Titel: Die Telephonsender- bezieh. Mikrophon-Patente.
Fundstelle: Band 282, Jahrgang 1890, S. 40
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Die Telephonsender- bezieh. Mikrophon-Patente. Die Telephonsender- bezieh. Mikrophon-Patente. Veranlasst durch einen Erlass der National Telephone Company bezüglich der Gültigkeit der Sender von Hunnings, Blake und Crossley hat A. R. Bennett in dem in London am 10. Juli ausgegebenen Hefte des Electrical Engineer (* S. 30) einige Mittheilungen über die auf Telephonsender, bezieh. Mikrophone ertheilten englischen Patente gemacht. Denselben sind die nachfolgenden kurzen Angaben entnommen. 1. Mehrere Monate vor dem ersten der späteren Patente zeigte Prof. Hughes, wie man aus leitenden Pulvern und Stücken von Holzkohle wirksamere Telephonsender herstellen könne, als alle von Edison angegebenen; da Edison's Patent (Nr. 2909 von 1877) früher ertheilt war und in ihm veränderliche Contacte und Kohle in Form von Lampenruss erwähnt werden, so nahm man an, Edison sei Hughes' Erfindung zuvorgekommenVgl. übrigens auch D. p. J. 1878 227 50. 229 * 147. * 263.. Edison's Patent ist am 30. Juli d. J. erloschen. Dieses Patent enthält viel Schlacke und wenig Gold. In Fig. 10 liegen Federn zu beiden Seiten der schwingenden Platte und legen sich mit Graphitspitzen gegen auf der Platte befestigte Platinscheiben; der Druck der Spitzen lässt sich durch Stellschrauben reguliren. In Fig. 24 ist die Benutzung einer Inductorrolle skizzirt; Dr. Wright hatte schon 1876 eine Inductorrolle bei einem Beistehen Sender angewendet und Cromwell Varley später bei einem Musik-Telephon. Hughes' Erfindung fügte die Benutzung harter Kohle, mehrfacher Contacte und pulverförmiger Leiter hinzu. 2. Hunnings' Patent Nr. 3647 vom 16. Sept. 1878 erstreckt sich wesentlich auf die Benutzung fein gepulverter Kohle, welche locker zwischen zwei Metallplatten untergebracht ist, von denen die eine durch die Stimme in Schwingungen versetzt wird. Hunnings gab der Platinfolie den Vorzug und hat an Platten aus Holz und Kohle nicht gedacht, erst 9 Monate später (Nr. 2497 vom 21. Juni 1879) schützte Marr Kohlenpulver zwischen zwei Holzplatten, auf deren Mitte Kohlenscheiben als Contacte befestigt waren. Auch dieses Patent ist nicht mehr in Kraft. Darauf benutzten Moseley (Nr. 1320 vom 30. Januar 1885) und Berthon (Nr. 2893 vom 4. März 1885) gepulverte Kohle zwischen Platten aus dünner Kohle; das erstere ist verfallen, die Wirksamkeit des zweiten gegenüber Moseley's Priorität mehr als zweifelhaft. Schon in seinem Vortrage in der Physical Society (am 8. Juni; vgl. Nature vom 27. Juni 1878) hat übrigens Hughes erwähnt, dass die Stromstärke durch den Einfluss des durch Tonschwingungen veranlassten schwachen Druckes auf ein pulverförmiges, faseriges Leitungsmaterial oder auf leitende Flächen sich ändere. Ferner hat Prof. Blyth in Glasgow am 3. Juni 1878 (vgl. Nature vom 13. Juni 1878) in der Edinburger Royal Society einen Geber beschrieben, welcher aus ziemlich groben Stücken von Gaskoks in einer dünnen Holzbüchse bestand, an deren Enden als Contacte dienende Zinnstreifen angebracht waren (vgl. 1878 229 150). Bennett hat sich durch Versuche überzeugt, dass eine solche Büchse gleich gut und sehr gut arbeitet, mag man gegen ihre Seiten, ihren Boden, ihren Deckel oder ihre Enden sprechen. 3. Blake's Patent Nr. 229 vom 20. Januar 1879. Anspruch 1 deckt das Festhalten der Platte durch Federn. Nach Anspruch 2 und 4 wird der eine Contact von einer Feder getragen, der andere soll von einer zweiten Feder getragen, oder unmittelbar an der Platte angebracht werden; dies unterscheidet sich kaum von Edison's Fig. 10, sofern man in letzterer die überflüssige zweite Feder weglässtIn Fig. 10 liegen aber doch die Federn auf verschiedenen Seiten der Platte, bei Blake auf derselben.D. Ref.. Dagegen hat Blake eine weit bessere Anordnung der Stellschraube (Anspruch 3), als Edison. Anspruch 5 betrifft die Anbringung eines nachgebenden Gewichtes an der einen Feder, das sich der Bewegung der Platte widersetzt und durch seine Trägheit die Druckänderungen beeinflusst. Das ähnelt ganz dem, was Hughes in dem erwähnten Vortrage in der Physical Society beschrieben hat. Hughes hält da die Verstärkung der Trägheit des oberen Contactes durch ein ausgeglichenes Gewicht für nöthig, damit bei kräftigen Schwingungen der Contact nicht unterbrochen werde, und meint, eine Feder könne die erforderliche Trägheit nicht beschaffen. Ein solches Gewicht ist jedoch nicht wirklich nöthig. Ueberdies benutzen Blake und Edison beide Platin für die eine Contactfläche. 4. Crossley's Patent Nr. 412 vom 1. Februar 1879. Etwas Neues vermag Bennett in der vorläufigen Patentbeschreibung nicht zu entdecken, ebenso wenig eine Aehnlichkeit der vorläufigen mit der endgültigen. Die vorläufige ist sehr kurz und erstreckt sich auf ein gewöhnliches Mikrophon („an ordinary microphone“), das auf einer Pergament- oder sich eignenden anderen Platte angebracht ist, in Verbindung mit einer Batterie und Inductorrolle. In der endgültigen Beschreibung wird die Inductorrolle als bloss wünschenswerth hingestellt und es bleibt daher bloss das gewöhnliche Mikrophon; auch auf dieses – mit bloss einem Stift und zwei sich berührenden Flächen – stellt Crossley keinen Anspruch, also bleibt bloss die schon von Reis benutzte Platte aus Pergament oder einem andern geeigneten Stoff. Dagegen tritt (entgegen der gesetzlichen Vorschrift) in der endgültigen der Begriff zusammengesetztes Mikrophon („compound microphone“) auf und wird als ein solches mit 3, 4 und mehr Stiften und 6, 8 und mehr sich berührenden Flächen erklärt, und während die Abbildungen bloss die bekannten Mikrophone Crossley's zeigen, wird der Patentanspruch ganz allgemein auf Mikrophone mit 3, 4 und mehr Stiften und 6, 8 und mehr Flächen gestellt. Nun sagt aber Hughes schon in seinem Vortrage vom 8. Juni: „eine Mannesstimme braucht 4 Flächen von Fichtenkohle, 6 von Weidenkohle, 8 von Buchsbaumkohle und 10 von Gaskohle“ und in einem andern Vortrage (vgl. Nature vom 16. Mai 1878): „die Wirkung verbesserte sich bei Anordnung der Nägel im Viereck, bei Benutzung von 10 oder 20 Nägeln.“F. J. M. Page endlich spricht in Nature vom 30. Mai 1878 von drei Stücken Gaskohle, welche im Stromkreise mit einer Daniell-Batterie und der primären Rolle eines Inductors liegen. Dies vernichtet Crossley's Anspruch, und die mangelnde Uebereinstimmung zwischen der vorläufigen und endgültigen Beschreibung macht ihn selbst bei der von ihm gewühlten eigenen und ganz verdienstlichen Anordnung bedeutungslos; überdies kann ein wirksames Mikrophon mit schon 2 Stiften und 4 Flächen hergestellt werden, worauf Crossley keinen Anspruch erheben kann. Er hat aber Anspruch aufs Lachen, denn die unschuldige United Telephone Company zahlte ihm 17500 Pf. St. dafür! Während nun Bennett die Mikrophone nach Edison (Nr. 2909), Blake, Hughes, Crossley, Blyth, Berliner (Nr. 1786 von 1884) für frei von Patentschutz ansieht, meint er, dass die Benutzung von Mikrophonen nach Marr, Moseley, Berthon wahrscheinlich würde gegenüber Hunnings vertheidigt werden müssen, da sie als blosse Abänderungen zum Zweck eines Eingriffs gehalten werden können. Dagegen dürfen nicht benutzt werden: bis 17. September 1892 gepulverte Kohle mit metallischer oder mit Metall belegter Platte; bis 21. Januar 1893 Blake's Festhalten der Platte mittels Federn, dessen Form der Stellschraube und dessen Anordnung von zwei Contacten auf getrennten Federn (Anspruch 1, 3, 4). Unsere Quelle bildet endlich ein wirksames Mikrophon ab, das vom 30. Juli an gesetzlich benutzt werden kann. In ihm drückt eine Feder einen Kohlencontact gegen einen an der Platte sitzenden Kohlenblock; die Feder sitzt an einem um seine Axe drehbaren Stücke, durch das eine mit seiner Spitze sich aus Gehäuse anlegende Stellschraube geht, so dass mittels der letztern der Druck der Contactstücke auf einander regulirt werden kann. Die Platte wird an ihrem Rande von einem Kautschukringe umfasst und durch zwei kreisbogenförmige Messingklammern im Gehäuse festgehalten.