Titel: Ueber Fortschritte in der Spiritusfabrikation.
Fundstelle: Band 279, Jahrgang 1891, S. 279
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Ueber Fortschritte in der Spiritusfabrikation. (Patentklasse 6. Fortsetzung des Berichtes S. 260 d. Bd.) Ueber Fortschritte in der Spiritusfabrikation. Beiträge zur Kenntniss der antifermentativen Wirkung des Fluornatriums bringt auch O. Hewelke durch Untersuchungen über die Fermentation des Harns (Chem. Centralblatt, 1890 Bd. 2 S. 248). Auch E. Factor constatirte für das Kieselfluorammonium eine starke antiseptische Wirkung gegenüber Milzbrand-, Typhus- und Cholerabacillen (Centralblatt für Bakteriologie und Parasitenkunde, Bd. 7 S. 450). Endlich sei noch erwähnt, dass auch Soxhlet Versuche mit Flusssäure ausgeführt hat, welche so günstige Resultate ergaben, dass Soxhlet die Anwendung der Flusssäure als einen Fortschritt von gleicher Bedeutung für die Brennerei wie seiner Zeit die Einführung des Hochdrucks bezeichnet. Wir kommen im nächsten Referat auf diese Versuche zurück. Ueber Versuche mit einer Weissbier-Reinzuchthefe, ausgeführt in der Brennerei zu Altenhof, berichtet Heinzelmann in der Zeitschrift für Spiritusindustrie, Bd. 13 S. 133. Zu den Versuchen wurde eine Hefe aus Weissbier verwendet, welche nach Untersuchungen im Laboratorium in Maltoselösungen einen Alkoholgehalt bis zu 16 Vol.-Proc. zu erzeugen im Stande war. Der Verfasser weist zunächst darauf hin, dass es in der Praxis Schwierigkeiten haben dürfte, aus Kartoffeln Maischen herzustellen, welche 16 Vol.-Proc. Alkohol liefern können, und dass es ferner fraglich erscheint, ob ein so hoher Alkoholgehalt nicht ungünstig auf die Nachwirkung der Diastase einwirken wird. Eine Maische, welche 16 Vol.-Proc. Alkohol liefern soll, müsste nach des Verfassers Berechnung 31° Sacch. zeigen. Mit dem bei den vorliegenden Versuchen zur Verfügung stehenden Material gelang es im günstigsten Falle nur Maischen mit 25,5° Sacch. herzustellen. Aber auch in diesen war die Vergährung durch die Weissbierhefe äusserst mangelhaft verlaufen, denn es wurden nur 11,2 Proc. Alkohol erzeugt, während entsprechende Maischen von 24 bis 25,5° B., mit gewöhnlicher Brennereihefe angestellt, auf 1,6 bis 2,5° B. vergohren waren und 12 bis 12,2 Vol.-Proc. Alkohol enthielten. Verfasser beabsichtigt, diese Versuche zu wiederholen. Versuche über die Vermehrung der Hefezellen; von Adrian J. Brown (vgl. 1890 278 91). Nach einer Mittheilung in der Zeitschrift für Spiritusindustrie, Bd. 13 S. 135 und 141, haben die Versuche im Wesentlichen die schon früher von Hayduck u.a. gemachten Beobachtungen bestätigt. Ueber Hefeführung, insbesondere ein neues zweitägiges Hefemaischverfahren unter Anwendung von Buttersäureferment und gleichzeitiger Aufbewahrung dieses und der Mutterhefe in besonderen luftabgesperrten Gefässen schreibt K. Morawski in der Zeitschrift für Spiritusindustrie, Bd. 13 S. 105 und 113. Zur Säuerung des Hefegutes wird in einem mit A. S. unterzeichneten Aufsatz in der Zeitschrift für Spiritusindustrie, Bd. 13 S. 225, darauf hingewiesen, dass bei Einführung von Reinzuchthefe auch der Säuerung des Hefegutes besondere Sorgfalt zuzuwenden sei und dass zur Erreichung dieses Zweckes die in der Praxis üblichen Vorsichtsmassregeln nicht ausreichten, vielmehr dahin zu streben sei, auch das Milchsäureferment in reinem Zustande zu züchten. Freilich sind die wissenschaftlichen, der Praxis vorbauenden Studien über das Milchsäureferment der Brennerei wegen der damit verbundenen Schwierigkeiten noch nicht weit gediehen. Untersuchungen, welche H. Weigmann über das Milchsäureferment beim Säuern der Milch ausgeführt hat, könnten aber vielleicht in Zukunft dahin führen, dass die Brennerei von der Meierei reines Milchsäureferment würde beziehen können. Welchen Einfluss üben die Mengen der Hefesäuren auf Erwärmung und Vergährung der Maischen aus? In der Zeitschrift für Spiritusindustrie, Bd. 13 S. 235, theilt Joh. Ernst Brauer Versuche mit, welche er zur Entscheidung dieser Frage ausführte. Der Verfasser betrachtet es nach diesen Versuchen als erwiesen, dass ein grösseres als normales Säurequantum, erzielt bei normalen Säuerungstemperaturen, in den Kunsthefen nie den nachtheiligen Einfluss auf die Gährthätigkeit der Hefe und die Vergährung der Maischen ausübt, als wenn allzu geringe Mengen Säuren in den Hefen vorhanden sind – ein Resultat, welches doch wohl noch der Bestätigung bedarf. (Der Ref.) Die Reinigung und Regenerirung der Hefe durch Centrifugiren. Das Reinigen der Hefe durch Centrifugiren wurde zuerst von E. Haase in Vorschlag gebracht (vgl. 1888 268 239). Jetzt hat Joh. Ernst Brauer Versuche damit angestellt, über welche er in der Zeitschrift für Spiritusindustrie, Bd. 13 S. 168, berichtet. Obwohl diese Versuche noch in mancher Beziehung unzureichend waren, geht aus denselben doch hervor, dass die durch Centrifugiren gereinigte Hefe eine ungeahnte Gährthätigkeit entfaltet, vermuthlich durch abgewendete Spaltpilzvegetation, und dass damit höhere Alkoholerträge durch Reinlichkeit der Alkoholgährung erzielt werden können. Zur erfolgreichen Reinigung und Regenerirung der Hefe durch Centrifugiren sind nach dem Verfasser folgende Bedingungen zu beachten: 1) Es muss nur reife, enttreberte Hefe verwendet werden, welche 2) unter massigem Zufluss bei der grössten Rotationsgeschwindigkeit durch die Milchseparatoren oder Centrifugen gelassen wird, 3) muss ein gewisses Quantum Hefe dazu verwendet werden, um zur schnelleren Ausführung der Versuche noch ein Hefegut an demselben Tage damit anstellen zu können. Die abgeschiedene gesunde Hefe muss gleich nach dem Centrifugiren bei den günstigsten Vegetationstemperaturen in Gährung gebracht werden, um eine möglichst grosse Anzahl Zellen zu erhalten. Sofern andere Versuche weitere Erfolge aufweisen, wäre ein sehr einfaches und billiges Verfahren, das in allen Wirtschaften, die Milchseparatoren oder Centrifugen besitzen, leicht anzuwenden ist, gefunden. Wünschenswerth dürfte es auch sein, mit solcher gereinigten Hefe Dickmaischen zur Vergährung zu bringen und die Patente A. Hesse und Bennewitz dabei combinirt anzuwenden. Auf diese Weise würde man mit Leichtigkeit eine für die Praxis genügend reine, dabei äusserst gährkräftige und vor allem billige Hefe erzielen, die im Stande wäre, den höchsten Anforderungen zu genügen, und die geeignet sein dürfte, die aus wirklichen Reinculturen hervorgegangene, verhältnissmässig theuere Hefe vortheilhaft zu ersetzen. Nebenbei könnte man auch aus der schlechtesten und unreinsten Brennereihefe zu jeder Zeit schnell und mit Leichtigkeit eine gute reine Hefe erzielen. Diese Versuche wurden von Hesse in Netzlav fortgesetzt, welcher auch Proben der beim Centrifugiren erhaltenen Hefen an das Vereinslaboratorium der Spiritusfabrikanten schickte. Ueber die Untersuchung dieser Proben berichtet Saare in der Zeitschrift für Spiritusindustrie, Bd. 13 S. 181. Diese Untersuchungen bestätigten, dass durch das Centrifugiren der Hefe die abgestorbenen und stark angegriffenen Hefezellen zurückgehalten werden, während in dem Ablaufenden nur gesunde, kräftige Hefe gewonnen wird. In den Centrifugen bleiben allerdings noch gesunde Zellen zurück, doch ist deren Menge gegenüber jener der todten Zellen massig. Es tritt also durch das Centrifugiren eine Reinigung der Hefe zweifellos ein. Die aus dem Sahnenrohr und Magermilchrohr ablaufenden Hefen zeigten unter einander kaum Unterschiede. Zu beachten scheint übrigens wohl auch zu sein, dass einen Antheil an der günstigen Wirkung des Centrifugirens neben der Ausscheidung der todten und geschwächten Hefezellen auch die beim Centrifugiren Platz greifende starke Lüftung hat. IV. Destillation und Rectification. Verfahren und Apparat zur Reinigung und zur Gewinnung eines hochgradigen Weingeistes von Konrad Schmitt in Wiesbaden (D. R. P. kr. 52200 vom 1. December 1888). Die Zeitschrift für Spiritusindustrie, Bd. 13 S. 213, bringt eine Abbildung und Beschreibung des Apparates. Ueber die Grundzüge des Verfahrens vgl. 1890 275 420. Verfahren zur Reinigung alkoholischer Flüssigkeiten von P. C. Rousseau, M. J. de la Baume und J. de Chanterac in Paris. Patentirt im Deutschen Reiche vom 31. Juli 1889. Patentschrift Nr. 53 495. Das Verfahren besteht darin, dass man zu den alkoholischen Flüssigkeiten neutrales Kaliumtartrat oder Kaliumnatriumtartrat setzt, dann Natrium- oder Bariumhyposulfit hinzufügt, die Flüssigkeit vom Niederschlag trennt und rectificirt. Verfahren zur Gewinnung von reinem Spiritus von Joseph Hradil in Altdöbern, Niederlausitz. Patentirt im Deutschen Reiche vom 19. October 1889, Patentschrift Nr. 53672. Das Verfahren bezweckt, die Entstehung der bei der alkoholischen Gährung auftretenden Nebenproducte zu beseitigen, und besteht darin, dass zu der Maische Stearinsäure oder andere aus den Fetten bereitete Säuren mit oder ohne Zusatz von gerbstoffhaltigen Materialien hinzugefügt werden. Rectificationsdephlegmator von Gebrüder Grossmann in Budapest (Privilegium vom 12. April 1890). Derselbe besteht aus einzelnen Colonnenelementen, die in einem gemeinsamen Cylindermantel übereinander angeordnet und mit einander durch Stutzen verbunden sind, in welchen sich je ein Siebboden befindet, zum Zwecke der besseren Durchkochung des Lutters, und ist charakterisirt durch die eigene Anordnung von Mittelböden mit Lutter-schalen und durch die Anbringung des Lutterüberfallrohres im Siebboden. V. Schlampe. Ueber die Verfütterung von getrockneter Schlampe, Biertrebern und Mais an Pferde machten Lehmann und Eggeling auf der Generalversammlung des Vereins der Versuchs- und Lehranstalt für Brauerei in Berlin interessante Mittheilungen, welche zu Gunsten dieser Futtermittel sprechen. Wir verweisen auf den Originalbericht in der Wochenschrift für Brauerei, Bd. 7 S. 652. VI. Apparate. Gährbottich- und Hefebottichkühler von Julius Geyer in Löbau (vgl. 1889 273 369) in der Zeitschrift für Spiritusindustrie, Bd. 13 S. 120, gibt der Erfinder eine Abbildung und Beschreibung der Arbeitsweise seines Apparates. Kühl- und Rührwerk für Vormaischbottiche von Richard Luhn in Haspe i. W. (D. R. P. Nr. 49955 vom 3. Februar 1889). Neuerung an Maisch-, Koch- und Kühlgefässen von Johann Hampel in Dresden (D. R. P. Nr. 52023 vom 23. Juli 1889). Kühlapparat von R. Reif in Hannover (D.R. P. Nr.51371 vom 19. Juli 1889). Apparat zum Kühlen und Erhitzen von Flüssigkeiten von J. Fischer in Wien (D. R. P. Nr. 51958 vom 26. März 1889). Condensations-, Kühl- und Verdampfungsapparat von Eduard Theisen in Sinzig a. Rh. (D. R. P. Nr. 52435 vom 9. Juli 1889). Maischinjector von E. Leinhaas. Die Zeitschrift für Spiritusindustrie, Bd. 13 S. 126, bringt eine Beschreibung und Abbildung des Apparates, welcher sich zum Befüllen der Blasen- oder Rectificirapparate gut bewährt haben soll. Preis 120 M. Ausflussregler für Maische von P. Kyll in Köln-Bayenthal (D. R.P. Nr. 50796 vom 9. Mai 1889). Rührwerk für Gähr- und Hefebottiche von Oswald Orgel in Nassadel bei Bralin (D. R. P. Nr. 52202 vom 5. Juni 1889). Wasch- und Transporteinrichtung für Getreide von G. Reininghaus in Mainz (D. R. P. Nr. 51306 vom 25. Juni 1889). Selbsthätiger Getreidewaschapparat von Franz Schäfer in Mühlhausen i. Th. (D. R. P. Nr. 51833 vom 2. Juli 1889). Selbsthätige Getreidereinigungsmaschine von Liebmann Stein in Heilbronn. Dieser Apparat, bei welchem das einlaufende Getreide als Triebkraft verwendet wird, wird in der Wochenschrift für Brauerei, Bd. 7 S. 333, beschrieben. Gerstenwender von Siegfried Hirschler in Worms a. Rh. (D. R. P. Nr. 51304 vom 1. Juni 1889). Hefe-, Sieb- und Waschmaschine von Ferdinand Wrede in Flensburg (D. R. P. Nr. 51312 vom 10. September 1889). Continuirlich wirkender Hefe-Misch-, Sieb- und Sortircylinder von Theodor Vogel in Saalfeld i. Th. (D. R. P. Nr. 51449 vom 14. Juli 1889). Behälter zur Aufbewahrung der Hefe von Emil Römer in Kaschau, Ungarn (D. R. P. Nr. 51679 vom 31. October 1889). Neuerungen an Apparaten zum Kühlen, Messen und Abscheiden von Presshefe von Joseph Rosenzweig und Salomon Neumann in Wien (D. R. P. Nr. 51494 vom 15. Mai 1889). Neuerung an Kartoffelerntemaschinen von Jakob Zimmermann in Augsburg (D. R. P. Nr. 50775 vom 11. August 1889, Zusatzpatent zu Nr. 46797 vom 14. August 1888). Neuerung an Kartoffelerntemaschinen von Naumann in Schlettau (D. R. P. Nr. 51 191 vom 7. Juli 1889). Kartoffelerntemaschine von Joseph Simon in Stürzelbronn, Kreis Saargemünd, Lothringen (D. R. P. Nr. 51600 vom 25. April 1889). Apparat zum Aufheben und Transportiren von Malz von Emil Abraham in Berlin (D. R. P. Nr. 52384 vom 20. November 1889). Apparat zum Zerreissen von Malz von Emil Abraham in Berlin (D. R. P. Nr. 52438 vom 20. November 1889). Maischdestillirapparat von Richard Luhn in Haspe i. W. (D. R. P. Nr. 52440 vom 17. December 1889). Verfahren und Apparat zur Gewinnung reiner Alkohole von Émile Augustin Barbet in Agde, Hérault, Frankreich (D.R. P. Nr. 52632 vom 26. April 1889, vgl. 1890 277 94). Spiritusreinigungsapparat von Wilhelm Schwarz in Meseritz (D. R. P. Nr. 49954 vom 17. Januar 1889). Einen neuen Spiritusheber hat Konkart construirt. Der Apparat wird in der Zeitschrift für Spiritusindustrie, Bd. 13 S. 126, beschrieben und gelobt. Derselbe wird vom Erfinder Konkart in Rondsen bei Mischke geliefert. Preis 6 M. S. 135 führt Joh. Ernst Brauer an, dass er dasselbe Princip schon früher angewendet habe. Spundverschluss von H. Kaliski in Ostrowo, Posen (D. R. P. Nr. 50974 vom 28. August 1889). Sicherung für Fassverschlüsse von Arthur Schroff in Görlitz (D. R. P. Nr. 51364 vom 2. März 1889). Spundbohrer von Heinrich Aderhold in Berlin (D. R. P. Nr. 51419 vom 10. September 1889). Rotirender Cylindertrockenapparat von Martin Körner in Dresden (D. R. P. Nr. 51010 vom 15. März 1889). VII. Analyse. Zur quantitativen Bestimmung des Traubenzuckers nach der gewichtsanalytischen Methode mit Fehling'scher Lösung liefert C. Wein in der Allgemeinen Brauer- und Hopfenzeitung einen Beitrag. Für die Bestimmung der Dextrose nach Allihn verwendet man bekanntlich eine verdünnte Fehling'sche Lösung, während Soxhlet für die Bestimmung der Maltose, des Milchzuckers und Invertzuckers unverdünnte Fehling'sche Lösung vorschreibt. Um auch für Dextrose die unverdünnte Lösung benutzen zu können und auch um die Menge der zu filtrirenden Flüssigkeit zu vermindern, hat Wein das Reductionsvermögen der Dextrose gegen unverdünnte Fehling'sche Lösung an neun Punkten ermittelt und mit Hilfe dieser Factoren eine neue Tabelle für die Bestimmung des Traubenzuckers mit unverdünnter Fehling'scher Lösung ausgerechnet, welche wir hier im Auszuge – von 5 zu 5 mg Kupfer – wiedergeben. Kupfer Dextrose Kupfer Dextrose Kupfer Dextrose mg mg mg mg mg mg   10   4,5 165   83,4 320 166,7   15   7,0 170   86,0 325 169,4   20   9,5 175   88,6 330 172,2   25 12,0 180   91,2 335 175,0   30 14,6 185   93,8 340 177,8   35 17,1 190   96,4 345 180,6   40 19,6 195   99,1 350 183,3   45 22,1 200 101,7 355 186,1   50 24,6 205 104,4 360 188,9   55 27,2 210 107,0 365 191,8   60 29,7 215 109,7 370 194,7   65 32,2 220 112,3 375 197,6   70 34,7 225 115,0 380 200,5   75 37,3 230 117,6 385 203,4   80 39,8 235 120,2 390 206,3   85 42,3 240 122,9 395 209,1   90 44,8 245 125,5 400 212,0   95 47,4 250 128,3 405 214,9 100 49,9 255 131,1 410 217,8 105 52,4 260 133,7 415 220,7 110 54,9 265 136,4 420 223,6 115 57,5 270 139,1 425 226,5 120 60,0 275 141,9 430 229,4 125 62,5 280 144,6 435 232,4 130 65,1 285 147,3 440 235,3 135 67,7 290 150,0 445 237,6 140 70,3 295 152,8 450 240,6 145 72,9 300 155,6 455 243,5 150 75,5 305 158,3 460 246,5 155 78,2 310 161,1 465 249,4 160 80,8 315 163,9 470 252,4 Die zwischen den angegebenen Zahlen für Kupfer liegenden Werthe lassen sich leicht durch einfache Rechnung finden. Bei Benutzung der Tabelle ist nach Wein Folgendes zu beachten: 1) Die Fehling'sche Lösung ist unverdünnt anzuwenden. 2) 30 cc Kupferlösung (69,278 g Kupfervitriol in 1 l) und 30 cc Seignettesalznatronlauge – nicht nach Allihn, sondern nach Fehling-Soxhlet – sind erst kurz vor der Bestimmung zusammenzumischen. 3) Die Zuckerlösung darf nicht mehr als 1procentig sein. Concentrirte Lösungen werden entsprechend verdünnt. 4) Die Kochdauer des Gemisches von Fehling'scher Lösung und Zuckerlösung beträgt 2 Minuten.. 5) Die Filtration erfolgt nicht durch Papier, sondern durch Asbestfilter. (Nach Wochenschrift für Brauerei, Bd. 7 S. 332.) Ueber die Bestimmung der Zuckerarten mit Kupferkaliumcarbonatlösung veröffentlicht H. Ost Versuche in den Berichten der deutschen chemischen Gesellschaft, Bd. 23 S. 1035. Die Lösung besteht aus 23,5 g krystallisirtem Kupfervitriol, 250 g Kaliumcarbonat und 100 g Kaliumbicarbonat zu 1 l. Man löst die Carbonate und trägt die Kupferlösung allmählich ein. Der Wirkungswerth der Lösung hängt nicht nur vom Kupfergehalte, sondern auch von der Menge der Carbonate ab. Die Lösung ist haltbar, reducirt Invertzucker, greift aber Rohrzucker fast gar nicht an. Die Methoden zur Bestimmung des Stärkemehles in Getreidearten von Märcker (vgl. 1887 265 283) und von Asboth (vgl. 1888 268 94) hat neuerdings Z. v. Milkowski geprüft und bei Untersuchung von Braugersten eine sehr gute Uebereinstimmung zwischen beiden Methoden gefunden. Zeitschrift für analytische Chemie, 1890 S. 134. (Andere Forscher waren früher zu entgegengesetzten Resultaten gekommen; vgl. hierüber 1890 275 423.) Ein Verfahren zur Bestimmung der Rohfaser und Stärke theilt M. Honig in der Chemiker-Zeitung, 1890 S. 868 und 902, mit. Das Verfahren beruht auf den vom Verfasser gemachten Beobachtungen, dass Eiweiss beim Erhitzen mit Glycerin auf 210° in eine in Wasser, wie auch in Aetheralkohol lösliche Modifikation übergeführt wird, dass ferner die Umwandelungsproducte, welche die Stärke beim Erhitzen mit Glycerin auf 210° erleidet, durch Alkoholäthermischung vollständig gefällt werden, diejenigen der Dextrose dagegen nicht; endlich, dass Cellulose beim Erhitzen mit Glycerin auf 210° gar keine Veränderung erleidet. Durch geeignete Behandlung erhält man die Cellulose nebst den Stärkeumwandelungsproducten als Niederschlag, aus welchem die letzteren durch heisses Wasser gelöst werden. Es bleibt Cellulose zurück, welche noch durch Mineralstoffe, die bestimmt und in Abzug gebracht werden müssen, verunreinigt ist; Stickstoff enthält die Cellulose nur in geringer Menge, in maximo 1 Proc. In der wässerigen Lösung wird nach dem Invertiren mit Salzsäure die Stärke mit Fehling'scher Lösung bestimmt. Zur Bestimmung der Stärke in Futtermitteln bringt A. Leclerc im Journal de Pharm. et de Chimie, Bd. 21 S. 641, ein Verfahren in Vorschlag, welches auf der Anwendung einer concentrirten Lösung von Zinkchlorid beruht. Durch diese werden Stärke, Zucker und Dextrin gelöst, während Cellulose, Fett und Eiweiss ungelöst bleiben. Durch Alkohol werden aus dieser Lösung Stärke und Dextrin gefällt, während Zucker in Lösung bleibt. Die abgeschiedene Stärke enthält geringe Mengen Mineralstoffe und bei Getreide auch Stickstoff, deren Menge bestimmt und in Abzug gebracht werden muss. Eine neue Methode zur Alkoholbestimmung, welche auf der Unlöslichkeit der Harzstoffe oder der ätherischen Oele in Wasser und auf deren Löslichkeit in Alkohol basirt, veröffentlicht Carpenè in Settimana Vinicola (durch Weinlaube, 1890). Als Reagens auf Aldehyde empfiehlt L. Crismer eine Lösung von Kaliumquecksilberjodid (vgl. 1887 266 595). Zum Nachweise von Aldehyd in Glycerin, Amylalkohol und Aethylalkohol erfüllt das Reagens vollkommen seinen Zweck. Für den Nachweis in Aethylalkohol ist es zu empfehlen, den verdünnten Alkohol mit wenig reinem Chloroform zu schütteln und letzteres zu prüfen. Alle Verbindungen mit Aldehydfunction, Glucose, Benzaldehyd, Zimmtaldehyd u.s.w. geben mit dem Reagens Niederschläge, die Reaction ist empfindlicher als die mit Fuchsin und schwefliger Säure oder mit Diamidobenzol. Zur Unterscheidung der durch Aldehyd bewirkten Niederschläge von den durch Ammoniak mit dem Nessler'schen Reagens erzeugten rothen Niederschlägen kann der Zusatz von einigen Tropfen Cyankaliumlösung dienen, wodurch die durch Aldehyd entstandenen Fällungen schwarz gefärbt werden, während die durch Ammoniak verursachten vollkommen verschwinden. Zu einer Täuschung können nur die Hydroxylaminsalze Veranlassung geben, die auch mit dem Nesslerschen Reagens schwarze Färbungen bezieh. Niederschläge geben. {Zeitschrift für analytische Chemie, Bd. 29 S. 350, daselbst durch Chemiker-Zeitung, Bd. 13 S. 1 und 98.) Die zum Nachweise von Verunreinigungen im Alkohol empfohlenen Methoden hat Ed. Mohler geprüft, indem er Alkohol von 50 Proc. mit den verschiedenen Producten, welche im Alkohol vorkommen können, mischte und die Empfindlichkeit der verschiedenen Reactionen, sowie die Verhältnisse, welche auf die Empfindlichkeit von Einfluss sind, feststellte. 1) Schwefelsäure. Das Maximalverhältniss war 10 cc Säure auf 10 cc Alkohol, über dieses Verhältniss hinaus färbt sich auch reiner Alkohol, unter demselben vermindert sich die Empfindlichkeit der Reaction in starkem Masse. Eine wahrnehmbare Färbung geben noch folgende Mengen: Furfurol 0,010 Methylolaldehyd 0,500 Isobutyraldehyd 0,125 Acetolaldehyd 0,500 Paraldehyd 0,125 Caprylalkohol 0,050 Propionaldehyd 0,250 Isobutylalkohol 0,125 Oenanthaldehyd 0,250 Heptylalkohol 0,500 Valeraldehyd 0,250 Amylalkohol 0,500 Acetaldehyd 0,125 Amylacetat 0,250 Lösungen, welche ein Tausendstel Butyrylaldehyd, Aceton, Propyl-, Isopropyl-, normalen Butyl-, Methylalkohol, Butyrat, Isobutyrat, Valerianat, Capronat, Oenanthylat, Benzoat und Salicylat von Aethyl enthalten, geben keine Färbung. 2) Disulfit von Rosanilin. Das beste Verhältniss ist 30 cc einer Lösung, welche in 1000 Th. 1 Th. Fuchsin enthält, 20 cc Natriumdisulfit von 34° B., 3 cc Schwefelsäure, 200 cc Wasser. Das Reagens muss sofort nach der Darstellung in dem Verhältnisse von 4 cc auf 10 cc des zu prüfenden Alkohols angewandt werden. Die maximale Färbung tritt nach ½stündiger Digestion ein. Man kann im Liter Alkohol von 50 Proc. noch entdecken: Aethyl-, Oenanthylaldehyd und Acetat 0,01 g Valerylaldehyd 0,02 g Propion- und Isobutyraldehyd 0,05 g Paraldehyd, Furfurol, Butylaldehyd und    Aceton 0,50 g Alkohol und Aether sind ohne Einfluss auf das Reagens. 3) Anilinacetat. Dasselbe ist in saurer Lösung das specielle Reagens auf Furfurol, auf die anderen Substanzen ist es ohne Einwirkung. Das beste Verhältniss ist 10 Tropfen Anilin und 2 cc krystallisirender Essigsäure auf 10 cc Alkohol. Die stärkste Färbung tritt nach ½stündiger Digestion ein, ist aber sehr intensiv, so dass 1 mg und sogar noch 0,1 mg Furfurol in 1 l Alkohol noch deutlich erkannt werden kann. 4) Kaliumpermanganat. Setzt man 2 bis 3 Tropfen 1/1000-Normalpermanganatlösung zu 10 cc Alkohol, so erfordert es ungefähr 2 Minuten, bis die Reduction vollständig ist, mit unreinem Alkohol ist die Reduction je nachdem etwas schneller, was sich indess für die Praxis nicht verwerthen lässt. Beim Arbeiten in saurer Lösung wird aber das Permanganat durch Lösungen von Paraldehyd, Isobutylaldehyd und Isobutylalkohol so rasch zersetzt, dass man diese Substanzen erkennen kann. Die Reduction ist unabhängig von der Concentration des Alkohols und dem Grade der Säuerung der Flüssigkeit. Die Lösungen von Aethylaldehyd zu 1/1000 besitzen keine augenblicklich reducirenden Eigenschaften. (Chemisches Centralblatt, 1890 Bd. 2 S. 567, daselbst nach Comptes rendus, Bd. 3 Nr. 1 S. 87.) Bestimmung des Acetons im Methylalkohol und in den durch Methylalkohol bewirkten Denaturationen; von Leo Vignon. Der Verf. erörtert die Anwendbarkeit der von Krämer und von Lieben vorgeschlagenen Methode, welche auf der Ueberführung des Acetons in Jodoform beruht. (Comptes rendus, 1890 S. 534.) Untersuchung von Branntwein auf denaturirten Spiritus. O. Schweissinger gründet sein Verfahren auf den Nachweis des Pyridins, da er die Methoden zum Nachweise des Methylalkohols für umständlich und unzuverlässig hält. Die Methode beruht auf dem Verhalten des Pyridins gegen Quecksilberchlorid. Da Zucker die Reaction stört, muss, falls dieser in dem Branntweine vorhanden ist, destillirt werden. 10 cc des Branntweines bezieh. des Destillats werden mit 10 Tropfen einer concentrirten alkoholischen Quecksilberchloridlösung versetzt, umgeschüttelt und der Ruhe überlassen; eine zweite Probe stellt man in derselben Weise an und fügt noch 10 cc reinen Alkohol hinzu. Als Gegenprobe können 10 cc dienen, welche man mit 0,5 cc oder auch nur mit 0,25 cc denaturirtem Spiritus versetzt hat. Bei Gegenwart von Pyridin entsteht ein dicker weisser krystallinischer Niederschlag. In einer Verdünnung von 1 Tb. denaturirtem Spiritus auf 10 Th. Wasser tritt der Niederschlag sofort, in einer Verdünnung 1 zu 20 nach einigen Stunden deutlich ein. Mit Sicherheit kann man noch 5 Proc. denaturirten Spiritus = 0,025 Proc. Pyridin nachweisen, bei weiterer Verdünnung tritt die Reaction nicht immer ein, weil man meist nicht mit starken alkoholischen Lösungen zu thun hat. – Zur quantitativen Bestimmung des Pyridins in Schnäpsen kann man das directe Titriren derselben mit Dimethylorange als Indicator benutzen; auch bei Gegenwart von ätherischen Oelen und Zucker ist das Verfahren anwendbar. Da Pyridin auf Phenolphtaleïn nicht einwirkt, so kann man sich durch gleichzeitige Anwendung dieses Indicators von der Abwesenheit der Alkalien überzeugen. Man titrirt mit Zehntelnormalsäure, bis die anfangs goldgelbe Farbe in eine weinrothe übergeht. 1 cc Zehntelnormalsäure entspricht 0,0079 g Pyridin. (Zeitschrift für angewandte Chemie, 1890 S. 253, daselbst nach Pharmac. Centralblatt, 1890 S. 141.) Zur Untersuchung des denaturirten Branntweines; von Carl Windisch. Der Verf. prüfte, welchen Einfluss die Denaturirungsmittel bei der Untersuchung von denaturirtem Branntwein auf Fuselöl nach der Chloroformmethode ausüben, und fand, dass Pyridin, selbst in einer Menge von 0,2 cc in 100 cc, ohne Einfluss auf die Volumenvermehrung ist, dass Holzgeist eine relativ geringe Volumenvermehrung bewirkt, indem nur ⅕ in das Chloroform übergeht, während ⅘ in dem verdünnten Alkohol bleiben. Das Thieröl gab in Mengen von 0,01 Vol.-Proc. dem Branntweine einen eigenthümlichen Geruch und eine immer dunkler werdende Rothfärbung. Ein Einfluss auf die Volumenvermehrung konnte nicht beobachtet werden. Die sich bei der Behandlung bildenden Farbstoffe gehen sowohl in die Alkohol–, als auch in die Chloroformschicht über. – Der Aether verursachte eine sehr erhebliche Volumenvermehrung des Chloroforms. – Das als Denaturirungsmittel verwendete Rosmarin- und Lavendelöl, welche zu 0,06 und 0,04 cc auf 100 cc des verdünnten Spiritus zugesetzt wurden, verminderten die Chloroformschicht von 0,015 bezieh. 0,01 cc. Dass diese Verhältnisse sich bei grösseren Zusätzen ändern bezieh. umgekehrt werden können, liegt auf der Hand. Da nun alle bei der Denaturirung in Betracht kommenden Bestandtheile quantitativ bekannt sind, so ist es, unter Zugrundelegung obiger Erfahrungen, möglich, die Volumenvermehrungen des Chloroforms zu bestimmen, welche der Gegenwart des Denaturirungsmittels in Branntweinen zugeschrieben werden müssen, welche von der Steuerbehörde denaturirt worden sind. Pyridin und Thieröl kommen nicht in Frage, Aether wurde nicht berücksichtigt. Für die anderen Denaturirungsmittel ergab sich Folgendes: Das allgemeine Denaturirungsmittel erhöht, wenn es in vorschriftsmässiger Menge und Beschaffenheit zugesetzt worden ist, bei der Fuselölbestimmung das Chloroformvolumen um 0,12 cc. Der Fuselölgehalt in 100 cc des ursprünglichen Branntweines berechnet sieh nach der Formel: f_{(v)}=\frac{V}{45}\,(h-H-0,12), worin H das Chloroformvolumen bei der Ausschüttelung von reinem 30vol.-procentigem Alkohol, h das bei der Ausschüttelung des zu untersuchenden Branntweines erhaltene Chloroformvolumen und V die Volumprocente Alkohol des Branntweines sind. Auf 100 Th. wasserfreien Alkohol bezogen, wird der Volumprocentgehalt an Fuselöl: f_{(100)}=\frac{20}{9}\,(h-H-0,12), betragen. – Für das allgemeine Denaturirungsmittel mit Lavendelölzusatz ergeben sich die Formeln: f_{(v)}=\frac{V}{45}\,(h-H-0,11), Vol.-Proc. Fuselöl f_{(100)}=\frac{20}{9}\,(h-H-0,11), Vol.-Proc. Fuselöl. Für das allgemeine Denaturirungsmittel mit Rosmarinölzusatz: f_{(v)}=\frac{V}{45}\,(h-H-0,10), und f_{(100)}=\frac{20}{9}\,(h-H-0,10). Bei Denaturirung mit 5 Proc. Holzgeist ist: f_{(v)}=\frac{V}{45}\,(h-H-0,30), und f_{(100)}=\frac{20}{9}\,(h-H-0,30). Denaturirung mit 0,5 Proc. Terpentinöl: f_{(v)}=\frac{V}{45}\,(h-H-0,07), und f_{(100)}=\frac{20}{9}\,(h-H-0,07). Bier- und Weinzusätze geben nur sehr geringe Volumenvermehrung. – Um in obigen Formeln das Fuselöl in Grammen in 100 g absoluten Alkohols umzurechnen, hat man den für f(100) gefundenen Werth mit 1,025 zu multipliciren. (Chemisches Centralblatt, 1890 Bd. 2 S. 614, daselbst nach Arbeiten ans dem kaiserl. Gesundheitsamte, Bd. 6 S. 471.) (Schluss folgt.)