Titel: R. C. Smith's bez. H. Davis' Keilbremse für Aufzüge.
Fundstelle: Band 261, Jahrgang 1886, S. 324
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R. C. Smith's bez. H. Davis' Keilbremse für Aufzüge. Mit Abbildungen auf Tafel 21 R. Smith's bez. H. Davis' Keilbremse für Aufzüge. Läſst man mit dem Fahrstuhle eines Aufzuges Keile mitlaufen, welche etwas unterhalb an den Leitbäumen gleiten und mit einem Centrifugalapparate derart in Verbindung gebracht sind, daſs dieselben bei einer Vermehrung der Fallgeschwindigkeit des Fahrstuhles aufgehalten oder angezogen werden, so pressen sich dann die Keile zwischen Fahrstuhl und Leitbäume und bremsen ersteren, oder heben dessen weitere Senkung auf. Durch die sich glatt an die Leitbäume legenden Keile werden erstere nicht so sehr angegriffen und rasch zerstört wie bei den gewöhnlichen Fangvorrichtungen und, wenn auch bei Keilen die Sicherheit nicht so groſs ist wie bei in das Holz einschneidenden Theilen, so können solche Keilbremsen immerhin namentlich für leichtere Aufzüge zu empfehlen sein. R. C. Smith in New-York (* D. R. P. Kl. 35 Nr. 33377 vom 1. Juli 1884) hat bei einer solchen Aufzugsbremse Doppelkeile angewendet und dadurch zur Erhöhung der sicheren Wirkung beigetragen. Wird bei der in Fig. 12 Taf. 21 dargestellten Anordnung die Schnur oder Kette k, an welcher der Keil m hängt, in ihrer Abwärtsbewegung aufgehalten oder angezogen, so schiebt sich die Klammer o durch ihr Eigengewicht mit dem daran gehängten zweiten Keile m1 auf den ersteren Keil m und preſst denselben gegen den Leitbaum l für den Fahrstuhl. Die noch im Abwärtsgehen begriffene Bühne B des letzteren preſst dann auch den zweiten Keil m1 fest gegen den Leitbaum l, wodurch der Fahrstuhl aufgehalten wird. Bei der Abänderung in Fig. 13 Taf. 21 sind die beiden Keile m und m1 verbunden und die durch zwei Stifte w in der Bühne B des Fahrstuhles geführte Klammer o ist an die Kette k gehängt. Bei ruhigem Niedergange des Fahrstuhles hängen die Doppelkeile bei beiden Anordnungen mit Ansätzen n in der Bühne des Fahrstuhles oder der Klammer o. Eine Einrichtung zum Anziehen der Ketten, an welcher die Keile oder Klammern hängen, veranschaulicht Fig. 15 Taf. 21. Die beiden Ketten k sind auf einer im Fahrstuhle F untergebrachten Rolle r befestigt, der mit einer zweiten Rolle fest verbunden ist, um welche ein endloses, über die Rollen a und b geführtes Seil s fest geschlungen wird. Beim Gange des Fahrstuhles wird daher das Seil mitgenommen und dadurch von der oberen Rolle a aus ein gewöhnlicher Centrifugalregulator betrieben. Uebersteigt die Geschwindigkeit des Fahrstuhles ein bestimmtes Maſs, so schlagen die Regulatorkugeln aus und dadurch wird durch Bewegung des Hebels d das Seil s zwischen zwei Knaggen c geklemmt. Beim Weitergange des Fahrstuhles wird dann die Rolle r gedreht, die Ketten k aufgewickelt und die Keile oder Klammern angezogen. Statt des Centrifugalregulators könnte auch eine beliebige Geschwindigkeitsbremse (vgl. Beck und Henkel * S. 155 d. Bd.) oder eine Reibungskuppelung angewendet werden. Eine Einrichtung der letzteren Art ist in Fig. 14 Taf. 21 dargestellt. Die Rolle r1, auf welcher die Ketten für die Hemmkeile befestigt sind, erhält einen Kegelansatz q und tritt mit diesem in eine entsprechende Ausdrehung der Rolle r, um welche das Seil s (Fig. 15) geschlungen ist. Während bei gewöhnlicher Geschwindigkeit des Fahrstuhles die Rolle r1 von der Rolle r nicht mitgenommen wird, tritt eine Mitnahme durch die mit der Geschwindigkeit wachsende Reibung ein und es erfolgt das Anziehen der Keile. M. T. Medway in London bringt nach Angaben von H. A. Davis in den Keilen von einfachen Keil bremsen Fangnägel an. Wie aus Fig. 11 Taf. 21 zu entnehmen, ist in dem durch Lappen p an dem Leitbaume l geführten Keile m ein Nagel n so angebracht, daſs eine unter dessen Kopf gelegte Feder denselben auf der inneren Fläche des Keiles zum Vorstehen bringt und die Spitze des Nagels von dem Leitbaume abhält. Reiſst das Aufzugsseil oder wird durch einen anderen Umstand der Keil m angezogen, so drückt die abgeschrägte Flanke des Fahrstuhles F den Nagel nieder und ein weiteres Abwärtsgehen des Fahrstuhles ist wie bei einer anderen Fangvorrichtung gehindert.

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