Titel: Selbstthätige Getreidewage mit Kippschale; von C. Reuther und Reisert.
Autor: Pr.
Fundstelle: Band 269, Jahrgang 1888, S. 309
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Selbstthätige Getreidewage mit Kippschale; von C. Reuther und Reisert. Mit Abbildungen. Reuther und Reisert's selbstthätige Getreidewage mit Kippschale. Die neueren Ausführungen dieser selbsthätigen Getreidewage mit kippender Schale unterscheiden sich vortheilhaft vor den älteren Wägevorrichtungen mit Auslaſsklappen, indem nicht nur durch eine freiere Anordnung der verschiedenen Hebelwerke und durch günstigere Ausnutzung der Kraftmomente, sowie der hierbei auftretenden lebendigen Kräfte eine gröſsere Raschheit und Zuverlässigkeit der Eröffnung der Einlaſsschieber erzielt, sondern auch die Reibungswiderstände und die hierdurch bedingte Abnutzung der thätig eingreifenden Theile beträchtlich herabgemindert werden. Auch sind die zum Zwecke der Untersuchung der Gewichtsgenauigkeit der Schalenfüllung, sowie die zur Regelung der Füllungsmenge und der Wägegeschwindigkeit dienenden Vorrichtungen erweitert und zugänglicher angeordnet. Diese in den Textbildern Fig. 1 bis 4 dargestellte Wägemaschine besteht aus einer doppelarmigen Wage, der Einlaſsvorrichtung, den zur Hemmung und Entleerung des Wägegefäſses dienenden Theilen, dem Zählwerke und jenen eben erwähnten Einrichtungen, die zur Regelung der Füllungsmenge und zur Untersuchung der Gewichtsgenauigkeit vorgesehen sind, wodurch diese Wägemaschine erst aichfähig wird. Fig. 1., Bd. 269, S. 310 Das Gerüst wird aus zwei stehenden Rahmen, welche durch Verbindungsschrauben und durch eine den Einlauftrichter enthaltende Kopfplatte zu einem Ganzen vereinigt sind, gebildet. Fig. 2., Bd. 269, S. 311An diesem Gerüste sind auſser den Anschlägen für die Hubbegrenzung noch die Lagerpfannen für den doppelarmigen Wagehebel A und die Lager G für die schwingenden Einlaſsschieber; sowie an der Vorderseite desselben die Drehzapfen für den Gewichts-, Anschlag- und Regulirungshebel H, j und P angebracht. Das Zählwerk X und das Senkloth müssen selbstverständlich an die Rahmen befestigt sein. An dem gedoppelten, zweiarmigen Wagehebel A, welcher ein I-Stück bildet, ist die Gewichtsschale C und das Wägegefäſs B in Schneiden aufgehängt. Beide Haupttheile sind im Gewichte vollständig gleich, so zwar, daſs bei erfolgter Auslösung der sämmtlichen, später zu besprechenden Hebel H, j und P das Gleichgewicht durch das Einspielen des Zeigers Z sicher gestellt werden kann. Während die Einhängung der Gewichtsschale aus der Fig. 4 ersichtlich ist, bedarf die Aufhängung des Wägegefäſses einer weiteren Erklärung. An den Hängeschienen b sind je ein Paar gezahnte Rollen bei d gelagert, auf welchen sich die an den Seitenwänden des Gefäſses B befindliche Rolle stützt, während je eine untere Anschlagnase zur Hubbegrenzung im Niedergange und ein fester Einlegehebel oder Schlieſshaken O vermöge einer Nase in dem Zapfen k eingreifend, zur Geradstellung des Wägegefäſses dient. Auſserdem sind an der Gefäſswand B noch ein Anschlagstift q für die Bethätigung der Einlaſsschieber und des Zählwerkes und ein kleiner Stift bei H (Fig. 2) für das Zurückdrehen des Zählhebels, sowie ein Schwunggewicht E am Gefäſsboden vorhanden. Schlieſslich gehört noch ein kleiner, in einer halbkreisförmigen Nuth des Schlieſshakens O stellbarer Auslösehebel o zum Eigenwicht der Wage. Das Schwunggewicht E dreht das geleerte und umgekippte Wägegefäſs B (Fig. 3) stets nach rechts in die aufrechte Stellung und bedingt dadurch den Eingriff des an der Gefäſswand befindlichen Stiftes k in den etwas federnden Schlieſshaken O, wodurch ein Zurückschwingen vermieden wird. Um aber sowohl den Schluſs bei k als auch ein Kippen des sonst gleichseitig geformten und mit Getreide gefüllten Wägegefäſses B einzuleiten, ist das Schwunggewicht E etwas links von der Unterstützungsebene angeordnet, während der Schwerpunkt des vollen Getreidegefäſses B beträchtlich höher als die Rollenunterstützung steht. Wenn sonach das Gefäſs B und die Gewichtsschale C im leeren, wie im gleichmäſsig belasteten Zustande die wagerechte Mittelstellung einhalten soll und diese Gleichgewichtslage durch den Zeigerhebel Z angezeigt wird, so sind für den selbsthätigen Wägevorgang noch die Hoch- und Tiefstellungen des Gefäſses B von Bedeutung. Während der durch das Uebergewicht der Gewichtsstücke C bedingten Hochstellung findet der Getreideeinlauf in zwei verschiedenen Stromstärken statt, weil bei beginnender Gleichgewichtslage die lebendige Kraft eines stärkeren Getreidestromes nicht nur die Bewegung der Wage beeinflussen müſste, sondern auch die fallende Getreidemenge während ihres Falles gar nicht zur Abwägung gelangen könnte. Deshalb beschränkt man die an der Grenze des Gleichgewichtes beginnende Nachfüllung auf ein durch die verlangte Wägegeschwindigkeit gegebenes kleinstes Maſs. Weil aber dadurch doch nur die Mittellage erreicht würde, so muſs zur Herbeiführung der Tiefstellung noch eine regelbare zusätzliche Hilfskraft thätig werden, welche ohne Vermehrung der Schalenfüllung ein Ueberschreiten der Gleichgewichtslage herbeiführt. Diese Hilfskraft ist in dem auf den Regulirhebel j wirkenden Gewichtshebel H (Fig. 1 und 3) gegeben (D. R. P. Nr. 42602 vom 24. December 1886), welche auf die Gewichtsschale hebend einwirkt, am Ende der Füllung aber wirkungslos wird, während dessen, Wirkungsstärke vermöge des Schiebegewichtes V geregelt werden kann. Ist daher die Wirkung dieser Hilfskraft zu groſs, ist die Getreidefüllung in dem Gefäſse B demnach kleiner ausgefallen als die Gewichtsstücke es angeben, so muſs das Gewicht V nach rechts, sonst aber nach links vom Drehpunkte weggeschoben werden. Weil aber die Füllung des Gefäſses B mit den im regelrechten Betriebe thätigen Mitteln erfolgt, so ist in der jedesmalig untersuchten Füllung auch der Betrag derjenigen im schwachen Strahle noch vor Abschluſs der Einlaſsschieber und nach Ingangsetzung der Wage im Fallen befindlichen Getreidemenge enthalten, deren lebendige Kraft je nach der Fallhöhe die Wägegeschwindigkeit mit wechselnder Stärke beeinfluſst. Die Einlaſsöffnung des Schütttrichters ist nach vorne durch eine Bürstenleiste gedeckt, an welche sich hinten der lose um einen Zapfen G schwingende Hauptschieber F anlegt, in dessen Rande zwei kleine Ausschnitte für die Nachfüllung vorgesehen sind, während der um denselben Zapfen G lose schwingende etwas gröſsere Schluſsschieber W die Bürste vollständig untergreift und jeden Abfluſs von Getreide verhindert (D. R. P. Nr. 35169 vom 21. Januar 1885). Um denselben festen Zapfen G schwingt auſserhalb und unabhängig ein Hebel R, welcher bei seiner Ausschwingung (Fig. 1) vermöge eines Zapfens den Hauptschieber F und dieser den Schluſsschieber W mitnimmt, so daſs hierdurch die Einlaſsöffnung freigelegt wird. Fällt dieser Hebel R zurück (Fig. 2), so fällt mit demselben auch der Hauptschieber F in die Bürstenstellung, während der Schluſsschieber noch zurückgehalten wird, demnach das Getreide durch die kleinen Ausschnitte des innenliegenden Hauptschiebers nachflieſst. Das Ausschwingen des Schieberhebels R erfolgt beim Aufrichten des Gefäſses B, in dessen Hochstellung durch den Anschlagstift q (D. R. P. Nr. 38147 vom 24. März 1886), das Zurückfallen aber im Niedergange zur Mittellage. Zur Sicherung der Genauigkeit dieser Bewegung ist an der oberen Seitenwand des Gefäſses eine Zunge angenietet, über welche ein Stift des Hauptschiebers F nur in der bestimmten Höhenstellung übertreten kann. Der vordere Seitenschild des Schluſsschiebers W ist zu einem Doppelhebel erweitert, an welchen in L die Gelenkstangen L, M, P angehängt sind (D. R. P. Nr. 39647 vom 1. Juli 1886), welche in P ihren Stützpunkt finden und wo dort die untere Stange zu einem Kreuzhebel u, m ausgebildet ist. Fig. 3., Bd. 269, S. 314 Sobald der Schieber die Einlaſsöffnung offen hält, der Hebel WL hochsteht, bilden diese Stangen PML im gestreckten Zuge einen Stützpunkt für den Schluſsschieber W, wenn aber der Wagekalken A die Mittellage überschreitend, mittels eines Anschlagstiftes a seines Zeigerhebels Z den Hebel u berührt und dadurch die Stange PM aus der geraden Richtung schlägt, so knicken diese Stützen zu einem Kniegelenke (Fig. 3), der Schluſsschieber fällt, der Zufluſs des Getreides hört auf, das Wägegefäſs sinkt, soweit dies die Anschlagnase der Hängeschiene zuläſst. Fig. 4., Bd. 269, S. 315 Weil aber beim Vordrehen des Schluſsschiebers W der linke Hebel sich hebt, hierdurch eine Schleife N mitgehoben wird, welche am Hebelstifte o anschlägt und dieser den federnden Schlieſshaken O mitnimmt, so erfolgt die Auslösung aus dem Schlieſsstifte k (D. R. P. Nr. 41823 vom 24. December 1886). Das frei gewordene Wägegefäſs B kippt um, das von Getreide entleerte Gefäſs wird vermöge des Schwunggewichtes E wieder in die Aufrechtstellung zurückgebracht. Wenn aber zum Behufe der Untersuchung der selbsthätig abgewogenen Füllung dieser Hebelstift o zurückgedreht (Fig. 4) und dadurch hochgestellt wird, so kann die steigende Schleife N diesen Stift o nicht mehr erreichen, wodurch die Auslösung des Schlieſshakens O und und demnach die Entleerung unterbleibt. Weil aber ein verzögertes Zudrehen des Abschluſsschiebers W die Füllung beeinfluſst, so wird ein kleines Gegengewicht am Hebel P die Möglichkeit gewähren, auch die Schluſsschieberthätigkeit zu regeln, so wie der am Rahmen befindliche Stift m die gestreckte Lage der Stützen PML sichert. Das sogen. springende Zählwerk X wird durch einen Hebel bethätigt, welcher beim Umkippen des Wägegefäſses durch den Stift q herabgedreht (Fig. 3) und durch einen zweiten Stift an der Gefäſswand (Fig. 4) zurückgehoben wird. Die Fig. 1 stellt die Wage vor während der raschen Einfüllung, Fig. 2 während der Nachfüllung auf das richtige Gewicht, Fig. 3 bei beendeter Entleerung und Fig. 4 im ausgelösten Zustande zum Zwecke der Untersuchung. Pr.