Titel: Die Holzimprägnirung auf der Wiener Ausstellung; von Forstassessor R. Rittmeyer.
Autor: R. Rittmeyer
Fundstelle: Band 278, Jahrgang 1890, S. 221
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Die Holzimprägnirung auf der Wiener Ausstellung; von Forstassessor R. Rittmeyer. Die Holzimprägnirung auf der Wiener Ausstellung. Von den in dem Artikel in D. p. J. 1889 271 228 geschilderten Holzimprägnirungs verfahren sind auf der diesjährigen allgemeinen land- und forstwirthschaftlichen Ausstellung zu Wien das von Pfister seinem Verfahren zu Grunde gelegte Boucherie'sche Flüssigkeitsdruckverfahren und das im Allgemeinen wohl Burnet'sche“ genannte Dampfdruckverfahren vertreten, von den dort angeführten Holzimprägnirungsstoffen das Chlorzink in überwiegendem Maſse, der Kupfervitriol, das carbolhaltige Theeröl und das Carbolineum. Ist das „Agramer Consortium für Verwerthung des patentirten Pfister'schen Imprägnirungsverfahrens“ die jüngste Imprägnirungsgesellschaft der Monarchie, so wird das 1868 in Oesterreich eröffnete Imprägnirungsgeschäft von Guido Rütgers eines der ältesten sein. Wie schon gesagt, preſst Pfister ebenso wie Boucherie die Imprägnirungsflüssigkeit an der unteren Seite des zu durchtränkenden Blockes in denselben ein und läſst sie das im Holze vorhandene Saftwasser an der anderen Seite des Blockes hiuaustreiben, wobei die Durchtränkung beendet ist, wenn an dieser vorderen Seite die Imprägnirungsflüssigkeit so herausdringt, wie sie am unteren Ende hineingepreſst wurde. Wie bekannt, bedient Boucherie sich eines etwa 10m hoch angebrachten Behälters für die einzupressende Flüssigkeit und läſst den hierdurch erzeugten Flüssigkeitsdruck wirken; dieser ist natürlich nicht bedeutend, so daſs eine längere Zeit vergeht, bis die Durchtränkung vollendet ist. Pfister bedient sich des stärkeren Druckes einer Pumpe und kürzt somit die Imprägnirungszeit für den einzelnen Block ganz bedeutend. Dann bringt Pfister nicht, wie Boucherie, die zu durchtränkenden Stämme und Stammabschnitte zu der Imprägnirungsanstalt zusammen, sondern geht mit seiner Maschine in den Holzschlag zu den zu durchtränkenden Stämmen und imprägnirt diese dort, wo sie nach dem Fällen des Baumes gerade liegen. Schlieſslich durchtränkt Pfister den Stamm nicht in seinem ganzen Durchmesser, sondern nur den inneren Holzcylinder, soweit er verarbeitet werden und also imprägnirt sein soll. Je nach diesem wählt er von seinen eisernen Verschluſsplatten verschiedener Durchmesser die entsprechende aus. Ist der Stamm in der ganzen Fläche seines Durchmessers zu imprägniren, so wird das Verschluſsstück in der Gröſse gewählt, daſs nur ein etwa 1 bis 1cm,5 breiter Rand auſserhalb der Scheibenschneide stehen bleibt. Das gewählte Verschluſsstück wird mit der Schneide gegen das gut eben geschnittene untere Stammende angelegt und mittels eines eisernen Dornes, welcher durch die in der Mitte der Scheibe befindliche Oeffnung in das Holz getrieben wird, in dieser Lage gehalten. Dann wird ein starkes eisernes Spannkreuz mittels zweier Klammerketten so über das Verschluſsstück gelegt, daſs einer der drei Arme des Spannkreuzes nach oben, die beiden anderen nach den Seiten und unten vom Klotze wegstehen, auf welche dann die Hauptklammern aufgesetzt werden. Die Haken dieser werden dann beiläufig bis zu ihrer halben Länge in das Holz geschlagen, in welcher Lage sie durch Hilfsklammern, welche je nach Bedürfniſs tiefer einzutreiben sind, erhalten werden. Sind die Klammern gut fest, so werden die Hauptklammerschrauben mit einem langen Schraubenschlüssel so lange angezogen, bis die Schneide des Verschluſsstückes überall am Holze aufliegt, worauf durch Schläge auf die Kante desselben die ganze Schneide in das Holz eingetrieben wird, in welcher Lage der Verschluſs durch weiteres Anziehen der Hauptklammerschrauben noch mehr befestigt und gehalten wird. Dann wird der Dorn aus der Mittenöffnung des Verschluſsstückes entfernt und ein mit einem Hahne versehener „Stutzen“ eingeschraubt, welcher den Druckschlauch aufzunehmen hat. Alle diese Arbeiten werden nach Pfister von zwei Mann ausgeführt und sind bei jedem Klotz in 3 bis 4 Minuten beendet. Sind Klötze vor dem Imprägniren bis zur Rinde gerissen und setzt sich dieser Riſs etwa gar nach der Länge des Klotzes fort, so wird vor dem Ansetzen des Verschluſsstückes an der Peripherie von der Stirnseite aus ein so breiter Holzkeil in denselben getrieben, daſs dieser noch von der Schneide des aufzusetzenden Verschluſsstückes erfaſst wird. Der Längsspalt wird aber mit einem gefetteten Filzstreifen geschlossen, über welchen eine Spange gelegt wird, die mit einer entsprechenden Anzahl hierzu eigens construirter Klammern festgezogen wird. Hat der Klotz Kernrisse, welche durch seine ganze Länge führen und die Imprägnirungsflüssigkeit unbehindert durchlassen würden, so sind diese mit einem oder mehreren, der Form des Risses entsprechenden und eigens hierzu construirten Verstemmern zuzuschlagen, damit der entsprechende Druck erhalten bleibe. Da es bei kürzeren und nicht zu abholzigen Klötzen übrigens gleich ist, ob sie vom stärkeren oder schwächeren Ende aus imprägnirt werden, so haben derartige Risse z.B. für Klötze von Bahnschwellenlänge keine Bedeutung. Doch ist es somit wichtig, daſs stets nur so viel Stämme gefällt und Klötze ausgeschnitten werden, als an demselben Tage noch imprägnirt werden können, um einmal ein Reiſsen vor dem Imprägniren unmöglich zu machen, dann aber auch, um die Imprägnirungsflüssigkeit durch die noch frische Schnittfläche leichter in das Holz eindringen zu lassen. Als Imprägnirungsstotf wendet Pfister in der Regel eine Chlorzinklösung von 1,0080 spec. Gew. bei für trockene Räume bestimmten Hölzern an, von 1,0100 bei im Freien und im Boden zur Verwendung kommenden. Stärkere Lösungen vertheuern die Ware, ohne die Dauerhaftigkeit entsprechend zu erhöhen, es wirkt ja nicht allein das eingepreſste Chlorzink erhaltend, sondern auch die in dieser Weise gründliche Entfernung der die Fäulniſs fördernden Stoffe aus dem frisch gefällten Holze kommt mit in Betracht, Am zweckmäſsigsten wird die Lösung im Walde, im Holzschlage selbst in Bottichen hergestellt, wozu flüssiges Chlorzink in möglichst starker Concentrirung mitgenommen und das Wasser durch Träger oder mittels einer einfachen Druckpumpe und Schläuchen herbeigeschafft wird. Es versteht sich von selbst, daſs diesbezüglich in jedem einzelnen Falle die Frage zu entscheiden ist, ob das Wasser in den Schlag zu schaffen, oder das Holz durch Riesen u.s.w. dem Wasser näher zu bringen ist. Trübes Wasser ist mit einem einfachen Sand- und Kohlenfilter, je über den zu füllenden Bottich gestellt, zu reinigen. Dann ist in jeden Wasserbottich je nach seinem Inhalte die entsprechende Menge flüssigen Chlorzinks unter gutem Umrühren beizumischen. Bildet sich hierbei ein flockiger Niederschlag, so ist dieser, vom Kalkgehalte des Wassers herrührend, durch tropfenweise Zugabe von Salzsäure unter stetem Umrühren zu beseitigen, die basisch gewordene Mischung wieder zu neutralisiren. Es ist dies sehr vorsichtig auszuführen, damit die Lösung nun nicht den entgegengesetzten saueren Charakter erhält, wodurch sie für die Conservirung des Holzes an Werth verliert. Eingetauchtes Lackmuspapier gibt dieses zu erkennen. Ist die Lösung nun mittels eines Aräometers unter Berücksichtigung der Temperatur auf ihr specifisches Gewicht nochmals geprüft und wenn nöthig durch Zugabe von Wasser oder Chlorzink verbessert, so füllt man das Gefäſs, in welches der Saugschlauch der Saug- und Druckpumpe eingelegt wird, und schraubt das Leitungsrohr des Apparates an den Stutzen des ao dem Klotze befestigten Verschluſsstückes. Dann werden die Leitungshähne geöffnet und die Pumpe in Thätigkeit gesetzt. Schon nach wenigen Kolbenhüben beginnt bei kürzeren Klötzen am freien Stammende derselben der Baumsaft mit dem aus der Lösung abfiltrirten Wasser getischt auszurinnen, und zeigt diese Flüssigkeit je nach Jahreszeit, Holzart, Alter und Standort ein gröſseres oder geringeres specifisches Gewicht, welches oft bis zu 1,0045 beträgt und von den durch das abfiltrirte und mit Gewalt durch das Holz dringende Wasser mitgerissenen und ausgewaschenen Stoffen, welche zum gröſsten Theile organischer Natur sind, herstammt. Nach wenigen Minuten jedoch, kaum daſs sich der Druck im Windkessel des Apparates auf 2 bis 3at gesteigert hat, sinkt das in das ausgeflossene Saftwasser gehaltene Aräometer wieder auf 0, ein Beweis, daſs das durchdringende Wasser bereits den gröſseren Theil des Holzsaftes ausgewaschen hat. Nach wiederum einiger und je nach der Länge des Klotzes mehr oder weniger langen Zeit beginnt das Aräometer wieder zu steigen, und zwar in Folge des mitaustretenden Chlorzinkes, welches sich am besten durch Schwefelammonium nachweisen läſst. Soll die abrinnende Flüssigkeit nun nicht noch einmal benutzt werden, so hat man dieselbe nur von Zeit zu Zeit zu wägen und die Arbeit dann einzustellen, wenn das specifische Gewicht derselben gleich oder nahezu gleich dem der eingepreſsten Lösung ist. Da jedoch schon lange bevor das Aräometer Chlorzinkspuren nachweist, alle organischen Stoffe bereits aus dem Holze entfernt sind, so wäre es eine Verschwendung, wenn man die abrinnende Zinklauge nicht nochmals verwenden wollte, zumal alle in dieser Weise vorgenommenen Proben nichts gegen die nochmalige Verwendung der Lösung Sprechendes erkennen lieſsen. Man wird sie also auffangen und entweder vor der nochmaligen Verwendung in oben beschriebener Weise rectificiren oder gleich so verwenden. In letzterem Falle wird die zu verwendende Lösung um 50 Proc. schwerer zubereitet und erst durch die Wiederverwendung der abrinnenden Flüssigkeit, von dem Zeitpunkte an, wo sie einen Chlorzinkgehalt von mindestens 1,0010 besitzt, nach und nach auf das gewünschte und bestimmte specifische Gewicht, bei stets wiederholtem Einpressen durch sich selbst verdünnt, gebracht, in welchem Stadium der Imprägnirungsprozeſs als beendet anzusehen ist. Bei diesem Vorgehen erzielt man eine Ersparniſs von 50 Proc. Wasser, was um so mehr in das Gewicht fällt, je schwieriger die Wasserbeschaffung ist. Durchschnittlich werden zur Imprägnirung eines Cubikmeters Buchenholz 360' Lösung gebraucht. Für den Fall, daſs die aus dem Stammende abrinnende Zinklösung nicht wieder zur Verwendung gelangt, betragen die Kosten für das Imprägniren eines Cubikmeters Buchenholz einschlieſslich Arbeitslohn 53 Pf.; für den Fall, daſs die abrinnende Lösung nach Rectification wieder verwendet wird, 44 Pf., und für den Fall, daſs sie ohne Rectification wieder verwendet, ursprünglich also um 50 Proc. schwerer gemacht wurde, 41 Pf., alles für das spec. Gew. von 1,0100 (nach Pfister). Die imprägnirten Rundhölzer könnten zwar sogleich verarbeitet werden, doch ist es besser, wenn das für Eisenbahnschwellen bestimmte Klotzholz einige Tage, das für Schnittwaare bestimmte einige Wochen oder Monate lagert, damit sich der wichtigste Prozeſs der Imprägnirung, die Bildung unlöslicher Verbindungen der im Holze noch vorhandenen Proteinstoffe mit dem Chlorzinke, unter der im Klotze noch einige Zeit wirkenden Spannung ungestört vollzieht. Daſs mit der Pfister'schen Pumpe jede Flüssigkeit und bis zu einem gewissen Grade dünne Lösung in das Holz ebenso gut eingepreſst werden kann, wie die Chlorzinklösung, braucht kaum erst gesagt zu werden. Pfister wendet allein aus finanziellem Grunde Chlorzink an, welches ja auch ziemlich die weiteste Verbreitung gefunden hat. Gleichwie die Conservirungslösungen können selbstverständlich auch Farblösungen verwendet werden. Will man das Holz durchweg roth gefärbt haben, so preſst man eine wässerige Schwefelsäurelösung ein, welche um so concentrirter genommen werden muſs, je dunkler der rothe Ton werden soll. Mahagoniroth erhält man durch wässerige Salpetersäurelösung, welcher man je nach Bedarf des braunen Tones eine sehr dünne Jodlösung nachfolgen läſst. Schwarzgrau und schwarz erreicht man durch eine dünne Tanninlösung, welcher eine schwache Eisenchloridlösung nachgepreſst wird. Besonders die Buche kann man mit Eichenextract, Tannin, durchtränken; will man das Buchenholz braun dämpfen, so braucht man in den, wie beschrieben montirten Klotz nur gespannten Dampf einzuleiten, welcher sich im Holze verdichtet, den Klotz gleichzeitig entsaftet und je nach der Dauer des Vorganges mehr oder weniger dunkel färbt. Sehr wichtig ist auch das Imprägniren mit feuerstickenden Stoffen, um das Holz feuersicher zu machen. Am besten bewährte sich hierzu bis jetzt, wenn man einer leichten Lösung von gewöhnlichem Alaun noch 10 bis 25l concentrirtes Chlorzink für 1hl zugab, und zwar um so mehr, in je dünneren Stücken das feuersichere Holz verwendet werden soll. In den Verhältnissen, in welchen dieses Verfahren der praktischen Verwerthung zugeführt ist, wird es wohl eine gröſsere Verbreitung finden. Diese Verhältnisse sind die des österreichisch-ungarischen Groſswaldbesitzes und des in diesem Lande noch mehr üblichen Verkaufes auf dem Stocke mit Ausführung der Fällung und Ausformung des Holzes durch den Käufer. Der Käufer kann seine Stämme in Klötze bestimmter Maſse zerschneiden und mit einer bestimmten Lösung imprägniren, da er weiſs, wozu er sie verwenden wird. Ebenso ist es ihm möglich, das Holz gleich nach dem Fällen zu imprägniren, und stets nur so viel fällen und zersägen zu lassen, als an dem Tage noch imprägnirt werden kann, eine der Hauptbedingungen des Verfahrens. Das Gleiche trifft bei der Wirthschaft der Groſswald- und daneben meist auch Sägebesitzer zu, welche nur wenig rohes Holz, sondern zumeist die fertige Ware verkaufen. Diese übernehmen z.B. die Lieferung von so und so viel imprägnirten Bahnschwellen, von so und so viel imprägnirten Telegraphenstangen, Rebpfählen, Zaunpfosten u.s.w. und haben in dem Pfister'schen Apparate eine recht praktische Imprägnirungsanstalt. Auch bei ihnen ist das Fällen, Imprägniren und weitere Verarbeiten des Bolzes in einer Hand, so daſs sich diese Arbeiten nach einander richten können und wie zeitlich, so auch örtlich einer Beschränkung nicht unterliegen. Anders verhält sich dies in dem deutschen Forstbenutzungsbetriebe: die Grundbedingung, daſs das Holzfällen, Imprägniren und weitere erarbeiten in einer Hand liegen und damit gegenseitig von einander anhängig gemacht werden können, trifft hier, wenn überhaupt, so doch nur als seltene Ausnahme zu. Der Waldbesitzer – zumeist ja der Staat – wird nur als seltene Ausnahme eine Bestellung auf imprägnirte Hölzer annehmen und damit selbst imprägniren können, weil er bezüglich der bei der Abnahme zurückgewiesenen Klötze in groſse Verlegenheit kommen würde; bei jeder Abnahme bestellter Hölzer werden aber Stücke wegen dieses oder jenes kleinen Fehlers zurückgewiesen. Nicht imprägnirte zurückgewiesene Ware kann, wenn sie nicht an den Wagner und Holzschuhmacher abgesetzt wird, immer noch zu Brennholz geschnitten werden; die Verwendung des imprägnirten Holzes ist jedoch eine bedeutend beschränktere, so daſs der Verkäufer zur Annahme der von dem Käufer gebotenen Ausschuſspreise gezwungen sein. wird. Für den österreichischen Groſswaldbesitzer kommt dieser Punkt kaum in Betracht, weil dieser für die vielleicht zurückgewiesenen Stücke, welche auch durch gehaltvollen Händedruck nicht angebracht werden konnten, in der eigenen Forst- und Landwirthschaft fast stets irgend welche Verwendung hat. Der Waldbesitzer, die Staatsforstverwaltung, wird das Imprägniren also kaum übernehmen können, auch nicht, wenn unter den Käufern über den Imprägnirungsstoff keine Verschiedenheit der Ansichten bestände. Was nun aber die Ausführung des Imprägnirens durch den Käufer anbetrifft, so kann von einem Imprägniren gleich nach dem Fällen oder gar von einem Ineinandergreifen des Holzfällens und des Imprägnirens nicht die Rede sein; der Waldbesitzer verkauft das Holz in bestimmten Maſsen ausgeformt und läſst die Stämme möglichst lange liegen, damit der Käufer sie, wie er sie braucht, zertheile. Dabei wird frühestens erst dann zum Verkaufe geschritten, wenn wenigstens der eine Schlag ganz fertig ist. Trifft es aber einmal zu, daſs einem Groſskäufer alle anfallenden Nutzhölzer eines Schlages vor der Fällung verkauft werden, so ist es doch sehr fraglich, ob die Staatsforstverwaltung bezieh. der Waldbesitzer diesem das Imprägniren im Schlage gestattet und die Bottiche, Säuren, Lösungen u.s.w. und die fremden Arbeiter in den Forst und vielleicht gar in den Verjüngungsschlag hineinläſst; dabei würde aber stets die Holzfällung durch die Holzhauer des Waldbesitzers ausgeführt werden und ein Ineinandergreifen der beiden Arbeiten nicht durchführbar sein. Wird aber im Forste imprägnirt, so ist auch die weitere Verarbeitung der Hölzer an Ort und Stelle auszuführen, da sonst die Bringungskosten bedeutend höhere sein würden, denn eine buchene Mittelschwelle z.B. – 2m,5 lang, 25cm breit und 15cm hoch – nimmt, wenn das Holz frisch ist, durch das Imprägniren um 12 bis 30k an Gewicht zu. Uebrigens ist die Durchtränkung nach diesem Verfahren doch keine so gleichmäſsige, wie man es wünschen sollte. Die k. ungarische Staatsbahnverwaltung machte mit demselben Versuche, bei welchen nach Pfister's Angabe die unter Aufsicht ausgeführte Imprägnirung als endet betrachtet wurde, als die am entgegengesetzten Ende des Blockes ausflieſsende Flüssigkeit das specifische Gewicht von 1,015 hatte. Die chemische Analyse der Schwellen ergab dann folgende Zahlen: Laufende Zahlder Schwellen In den Schwellen gefundenes Zinkchlorid in Proc. am Abschnitte am dickeren am dünneren Ende des Stammes  I 1,12 0,27 II 1,21 0,59 III 1,09 0,80 Bei Boucherie's zwar langsamerer, aber gleichzeitig an einer groſsen Anzahl von Stämmen ausführbarer Durchtränkung, bei welcher übrigens gerade wegen des geringen Flüssigkeitsdruckes keineswegs eine unverletzte Rinde und ein von Rissen freier Klotz erforderlich ist, hat die Imprägnirungsflüssigkeit mehr Zeit, das Holz nach allen Seiten hin zu durchdringen, während der Druck des Pfister'schen Apparates dieselbe in das Holz der 3 bis 4 Klötze schnell hinein-, aber auch schnell den Längsfasern nach hindurchpreſst, wobei Rinden Verletzungen und Holzrisse bedenklich sind. Es würde Boucherie's „langsam und sicher“, Pfister's „schnell und weniger vollkommen“ gegenüberstehen. Dann kann sich mancher eine Imprägnirungsanstalt nach Boucherie mit geringen Kosten errichten, der sich einen Pfister'schen Apparat für mehrere Tausend Gulden nicht kaufen kann. Schlieſslich ist das Pfister'sche Verfahren doch nicht so einfach; es sind verschiedene eiserne Verschluſsplatten, einige Bottiche, Filter, Salzsäure, Lackmuspapier, Chlorzink in concentrirter Lösung, ein Aräometer, Schläuche u.s.w. nöthig, dann ist das Verstopfen etwaiger Risse umständlich, und schlieſslich muſs der durchaus erforderliche „Tränker“, welcher die Montirung der Klötze leitet, die Lösung mischt und den Apparat handhabt, auch so viel mechanische Kenntnisse besitzen, um denselben mit seiner Saug- und Druckpumpe, seinem Windkessel und Manometer wieder in Stand setzen zu können, wenn die Maschinerie einmal versagt. – Diesen höchstens für die ganze, aber immerhin doch kurze Zeit des Holzfällens nöthigen Imprägnirer in der übrigen Zeit des Jahres zu beschäftigen, ist nun, wenn das Imprägniren als günstigerer Fall vom Waldbesitzer (in Deutschland) ausgeführt wird, sehr schwer; ihn wie die Waldarbeiter zum Grabenreinigen, Wege-bessern u.a.m. zu verwenden, geht kaum, und „höhere“ Arbeiten sind nicht immer da. In dem gröſseren Wald- und Feldwirthschaftsnebst Sägewerks-Betriebe österreichischer Groſsgrundbesitzer und auch in dem Geschäfte gröſserer Holzhändler ist schon eher eine anderweite Verwendung dieser Leute möglich. Das Verfahren hat also, wie schon gesagt, in denjenigen Verhältnissen eine Zukunft, für welche es ja auch in die Praxis eingeführt ist, wo die Holzfällung, das Imprägniren und die weitere Verarbeitung in einer Hand ruhen und örtlich wie zeitlich zu einander in Abhängigkeit gebracht werden können; dem bei uns zur Zeit üblichen Forstbenutzungsbetriebe entspricht es nicht und wird deshalb bei uns nur wenig Verbreitung finden. Zwar sollte schon immer mehr darauf hingewirkt werden, das Holz bereits an seinem Erzeugungsorte, im Walde mehr zu veredeln, weiter zu bearbeiten, um einmal die Bringung auf das Nutzholzstück zu beschränken – während zur Zeit noch Borke, Schwarten, Uebermaſs und andere tote Last mit verbracht wird – und dann das Verhältniſs der Bringungskosten zu der schon mehr verarbeiteten und damit bereits werthvolleren Ware günstiger zu gestalten; doch sträuben sich zur Zeit noch die Mehrzahl der Waldbesitzer und namentlich die Forstverwaltungen wegen der dann erschwerten Aufsicht, fremde Arbeiter für längere Zeit in dem Forste zuzulassen. Dabei würde mittels des Waldhammers eine genügend scharfe Controle durchaus nicht so schwer durchführbar sein, und es wird – das ist zweifellos –, wie die soeben noch übliche althergebrachte Schwerfälligkeit im Holzverkaufe einem anderen Verfahren weichen muſsVgl. meinen Artikel in der Deutschen Forst- und Jagdzeitung vor 15. August 1887., einst auch dem Zimmermanne und vielleicht sogar einer derartigen fliegenden Imprägnirungsanstalt der streng exclusive Forst erschlossen werden. Die von der k. ungarischen Staatsbahn ausgestellten, zum Theil alten Schwellen sind auch mit einer Lösung von Zinkchlorid imprägnirt, und zwar nach dem 1889 271 230 geschilderten Dampfdruck verfahren. Die je zwei Imprägnirungskessel haben einen inneren Durchmesser von 1m,9 und eine lichte Länge von 10m,5, so daſs jeder Kessel vier Bügelwagen mit 150 bis 160 Mittelschwellen (2m,5 lang, 25cm breit und 15cm hoch) aufnehmen kann. Die Dämpfung währt bei Eichen- und Buchenschwellen aus trockenem Holze 1 Stunde, aus frischem bis 1½ Stunden, wobei jedoch das trockene Holz wenigstens ½ Stunde, das frische wenigstens 1 Stunde dem Dampfe von 1at,5 Ueberdruck ausgesetzt sein muſs. Der zur Dämpfung, sowie zum Betriebe der Dampfmaschine der Saug- und Druckpumpe nöthige Dampf wird in einem eingemauerten 45qm Heizfläche haltenden und auf 4at Druck concessionirten Bouilleur-Dampfkessel erzeugt. Die Luftpumpe arbeitet dann bei trockenem Holze 1, bei frischem 1½ Stunden, und zwar so, daſs der Vacuummesser bei Imprägnirung von trockenem Holze mindestens 1 Stunde hindurch 60cm Luftleere zeigt. Die Luftpumpe ist mit Ventilen aus Gummiplatten, welche unter Wasser arbeiten, versehen. Das Einpressen des Imprägnirungsstoffes dauert bei Buchenholz bis zur Erreichung eines Ueberdruckes von 8at ½ Stunde und nach Erreichung desselben bei unverändertem Drucke noch 1 Stunde, bei Eichenholz bezieh. 20 Minuten und 3 Stunden. Die Saug- und Druckpumpe ist für Dampfbetrieb mit nominell 12 eingerichtet. Das Imprägnirungsmittel wird in einem eisernen Behälter unter den Imprägnirungskesseln aufbewahrt. Als Imprägnirungsstoff dient Zinkchlorid mit Wasser verdünnt, welches bei 17° C. ein specifisches Gewicht von 1,015 besitzt. Da derselbe bei verschiedener Luftwärme auch verschiedene Wärmegrade hat, so muſs auch das specifische Gewicht desselben dieser entsprechend geändert werden, und zwar so, daſs bei jedem Grade unter 17° C. das specifische Gewicht um 0,0003 gröſser, bei jedem Grade über 17° C. um 0,0003 kleiner sein muſs, als es für 17° C. vorgeschrieben ist. Je nach der Holzart, nach der Güte und dem Zustande (frisch oder trocken) des Holzes nehmen die zu imprägnirenden Schwellen gröſsere oder geringere Mengen Imprägnirungsflüssigkeit auf; um diese aufgenommenen Mengen nachzuweisen, werden die mit den Schwellen beladenen Bügel wagen vor und nach dem Imprägniren gewogen. Da die Schwelle durch die Dämpfung nämlich durchschnittlich 1 bis 2k zunimmt, durch das Auspumpen aber ebenso 0,5 bis 1k verliert, entspricht das Mehrgewicht der Schwellen nach dem Imprägniren beinahe dem Gewichte des aufgenommenen Imprägnirungsstoffes. Durchschnittlich nimmt eine Mittelschwelle aus frischem Eichenholze 4 bis 8k, aus trockenem 8 bis 12k an Gewicht zu, eine solche aus frischem Buchenholze 12 bis 30k, aus trockenem 30 bis 45k. Damit jene Buchenschwellen, welche weniger als 30k Mehrgewicht erreichten, auch trotz dieser geringeren Aufnahme dieselbe Menge von Zinkchlorid in sich aufnehmen, wie die bei 30k mit dem spec. Gew. von 1,015, so wird der Imprägnirungsstoff im Verhältnisse der kleineren Gewichtszunahme stärker genommen, und zwar: bei einer Gewichtszunahme von 12k mit einem Materiale vom spec. Gew. 1,0375 13k 1,0346 14k 1,0321 15k 1,0300 16k 1,0281 17k 1,0264 18k 1,0250 19k 1,0236 20k 1,0225 21k 1,0214 22k 1,0204 23k 1,0195 24k 1,0187 25k 1,0180 26k 1,0173 27k 1,0166 28k 1,0160 29k 1,0155 30k 1,0150 Die chemische Analyse der imprägnirten Schwellen zeigt nächtigende Tabelle: FortlaufendeNummerder Schwellen Ort der Imprägnirung Gewichts-zunahme inFolge derImprägnirungin k In der Schwelle gefundenesZinkchlorid im Abschnitte SpecifischesGewicht desImprägnirungs-mittels an denSchwellenenden in derSchwellenmitte in Procenten, Durchschnitt 1   Lepavina 13,5 1,055 0,323 1,034 2   Nagyvárad 25,0 0,864 0,412 1,018 3          „ 30,5 1,053 0,358 1,015 4          „ 34,1 1,286 0,475 1,015 5   Lepavina 34,8 1,222 0,364 1,015 6   Nagyvárad 38,8 1,463 0,481 1,015 7          „ 39,0 1,510 0,460 1,015 Das Zinkchlorid wird aus altem eisen- und arsenfreiem Zink und Salzsäure von 1,75 spec. Gew. in mit Blei ausgefütterten Eisengeschirren von 3cbm Gehalt und in Stein- und Holzgeschirren, letztere ebenfalls mit Blei ausgelegt, von 1cbm Gehalt gewonnen. Diese Erzeugung geschieht in einem Gebäude, dessen Dach mit Ventilationsöffnungen versehen ist, die Salzsäure wird jedoch wegen der Gefährlichkeit der sich entwickelnden Gase von Auſsen durch Bleitrichter eingefüllt. Das specifische Gewicht des gewonnenen Zinkchlorids ist durchschnittlich 1,7, und vergehen von der Einfüllung an 8 bis 10 Tage, bis das Zinkchlorid in säurefreiem Zustand verwendbar ist. Für die k. ungarischen Staatsbahnen, sowie für die verstaatlichten Bahnen wurden nach der bei Gelegenheit der Wiener Ausstellung herausgegebenen Druckschrift vom Jahre 1884 bis Ende des Jahres 1889 imprägnirt: Post Art derImprägnirung Impräg-nirungsort Jahr Buchen Eichen Fichten Zerr-eichen Zu-sammen Anmerkung Schwellen I. In eigener Regie Gr.-Wardein 1884 1885 1886 1887 1888 1889        1810     97363    185374    140747    275519    240161 204111111319710  7538        2 100     22221  108476  185374  160457  283057  240263 I. Zusammen 1884–89     940974 58774 100   999848 II. Mit Mitwirkungvon Unterneh-mern Ajka   „   „Herend.LepavinaKrivány 1886 1887 1888 1889 1889 1889       25369      58483     12744    104700        1716 24657  1430 1900     24657    25369    58483    16074  104700      1716 Firma Löwenfeld    „         „    „         „    „         „    „    Alex.WeissPfister II. Zusammen 1886–89     203012 26087 1900   230999 I. u. II. Hauptsumme 1884–89 11143986 84861 1900 100 1230847 Um die Dauer und Verwendbarkeit der imprägnirten und besonders Buchenschwellen festzustellen, wurden verschiedene Versuchstrecken mit fortlaufend wenigstens 1000 Stück neuen Schwellen gelegt, über welche erhoben wird: die Zahl der ausgewechselten Schwellen wegen Fäulniſs auf Dämmen und in Einschnitten, wegen Rissen, Schwellen mit und ohne Unterlagplatten, wegen Eindruck der Schienen und Platten, Schwellen mit und ohne Unterlagplatten, und aus anderen Gründen. Zur Zeit liegen 54 Versuchstrecken mit 107011 Stück imprägnirten Buchenschwellen und 11 Versuchstrecken mit 12089 Stück imprägnirten Eichenschwellen. Die Untersuchungen ergaben, daſs von den imprägnirten Buchenschwellen einige wegen Fäulniſs schon nach den ersten Jahren ausgewechselt werden muſsten, wobei die chemische Analyse auch in den gefaulten Holztheilen Zinkchlorid nachwies, und zwar FortlaufendeZahl deruntersuchtenSchwellen Am Schwellen-ende In derSchwellenmitte In den gefaultenAbfällen gefundenes Zinkchlorid in Procenten 1 0,677 0,232 2 0,514 0,320 3 0,642 0,388 4 0,334 5 0,164 6 0,081 Die imprägnirten Schwellen faulen bald, wenn sie gleich nach dem Imprägniren verwendet werden, bevor sie ordentlich ausgetrocknet sind – die k. ungarische Staatsbahn läſst sie 3 Monate austrocknen –, oder wenn der Keim der Krankheit schon vor dem Imprägniren im Holze war. Krankes und besonders rothfaules Holz läſst sich nur schlecht imprägniren, und zeigt die chemische Analyse in den gleichen Querschnitten folgende Aufnahmen von Zinkchlorid. Querschnittzahl Im gesunden Im rothfaulen Theile gefundenes Zinkchlorid inProcenten 1 0,884 0,221 2 0,842 0,125 3 0,563 nichts 4 0,152 0,078 Auſser imprägnirten Schwellen u.a. sind die Zeichnungen des in diesem Jahre in Betrieb genommenen ambulanten Imprägnirungsapparates ausgestellt, welcher nachfolgend beschrieben wird. Das Verfahren ist mit diesem dasselbe, nur wird der erforderliche Dampf in einem auf einem Eisenbahnfahrzeuge montirten 60qm Heizfläche haltenden und auf 6at Druck concessionirten Fairbairn'schen Dampfkessel erzeugt. Der Imprägnirungsstoff ist in zwei zerlegbaren Behältern aufbewahrt. Den patentirten „ambulanten Imprägnirungsapparat“ setzte Felix Löwenfeld von der Holzimprägnirungsfirma G. Löwenfeld, Wien, zusammen. Derselbe besteht aus zwei Eisenbahnfahrzeugen, von denen das eine den Imprägnircylinder trägt, in welchen die normalspurigen Bügelwagen auf Laufschienen eingeschoben werden; während das andere in dem mit Fenstern und Thüren versehenen geräumigen Wagenkasten die gesammte maschinelle Einrichtung einschlieſslich Locomobilkessel enthält, und zwar eine Dampfmaschine, Luft-, Lauge- und Wasserpumpe, sowie alle für die Einleitung und Abstellung der verschiedenen Operationen erforderlichen Ventile, Manometer, Barometer, Thermometer u.s.w., dann die Wasserbehälter und Behälter für die Imprägnirungsflüssigkeit. Die beiden Fahrzeuge werden neben einander gestellt und mit den entsprechenden Rohrleitungen verbunden. So kann jedes freie Bahnhofsgeleise zur Errichtung der Imprägnirungsanstalt benutzt werden, wobei nur ein Geleise erforderlich ist, da der Maschinen wagen auf einem provisorischen 5 bis 6m langen Geleisestücke steht. Die Anstalt benöthigt einen Raum von etwa 12m Länge und 8m Breite. Daſs dieser Apparat dicht neben dem Schwellenlagerplatze sei, ist dabei nicht nöthig, da die Bügel wagen normale Spurweite haben und somit zum Verbringen der Ladung von dem Schwellenlagerplatze bis in den Kessel hinein verwendet werden können. Im Uebrigen imprägnirt die Firma G. Löwenfeld auch mit Zinkchlorid, von dem ja der Bericht des Vereines der deutschen Eisenbahn Verwaltungen vom Jahre 1884 (Organ für die Fortschritte des Eisenbahnwesens, 9. Supplementband, S. 7 1884) sagt: „Da der Erfolg des Tränkens mit Chlorzink dem des Tränkens mit Kreosot und Quecksilber-Sublimat nach den 25- bis 30jährigen Erfahrungen mehrerer Bahnen gleich zu schätzen ist, das Tränken mit Chlorzink ½ bis ¼ soviel kostet als das Tränken mit Kreosot und Quecksilber-Sublimat, so sind nach und nach immer mehr Bahnen zu der ersteren Methode übergegangen.“ Die Schwellen werden durch 1 Stunde der Einwirkung von Wasserdampf von 100 bis 112° C. ausgesetzt, das Vacuum wird je nach dem ursprünglichen Feuchtigkeitsgehalte des Holzes auf 1 bis 1½ Stunde ausgedehnt und fort und fort gesteigert, bis es 60 bis 65cm Quecksilbersäule erreicht, und die Zinkchloridlösung von l½ bis 3° B. wird dann unter einem Drucke von 6 bis 8at bei Buchen- und weichem Holze, durch 1½, bei Eichen durch 3 Stunden eingepreſst. Unter den von der Firma ausgestellten Gegenständen ziehen die photographischen Abbildungen des ambulanten Imprägnirungsapparates die Aufmerksamkeit auf sich, dann die Schwellenabschnitte der mit Chlorzink imprägnirten Kiefern- und Buchenschwellen, welche seit 1870 ununterbrochen im Bahnkörper gelegen sind. Auch die aus imprägnirtem Buchenholze gefertigten Stühle und die imprägnirten Holzmuster sind sehr interessant. Neu dürfte die „Dübelung behufs Verhinderung des Reiſsens“ sein; an der Stelle, wo die Abschrägung der Schwelle nach oben beginnt, wird in einer entsprechenden Entfernung vom Ende derselben beiderseits ein Loch der Breite nach wagerecht durch die Schwelle gebohrt und durch dieses dann ein Holzpflock von gleichen Abmaſsen hindurchgekeilt. Das Holzimprägnirungsgeschäft von Guido Rütgers in Wien brachte Bahnschwellen und Pflasterklötze, welche theils ebenfalls mit Chlorzink, theils mit Chlorzink und Carbolsäure, theils mit Theeröl und theils mit Chlorzink und carbolsäurehaltigem Theeröl imprägnirt sind, und zwar aus Eichen-, Buchen-, Kiefern-, Fichten- und Tannenholz. Nach den Aufschriften haben etliche dieser Schwellen bereits 20 Jahre im Bahnkörper gelegen, sind jedoch durchaus noch nicht unbrauchbar. Das Imprägnirungsgeschäft von J. B. Blythe in Jedlesee bei Wien hat sowohl nach dem Burnet'schen Verfahren theils mit Zinkchlorid, theils mit Kupfervitriol imprägnirte Hölzer ausgestellt, als auch solche, und zwar besonders Pflasterklötze, welche nach dem eigenen Verfahren mit Dampf, gesättigt mit kreosothaltigem Theeröl, behandelt sind (vgl. 1889 271 S. 233). Das in dem heiſsen Dampfe in feinst zerstäubtem Zustande enthaltene Oel dringt leichter und tiefer in das Holz ein, als wenn es in flüssigem Zustande zugeführt wird. Der heiſse gesättigte Dampf wird in den Apparat geleitet, dann herausgelassen, von Neuem erhitzt und gesättigt und dann wieder zugeführt. Nach dieser Behandlung wird das Holz noch mit Theeröl oder Zinkchlorid imprägnirt. Die Firma leistet für Kiefernschwellen 8, für Eichenschwellen 12 Jahre Bürgschaft in der Weise, daſs sie für jede in dieser Zeit angefaulte Schwelle eine neue Schwelle unentgeltlich imprägnirt. Auſserdem hat die Firma das bekannte „Carbolineum“ und mit ihm behandelte Hölzer ausgestellt. Auch die Firma Avenarius und Schranzhofer in Wien sandte ihr bekanntes „Carbolineum Avenarius“ und bietet es in einem eigenen Pavillon im Ausstellungsparke zum Kaufe an. Neues brachte der fürstlich Johann Liechtenstein'sche Buchhaltungs-Official Kubelka in Butschowitz (Mähren). Wenn seine Behandlungsweise des Holzes auch kein Imprägniren in dem Sinne ist, wie das Boucherie'sche, Burnet'sche u.a. Verfahren, sondern mehr ein vielleicht die äuſsersten Theile des Holzes durchdringender „Anstrich“, so soll über dasselbe doch an dieser Stelle Mittheilung gemacht werden. Es ist bekannt, daſs das „Reiſsen“ des Holzes die Verwendungsfähigkeit desselben bedeutend einschränkt und eine nicht unbeträchtliche Menge Ausschuſs liefert, die Dauer desselben bedeutend vermindert und durch alles dieses auf den Preis der Holzware einen nicht unbeträchtlichen steigernden Einfluſs äuſsert. Kubelka hat nun ein Mittel gefunden, welches das Holz vollständig vor dem Reiſsen bezieh. vor dem Weiterreiſsen bewahrt. Es sind behandelte und nicht behandelte Wagnerhölzer (Radnaben, Deichselstangen u.s.w.), Holzscheiben (entrindete und nicht entrindete), Schnittmaterial u.a.m. aus Roth- und Weiſsbuchen-, Eichen-, Ulmen-, Birken-, Akazien-, Kiefern- u.s.w. Holz ausgestellt, welche allerdings überraschen. Zeigen die nicht behandelten Stücke viele und bedeutende Risse, welche keineswegs befremden, wenn man bedenkt, daſs diese im Frühjahre gesandten Gegenstände durch nunmehr schon viele Monate in einem heiſsen Winkel der in der That nicht unbedeutenden Hitze ausgesetzt waren, so sind die behandelten Gegenstände von jedem Risse völlig frei geblieben, so daſs dieser Holzbehandlungsweise entschieden ein bedeutender Werth beizulegen ist und an der Zukunft und wohl bald erfolgenden weiten Verbreitung desselben nicht gezweifelt werden kann. Bewahrt das Mittel die Hölzer vor dem Reiſsen, so macht es andererseits das längere Austrocknen derselben überflüssig. Benöthigt man bis jetzt z.B. zum Austrocknen der Bauholzstämme, Bohlen u.a.m. entsprechende Lagerplätze, so ermöglicht die Kubelka'sche Erfindung die sofortige Verarbeitung des frisch geschlagenen Holzes, welcher die Behandlung folgt, eine gewiſs nicht minder beachtenswerthe Seite des Verfahrens. Der Holzzüchter wie der Holzhändler, welche somit hinfort die bezieh. im Schlage und auf dem Lagerplatze liegenden Stämme und Blöcke vor dem sie entwerthenden Reiſsen schützen können, ebenso wie der Holzverarbeiter bis zum Holzschnitzer hin, werden diesem Mittel gegen das Heiſsen des Holzes das ihm gebührende Interesse entgegenbringen und zwar um so mehr, als dasselbe, wie schon gesagt, einfach in einem Anstriche besteht. Es sind weder Maschinen noch besondere Gebäude oder sonstige Einrichtungen nöthig, so daſs das Verfahren ein ungemein billiges ist. Nach Mittheilung des Erfinders wird derselbe kein Patent auf seine Erfindung nehmen, sie jedoch vielleicht verkaufen, in erster Linie jedoch der fürstlich Liechtenstein'schen Holzindustrie zu Gute kommen lassen. Auſser diesem Mittel gegen das Reiſsen des Holzes brachte Kubelka noch Holzklötze und Holzscheiben, welche zur Verhinderung der Fäulniſs mit Asphalt-Harzfarbe angestrichen sind. Diese soll sehr billig sein und tiefer in das Holz eindringen, ohne von der Witterung verdunstet bezieh. ausgewaschen zu werden. Der Anstrich läſst die Structur des Holzes sichtbar und färbt das Holz je nach der Wiederholung desselben gelb bis braun, ein folgender Anstrich ist erst dann zu geben, wenn der vorhergehende eingetrocknet ist. Waschen mit Seifenwasser schwächt den Anstrich nicht.