Titel: Neuerungen an Holzbearbeitungsmaschinen.
Fundstelle: Band 271, Jahrgang 1889, S. 49
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Neuerungen an Holzbearbeitungsmaschinen. (Patentklasse 38. Fortsetzung des Berichtes S. 1 d. Bd.) Mit Abbildungen auf Tafel 3. Neuerungen an Holzbearbeitungsmaschinen. Holzwollemaschinen. Um die bekannten Uebelstände der bei jedem Hin- und Hergange schneidenden, doppeltwirkenden Holzwollemaschinen zu vermeiden, aber doch eine gleiche Leistung wie diese Maschinen zu ermöglichen, ordnen Anthon und Söhne in Flensburg (* D. R. P. Nr. 42778 vom 5. April 1887) in den Messerschlitten nicht wie gewöhnlich ein, sondern drei – in der Zeichnung (Fig. 40) sind sogar vier angenommen – Messer an, welche beim Vorschübe des Schlittens gleichzeitig in verschiedenen Ebenen schneiden. Diese Messer sitzen so, daſs ihre Schneiden zwar unter sich parallel, aber in ungleichen Höhen über der Bewegungsebene oder, was gleichbedeutend ist, über der Oberfläche des Schlittens A, und zwar ein Messer stets etwas höher als das vorhergehende stehen, so daſs also bei der Bewegung der Messer gegen ein Holzstück jedes Messer für sich einen Span abschneidet, dessen Dicke der jeweiligen Höhendifferenz zweier auf einander folgenden Schneiden entspricht. Bei einer Bewegung des Schlittens werden folglich alle auf einander folgenden Messer gleichzeitig je einen Span abschneiden, dessen Dicke der Höhenunterschied von je zwei Schneiden entspricht. Ist der Schnitt durch und die Messer in ihre Anfangsstellung zurückgekehrt, so rückt das Holz um so viel nach, als die Summe sämmtlicher abgeschnittenen Spandicken beträgt, worauf der Vorgang sich wiederholt. Soll Holzwolle erzeugt werden, so dient hierfür eine Reihe Ritzelmesser R, die den Messern voreilt und das Holz einritzt. Um die gewünschten Höhenunterschiede der einzelnen Messerschneiden bezieh. die Regulirung der Spandicke möglichst genau und bequem zu erhalten, wird das um den Bolzen D drehbare Einsatzstück B angewendet, in welches die Messer so eingesetzt werden, daſs ihre Schneiden sämmtlich gleich hoch über die Oberfläche dieses Einsatzstückes stehen, worauf dann mittels der Stellschraube F ein Neigen dieser Oberfläche gegenüber der Schlittenoberfläche A vorgenommen wird, wodurch der gewünschte Höhenunterschied der einzelnen Schneiden über ihre Bewegungsebene ohne Weiteres eintritt. Nach Angaben der ausführenden Firma kann die Maschine sieben Faserndicken von 1/13 bis ½mm liefern. Die tägliche Leistung soll sich bei 150 minutlichen Umläufen der Betriebskurbel auf 1000k gröbste Wolle von ½mm oder auf 600k mittlere Wolle von ¼mm Dicke belaufen. Der Kraftbedarf ist 4 . Die Verwendung von rotirenden Messerscheiben ist vielfach ausgebildet. Eine bezügliche Maschine von H. Gasser in Hermagor, Kärnten (*Oesterreichisches Patent vom 14. November 1887) besteht aus einem um eine senkrechte Achse rotirenden Schneidekranze a (Fig. 41 und 42), auf dessen oberer, vollkommen eben bearbeiteter Fläche bei a1 die Hobelmesser in beliebiger Anzahl (in vorliegendem Falle 6) angebracht sind, und welcher durch Riemenscheiben b angetrieben wird. c1 c2 sind zwei gerauhte Walzen, zwischen welche das Holz d eingespannt wird, und welche sich gegen einander drehen, so daſs sie das Holz durch Reibung mitnehmen und gegen die Scheibe a drücken. Der Antrieb dieser Rauhwalzen erfolgt von der Hauptwelle aus, durch die Schraube ohne Ende e, welche in das Rad e1 eingreift und mittels der Kegelräder ff1 die Welle g dreht. Diese trägt die beiden endlosen Schrauben von ungleicher Gangrichtung g1 g2 , welche in die auf den Wellen der Rauhwalzen c1 c2 sitzenden Räder h1 h2 eingreifen und diese in Drehung versetzen. Um verschieden lange Holzstücke mit dem nöthigen Drucke zwischen den Walzen einspannen zu können, sind die Lager der Walze e2 auf zwei Gleitstücken i befestigt, welche durch Stifte i1 geführt werden und an einem Ende mit Zähnen versehen sind; in diese Zähne greifen zwei Zahnradsegmente j, welche an einer gemeinschaftlichen, in fixen Lagern drehbaren Welle aufgekeilt sind. Auf diese Welle wirkt ein Fallgewicht k, welches auf den Arm k1 aufgesteckt ist und die Welle und die Zahnradsegmente zu drehen sucht. Letztere drücken dabei auf die Zahnstangen i, suchen sie in der Richtung der Pfeile zu bewegen und pressen die Rauh walze c2 an das Holzstück. Um bei dieser Verschiebung das Rad h2 in Eingriff mit der Schraube g2 zu erhalten, ist die Welle mit einem Streif keile versehen, auf welchem die Schraube mittels eines Armes h, welcher auf dem Lager der Welle c2 angebracht ist, verschoben wird. Das Maſs des beständigen Vorrückens des Holzes nach abwärts hängt von der Gröſse der Uebersetzung der Zahnräder und Schrauben ohne Ende ab. Um dieses Vorrücken verändern zu können, ist das Rad e1 auswechselbar, so daſs durch Einsetzen verschiedener Räder die Holzwolle in verschiedenen Dicken erzeugt werden kann. Die Maschine von C. Schranz und G. Roediger in Wien (*Oesterreichisches Patent vom 1. Mai 1888) besteht aus einer um die Achse b (Fig. 43 bis 46) rotirenden Scheibe a. Seitlich an dieser Scheibe sind radial gestellte Ritzmesser c und Hobeleisen d abwechselnd auf einander folgend angeordnet. Das zu verarbeitende Holzstück f kommt in einen vor den umlaufenden Messern stehenden, oben offenen Kasten h und wird mit Hilfe eines Blockes k stets gleichmäſsig gegen die Messer gedrückt. Der Schlitten m, welcher den Kasten h trägt, ist mit einer Feder t verbunden, welche ihn beständig gegen die Achse b der Scheibe hinzudrücken sucht. An der letzteren ist für jedes Ritzmesser je ein vorstehender Stift u angebracht, der, wenn das Ritzmesser zur Arbeit gelangt, gegen einen Ansatz v am Kasten k drückt und so den damit verbundenen Schlitten n etwas gegen die Feder t hinschiebt, wodurch erreicht wird, daſs die Ritzmesser geradlinig durchs Holz heruntergehen, worauf die Feder den Kasten in seine Urstellung zurückdrückt. Um schwache Stäbe, Rohr u. dgl. in Langfasern zu zertheilen, bringt man einen kreisförmigen Kasten h an (Fig. 46), in den die Stäbe von oben eingeschoben und durch ein in den Kasten passendes Holzstück angedrückt werden. Eine eigenartige Einspannung des Holzes wendete Anthon und Söhne in Flensburg (* D. R. P. Nr. 45087 vom 20. März 1888) für solche Maschinen mit rotirender Messerscheibe an (Fig. 47 und 48). Vor der Scheibe befinden sich die charnierartig wie eine Thür in ihren Angeln auf der Achse E drehbaren Bügel D, welche zum Einspannen des Holzes mittels Klauen x und Griff a dienen und an ihrem vorderen Ende je eine Mutter H tragen, welche über Schrauben G greifen. Diese Schrauben werden durch Vermittelung eines conischen Getriebes L von einer auf der Hauptwelle sitzenden Schnecke aus ruckweise gedreht und bewirken auf diese Weise ein allmähliches Nachrücken des Holzes gegen die Scheibe zu. Ist das Holz bis auf einen kleinen Rest aufgearbeitet, so kann die zweitheilige Schraubenmutter H mittels eines Griffes b von ihrer Schraube gelöst werden, worauf der Bügel D zurückgedreht wird und ein neues Holzstück aufnimmt. Hierauf wird der Bügel sammt dem frischen Holze wiederum der fortwährend rotirenden Scheibe genähert und durch Einrücken der Mutter in die Schraube in den selbsthätigen allmählichen Vorschub gebracht. Es kann noch die Einrichtung getroffen werden, daſs, sobald das Holz bis zu einem gewissen Punkte aufgearbeitet ist, die Mutter H selbsthätig ausgelöst und der Vorschub somit ohne Zuthun des Arbeiters gehemmt wird. C. Bartsch in Michelsdorf bei Liebau (* D. R. P. Nr. 42803 vom 31. August 1887) ordnet die Messer auf einem endlosen Bande an, welches von zwei Walzen bewegt und dicht über der Arbeitsstelle gegen das Holz gedrückt wird. Die Herstellung spinnbarer Fasern aus Holz bewirkt Dr. Mitscherlich in Preſsburg (*Oesterreichisches Patent vom 17. Oktober 1887) in folgender Weise: Möglichst astfreie lange Bretter oder Latten von beliebiger Breite und einer Dicke von nicht über 10mm, welche parallel mit der Faser geschnitten sind, aus Fichten- bezieh. Tannenholz oder aus dem Spünde der Lerche bezieh. der Kiefer werden gekocht mit einer Lösung von Chemikalien, welche die Aufschlieſsung bewirkten, ohne eine gröſsere Zerkleinerung des Holzes nöthig zu machen. Es sind hierfür nur solche Chemikalien geeignet, die leicht in das Holz hineindringen, wie Lösungen schwefliger Säure und ihrer Verblödungen, jedoch nicht solche, wie Kali- und Natronlauge, da die letzteren nur sehr schwer in die tieferen Schichten des Holzes zu bringen sind. Am zweckmäſsigsten wird eine Lösung verwendet von doppeltschwefligsaurem Kalke, nachdem das Holz vorher bis 100° längere Zeit gedämpft war. Nach der Kochung wird dieses Holz unter Vermeidung eines Bruches in der Längsrichtung aus dem Kocher auf ein enges gitterartiges Lattengestell aus Holz so gelegt, daſs ein bequemes Trocknen an der Luft oder in Trockenräumen stattfinden kann. Durch dieses Trocknen wird die ursprünglich sehr schwache Faser, die bei der kleinsten Zerrung zerreiſst, verhältniſsmäſsig fest und geht durch Wasserzusatz nicht wieder in den ursprünglichen, sehr leicht zerreiſsbaren Zustand zurück. Die vollständig getrockneten Massen lassen sich wohl direkt zum genannten Zwecke weiter verarbeiten, jedoch sind sie sehr spröde und bedürfen zur Zerfaserung einer sehr starken mechanischen Kraft, was durch Aufweichung dieser Massen mittels Durchtränkung derselben mit Wasser vollständig beseitigt wird; zweckmäſsiger ist es jedoch, die Masse, wie sie aus dem Kocher kommt, nur so weit zu trocknen, daſs kaum noch Flüssigkeit herausgepreſst werden kann. Es haben dann die Fasern die genügende Festigkeit erhalten und gestatten doch eine leichte mechanische Verarbeitung, welche auf einer Isolirung der Fasern durch Quetschung oder durch Stacheln beruht. Bei der Rindenabschälmaschine von A. Zschocke in Grünstädtel i. S. (* D. R. P. Nr. 43032 vom 30. August 1887) wird der Holzblock zwischen die Spindeln einer Drehbank eingespannt und vor dem festliegenden Messer umgedreht. Letzteres kann nicht tiefer in das Holz eindringen, als eine neben demselben angeordnete Leitrolle gestattet. Zum leichten Fortschaffen der Blöcke aus der Maschine ist ein mit schrägen Ablaufschienen versehener, durch Zahngetriebe auf und nieder stellbarer Blockhalter angeordnet. Böttcherei-Maschinen. Die Fügemaschine für Faſsdauben von W. Bitter in Altona (* D. R. P. Nr. 44567 vom 28. December 1887) arbeitet mit einer um eine wagerechte Achse umlaufenden Messerscheibe. Die Faſsdaube erhält während des Hobelns um eine annähernd senkrechte Achse eine etwas hin und her schwingende Bewegung, und zwar wird diese Schwingung um so enger begrenzt, je schmaler die Daube ist. Die Messerscheibe kann dabei eine gerade Fläche erhalten, und die Messer können dementsprechend eine geradlinige Schnittfläche haben. Die um die wagerechte Achse a (Fig. 49 und 50) rotirende Planscheibe B trägt die Messer m. c ist eines der beiden Lager der Achse a und G das zugehörige Maschinengestell. Die Daube d wird in einen Support S eingelegt, dessen Kopfstück s1 in Auf- und Ablichtung verschiebbar ist und nach Einlegung der Daube durch den Fuſstritt f niedergezogen wird, um die Daube zwischen s1 und s2 festzuklemmen (Fig. 50). r ist ein am Supporte angebrachtes Widerlager für die Auſsenkante der Daube. Der ganze Support ist um Bolzen ee, welche am Gestelle gelagert sind, drehbar und kann mit Hilfe der Handgriffe hh aus der Ruhestellung in die Stellung der Fig. 50 gehoben werden, nachdem man die Daube eingelegt und mit Hilfe des Fuſstrittes zwischen s1 und s2 eingeklemmt hat. Nach dem Einlegen der Daube und ehe dieselbe festgeklemmt wird, dreht sich der Anleger r um die Zapfen oo, bis die Daube hinreichend weit mit der zu bearbeitenden Kante über den Support gegen die Messerscheibe vorsteht. Indem man nun den Support weiter hebt, und zwar um ee drehend, führt man die Daube gegen die rotirende Messerscheibe, bis Stellschrauben tt, welche am Gestelle sitzen, gegen den unteren Theil des Supportes stoſsen. Um nun die Krümmung der Fügung zu erhalten, ist der Theil s2 des Supportes S auf dem aufrechten Bolzen l am unteren Theile s3 drehbar, und durch eine Links- und Rechtsbewegung der Griffe hh wird nun der Theil s2 einmal nach links und dann nach rechts gedreht, bis die Lappen xx, welche an den abwärts geführten Enden des Obertheiles s2 sitzen, gegen die am Untertheile sitzenden Stellschrauben zz anstoſsen. Hierbei entsteht eine Krümmung der Daube, welche zur Breite desselben in Proportion steht, da bei einer breiteren Daube der Abstand zwischen den Stellschrauben z und den Lappen x ein gröſserer ist, als bei einer schmäleren Daube. Zu der Herstellung von dichten Fässern für Flüssigkeiten bedient man sich ausschlieſslich der gespaltenen Stabhölzer, die, nach der Faser des Holzes laufend, mit wenigen Ausnahmen mit allen möglichen Krümmungen versehen sind und eine verdrehte Form haben. Die Dauben werden erst bei dem Zusammenwinden zu Faſskörpern, dem natürlich das Fügen der einzelnen Stäbe vorauszugehen hat, mit Gewalt in die richtige Form gepreſst. Solche verdrehte und mit Krümmungen versehene Dauben nun wurden auf den bisher angewendeten Fügemaschinen unrichtig gefügt und bedurften vor dem Zusammensetzen stets einer Richtigstellung der Fuge durch Nacharbeiten von Hand. Um nun aber solche unregelmäſsig geformten Daubenhölzer, ohne daſs eine Aenderung ihrer Form vorzunehmen wäre, so zu fügen, daſs jede Stelle des Stoſses nach dem Binden genau schlieſst, haben Anthon und Söhne in Flensburg (* D. R. P. Nr. 43797 vom 21. December 1887) die in Fig. 51 dargestellte Vorrichtung angegeben. Der Apparat besteht aus einer nach der Faſsoberfläche sowohl parallel zur Faſsachse als auch dem Umfange nach gekrümmten Schablone a, zweier Führungen bb1 für eine hierauf gleitende Schiene c, die an den Enden mit zwei Spitzen d oder einer ähnlichen Vorrichtung versehen ist. Wird nun eine Daube auf die Schablone a gelegt und die Schiene c mit einem gewissen Drucke auf die Daube gepreſst, so werden die beiden Spitzen ein seitliches Verschieben der Daube verhindern, eine um ihre Achse drehende oder in der Richtung der Führungen bb1 erfolgende Bewegung gestatten. Nun wird der Daube bezieh. Schiene c durch irgend eine Vorrichtung entweder von Hand oder selbsthätig eine wiegende Bewegung ertheilt, in Folge dessen sie sich so zu sagen über die Schablone wälzt. Eine Verschiebung der Schiene c in ihrer Längsrichtung ist durch die Stifte ii verhindert. Die Folge dieser wälzenden Bewegung ist, daſs jeder Punkt der Daubenoberfläche an einer bestimmten Stelle die Schablone berührt und, da die Schablonenoberfläche als ein Theil der Faſsoberfläche angesehen werden kann, mithin genau diejenige Stellung einnimmt, die er in dem zukünftigen Faſskörper einnehmen wird. Man hat nun dafür zu sorgen, daſs eine Fügevorrichtung, sei es eine Messerscheibe oder eine rotirende Messerwelle, an derjenigen Stelle der Daube die Fuge anschneidet, die zur Zeit gerade auf der Schablone aufliegt; dabei muſs als Bedingung angesehen werden, daſs die Schnittebene der Messer in die Faſsmittelachse fällt, und daſs ebenso die durch die Führungen bb1 bestimmte Bewegungsrichtung der Schiene c bezieh. der Daube durch die Faſsmittelachse gehen. Sobald diese Bedingungen erfüllt sind, wird bei der erwähnten wälzenden Bewegung der Daube über die Schablone die Fuge an jeder Stelle genau nach der Faſsmittelachse hinzeigen, wobei es einerlei ist, ob eine Daube breit oder schmal, eben oder verdreht ist. Soll der Apparat an Fügemaschinen mit groſser, ebener Messerscheibe angewendet werden, so wird er zweckmäſsig als ein um die Faſsmittelachse xy schwingender Bügel ausgeführt; die wälzende Bewegung wird der Daube entweder von Hand oder durch eine selbsthätig von der Maschine aus bewegte Vorrichtung in der Richtung der beiden Pfeile ertheilt. Soll der Apparat an Fügemaschinen mit rotirender Messerwelle angewendet werden, so wird er als ein in der Längsrichtung der Daube verschiebbarer Schlitten ausgeführt, auf welchem die Daube an der um die Faſsmittelachse einstellbaren Messerwelle entlang geführt wird. Die wälzende Bewegung wird in diesem Falle der Daube durch eine feststehende belastete Rolle D oder ähnliche Druckvorrichtung ertheilt, die genau an der Stelle, wo der Messerkopf seitlich die Fuge anschneidet, die Daube auf die Schablone preſst. S. Wright in Glasgow (* D. R. P. Nr. 45118 vom 11. März 1888) hat die in Fig. 52 dargestellte Maschine vorgeschlagen, mittels welcher die fertig gefügten Dauben zu bauchigen Fässern gebunden, sowie gekröst und an den Enden fertig zugerichtet werden. Die zu bindenden Dauben Z werden zunächst von Hand in gebräuchlicher Weise auf einem Gestelle lose zusammengefügt und mit Reifen YY1 vorläufig bezogen, dann unter Erhitzung von innen in die bauchige Form gebogen und nun in die vorliegende Maschine gebracht. Das auf diese Weise roh zusammengefügte, an beiden Enden offene Faſs wird in wagerechter Lage zwischen zwei senkrechte Kopfplatten AA1 gesetzt, welche auf breiten, glatt abgedrehten Füſsen A2 A2 ruhen und auf der Platte BB1 der Maschine verschoben und fest eingestellt werden können. Die Kopfplatten AA1 sind ringförmig und im mittleren Theile ausgeschnitten, um das Faſs mit seinen Enden hindurchzulassen. Auf der Innenseite jeder Kopfplatte sind in vier Schwalbenschwanzführungen A3 die Gleitbacken o radial angeordnet, welche mittels Schraubenspindeln a1 gegen die Auſsenflache der Daubenenden angedrückt werden; jede dieser Gleitbacken hat an ihrem inneren Ende einen im Gelenke beweglichen Schraubenbolzen a2, auf dem die Druckklaue a4 mittels Mutter befestigt ist; diese Klauen legen sich concentrisch gegen den auf das Faſs aufzuziehenden Reifen an; auch können die Klauen zum Andrücken gegen die Reifen YY1 direkt an das untere Ende der Gleitbacke a geformt sein. Oder es können auch noch auſserdem Preſsbacken Anwendung finden, welche die Reifen Y1 näher der Mitte des Fasses auf letzteres aufschieben, indem sie concentrisch dagegen andrücken, während der äuſsere Rahmen A1 auf der Platte B gleitend gegen den inneren Rahmen hinbewegt wird. Letzteres geschieht mittels zweier langer, starker Schraubenspindeln CC1, welche durch die festen Gestellwände DD1 hindurchgeführt sind und sich in Muttergewinden des beweglichen Rahmens A1 drehen. Die Drehung der Spindeln CC1 in der einen oder anderen Richtung schiebt den Rahmen A1 vor oder zurück. Die beiden einander diametral gegenüber angeordneten Spindeln CC1 werden stets gleichzeitig gedreht mittels einer über Kettenräder cc1 laufenden Kette c2. Die Spindeln CC1 könnten auch an beiden Enden mit Rechts- und Linksgewinde versehen sein, deren jedes in einer entsprechenden Mutter A4 der Rahmen AA1 gelagert wäre; die Drehung der Spindeln würde alsdann bewirken, daſs die beiden Rahmen A A1 sich gleichmäſsig gegen einander hinbewegten oder von einander entfernten; im ersteren Falle werden die Klauen gleichmäſsig gegen die Reifen angedrückt, im letzteren Falle davon zurückgezogen. Wenn die Kopfplatten AA1 und die Gleitbacken a mit ihren Klauen a3 a4 nur lose gegen das Faſs angelegt werden, so bilden sie eine Führung für das Faſs, bei dessen Drehung behufs Bearbeitung der Daubenenden sie auf gleiche Länge zugerichtet, abgeschrägt und mit Falz (Kröse) versehen werden. Diese Bearbeitung geschieht durch Schneidwerkzeuge, welche von kurzen, schnell umlaufenden Spindeln E getrieben werden, die in Lagern E1 der Schlitten E2 ruhen, welch letztere in Schwalbenschwanzführung der Träger beweglich sind; diese Träger sind an die Kopfplatten AA1 auſsen angeformt oder befestigt. Die Hauptwelle G der Maschine ruht in Lagern G1 des unteren Maschinengestelles B2; auf derselben befinden sich Riemenscheiben G3, von denen Riemen G2 durch die Platte B hindurchgeführt sind und über kleinere Riemenscheiben E3 auf den Spindeln E laufen; auf diesen letzteren sind die Schneidwerkzeuge montirt, welche aus einer Kreissäge e zur Beschneidung der Daubenenden und aus Schneidstählen e1 e2 bestehen, mittels deren die Daubenenden nach innen abgeschrägt und mit Falz (Kröse) versehen werden. Der Schlitten E2 wird in seiner Führung mittels Handhebels E4 verschoben, um die Werkzeuge gegen das zu bearbeitende Holz anzuschieben oder sie zurückzuziehen. Auch können Gewichte oder Federn benutzt werden, um die Werkzeuge gegen die Mitte des Faſsquerschnittes zurückzuziehen, damit das Faſs abgenommen und ein neues an seine Stelle zur Bearbeitung eingesetzt werden kann, zu welchem Zwecke die Kopfplatten AA1 mittels der Schraubenspindeln CC1 von einander abgerückt werden. Die Ständer DD1 , welche mit starken Füſsen D3 auf dem Maschinengestelle BB1 B2 befestigt sind, tragen einestheils die festen Lager C2 der Schraubenspindeln CC1 , anderentheils die Lager D2 D2 einer Hohlwelle F, welche in der Mittellinie der Kopfplatten AA1 und des zwischen denselben eingespannten Faſses liegt. In dieser Hohlwelle F liegt eine Welle F1, welche durch Nuth und Feder oder durch eine andere geeignete Verbindung von der Welle F in deren Drehung mitgenommen wird; letztere erfolgt durch Riemen g1, der von einer kleinen Riemenscheibe g2 auf der Hauptwelle G über eine groſse Riemenscheibe g auf der Welle F geführt ist. Die Uebertragung von der Welle G auf die Welle F kann auch durch Zahnradeingriff oder Kettentrieb bewirkt werden, oder auch durch Schnecke und Schneckenrad. Die untere Schraubenspindel C wird in der einen oder anderen Richtung gedreht durch die eine oder die andere der beiden Riemenscheiben II1, welche von Riemen I, deren einer gekreuzt ist, getrieben werden; diese Riemen laufen über Riemenscheiben J3, welche auf der Welle G lose zwischen Ringen laufen; zwischen den Riemenscheiben befindet sich eine Reibungskuppelung J4, die mit Feder und Nuth auf der Welle G verschiebbar ist und mittels Handhebels I5 oder einer geeigneten Ein- und Ausrückvorrichtung so verschoben wird, daſs entweder die linke oder rechte Riemenscheibe I3 mit der Welle G gekuppelt wird, so daſs also die Schraube C in der einen oder anderen, Richtung Drehung erhält; befindet sich die Kuppelung in der Mittellage, so findet keine Uebertragung statt. Das vordere Ende der inneren Welle F1 tritt in das Innere des Fasses ein und trägt eine Führungsbüchse F2, in welche radial gestellte Arme f mit segmentförmigen Armen f1 eingesetzt werden. In das hohle Stück F2 ist ferner ein keil- oder curvenförmiger Kopf, welcher am vorderen Ende einer Stange F3 befestigt ist, eingefügt; die Stange F3 führt durch die Hohlwellen FF1 hindurch und trägt auf ihrem auſsen vorstehenden, mit Gewinde versehenen Ende ein Handrad F4, mittels dessen sie vor und zurück bewegt werden kann. Beim Vorschub der Stange F3 wirken die Keil- oder Bogenflächen gegen die entsprechend geformten inneren Enden der radialen Arme f und spreizen dieselben gleichmäſsig aus einander, d.h. nach auſsen, so daſs die Segmente f1 sich von innen gegen die Wandung des Fasses andrücken, zweckmäſsig in der Mitte und das Faſs bei der Umdrehung der Wellen FF1 mitnehmen. Die Segmentarme f1 sind zweckmäſsig je etwas länger als ein Viertel des Faſsumfanges und sie sind unter einander durch Zwischensegmentstücke f2 verbunden, die mit Schlitzen auf Zapfen f3 aufsitzen. Wenn sonach durch Vorschub der Stange F3 die Spannvorrichtung ausgespreizt ist, so werden die Segmente f1 f2 sich ringsherum an den Umfang des Fasses fest andrücken und es durch Reibung festhalten; um letztere zu verstärken, können die Bogenstücke f1 f2 auf ihrem äuſseren Umfang mit Kautschuk o. dgl. bezogen sein. Wenn die Stange F3 durch das Handrad F4 zurückgeschraubt wird, so zieht das Keilstück F2 die Arme ff1 wieder zurück, und zwar so weit, daſs diese Spannvorrichtung aus dem offenen Ende des Fasses heraus kann, nachdem das Faſs bei seiner langsamen Drehung durch die schnell umlaufenden Schneidwerkzeuge glatt gesägt, zugerichtet und mit Falz versehen worden ist. Das Einschieben und Herausziehen der Welle F1 kann durch einen Handhebel H bewirkt werden; der Hebel ist mit einer kleinen Reibrolle H2 in einen Ausschnitt der Wulst Fx am äuſseren Ende der Welle F1 versenkt. Wenn die Spannvorrichtung ff1 f2 aus dem Fasse herausgezogen und die Kopfplatte A1 zurückbewegt worden ist, werden die unteren Gleitbacken a in beiden Kopfplatten AA1 mittels der Schraubenspindeln zurückgezogen und der im Gelenk bewegliche Schraubenbolzen a2 umgelegt. Eine Ringsäge bringen Nilsen, Mathiesen und Comp. in Frederiksstad, Norwegen (D. R. P. Nr. 44025 vom 15. September 1887) zum Ausschneiden der Tonnenböden in Vorschlag. An einem Gestell a (Fig. 53) ist eine senkrechte Welle b drehbar gelagert, welche unten in ein wagerechtes Rad c von der Gröſse der zu schneidenden Böden endigt, um dessen Umfang B das Sägeblatt d festgeschraubt ist. Unter dem Rade c befindet sich eine Unterlage, auf welcher das Holz festgehalten und gegen welche die Säge geführt wird. Die Welle b, welche durch eine Riemenscheibe e in Umdrehung versetzt wird, kann durch eine Schraube f, welche durch ein von dem Handrade h aus beeinfluſstes Zahnradgetriebe g senkrecht verstellbar ist, gehoben oder gesenkt werden. Um zu verhindern, daſs die Schraube f sich mit der Welle b dreht, ist eine Gabel i angeordnet, in welcher die Schraube f mittels einer Stellschraube festgeklemmt wird. Innerhalb des Sägeblattes sind Messer an dem Rade c befestigt, welche die Kante des Bodens schräg schneiden und welche der Säge bei ihrer Arbeit in dem Holz ganz nahe folgen. Das Holz wird nun auf dem Schlitten l unter die Säge geführt und hier durch einen Ring m festgehalten, welcher auſsen um das Sägerad herumgeht und durch einen Hebel n gegen das Holz niedergedrückt wird, wenn der Arbeiter den Tritthebel o niederbewegt, dagegen sich mit Hilfe des Gegengewichtes p hebt, wenn der Tritt o freigegeben wird. Der Ring m wird auſserdem von zwei an dem unteren Gestell angebrachten Zapfen q geführt. Wenn das Holz unter das Sägerad gebracht ist, so tritt der Arbeiter auf den Tritthebel o, wodurch der Ring m das Holz fest gegen den Schlitten drückt; die Säge dreht sich und wird, indem der Arbeiter das Handrad h dreht, durch das Holz geführt. Wenn das Holz durchgeschnitten ist, wird der Tritt o freigegeben und dadurch der Ring m wieder gehoben, hierauf die Säge durch das Handrad zurückgeführt und endlich der Schlitten zurückgeschoben, um mit neuem Holze versehen zu werden; unterdessen wird der auf der anderen Seite mit neuem Holze bereit stehende Schlitten unter die Säge geführt und das Verfahren wie vorhin wiederholt. (Fortsetzung folgt.)

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