Titel: Rotten's selbsthätige Kurzschlussvorrichtung für hinter einander geschaltete Glühlampen.
Fundstelle: Band 272, Jahrgang 1889, S. 309
Download: XML
Rotten's selbsthätige Kurzschluſsvorrichtung für hinter einander geschaltete Glühlampen. Mit Abbildungen. Rotten's selbsthätige Kurzschluſsvorrichtung. Der diplomirte Ingenieur M. M. Rotten in Berlin stellt nach seinem österreichisch-ungarischen Privilegium Kl. 21 vom 24. September 1888 bei hinter einander geschalteten Glühlampen, im Falle des Versagens einer Lampe, zur Erhaltung eines geschlossenen Stromkreises einen Kurzschluſs um dieselbe her, indem er einen Nebenschluſs zwischen den Polen jeder Lampe anordnet, welcher dem Lampen widerstände entsprechend und derart gewählt wird, daſs bei normalem Betriebe nur ein schwacher Strom denselben durchläuft, während, wenn in einer Lampe plötzlich ein starker Strom den Nebenschluſs durchflieſst, zu Folge der im Nebenschlusse auftretenden Wärme die Kurzschluſsvorrichtung in Thätigkeit gesetzt wird. Diese Wärme bringt einen – zwei Metalltheile des Nebenschlusses von einander trennenden – Körper (den Nebenschluſskorper) von hohem Leitungswiderstande zum Erglühen und schmilzt einen leichtschmelzenden Stoff (wie Wachs, Stearin, Paraffin o. dgl.), welcher entweder über dem besagten Körper abgelagert ist und beim Schmelzen einem darüber gelegten metallischen Körper gestattet, an seine Stelle zu treten und eine gute Leitung zwischen den beiden Metalltheilen zu bilden, oder aber mit dem besagten Körper vermischt ist und dann beim Schmelzen eine Formänderung des letzteren bewirkt, so daſs die beiden Metalltheile selbst durch Federkraft unmittelbar mit einander in Berührung gebracht werden können. Der Nebenschluſskörper wird aus Graphit-, Kohlenpulver o. dgl. hergestellt und muſs, wenn der leichtschmelzende Stoff unmittelbar mit ihm vermischt wird, eine solche Festigkeit erhalten, daſs er im kalten Zustande dem Drucke der Federkraft zu widerstehen vermag, welche die beiden besagten Metalltheile mit einander in Berührung zu bringen sucht. In den zugehörigen Abbildungen sind drei verschiedene Ausführungsformen des Nebenschluſsapparates in ihrer Einrichtung und im Anschlusse an die beiden Pole der Lampen dargestellt. Fig. 1., Bd. 272, S. 310Fig. 2., Bd. 272, S. 310Fig. 3., Bd. 272, S. 310Fig. 4., Bd. 272, S. 310Bei dem in Fig. 1 in seiner Anwendung und in Fig. 2 in seiner Anordnung dargestellten Nebenschluſsapparate sind die an die Pole einer Lampe anzuschlieſsenden Metalldrähte [+ und –] von unten in das Gefäſs a eingeführt; über dem Nebenschluſskörper b befindet sich eine dünne, leichtschmelzende Isolirschicht c (von Wachs, Paraffin o. dgl.), in welcher die Drähte endigen; darüber kommt noch eine Schicht Quecksilber oder eine leichtschmelzende Metalllegierung d, welche beim Schmelzen der Schicht c den Kurzschluſs zwischen den Drahtenden herstellt. Der in Fig. 3 dargestellte Nebenschluſsapparat unterscheidet sich von dem ersten nur dadurch, daſs das Gefäſs a oben geschlossen ist und daſs über der leichtschmelzenden Isolirschicht c ein Metallplättchen e liegt, welches beim Schmelzen der Isolirschicht c von einer Spiralfeder gegen die Drahtenden angedrückt wird.In ein wenig anderer Weise läſst T. A. Edison in Llewellyn-Park, N. J., nach seinem Englischen Patente Nr. 17155 vom 13. December 1887 (vgl. Engineering vom 18. Januar 1889 * S. 73) eine Spiralfeder nach dem Brechen des Kohlenfadens und der dadurch verursachten Schmelzung eines die Spiralfeder bisher gespannt haltenden feinen Drahtes eine Kurzschlieſsung zwischen den beiden in die Lampe eingeführten Drähten herstellen. Bei dem in Fig. 4 gezeichneten Nebenschluſsapparate bestehen die beiden Metalltheile g, g aus gegen einander drückenden Federn, welche einen kleinen, mit Wachs, Paraffin o. dgl. vermischten Nebenschluſskörper f zwischen sich halten und bei einer Formänderung desselben (durch das Schmelzen oder Erweichen der leichtschmelzenden Beimischung) unmittelbar mit einander in Berührung treten und somit selbst den Kurzschluſs zwischen sich herstellen.