Titel: Neuerungen an Sicherheitslampen.
Autor: Kn.
Fundstelle: Band 273, Jahrgang 1889, S. 49
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Neuerungen an Sicherheitslampen. (Fortsetzung des Berichtes Bd. 264 S. 381.) Mit Abbildungen auf Tafel 3 und 4. Neuerungen an Sicherheitslampen. Am 30. April hat die Deutsche Allgemeine Ausstellung für Unfallverhütung in Berlin ihre Pforten geöffnet, eine Ausstellung, welche dem Schütze des Arbeiters gewidmet ist und sich aus der Reihe der letztjährigen Ausstellungen edler und würdiger heraushebt, als beispielsweise der vorjährige „Grand concours“ in Brüssel. Die Ausstellung ist reichhaltig beschickt und gewährt, dank den Bemühungen aller betheiligten Kreise und den erzielten Resultaten, die Aussicht, daſs Leben und Gesundheit der Arbeiter in Zukunft mehr als bisher gesichert sein werden. Sie wird daher zweifellos eine nachhaltige Wirkung ausüben und mit dazu beitragen, den Frieden zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu fördern und zu befestigen. Es ist naturgemäſs, wenn auf einer derartigen Ausstellung auch die dem Bergbaue so unentbehrlichen Sicherheitslampen reich vertreten sind, und zwar haben eine ganze Reihe Firmen, auch ausländische, theils bewährte, theils neue Constructionen ausgestellt. Der Catalog enthält etwa 17 Nummern, von denen indessen noch einige fehlen. Unter den Ausstellern sind hervorzuheben die Königl. Bergwerksdirektion zu Saarbrücken, das Reichsversicherungsamt, Gebr. Stern in Essen an der Ruhr, W. Seippel in Bochum und vor allem Friemann und Wolf in Zwickau i. S., welche letzteren Firmen zugleich eine Reihe Neuerungen vorführen. Ferner sind noch zu nennen S. Elster in Berlin und J. Pintsch in Berlin. Auch von Seiten der belgischen Industrie sind Lampen zur Ausstellung gebracht, und zwar von A. Merlin in Ans-lez-Liège und von A. Verschueren in Antwerpen, von denen die letztere indeſs bei Reinigung von Abortanlagen Verwendung findet (Räumung der Fäkalstoffe der Stadt Antwerpen). Im Folgenden sei nun sowohl über die auf der Ausstellung vertretenen Lampen, als auch überhaupt über die an Sicherheitslampen getroffenen Abänderungen berichtet. Von den ausgestellten Lampen sei zunächst die Lampe der Königl. Bergwerksdirektion zu Saarbrücken genannt, welche Lampe bekanntlich eine Abänderung der Müseler-Lampe ist und sich von dieser dadurch unterscheidet, daſs der innere Blechschornstein und das diesen einschlieſsende, über dem Glascylinder befindliche wagerechte Drahtgeflecht fehlt (vgl. Zeitschrift für Berg-, Hütten- und Salinenwesen, Bd. 31 und Bd. 33). Ferner sind in mehreren Exemplaren von Heckel und Nonweiler in Saarbrücken gefertigte, mit Magnetverschluſs versehene Schondorf'sche und Wenderoth'sche Lampen ausgestellt (vgl. die D. R. P. Nr. 15150 und Nr. 16566); auf letztere werden wir bei einem späteren Berichte ausführlicher zurückkommen. Eine bewährte Lampe hat auch das Reichsversicherungsamt vorgeführt, und zwar die nach den Vorschriften der Königl. Preuſsischen Wettercommission hergestellte, für Rüböl bestimmte Lampe von W. Seippel in Bochum in W. mit dem unter Nr. 24547 patentirten Plombencontrolverschluſs, der in etwa 25000 Exemplaren zur Ausführung gelangt ist. W. Seippel hat ferner, wie erwähnt, selbst Lampen verschiedener Systeme für Oel und Benzin ausgestellt, theils mit einer neuen Zündvorrichtung. Die Abänderungen und Vervollkommnungen, welche in den letzten Jahren von deutscher Seite an der Davy'schen Sicherheitslampe getroffen worden sind, erstrecken sich überhaupt in der groſsen Mehrzahl, und die Ausstellung bestätigt dies theilweis, auf die zuerst von C. Wolf in Zwickau i. S. vorgenommene Anbringung einer von auſsen zu bethätigenden Zündvorrichtung, um dadurch dem Arbeiter jede Veranlassung zu nehmen, die Lampe bei eingetretenem Erlöschen zu öffnen. An diesen Verbesserungen der Zündvorrichtung, über deren Werth die Meinungen noch getheilt sind, ist C. Wolf selbst mit einer Reihe von Constructionen betheiligt. Einige der anderen Anordnungen zeigen einen direkten Zusammenhang mit der oben erwähnten Wolf'schen Construction. Ein Theil der Neuerungen läſst indeſs auch das Bestreben erkennen, die Sicherheit des Korbes zu erhöhen und so die Möglichkeit zu verringern bezieh. zu beseitigen, daſs die im Inneren des Korbes sich bildende Explosionsflamme sich nach auſsen fortpflanze. Hinsichtlich der Zündvorrichtungen sei zuerst die Anordnung von H. Catrice in Peruwelz, Belgien, genannt (* D. R. P. Nr. 41140 vom 22. December 1886), bei welcher ein Reibzündhölzchen dicht neben dem Dochtende zur Entzündung gelangt. Die Anwendung von Reibzündhölzchen bietet den Vortheil, daſs auch ein mit schweren Oelen getränkter Docht sicher angezündet werden kann, während bei anderen Anordnungen der Gebrauch von flüchtigen, leicht brennbaren Stoffen erforderlich ist. Die in Fig. 1 und 2 Taf. 3 dargestellte Construction besteht in einem, an entsprechender Stelle der Lampe angebrachten cylindrischen Gehäuse a von 20mm Durchmesser und 25mm Höhe, in welches eine Trommel n lose eingesetzt wird. Am inneren Umfange derselben sind die zur Aufnahme der Streichhölzer bestimmten Röhrchen e angelöthet. Dieselben sind von etwas geringerer Höhe als die Trommel, so daſs die zwischen die Röhrchen gelötheten Theilungswände die letzteren überragen und mit der äuſseren Trommelwand Schutzfächer bilden, in welchen die Streichholzköpfe vollständig von einander getrennt sind, damit durch Ueberspringen eines Funkens die ganze Ladung sich nicht auf einmal entzünden kann. Oberhalb der Röhrchen e ist auf dem Gehäuse a das viereckige Rohr b befestigt, welches mit den Röhrchen e durch ein Loch in Verbindung steht. Rohr b enthält im Inneren die flache Feder c, welche mit ihrem unteren Ende an die Rohrwand gelöthet ist und sich oben gegen eine gerauhte Fläche der gegenüberliegenden Rohrwand legt. Das obere Ende der Feder ist rechtwinklig umgebogen und ist auf diesen Winkel ein Plättchen p gelöthet, welches die Mündung des Rohres vollständig verschlieſst. Das Gehäuse a hat unten einen ziemlich hohen Flansch k, auf welchem der Deckel d drehbar befestigt ist. Der Deckel wird durch Ausschnitt i und Stift i1 verschlossen gehalten, wobei der durch Rohr r gesteckte Draht u mit seinem unteren Ende in der Höhlung v des Deckels steht. Auf dem Deckel d befindet sich an entsprechender Stelle eine Erhöhung q, welche mit einer Curvennuth z von solcher Länge versehen ist, daſs dieselbe ungefähr über zwei Rohrmündungen reicht, so daſs also die Trommel n jederzeit mittels des Stiftes in Drehung versetzt bezieh. ein Streichholz unter Rohr b eingestellt werden kann. Am Eingange von b sind noch zwei Federn f angebracht, welche das hinaufgedrückte Streichholz in dieser Stellung festhalten. Zur Entzündung der Lampe wird nun mittels eines durch den Schlitz z eingeführten Stiftes ein Streichholz unter Rohr b eingestellt und kräftig hinaufgedrückt, wobei die Feder c zurückweicht, das Streichholz auf der rauhen bezieh. chemisch präparirten Fläche sich entzündet und neben dem Dochte aufflammt. Das obere Plättchen p weicht dabei ebenfalls mit der Feder c zurück und hält im Uebrigen den Apparat gegen Eindringen von Gasen verschlossen. Die Streichhölzchen sind etwa 20mm lang und können dicker als gewöhnliche Zündhölzchen sein; sie werden fest in die Röhrchen e eingesteckt, damit sie nicht von selbst herausfallen können. Die Zündvorrichtung wird von unten lothrecht in die Lampe eingesetzt und am Umfange des Flansches k mit dem Lampenboden verlöthet, so daſs in dieser Lage das Rohrende b gerade mit dem Dochte in gleicher Höhe liegt (vgl. auch Comptes rendus de la société de l'industrie minerale, 1887 S. 237). Wie bereits erwähnt, liegen neuere Zündvorrichtungsconstructionen auch von Friemann und Wolf in Zwickau i. S. vor, welche Neuerungen zum Theil auch auf der Ausstellung vertreten sind. C. Wolf hatte seine Zündvorrichtung früher bereits mit einer Schutzkappe versehen (vgl. 1887 263 132), um ein Verspritzen der Zündpillentheilchen nach oben in den Drahtschornstein oder seitlich an den Glascylinder zu verhindern. Neuerdings ist nun an dieser Schutzkappe ein Messer zum Abschneiden des verbrauchten Zündstreifens angebracht, um der aus Entzündung des Streifens entstehenden Gefahr vorzubeugen und so die Veranlassung zu Durchschlägen zu beseitigen (* D. R. P. Nr. 43234 vom 30. Juni 1887). Das Messer b (Fig. 3) ist unterhalb des wagerechten Theiles der bei c drehbaren Schutzkappe a angebracht, und die letztere ist an einer Seite mit einer gekrümmten Verlängerung d versehen, welche durch Stifte g h der Schiebestange e beeinfluſst wird. Beim Bethätigen der Zündvorrichtung (Herabziehen von e) erfährt daher die Schutzkappe a eine entsprechende Drehung, wobei ihr Messer b den über die Zündvorrichtung hinausragenden Papierstreifen b1 abschneidet. Beim Emporschieben der Stange e tritt dann die Kappe a wieder zurück und ermöglicht damit das weitere Vorschieben des Zündstreifens, dessen Zündung wie bekannt erfolgt. Während die eben genannte Zündvorrichtung für mit Benzin gespeiste Sicherheitslampen bestimmt ist, hat sich C. Wolf in Firma Friemann und Wolf in Zwickau i. S. in neuerer Zeit eine Zündvorrichtung patentiren lassen für Sicherheitslampen, in welchen schwere Oele oder ein Gemisch von Erdöl und Paraffin gebrannt werden (* D. R. P. Nr. 44392 vom 24. Februar 1888). Zum Entzünden des Dochtes ist in diesem Falle eine länger andauernde Flamme erforderlich, als durch Zündpillenstreifen zu erzeugen möglich ist. Es werden deshalb Streifen mit Zündpillen verwendet, die nicht durch Schlag, sondern durch Reibung entzündet werden und eine lang andauernde Flamme abgeben. Fig. 4 zeigt die Zündvorrichtung im Querschnitte, während Fig. 5 die im Gehäuse a gelagerte und durch den Oelbehälter der Lampe hindurchtretende Spindel m zeigt, durch welche die Zündvorrichtung bethätigt wird. Durch das nur am oberen Ende theilweise offene Gehäuse a der Zündvorrichtung geht ein fest gelagerter Bolzen b, welcher innerhalb des Gehäuses zwei zur Transportirung des an der Platte f geführten Zündstreifens e dienende Zahnräder c und zwischen diesen den eigentlichen Reiber d aufnimmt. Dieser Reiber d ist in der Mitte mit einem Schlitze versehen, der gröſser als der durch ihn tretende Stift b ist, so daſs der Reiber nicht allein eine Auf- und Abwärtsbewegung, sondern auch eine seitliche Bewegung ausführen kann. Im unteren Theile des Reibers d ist ein zweiter Führungsschlitz vorgesehen, durch den ein gleichfalls in dem Gehäuse a gelagerter Stift g hindurch tritt. Ein am Reiber d befestigter Stift h ist durch einen Schlitz des Gehäuses a nach auſsen geführt und wird hier von dem einen Ende einer um einen Bolzen gewickelten Feder l ergriffen, welche bestrebt ist, den Stift h und hierdurch den Reiber d selbst hochzuschnellen. Soll der Reiber d zur Bethätigung der Zündvorrichtung nach unten gezogen und die Feder l gespannt werden, so dreht man die aus dem Oelbehälter der Lampe heraustretende Spindel m in der Pfeilrichtung (Fig. 4) herum, wobei die an dem excentrischen Stifte o sitzende Nase n der Spindel den Reiber d zuerst nach der Seite drückt, so daſs der aus dem Kasten a heraustretende Arm d1 mit dem zugespitzten gebogenen Ende d2 des Reibers d von dem Zündstreifen e abgehoben und in dieser abgehobenen Lage nach unten geführt wird, ohne den Papierstreifen n mitzunehmen. Zwischen der Nase n und den Theilen mm1 der Spindel ist genügender Zwischenraum, um ein Hindurchtreten der Transporträder c zu ermöglichen. Bei weiterer Drehung der Spindel und nach Abheben des Reibers von dem Zündstreifen e greift der excentrische Stift o in die Zähne der Transporträder c ein, dreht die letzteren um einen Zahn herum und schiebt dadurch gleichzeitig den Papierstreifen e um die Entfernung zweier Zündpillen in die Höhe. Der Reiber d wird durch die Nase n in seiner untersten Lage so lange festgehalten, bis letztere bei weiterer Drehung der Spindel m den Schulteransatz am Reiber d verlassen hat. Nun kann die Schlagfeder l in Wirkung treten, die zuerst durch den Angriff an den Stift h den Reiber d nach rechts drückt, damit die Spitze d2 des Armes d1 fest an dem Papierstreifen e zur Anlage kommt, und alsdann den Reiber d in gerader Führung schnell nach oben treibt, wobei die Spitze des Reibers die Zündpille aufreiſst und dadurch eine Zündung herbeiführt. Um nicht ein Abreiſsen der Zündpille ohne Zündung derselben zu veranlassen, empfiehlt es sich, dieselbe in der Mitte zu schlitzen. Die durch die besondere Art Zündmasse durch Reibung derselben erzeugte Flamme brennt ausreichend lange, um den mit schweren Oelen oder Erdöl und Paraffin gespeisten Docht zum Entflammen zu bringen. Um indeſs diese Zündvorrichtung auch für Benzinsicherheitslampen verwendbar zu machen, hat dieselbe in einem neuesten Patente (* Zusatzpatent Nr. 47638 vom 24. Februar 1888) eine Abänderung dahin erfahren, daſs der Reiber für den Zündstreifen wieder durch einen Hammer ersetzt ist, der indeſs durch eine Feder nur einen begrenzten Antrieb erhält, so daſs er den letzten Theil seines zur Ausführung des Schlages nothwendigen Hubes durch sein Beharrungsvermögen zurücklegt. Diese Einrichtung hat den Vortheil, daſs der Hammer zur Zündung der Pille nur einen momentanen Schlag ausführt, während das Ausbrennen derselben unbehindert durch den Hammer erfolgt. Der guſseiserne Lampenölbehälter enthält einen kastenförmigen Raum, in den die Zündvorrichtung, in einem leicht auseinandernehmbaren Gehäuse untergebracht, von unten eingeschoben und durch einen aufschraubbaren Ring festgehalten wird. Durch die Gehäuseplatten a (Fig. 6 und 7) der Zündvorrichtung führt ein Stift b, auf welchem in derselben Weise wie bei der Vorrichtung des Patentes Nr. 44392 die Transporträder c sitzen, zwischen denen sich der Schlaghammer d auf und ab bewegen kann. Dieser Hammer erhält, wie Fig. 7 erkennen läſst, dadurch eine Geradführung, daſs der Stift b in einem Schlitze des Hammers und ein Stift e des letzteren in einem Schlitze e1 des Gehäuses geführt wird. Die Bewegung des Hammers erfolgt wie bei der Hauptconstruction durch eine mit Nase p versehene Spindel o und mittels einer Feder f. Diese letztere sitzt auf den Stiften g und g1 und ist derart ausgebildet, daſs das wirksame gegen den Hammer d drückende Ende in dem mit Anschlagnase versehenen anderen festen Ende der Feder seinen Anschlag findet, so daſs der Hammer d den letzten Theil seines Weges durch seine lebendige Kraft zurücklegen muſs. Das Spannen der Feder bezieh. die Abwärtsbewegung des Hammers d erfolgt durch Drehung der Spindel o in der Pfeilrichtung, indem die Nase p des excentrischen Stiftes q sich gegen den Ansatz d2 des Hammers legt. Ehe aber die Nase bei weiterer Drehung der Spindel den Hammer freigibt, schiebt der Stift q durch Eingriff in die Zähne der Transporträder c den Zündstreifen um die Entfernung zweier Zündpillen in die Höhe. Zur sicheren Functionirung des Mechanismus wird der Hammer d dabei auch dann noch in gespannter Lage von der Nase p gehalten, wenn der Vorschub des Zündstreifens bereits vollendet ist. Gibt nun die Nase p den Hammer frei, so zündet derselbe durch seinen Anschlag an die Ambosplatte l die darunter liegende Pille und fällt dann sofort etwas zurück. Durch die Kappe mm1, welche zugleich als Schutz gegen versprengte Theilchen der Zündpille dient, wird der Feuerstrahl dem Benzindochte zugeleitet und dieser leicht entzündet. Die Drehung der Spindel o erfolgt von dem zur Herausnahme der Zündvorrichtung zurückziehbaren Bolzen r aus. Der Zündstreifen i ist in der gezeichneten Weise bezieh. durch einen Ansatz d1 des Hammers geführt und kann zufolge der ganzen Anordnung des Hammers d zwischen den letzteren und der Ambosplatte l eingeführt werden, ohne eine Bewegung der Theile nöthig zu machen. Alle beweglichen Theile der Vorrichtung sind von Stahl und gehärtet und mit Rücksicht auf das Rosten noch verzinnt. Wie der Zündstreifenabschneider ist auch diese letzte Zündvorrichtung auf der Unfallverhütungs-Ausstellung in mehreren Exemplaren vertreten. Die Friemann und Wolf'sche Ausstellung ist überhaupt die reichhaltigste auf dem Gebiete der Sicherheitslampen, und sind ferner die Pieler'sche Untersuchungslampe, eine Anzahl Markscheiderlampen mit beweglichen und feststehenden Glaslinsen (vgl. 1888 267 288), eine Sicherheitslampe mit gefaltetem und längsgeschlitztem Schutzmantel gegen groſse Wettergeschwindigkeiten und eine Reihe Universalsicherheitslampen mit Zündvorrichtung vorgeführt. Auch der Magnetverschluſs, der Apparat zum gefahrlosen Füllen der Sicherheitslampen und der Probirapparat zur Untersuchung der Lampen auf ihre Sicherheit gegen Gase sind ausgestellt. Die jüngste Wolf'sche Zündvorrichtung (D. R. P. Nr. 47638 vom 24. Februar 1888), bei welcher das Anschlagen der Zündpille von der Rückseite aus erfolgt, so daſs das Sprühfeuer unbehindert gegen den Docht geleitet wird, zeigt damit eine gewisse Verwandtschaft mit der um wenige Monate älteren Zündvorrichtung von W. Seippel in Bochum i. W. (* D. R. P. Nr. 44776 vom 28. December 1887), welch letztere als aus der ältesten Wolf'schen Construction hervorgegangen angesehen werden darf. Bei dieser und bei den späteren Constructionen wird der Zündstreifen durch eine Transportvorrichtung vor der Zündstelle gegen die feststehende Gehäusewand gedrückt und an derselben entlang geschoben. Hierbei wird öfters die Zündpille verletzt und unbrauchbar gemacht, oder der Zündstreifen wird sich, besonders wenn er etwas feucht geworden ist, vor der Zündstelle in Falten legen, so daſs die Zündpille durch den aufschlagenden Hammer nicht getroffen wird und eine Zündung nicht eintritt. Diese Umstände sucht W. Seippel zu vermeiden, indem er den Zündstreifen hinter der Zündstelle erfaſst und den Hammer von rückwärts aufschlagen läſst. Der Zündstreifen z (Fig. 8) mit seinen Zündpillen a, die in möglichst gleichen Abständen von einander auf dem Streifen angebracht sind, wird von einer Rolle innerhalb der Zwischenwände w und w1 (Fig. 9) vor die Zündöffnung e geführt. Diese Zündöffnung e besteht aus einer kurzen Röhre und ist mit ihrer Oeffnung nach dem zu entzündenden Dochte gerichtet. Die Zündröhre besitzt nach innen einen Steg s, auf welchem die Entzündung der Pille a durch Schlag vor sich geht. Der Zündstreifen z wird damit von hinten geschlagen, und die Zündpille sprüht durch die freie Oeffnung der Zündröhre das Feuer unmittelbar gegen den Docht. Der schwache Steg s, welcher vorzugsweise den Schlag des Hammers aufnehmen muſs, ist dem Sprühfeuer nur wenig hinderlich. Dabei verdeckt der Hammer c beim Aufschlagen die Oeffnung e der Zündröhre voll und ganz, so daſs ein Zurücktreten von Sprühfeuer in das Innere des Zündapparates vermieden ist. Die Transportvorrichtung für den Zünd streifen besteht aus einem Schieber b, der mittels einer am Gehäuse gut geführten Druckstange d auf und ab bewegt wird und der einen Schlitz f besitzt, durch den das verbrauchte Zündband hindurch geführt ist. Am oberen Ende des Schiebers b ist ein Daumen n drehbar, welcher einerseits den Schlaghammer bethätigt, andererseits den Vorschub des Zünd Streifens bewirkt. Der Hammer c sitzt an dem freien Ende der im Gehäuse festgenieteten Schlagfeder h, welche an geeigneter Stelle eine Nase m trägt. Beim Niederziehen des Schiebers b mittels der Stange d wird nun die Nase n desselben gegen die schräge Fläche der Nase m der Schlagfeder h und damit der im Schlitze f des Schiebers b befindliche Zündstreifen z fest gegen die mitbewegte Rückwand des Schiebers b gedrückt und somit festgeklemmt. Beim weiteren Niederziehen des Schiebers b wird daher der festgeklemmte Zündstreifen z nach unten gezogen und hierbei die folgende Zündpille vor die Oeffnung e der Zündröhre gebracht. Bei dieser Bewegung ist auch durch die Nase n und m die Schlagfeder h gespannt, und indem die beiden Nasen an einander vorbei gehen, schlägt der Hammer c kräftig auf die vor der Oeffnung e befindliche Zündpille und bringt sie zur Entzündung. Beim Hochschieben der Stange d wird der Daumen n durch die Nase m nach unten gedrückt, so daſs die Klemmwirkung auf den Zündstreifen aufhört und der letztere in Ruhe bleibt. Vorausgesetzt, daſs der Zündstreifen immer intact bleibt und ein sicheres Functioniren der Vorrichtung gestattet, würde diese Art des Transportes des Zündstreifens auch den Vortheil gewähren, daſs der verbrauchte Zündstreifen im Gehäuse bleibt und nicht in den Lampenraum tritt, und daſs der Zündstreifen beim Transport nicht gegen festliegende Gegenflächen gedrückt wird, sondern gegen mitbewegte Klemmflächen, so daſs ein Beschädigen des Zündstreifens durch Reibung vermieden ist. Die Firma W. Seippel hat, wie erwähnt, ebenfalls ihre Lampen mit Plombenverschluſs (D. R. P. Nr. 24547 vom 2. Februar 1883) auf der Ausstellung vorgeführt, und sind 4 der 16 ausgestellten Lampen mit der genannten Zündvorrichtung versehen. Auch die Zündvorrichtung von Fischer in Homberg a. Rh. (* D. R. P. Nr. 44958 vom 28. December 1887) lehnt sich an die Wolf'sche Construction an, indem der Schlaghammer durch einen Reiber ersetzt wird unter Verwendung einer aus Schwefel und Phosphor bestehenden Zündmasse. An der Schiebestange e (Fig. 10 Taf. 3) sitzt drehbar ein Schieber b, welcher beim Emporschieben der Stange e (von der punktirt gezeichneten Lage aus) mit seinem hakenförmigen Ende den Zündstreifen c und mit dem anderen Ende den Reiber a in einer Einkerbung erfaſst und entgegen der Feder f mit in die Höhe führt, bis er gegen den festen Bolzen d stöſst. Beim weiteren Heben von e dreht sich daher jetzt der Schieber b und gibt den Reiber a frei, welcher, von der Feder m an den Zündstreifen c angedrückt, jetzt unter dem Einflüsse der Feder f über die Zündmasse gezogen wird und letztere entflammt. Das Erfassen des Zündstreifens und des Reibers erfolgt beim Herunterziehen der Schiebestange e durch Aufsetzen des Schiebers b auf den Bolzen l. Wie Catrice verwendet auch J. Müller auf Zeche Mathias bei Essen a. d. Ruhr für seine Zündvorrichtung Streichhölzer, welche er mittels einer Schublade in das Innere der Lampe einführt (* D. R. P. Nr. 45317 vom 29. Februar 1888). Als Vorrathsgehäuse ist auſsen am Oelbehälter O (Fig. 12 Taf. 3) ein Gehäuse g angebracht, in dem aufrecht stehend eine Anzahl Streichhölzer s enthalten sind, welche durch Federn f stets nach der Oeffnung des Gehäuses hin vorgedrückt werden. Diese Oeffnung mündet in einen schmalen, in das Innere des Oelbehälters hineingebauten, ungefähr bis an die Dochthülse reichenden Kasten k, in welchem der mit Halter h ausgerüstete Schieber i schubladenartig verschiebbar ist. Der Halter h dient zur Aufnahme der aus dem Gehäuse g vorgedrückten Streichhölzer s und ist mittels eines Ansatzes h1 in einem Schlitze m des Schiebers i senkrecht verschiebbar. Eine weitere Führung erhält der Halter h durch den Zapfen h2 , der in dem Schlitze a der im Kasten k besonders befestigten Platte p gleitet (Fig. 11). Zufolge dieser Schlitzführungen muſs daher der Halter h beim Verschieben des Schiebers i eine auf und ab steigende Bewegung ausführen. Soll nun die Lampe angezündet werden, so zieht man den Schieber i, so weit als der Zapfen h2 es gestattet, heraus. Der Halter h geht dabei an der Oeffnung des Vorrathsgehäuses g vorbei, kann aber jetzt kein Streichholz aufnehmen, da sich in ihm noch der Rest des vorher benutzten abgebrannten Streichholzes befindet. Diesen Rest entfernt man durch die im äuſseren Theile des Kastens k angebrachte Oeffnung b, welche indeſs nur so hoch ist, daſs wohl das abgebrannte Stück durch dieselbe herausgenommen, nicht aber ein ungebrauchtes Streichholz nach auſsen gebracht werden kann. Schiebt man nun die Schublade i einwärts, so nimmt der Halter beim Passiren der Oeffnung des Gehäuses g ein Streichholz in sich auf und führt es in das Innere des Kastens, während die Oeffnung des Gehäuses g durch die Seitenwand des Schiebers i verschlossen wird. Beim weiteren Einschieben des Schiebers i aber macht der Halter h zufolge der Schlitzführungen a und m eine aufsteigende Bewegung und führt dadurch das in ihm enthaltene Streichholz s an der gerauhten oder präparirten federnden Platte c entlang. Das Streichholz gelangt dadurch in unmittelbarer Nähe des Dochtes zur Entzündung, so daſs dieser bei einiger Neigung der Lampe angezündet werden kann. Das Zündholz (Wachszündhölzer) läſst man bis auf den Halter h abbrennen. Zum Einfüllen neuer Streichhölzer erhält das Gehäuse g eine verschlieſsbare Oeffnung, so daſs bei der Abgabe der Lampe die Streichhölzer unzugänglich sind und die Zündung derselben nur im Inneren der Lampe bewirkt werden kann. Dieser Verschluſs des Vorrathsgehäuses dürfte allerdings ein wunder Punkt der Construction sein, da ein einfacher Verschluſs dem Arbeiter ein unbefugtes Oeffnen und Entnahme von Streichhölzern sehr nahe legt und ein complicirter Verschluſs sich mit Rücksicht auf die praktische Verwendbarkeit der Lampe wenig empfehlen würde. In neueren Ausführungsformen ist die Schublade und das Vorrathsgehäuse durch eine Revolverzündvorrichtung ersetzt, und mit derartiger Müller'scher Streichholzzündung versehene Sicherheitslampen sind von der Firma Gebr. Stern in Essen a. d. Ruhr in mehreren Exemplaren auf der Ausstellung vorgeführt. Als letzte Construction auf diesem Gebiete ist endlich noch die Zündvorrichtung von E. Bovermann in Essen a. d. Ruhr zu nennen (* D. R. P. Nr. 46257 vom 26. Mai 1888), bei welcher ein durch Schlag entzündbarer Zündsatz in Kugelform Verwendung findet. An dem Boden des Lampenbehälters a (Fig. 13 Taf. 3) befinden sich im Inneren zwei senkrecht zum Boden stehende, nach unten offene Röhren. In einer derselben ruht eine spiralförmig gewundene Feder b, deren Enden einerseits an dem Deckel der Röhre, andererseits an einem Knopfe g befestigt sind. An diesem Knopfe sitzt noch ein Schlagbolzen e, welcher in der am oberen Ende mit einer rechtwinklig zur Achse stehenden, dem Dochthalter zugewendeten Oeffnung m versehenen zweiten Röhre geführt wird. Vom oberen Rande des Gefäſses a ist an einer Seite ein Röhrchen h angebracht, welches in absteigender Richtung in das vorbeschriebene Rohr mündet und dadurch eine Verbindung von auſsen her mit dem Schlagbolzenrohre herstellt. Dieser Kanal dient als Behälter für die Zündkugeln. Ein um den Deckel des Brennstoffbehälters geschraubter Ring c, an welchem die Sicherungen für den Cylinder d angebracht sind, schlieſst den Kanal von oben. Sobald der Knopf g vom Boden genügend abgezogen wird, spannt sich die Feder b und die Oberkante des Schlagbolzens e tritt unter die Einmündung des mit Zündkugeln gefüllten Kanales h, wodurch eine derselben aus diesem in die Schlagbolzenröhre gelangt. Wird der Knopf g losgelassen, so schnellt vermöge der gespannten Feder b der Schlagbolzen wieder in die Röhre hinein und entzündet durch den entstehenden Schlag die vor dem Bolzen gelagerte Kugel am oberen Ende der Röhre bei der seitlich mündenden Oeffnung m. Der aus m hervorsprühende Feuerstrahl entzündet dabei den im Dochthalter befindlichen Docht. Eine vereinfachtere Anordnung würde sich noch ergeben, wenn die Schlagfeder b unmittelbar um den Bolzen e gelegt würde. Wenden wir uns nun zu den Neuerungen an Sicherheitslampen, welche speciell eine Erhöhung der Sicherheit gegen Explosionsgefahr bezwecken, so ist zunächst die Anordnung von J. Jaff in Wien (* D. R. P. Nr. 41755 vom 21. Mai 1887) zu erwähnen, bei welcher über den Drahtkorb ein Mantel gelegt ist, der aus einer Reihe von neben bezieh. über einander liegender Wickelungen einer Art Perlenschnur besteht. Die Schnur ist durch Hohlkügelchen a (Fig. 15 Taf. 3) aus Eisen oder Stahl gebildet, die auf einem Drahte aufgefädelt und daran gelöthet sind. Diese Schnur wird nun in wagerechten Lagen um das Drahtgeflecht d (Fig. 14) gewickelt, und bilden diese über einander liegenden Reihen eine Art Mantel, welcher wirksamen Schutz gegen Explosionsgefahr bieten soll. Der Anfangs- und Endpunkt dieser Schnur wird in geeigneter Weise (mittels eines feinen Drahtes oder durch Löthen) an dem Korbe befestigt. Auch kann man nach Belieben einzelne oder sämmtliche Lagen der Perlenschnur durch senkrechte Drähte, welche nach Art der Gewebefäden die einzelnen Lagen der Schnur durchlaufen, versteifen, um die Festigkeit der Umhüllung zu erhöhen. Der Drahtkorb hat oben zwei Lagen Geflecht, zwischen denen entweder eine Perlenschnur spiralförmig zusammengerollt angebracht ist, oder es sind die hohlen Eisenkügelchen a einfach in den Raum zwischen die beiden Lagen des Drahtgeflechtes eingestreut, so daſs der ganze innere Raum oberhalb des Glascylinders von dem Drahtgeflechte und der Umhüllung a umschlossen ist. Die Fig. 14 zeigt an der Lampe noch einen doppelten, mit Ausschnitten c versehenen Schirm bb1, durch den mittels Verdrehung der Theile auf einander der Luftzutritt zur Lampe beim Vorhandensein von Explosionsgasen ganz abgeschnitten werden kann. Eine wenig Vertrauen erweckende Schornsteinconstruction schlägt H. Siebeck in Bochum i. W. vor (* D. R. P. Nr. 44243 vom 18. November 1887). Die durch den gebräuchlichen Drahtschornstein gebotene Sicherheit gegen Entzündung der Schlagwetter in den Gruben ist insofern nur eine mäſsige, als die Möglichkeit, die Verbrennung der Schlagwetter auf das Lampeninnere zu beschränken, mit der Zunahme der Wetterstromgeschwindigkeit abnimmt. Bei einer gewissen Geschwindigkeit versagt dann der Korb seinen Dienst, indem der an der einen Seite des Korbes eintretende Wetterstrom die innerhalb der Lampe verbrennenden Gase durch die andere Seite des Drahtgeflechtes hindurchtreibt und eine Entzündung der Grubengase herbeiführt. Um nun diese Wirkungen starker Wetterströme auf das Lampeninnere zu vermeiden, ohne dabei die Leuchtkraft der Lampe zu schwächen oder eine Erhitzung der letzteren herbeizuführen, bringt H. Siebeck den in Fig. 16 Taf. 3 dargestellten Schornstein in Vorschlag, a, b, c, d und e sind conische Blechhülsen, von denen der in der Pfeilrichtung ankommende Wetterstrom in seiner Geschwindigkeit gebrochen und verlangsamt wird, dann an denselben heruntergleitet und durch die mit f, g, h, i und k bezeichneten ringförmigen Drahtgewebe in das Innere der Lampe treten kann. Je nach der Wettergeschwindigkeit kann man nun diese Drahtgewebe ganz wagerecht, wie bei g, h, i und k, oder bei geringerer Wettergeschwindigkeit, wie bei f gezeichnet, etwas geneigt anordnen. Eine Erhöhung der Betriebssicherheit bezweckt auch die Lampenconstruction von J. Pearson in Levenshulme bei Manchester (Englische Patente AD 1888 Nr. 1500 und 3071). Die Sicherheitslampe ist mit einer Auslöschvorrichtung versehen, welche durch einen Ring aus leicht schmelzbarem Metalle in gespannter Lage erhalten und bei gefahrdrohender Temperaturerhöhung des oberen Lampentheiles durch Schmelzen des Ringes ausgelöst wird (vgl. Clapp und Sandbrook und Marshall, 1887 263 * 134). Die zweite Construction, Nr. 3071, ist eine Vervollkommnung des ersteren, Patent Nr. 1500, indem bei jener bei bevorstehender Gefahr auch die Luftein- und Luftauslässe der Lampe geschlossen werden. Diese Anordnung zeigen die Fig. 17 und 18 Taf. 4.Auf der Tafel ist anstatt Pearson irrthümlich Sandbrock und Marshall angegeben. Auf dem Oelbehälter der Lampe ist ein Ständer m errichtet, an dem die mehrfach gekröpfte Stange j geführt ist, welche von dem aus leicht schmelzbarer Legirung gemachten Ringe l in gehobener Lage gehalten wird. Diese Stange j trägt oben eine Platte f und unten den Auslöscher k, den eine Spiralfeder k1 über die Flamme zu stülpen sucht, woran sie durch die gehobene Stellung der Stange j gehindert ist. Die Lufteinlasse a sind an der oberen Glascylinderführung angebracht, und über denselben ist eine mit correspondirenden Löchern c versehene Platte b drehbar. Eine Spiralfeder d (Fig. 18) sucht diese Platte so zu verstellen, daſs die Löcher c nicht mit den Löchern a übereinstimmen, daſs mithin die Lufteinlasse geschlossen sind. Diese Drehung wird aber dadurch verhindert, daſs ein Stift p der Platte b an dem kleinen am Gestelle drehbaren Hebel o Anlage findet, dessen anderer in das Lampeninnere reichender Arm in eine Oese der Stange j hineinreicht. Wird nun die Temperaturerhöhung im Drahtkorbe eine gefahrdrohende, so kommt der Ring j zum Schmelzen, die Stange j verliert ihre Unterstützung und sinkt herab. Damit kommt die Spiralfeder k1 zur Wirkung und dreht die Kappe k über die Flamme, so daſs die letztere erstickt wird. Mit der Stange j aber senkt sich einerseits auch die Platte f auf den Ring g und deckt den Luftauslaſs ab, während andererseits der Hebel o derart gedreht wird, daſs der Stift p der Platte b seine Anlage verliert. Die Platte b kann daher dem Zuge der Spiralfeder d bis zur Anlage des Stiftes r an den Steg s folgen und die Lufteinlasse werden geschlossen, so daſs auch jede Luft- oder Gasbewegung abgeschnitten wird. Endlich sei noch einer neueren Sicherheitslampenconstruction von F. D. Cambessédès in Douai gedacht (* D. R. P. Nr. 45751 vom 15. März 1888), welche Construction aber den unerläſslichen Bedingungen der Praxis, einfach und dauerhaft gebaut zu sein, nur wenig zu entsprechen, scheint. Cambessédès bezweckt mit seiner Construction, die Leuchtkraft der Lampe zu erhöhen und den Oelverbrauch dadurch genau zu regeln, daſs mittels einer pneumatischen Röhre der Oelspiegel im Dochtrohre constant erhalten wird. Gleichzeitig ist die Lampe durch Zulöthen geschlossen, so daſs sie von Seiten des Arbeiters wohl gelöscht, aber nicht geöffnet werden kann. Zur Festlegung des Oelspiegels im Dochtrohre b (Fig. 19 Taf. 4) wird die sogen. Mariotte'sche Flasche verwendet, indem in den dem Brenner gegenüber höher gelegenen, luftdicht geschlossenen Oelbehälter o das an beiden Seiten offene Röhrchen q eingesetzt ist, dessen untere Oeffnung bekanntlich den Oelspiegel im communicirenden Rohre b in einer durch dieselbe gelegten Wagerechtebene αβ festlegt. Sinkt beim Brennen der Lampe der Oelspiegel in b, so treten zur Ausgleichung des Druckes Luftbläschen durch das Röhrchen q in den Oelbehälter, so daſs der Oelspiegel im Dochtrohre constant bleibt. Dieser seitliche Oelbehälter hat eine sectorförmige Gestaltung und nimmt fast ein Drittel des Lampenumfanges ein, so daſs dem Vortheile einer gleichmäſsig gespeisten Flamme der Nachtheil einer Begrenzung des Beleuchtungsfeldes gegenübersteht. Bei Verwendung von Erdöl ist der seitliche Behälter überflüssig und wird dasselbe im Raume u untergebracht. Besonders hebt Cambessédès noch an seiner Lampe die Luftführung hervor. Die Verbrennungsluft tritt bei m in einen mit Drahtgewebe versehenen Ringraum i und von hier durch die nahezu gleichmäſsig ringsherum vertheilten Lampenstützen h in die Kammer g, von wo der gröſsere Theil durch den Conus e dem Brenner von auſsen zugeleitet wird, während ein Theil durch die Bohrungen n zum Inneren der Flamme tritt. Der Schornstein r ist oben ebenfalls durch Metallgewebe abgedeckt. Durch diese Luftführung wird dem Brenner sowohl gleichmäſsig vertheilte, als auch vorgewärmte Luft zugeführt, und diese beiden Eigenschaften in Verbindung mit der Anordnung eines constanten Oelspiegels hebt Cambessédès als die Hauptvorzüge seiner Construction hervor. Nach angestellten Versuchen soll die Lampe bei einer vierfachen Leuchtkraft gegenüber den Müseler-Lampen kaum die Hälfte des Oelverbrauches erreichen (vgl. Comptes rendus de la société de l'industrie minerale, 1887 S. 26 und 1888 S. 72). Zur weiteren Untersuchung der Lampe wurde von der genannten Gesellschaft eine Commission von sechs Mitgliedern eingesetzt, deren Arbeiten indeſs noch nicht abgeschlossen sind. In derselben Quelle (1888 S. 92 und 125) wird auch über die Lampe Fumat berichtet. Von Seiten Mallard's und Le Châtelier's unternommene Versuche ergaben, daſs die Lampe sich in einem wagerechten Wetterstrome von 4m,5 Geschwindigkeit in der Secunde bei senkrechter Stellung gut verhielt, daſs sie bei Neigung mit der Haube gegen den Strom lebhafter brannte, während sie bei Neigung des Bodens gegen den Strom verlöschte. Die Lampe erhielt dann bezüglich der Luftein- und Luftauslässe eine verbesserte Construction, so daſs Wetterströme irgend welcher Richtung nie direkt in das Innere der Lampe gelangen konnten. Die weiteren Versuche ergaben dann, daſs kein Durchschlag erfolgte, während die Lampe 20 Minuten einem explosiblen Wetterstrome von 4m,5 Geschwindigkeit in der Secunde ausgesetzt wurde, welches auch die Stellung der Lampe gegenüber den Wetterströmen war. Eine neuere Ausführungsform dieser Lampe zeigen Fig. 20 und 21 Taf. 4. Der Blechschornstein besitzt unten und oben Löcher zur Zu- und Abführung der Luft. Concentrisch zum Glascylinder ist eine zugleich als Reflector dienende Luftkammer angeordnet, welche sich ungefähr auf ¼ des Umfanges erstreckt und durch welche die Luft in der Pfeilrichtung der Flamme zugeführt wird. Zufolge dieser Luftführung soll die Flamme selbst in den heftigsten Strömen sich ruhig verhalten haben. Die Lampe Fumat ist seit längerer Zeit in den Minen von Grand Combe in Gebrauch. Kn.