen müssen. Auch in den Walzenstühlen fehlen phantastische Anordnungen nicht. So hat C. Ulbrich in Niederlöſsnitz bei Dresden (* D. R. P. Nr. 27985 vom 23. Januar 1884) eine Anordnung vorgeschlagen, bei welcher sechs im Kreise stehende Kegelstumpfe nach einwärts gegen einen gröſseren Kegelstumpf sich stützen, von auſsen aber durch federnde, segmentförmige Backen gedrückt werden, welche zusammen einen Kranz bilden. Die Achsen sämmtlicher Kegelstumpfe stehen senkrecht; unmittelbar angetrieben werden der innere Kegel und der aus den Backen bestehende Kranz, letzterer natürlich dem ersteren entgegengesetzt. Da die Achsen der 6 Kegelstumpfe den Kanten eines regelmäſsigen sechsseitigen Prisma entsprechen, so heben sich die Pressungen – gleichmäſsig vertheilten Mahlguteinlauf vorausgesetzt – sowohl am inneren Kegel, als am Kranze gegenseitig auf und verursachen keinen Achsendruck. Diesem Vortheile steht aber die sehr umständliche Anordnung einerseits, ganz besonders aber der Umstand entgegen, daſs die gleichmäſsige Mahlgutzuführung trotz des gewählten Coulisseneinlaufes nicht erzielt wird. Der Idee nach verwandt ist die Anordnung (* D. R. P. Nr. 29710 vom 16. Februar 1884), bei welcher C. Ulbrich acht Kegel mit wagerechten Achsen in einen Stern zwischen zwei um senkrechte Achsen kreisende, entsprechend kegelförmige Scheiben legt. Die Zuführung soll für jeden der acht Kegel durch eine Schnecke erfolgen. Das früher Gesagte gilt auch von dieser Anordnung. Von Ulbrich liegt noch ein weiterer Vorschlag (* D. R. P. Nr. 29 712 vom 27. Februar 1884) vor, nach dem dreimal zwölf Kugeln zwischen zwei um senkrechte, conachsiale Achsen rotirende Scheiben, welche entsprechend vertheilte Kugellager besitzen, angeordnet sind. Die Mahlgutzuführung und Abführung soll durch entsprechende Löcher in den Scheiben bei jeder Kugel getrennt erfolgen und diese Anordnung „in erster Reihe für Mehlbereitung Anwendung finden und die Walzen ersetzen“. Verfehlt sind alle jene Bestrebungen, welche einfache, gut wirkende Werkzeuge, wie dies in der vorliegenden Frage die Walzen sind, durch zusammengesetztere, in ihrer Einwirkung schwerer regelbare ersetzen wollen. (Schluſs folgt.)

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