Titel: Ueber Desinfection von Kleidungsstücken, Wäsche u. dgl. durch Hitze; von G. Rohn.
Autor: G. Rohn
Fundstelle: Band 260, Jahrgang 1886, S. 403
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Ueber Desinfection von Kleidungsstücken, Wäsche u. dgl. durch Hitze; von G. Rohn. (Patentklasse 30. Fortsetzung der Berichte Bd. 247 S. 76 und Bd. 249 S. 207.) Mit Abbildungen auf Tafel 27. Rohn, über Desinfection von Kleidern, Wäsche u. dgl. Die nun schon seit 2 Jahren im Süden und Westen von Europa auftretende Cholera und die damit verbundene Uebertragungsgefahr nach nördlicher gelegenen Ländern hat fördernd auf die Ausbildung von Desinfectionsapparaten und die Einrichtung von Desinfectionsanstalten für Kleidungsstücke, Wäsche, Möbelüberzüge u. dgl., welche als Uebertrager der Ansteckungsstoffe so gefährlich sein können, gewirkt. Bei der Anlage solcher Desinfectionsapparate hat man nicht bloſs deren Verwendung in Krankenhäusern, sondern vielmehr eine allgemeine öffentlichere Benutzung ins Auge gefaſst. So ist namentlich in neuester Zeit in einigen bedeutenderen Städten Deutschlands seitens der Stadtbehörden die Einrichtung getroffen worden, die Benutzung der aufgestellten Desinfectionsapparate an Jedermann gegen ein geringes Entgeld für das Unschädlichmachen muthmaſslich ansteckender Wäsche, Betten und Möbel von Familienkranken zu gestatten, bei erwiesenermaſsen ansteckenden Krankheiten jedoch diese Desinfection zur Pflicht gemacht. Dabei werden z.B. seitens der Verwaltung der Desinfectionsanlage leinene Beutel geliefert, in welche der Eigenthümer die zu desinficirenden Sachen verpacken kann; diese Beutel werden dann abgeholt und desinficirt uneröffnet wieder abgeliefert. Der auf diese Weise hervorgerufene gröſsere Bedarf an Desinfectionsapparaten hat dazu geführt, daſs deren Bau jetzt von mehreren Maschinenfabriken betrieben wird. Diesen Apparaten liegt meist die desinficirende Wirkung von trockener Hitze und von Dampf zu Grunde und unterscheiden sie sich durch die der jeweiligen Verbindung dieser beiden Wirkungen entsprechende Anordnung der Wärme abgebenden Theile. Unter den verschiedenen zur Zeit ausgeführten oder in Vorschlag gebrachten Apparaten sind wohl an erster Stelle diejenigen von Oscar Schimmel und Comp. in Chemnitz (vgl. 1883 247 * 78) zu erwähnen, da dieselben bis jetzt die gröſste Verbreitung gefunden haben. Dieser viereckige, aus einander zu nehmende und deshalb versetzbare Apparat wird jetzt noch, auſser in der früheren Gröſse mit einem für Desinfectionsgegenstände verfügbaren Raume von 2cbm, umfangreicher, nämlich 2m,75 lang, 1m,5 breit und 2m,5 hoch, d. i. mit einem verfügbaren Raume von 4cbm,5 und nach beiden Seiten von dem zugehörigen Wagen befahrbar ausgeführt. Das Dunstabführungsrohr wird dann in die Decke des Apparates verlegt. Ein solcher Apparat vermag bequem ganze Kleiderschränke sowie gröſsere Bettstellen aufzunehmen und derselbe findet namentlich für gröſsere städtische Anlagen Verwendung. Auch in Bezug auf die Einrichtung der Desinfectionsanstalten mit solchen Apparaten werden jetzt verbesserte Anordnungen getroffen. So zeigt z.B. Fig. 5 und 6 Taf. 27 die Anlage einer kleineren Desinfectionsanstalt mit einem Apparate in einem besonders für diesen Zweck errichteten frei stehenden Gebäude. Der Desinfectionsapparat D ist nur von einer Seite befahrbar und in einem eigenen, die Räume für Annahme zu desinficirender und Abgabe desinficirter Gegenstände trennenden Raume aufgestellt. Hinter diesem befindet sich das besonders angebaute Haus für den Dampfkessel K mit Kohlenraum R. Anlagen dieser Art sind von O. Schimmel und Comp. z.B. in Nürnberg und in Linz a. d. Donau eingerichtet. An erstgenanntem Orte hat Dr. G. Merkel am 12. December 1885 in dem Schimmel'schen Apparate eine Reihe von Versuchen mit von Milzbrandsporen inficirter Gartenerde und Seidenfaden angestellt, welche in Probirgläschen in der Mitte von fest zusammengewickelten Wolldecken behandelt wurden. Durch Vergleich der Ergebnisse der Beimischung von desinficirten und nicht desinficirten Proben zu Fleischgelatine und Impfung von Mäusen mit solchen Lösungen wurde auch hier wieder die desinficirende Wirkung des frei ausströmenden Wasserdampfes nachgewiesen. Gröſsere Desinfectionsanstalten mit mehreren Apparaten können eine Einrichtung erhalten, wie sie aus der Planfigur 7 Taf. 27 der ersten städtischen Desinfectionsanstalt in Berlin S, Reichenberger Straſse 66, zu entnehmen ist. Dieselbe besitzt drei von beiden Seiten befahrbare Apparate D, so daſs die beladenen Wagen auf einer Seite in den Apparat geschoben und nach der Desinfection auf der anderen Seite aus demselben gezogen werden, also eine Berührung von zu desinficirenden und bereits desinficirten Gegenständen gänzlich ausgeschlossen ist. Die drei Desinfectionsapparate haben ein gemeinschaftliches, oberhalb angebrachtes Dunstabzugrohr r. Für kleinere Krankenhäuser, Quarantäneanstalten u. dgl. bringen O. Schimmel und Comp. kleinere runde Desinfectionsapparate mit aushebbaren, die Gegenstände aufnehmenden Körben zur Ausführung. Ein solcher Apparat (vgl. Englisches Patent 1884 Nr. 9014. Nordamerikanisches Patent Nr. 337522) ist in Fig. 8 Taf. 27 veranschaulicht; derselbe besitzt einen runden stehenden Kessel K von 1m,1 Durchmesser und 1m,5 Höhe, so daſs ein verfügbarer cylindrischer Raum von 1m Durchmesser und 1m Höhe besteht, welcher allerdings nur zur Aufnahme von einzelnen Kleidungsstücken, Wäschebeuteln und zusammengerollten Bettpolstern ausreicht. Diese Sachen werden in einem am Deckel D des Kessels K befestigten Drahtkorbe B, welcher durch eine seitliche Thür zugänglich ist, an Haken h aufgehängt. Der Deckel D, welcher hohl und mit einem schlechten Wärmeleiter ausgefüllt ist, wird an den Haken eines Differentialflaschenzuges gehängt und kann mittels desselben behufs Einbringung oder Herausnahme der Desinfectionsgegenstände in die Höhe gezogen werden. Der Deckelverschluſs erfolgt mittels einfacher, zum Zurückschlagen eingerichteter Schraubenklammern s. Die Heizung des Kesselinneren erfolgt, wie beim viereckigen Schimmel'schen Apparate, durch ein an dem Boden des Kessels liegendes Rippenrohrsystem R und liegt auf diesem das Siebrohr r für den Eintritt von Dampf in das Kesselinnere. Der Kessel K ist weiter mit einem durch stellbare Klappe zu verschlieſsenden Lufteinlaſsstutzen L, einem Dunstabzugrohre A. mit Drosselklappe k, in welches das Thermometer t ragt, und mit einem Ablaſsrohre a für niedergeschlagenes Wasser versehen. Das in den Heizröhren R sich ansammelnde Wasser wird durch den Condensationstopf C abgeleitet. Das Verfahren mit diesem Apparate ist ganz dasselbe wie das bereits (vgl. 1883 247 78) beschriebene. Für die deutschen Garnisonslazarethe werden nach Wunsch der betreffenden Behörden vielfach solche runde Apparate mit Heizung durch einen Dampfmantel ausgeführt. Eine ebenfalls von O. Schimmel und Comp. getroffene diesbezügliche Anordnung veranschaulicht Fig. 9 Taf. 27. Die Doppelwandung des Kessels K von 1m,25 Durchmesser und 0m,90 Höhe wird durch das Rohr d mit frischem Kesseldampfe gespeist. Der in gleicher Weise wie vorhin ausgeführte Deckel D erhält keinen Drahtkorb zur Aufnahme der Desinfectionsgegenstände, sondern mit aufgeschobenen Messinghaken h versehene Stäbe, an welche die Beutel o. dgl. gehängt werden. Gröſsere Gegenstände kommen auf einen Holzrost R am Boden zu liegen. Unter letzterem befindet sich das Siebrohr r für den Dampfeinlaſs und an der tiefsten Stelle des Bodens ein Rohrstutzen, in welchen das mit Absperrschieber b versehene Luftzuführungsrohr L mündet. Die in den Kessel einzuführende Luft wird nicht aus dem Aufstellungsraume des Apparates unmittelbar entnommen, sondern aus einem von der Kesseleinmauerung gebildeten Raume um den Kessel K, in welchen die Luft von auſsen durch den Fuſsbodenrost G tritt; es gelangt also vorgewärmte Luft in den Kessel. In das ebenfalls mit Absperrschieber b1 versehene, seitlich angeschlossene Dunstabzugrohr A ist ein Strahlgebläse j eingesetzt, welches mit Dampf von dem Rohre d gespeist wird und einen kräftigen Luftzug durch den Apparat erzeugt, um die durch den Dampf naſs gewordenen Gegenstände zu trocknen. a und a1 sind die Ablaſsrohre für das Niederschlagswasser. Einen sogen. Desinfectionsofen, bei welchem die zu desinficirenden Gegenstände unmittelbar über der Dampf erzeugenden Flüssigkeit hängen, hat Ludw. Lorenz in Berlin (* D. R. P. Nr. 38734 vom 4. Februar 1885) in Vorschlag gebracht. Die Einrichtung dieses Apparates ist demnach ganz ähnlich derjenigen der von C. Koch u.a. im Reichsgesundheitsamte benutzten Apparate, wie einige derselben auf der Berliner Hygiene-Ausstellung 1883 vorgezeigt wurden. Während diese Apparate aus einem in der Länge aus zwei Theilen zusammengesetzten runden Blechkessel bestehen, wobei sich in dem unteren Theile die durch ein Gasfeuer zum Sieden gebrachte Flüssigkeit (Kochsalzlösung) befindet, ist bei dem Lorenz'schen Apparate, wie aus Fig. 11 Taf. 27 zu entnehmen, dieser untere Theil K1 aus Guſseisen hergestellt und an der Innenseite mit Längsrippen r versehen. Durch diese Rippen soll einestheils das Wasser rascher zum Kochen gebracht werden; anderentheils soll dadurch, daſs diese Rippen über den höchsten Wasserstand reichen und über dem letzteren der Kessel auſsen noch vom Feuer umspült wird, eine Vorwärmung der Luft vor der Dampfentwickelung und dann eine Dampfüberhitzung herbeigeführt werden. Die zu desinficirenden Gegenstände werden wieder von einem auf den Stäben l stehenden Drahtkorbe B aufgenommen. Der das Thermometer t aufnehmende Deckel D ist durch ein Gelenk aufklappbar. Die aufsteigenden Dünste werden durch das Rohr A in den Schornstein S abgeführt, während die Luft durch die seitliche Oeffnung L zugelassen wird. Der obere Theil K des Kessels ist doppelwandig und der Hohlraum der Wandung mit einem schlechten Wärmeleiter ausgefüllt. Das zu verdampfende Wasser wird durch ein seitlich angebrachtes, mit einem Trichtergefäſse versehenes Rohr in den Kesseluntertheil K1 gefüllt und kann diese Füllung auch während der Dampfentwickelung vor sich gehen. Der Lorenz'sche Apparat dürfte namentlich wegen der groſsen Durchnässung der Gegenstände kaum eine über Versuche gehende Anwendung erfahren. Der von H. Redecker und Nauſs in Bielefeld ausgeführte Desinfectionsapparat benutzt nur die desinficirende Wirkung trockener Hitze. In einer gemauerten, durch eine eiserne Doppelthür zugänglichen Kammer liegen am Boden in Schlangenwindungen angeordnete Blechrohre, welche von den Heizgasen einer Feuerung durchzogen werden. Ueber diesen Rohren liegt ein Siebboden und an der Decke der Kammer sind Haken zum Aufhängen der Kleidungsstücke u. dgl. angebracht. Die Köpfe der einzelnen Rohrkrümmungen sind mit Reinigungsstutzen versehen. Versuche mit diesem Apparate haben ergeben, daſs nach einer Heizung von 2 Stunden im Inneren der Kammer eine gleichmäſsige Temperatur von 120° erzielt wurde. Ist diese Zeit gegenüber der Benutzung von Dampf schon als lang anzusehen, so ist bei Desinfectionsapparaten mit trockener Hitzewirkung der Erfolg dadurch nicht immer gesichert, daſs bekanntlich die angegebene Temperatur im Inneren gröſserer Ballen kaum zu erzielen ist. Manlove, Alliott und Fryer in Nottingham, London und Rouen bauen, wie die Revue industrielle, 1886 * S. 124 mittheilt, Desinfectionsapparate nach dem Systeme Washington Lyons, bei welchem neben der Wirkung trockener Hitze die Gegenstände unter gänzlichem Abschlusse der Luft der Wirkung hoch gespannter Dämpfe ausgesetzt werden. Diesen Apparaten fehlt also jede Lüftung und die durchnäſsten Gegenstände können darum nach der Dampfwirkung im Apparate kaum getrocknet werden; auch hat diese Wirkung hoch gespannten Dampfes unter Druck einen namentlich auf Pflanzenfaserstoffe zerstörend wirkenden Einfluſs. Der in Fig. 12 Taf. 27 dargestellte Apparat besteht aus einem länglichen Kessel K von elliptischem Querschnitte, welcher an beiden Stirnseiten aufklappbare Thüren D und einen Dampfmantel besitzt. Vor zu groſser Wärmeausstrahlung ist der letztere durch eine Holzverkleidung geschützt. Ebenso wie beim Schimmel'schen Apparate ist ein auf Schienen g laufender, im unteren Theile mit Draht eingestrickter Wagen W vorhanden, welcher die Desinfectionsgegenstände aufnimmt. Die Dampfzuführung in den Heizmantel und das Innere des Apparates erfolgt von einem gemeinschaftlichen Rohre d aus. Die zwei Abzweigungen desselben sind je mit einem Sicherheits- und einem Dampfdruckminderungsventile s und s1 bezieh. m und m1 versehen. Die ganze Form und Ausführung des Apparates ist gut und zweckentsprechend, obzwar, wie erwähnt, das benutzte Desinfectionsverfahren unter Ausschluſs der Lüftung nicht empfohlen werden kann. Einen fahrbaren Desinfectionsapparat versieht J. L. Bacon in Berlin (* D. R. P. Nr. 35278 vom 17. Juli 1885) mit zwei getrennten Feuerungen. Bacon hat bereits solche fahrbare Desinfectionsapparate ausgeführt, bei welchen die Heizung durch in eine Feuerung reichende Wasserröhren bewerkstelligt (vgl. 1883 249 207) und durch die gleiche Feuerung in einem kleinen Kessel Dampferzeugt wurde; diese Einrichtung ermöglichte nur die gleichzeitige Behandlung der Gegenstände mit trockener Hitze und frei ausströmendem Dampfe. Um nun für jedes dieser beiden Mittel unabhängiger zu sein, wie dies bei den feststehenden Desinfectionsapparaten der Fall ist, sind an den beiden Stirnseiten des fahrbaren Kastens K (Fig. 10 Taf. 27) Feuerungen T und F angeordnet. Die eine Feuerung T dient zur Heizung des Kastens, indem die Heizgase die Rippenrohre R durchstreichen, und die andere Feuerung F lediglich zur Dampferzeugung in dem Kessel D. Beide Feuerungen besitzen einen gemeinschaftlichen Schornstein S1 in welchen auch das mit Drosselklappe k versehene Dunstabzugsrohr A aus dem Kasten K mündet. In dem unteren Theile von K ist noch ein geschlossenes Rohr S angebracht, welches mit dem Dampfraume des Kessels durch das Rohr d in Verbindung steht und als Dampfsammler dient. In diesem Rohre erfahrt der Dampf gleichzeitig durch die Nachbarschaft der geheizten Rippenrohre R eine Ueberhitzung. Der obere Theil des Kastens K ist abnehmbar vom unteren, diese Rohre enthaltenden Theile eingerichtet und wird durch einen Siebboden i von diesem abgetrennt. Die zu desinficirenden Gegenstände werden in dem oberen, mit einer stellbaren Luftzuführungsöffnung L versehenen und durch eine Thür zugänglichen Raume an Haken h aufgehängt. Der kleine Dampfkessel D ist in bekannter Weise mit Wasserstandsglas, Sicherheitsventil u. dgl. ausgerüstet und wird mittels Handpumpe oder Injector aus einem mitgeführten Wasserbehälter gespeist. Die Doppelwandung des Kastens K ist mit schlechten Wärmeleitern ausgefüllt. So empfehlenswerth fahrbare Desinfectionsapparate auch sein können, da bei denselben eine Fortschaffung der angesteckten Gegenstände nach der vielleicht entlegenen Desinfectionsanstalt und damit auch eine weiter gehende Uebertragungsgefahr wegfallen kann, so sind doch gegen dieselben einige freilich mehr äuſserliche Uebelstände anzuführen. Es ist die durch die Aufstellung des Apparates auf der Straſse bedingte Verkehrsstörung, der belästigende Rauch und Dunst, wie überhaupt die dadurch auffällig gemachte Desinfection, welche doch auch in vielen Fällen nur aus Vorsicht erfolgt. Weiter ist anzuführen die Erhöhung der Kosten der Desinfection, wie die beinahe unmögliche Ueberwachung der richtigen Ausführung des Desinfectionsverfahrens und des Nichtvermengens desinficirter und noch der Behandlung unterliegender Gegenstände. Der bereits in D. p. J. 1885 255 451 beschriebene Apparat zum Desinficiren von Lumpen in Ballenform ist inzwischen in Deutschland unter * Nr. 35129 vom 16. December 1884 an S. W. Parker und H. Blackman in New-York patentirt worden. Man geht nun auch daran, die tödtende Wirkung strömenden Dampfes auf Ansteckungsstoffe von Krankheiten für die Desinfection von Wohnräumen, Stallungen, Eisenbahnwagen u. dgl. nutzbar zu machen. Das Ungenügende der bisher gebräuchlichen Methode der Desinfection dieser Räume durch Besprengen der Wände derselben mit Carbolsäure, Chlorkalk u. dgl. liegt darin, daſs das Desinfectionsmittel dabei nicht alle Theile der Wände benetzt und namentlich nicht in Ritzen u. dgl. eindringt, in welchen sich besonders der Herd für die Bildung der Ansteckungsstoffe findet. Ein an solchen Ritzen entlang geführter Dampfstrahl dringt jedoch in diese ein und vermag seine desinficirende Wirkung in voller Tiefe derselben zu äuſsern. Es werden dabei Dampfstrahlen nicht bloſs als Desinfectionsmittel, sondern mehr zur Vertheilung anderer chemischer desinficirender Stoffe benutzt. So hat Apotheker F. Diehl in München nach dem Bayerischen Industrie- und Gewerbeblatt, 1886 * S. 254 einen Desinfectionsapparat ausgeführt, welcher in der Hauptsache aus einem mit Holz zu heizenden Dampfkessel besteht, der leicht versetzbar gemacht ist. An den Dampfablaſsstutzen desselben wird ein Schlauch geschraubt und in diesen ein flüssiges Desinfectionsmittel aus einem besonderen Gefäſse durch den Druck des Dampfes auf den Flüssigkeitsspiegel in einer Düse eingepreſst. Beim Austritte des Dampfes aus einer zweiten Düse am Ende des Schlauches wird diese Flüssigkeit im Dampfstrahle fein vertheilt und gelangt so beim Führen dieser Düse entlang den Wänden der Räume durch den Dampfdruck in alle Ritzen und Spalten. Mit diesem Apparate ist auch eine gründliche Reinigung der Wohnräume von Insekten, Wanzen und anderem Ungeziefer auszuführen. Aehnlich ist der fahrbare Desinfectionsapparat von W. Rosenfeld in New-York (* D. R. P. Nr. 34042 vom 28. April 1885). Auf einem Rädergestelle ist ein Dampfentwickler, eine Dampfpumpe und ein mit Dampf gespeister Cylinder, durch welchen eine Rohrschlange führt, angeordnet. Die Dampfpumpe drückt Wasser nach einer Mischvorrichtung für das Desinfectionsmittel; dasselbe kann als Pulver oder flüssig angewendet werden und löst im ersteren Falle das durchgepreſste Wasser eine genügende Menge desselben auf, während im letzteren Falle der Zufluſs der Desinfectionsmittel in den Wasserstrom durch ein stellbares Ventil geregelt wird. Das gesättigte Wasser wird dann in dem Schlangenrohre des Dampfcylinders zum Kochen gebracht und tritt hierauf durch einen mit dem Schlangenrohre verbundenen Schlauch und eine am Ende desselben angebrachte Brause in feinen Strahlen oder in Dampfform aus. Dr. Redard, Chefarzt der französischen Staatsbahnen, will für die Desinfection von Eisenbahnwagen zur Viehbeförderung u. dgl. nur Dampfstrahlen benutzen, jedoch den Dampf vorher überhitzen. In die Feuerbüchse einer Locomotive soll ein Schlangenrohr von 21mm Durchmesser, 7m,3 Länge und mit 7 Windungen eingehängt werden, durch welches Dampf aus dem Locomotivkessel strömt. Der überhitzte Dampf wird dann durch Gelenkrohre nach dem zu desinficirenden Wagen geleitet. Das Schlangenrohr kann leicht durch die Feuerthür in die Feuerbüchse gebracht werden. Ein Wagen soll in 15 Minuten desinficirt werden können. Diesem Verfahren macht O. Schimmel in Chemnitz den Vorwurf, daſs dabei für die sichere Ausführung der Desinfection die Verläſslichkeit des die Strahldüse führenden Arbeiters allein bürge. Um in dieser Beziehung unabhängig zu sein, bringt Schimmel die Ausführung so groſser Desinfectionsapparate nach seiner Einrichtung in Vorschlag, daſs in dieselben ein ganzer Eisenbahnwagen eingefahren werden kann. Auf diese Weise würde z.B. auch die Desinfection von Lumpenballen u. dgl., ohne dieselben erst von dem Wagen nehmen zu müssen, ermöglicht werden.

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