Titel: E. Mauritius' Ruhestromschaltung der Rufbatterie für Telephonanlagen.
Fundstelle: Band 262, Jahrgang 1886, S. 408
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E. Mauritius' Ruhestromschaltung der Rufbatterie für Telephonanlagen. Mit Abbildung. Mauritius' Ruhestromschaltung der Rufbatterie für Telephonanlagen. Zur Durchführung des Ruhestrom-Weckbetriebes bei Telephonanlagen will E. Mauritius in Kreuznach (* D. R. P. Kl. 21 Nr. 35156 vom 26. Februar 1885) die sämmtlichen Leitungen des Netzes vom Vermittelungsamte aus mit Strom von einer Dynamomaschine oder gruppenweise von gemeinschaftlichen Batterien speisen. Im Vermittelungsamte liegen alle Batterien mit dem nämlichen Pole an Erde, mit dem anderen Pole durch die dieser Richtung des Linienstromes entsprechend polarisirten Elektromagnete der Signalklappen hindurch an den Leitungen; die Signalklappen fallen bei Stromunterbrechung. Textabbildung Bd. 262, S. 408Die Schaltung der Fernsprechstellen ist nach beigegebener Skizze genau die eines Selbstunterbrechers in Ruhestromleitung L bei Anwendung einer besonderen Lokalbatterie b. Als Ruftaster soll der Umschalterhebel H dienen und beim Rufen der eigene Wecker nicht mitklingeln; deshalb ist der zweite Pol der Rufbatterie b nicht unmittelbar an die Unterbrechungsfeder f geführt, sondern an die Contactschraube a, welche nur bei an H hängendem Telephon T durch ein an H isolirt befestigtes Metallstück mit der Contactschraube c und weiter noch mit f leitend verbunden ist. Die Linienbatterie und die Lokalbatterie b sind mit dem entgegengesetzten Pole an Erde E gelegt; beide Batterien senden also durch den Klingelelektromagnet m Ströme von gleicher, in L Ströme von entgegengesetzter Richtung. Bei angehängtem Telephon T wird m für gewöhnlich von dem aus L über n, v und x zur Erde E gehenden Linienstrome durchlaufen; der Klöppel k ist also angezogen und b offen. Will der Beamte im Vermittelungsamte die Endstelle rufen, so stöpselt er die Leitung L auf seinen Sprechapparat, unterbricht dadurch den Linienstrom, der Anker von m fällt ab und k schlieſst dabei den Stromkreis von b über a, c, f, v, m und x; die Klingel läutet daher so lange, bis die Stromunterbrechung im Vermittelungsamte wieder beseitigt oder in der Endstelle das Telephon T von H abgenommen wird; im letzteren Falle beginnt das Gespräch. Während des Läutens gehen von v und x aus Zweigströme auch in die Leitung L nach dem Vermittelungsamte und machen sich daselbst im Telephon durch ein trommelndes Geräusch wahrnehmbar. Will ein Theilnehmer das Vermittelungsamt rufen, so nimmt eisern Telephon T vom Haken H ab, unterbricht dadurch den Linienstrom und bringt seine Klappe im Vermittelungsamte zum Fallen; der dortige Beamte schaltet die Leitung auf den Sprechapparat und nimmt die Wünsche des Theilnehmers entgegen. Der Wecker des Theilnehmers bleibt dabei in Ruhe, weil bei ihm jetzt H auf der Contactschraube d liegt. Die Leitungen zweier Theilnehmer lassen sich im Vermittelungsamte mittels einer Leitungsschnur verbinden. Zu Folge der hierdurch veranlaſsten Linienstromunterbrechung beginnt der Wecker des gerufenen Theilnehmers zu läuten; die dabei durch L gehenden Zweigströme wirken nicht auf das polarisirte Relais im Klappenschranke des Vermittelungsamtes, verursachen aber im Telephon des rufenden Theilnehmers ein Trommeln, bis der Gerufene seinen Fernsprecher von H abnimmt. Wenn später nach beendetem Gespräche die Telephone in beiden Sprechstellen wieder angehängt werden, treten auch in beiden die Wecker in Thätigkeit; da aber beide Wecker von einander ganz unabhängig und schwerlich in ihren Bewegungen ganz gleichzeitig wirken, so werden die vom Wecker des Rufenden in die Leitung L entsendeten, in der Leitung des Gerufenen mit dem Linien-Ruhestrome gleichgerichteten Zweigströme im Vermittelungsamte den Anker des Klappenelektromagnetes zum Hämmern bringen und dies gilt als Schluſszeichen für den Umschaltebeamten. Aehnlich sind die Vorgänge in einer gewöhnlichen Zwischenstelle, einer einem beliebigen Theilnehmer zugehörigen Zwischenstelle, welche den Verkehr zweier seitlich liegenden Stellen nicht stören soll u.s.w.