Titel: Mitnehmereinrichtung für maschinelle Streckenförderung.
Fundstelle: Band 285, Jahrgang 1892, S. 252
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Mitnehmereinrichtung für maschinelle Streckenförderung. Mit Abbildungen. Mitnehmereinrichtung für maschinelle Streckenförderung. Der dem Bergwerksdirector Stolz in Salzbrunn unter Nr. 64124 patentirte Mitnehmer für maschinelle Streckenförderung, deren Anfertigungsrecht der Wilhelmshütte, Actiengesellschaft für Maschinenbau und Eisengiesserei in Eulau und Waldenburg in Schlesien, übertragen worden ist, dürfte in Verbindung mit dem vom Erfinder verbesserten Systeme der maschinellen Streckenförderung mit schwebendem Seil ohne EndeVgl. die Abhandlung von Stolz: „Die neue Förder- und Verladeeinrichtung auf den G. v. Kramsta'schen Gruben bei Konradsthal in Niederschlesien“ Bd. 39 S. 75 u. ff. der Zeitschrift für das Berg-, Hütten- und Salinenwesen im preussischen Staate., geeignet erscheinen, die bisher fast allgemein angewendeten Kettenförderungen zu verdrängen und dem Bergbau grosse Summen in der Anlage und im Betriebe von maschinellen Streckenförderungen zu ersparen, wie aus den Veröffentlichungen in Nr. 93 Jahrg. 1891 der berg- und hüttenmännischen Zeitung Glückauf in Essen hervorgeht. Während beispielsweise die als Muster geltenden Kettenförderungen der fiscalischen Steinkohlengrube von der Heydt bei Saarbrücken, und zwar diejenige im Burbachstollen für das Meter Förderstrecke 45,5 M., diejenige im von der Heydtstollen 25,4 M. Anlagekosten verursachten, stellten sich die Anlagekosten der Seilförderung auf Davidgrube bei Conradsthal auf nur 7,3 M. für das Meter. Die reinen Förderkosten betragen bei der Kettenförderung im Burbachstollen 3,2 Pfg. für die Kilometer-Tonne, bei derjenigen im von der Heydtstollen 2,5 Pfg. für die Kilometer-Tonne, während sie bei der Seilförderung der Davidgrube, welche bis jetzt kaum zur Hälfte ausgenutzt wird, und die gegenwärtig das ungefähre Förderquantum des Burbachstollens und etwa ⅓ des von der Heydtstollens bewältigt, nur 2,096 Pfg. für die Kilometer-Tonne betragen. Es werden also auf Davidgrube gegen die Kettenförderung im Burbachstollen 34,5 Proc., gegen diejenige im von der Heydtstollen 16,16 Proc. an reinen Betriebskosten und mit Rücksicht auf Verzinsung und Amortisation des Anlagekapitals gegen die Kettenförderung im Burbachstollen 56,25 Proc. und gegen diejenige im von der Heydtstollen 19 Proc. erspart. Im Hinblicke darauf, dass, soweit bekannt, alle anderen im Betriebe befindlichen Kettenförderungen theurer arbeiten als die erwähnten im von der Heydtstollen und Burbachstollen, kann es keinem Zweifel unterliegen, dass in Zukunft die Kette dem Seile bei der maschinellen Streckenförderung den Vorrang einräumen muss. Mit Zunahme der Schachttiefen und der Ausdehnung der Grubenbaue steigern sich die Schwierigkeiten bei Verwendung von Ketten erheblich, während das Seil bequem in die entlegenen Grubenabtheilungen geführt werden kann. In den Brüxer Braunkohlengruben dient das ursprünglich nur zur Förderung bestimmte Seil ohne Ende heute gleichzeitig mehreren Zwecken; man schaltet je nach Bedarf eine Zweigförderstrecke, eine Pumpe, einen Förderhaspel, einen Ventilator u.s.w. ohne Schwierigkeit und besondere Vorrichtungen in das Förderseil ein und benutzt somit letzteres nebenbei zur Kraftübertragung. Wenn trotzdem die Kettenförderungen bisher beliebter sind als die Förderungen mit Seil, so liegt dies hauptsächsich in der grossen Bequemlichkeit, welche die Kettenförderungen bieten, und sodann daran, dass ein zweckentsprechendes Seilschloss gefehlt hat. In wagerechten Strecken werden die Fördergefässe von der schweren Kette ohne Gabel mitgenommen und beim Durchfahren von Curven ist kaum Aufsicht nöthig, da der auf die doppelte schiefe Ebene gebrachte Wagen selbsthätig die Curven durchläuft und sich dann freiwillig wieder unter die Kette zum Weitertransport begibt. Anders ist dies bei den Seilförderungen. Hier muss immer eine feste Verbindung zwischen Fördergefäss und Seil meist durch Handarbeit erfolgen, was theuer ist und wodurch die Seile erheblich abgenutzt werden. Das Durchfahren von Curven bedingt besondere Vorrichtungen, da ein selbsthätiges Durchfahren von Curven mit schwebendem Seil ohne Ende nach dem Muster von Kettenförderungen ohne eine andere Vorrichtung, als Heben und Ablenken des Seiles, bisher nicht erreicht worden ist. Der Stolz'sche Apparat bewirkt das Lösen des Fördergefässes vom Seile, das freie Durchfahren der Curven oder eingeschaltener Anschlagspunkte und das Wiederanschlagen des Wagens an das Seil am Ende der Curven ohne menschliche Beihilfe, selbsthätig. Der Verschluss zwischen Wagen und Seil, welches glatt ist und keine Seilknoten besitzt, wird dabei gleichzeitig um so fester, je grösser die Last bezieh. die zu überwindenden Steigungen oder das Gefälle werden. Das in den Fig. 1 bis 6 dargestellte Seilschloss besteht aus folgenden Theilen: Die mit dem Fördergefässe in feste Verbindung zu bringende Stütze aa1 oder aa2 a3 trägt in gewünschter Höhe über der oberen Wagenkante den Bund b und darüber den herzförmigen Stein d. Zwischen b und d befindet sich leicht drehbar um a der Ausleger e ee1 mit den Ausfräsungen f und f1 und dem gebogenen Zinken g. Der auf e ruhende Körper h besitzt zwei in f und f1 eingreifende Nasen i und k und endigt in dem geschweiften Zinken m, welcher dem Zinken g gegenübersteht und mit letzterem einen der zu verwendenden Seilstärke entsprechenden Spalt bildet. Der Körper h ist herzförmig ausgeschnitten und nimmt den Stein d auf, dessen vordere Ecken v und v1 durch die Spiralfeder l in immerwährender Berührung mit der Fläche w des Körpers h erhalten werden. Die Deckplatte n mit Schraube o schliesst den Mechanismus nach oben ab. Die Wirkung des Apparates ist folgende: Das zwischen den Zinken g und m niedersinkende Betriebsseil legt sich auf den Ausleger e und bewirkt durch Reibung sofort eine Bewegung des letzteren in der Richtung des Seilzuges. Hierdurch wird durch die Nasen i und k ebenfalls der Körper h um den festen Stein d gedreht, wodurch in Folge der vorspringenden Winkel v oder v1 gleichzeitig eine Verschiebung des Körpers h auf e und dadurch eine Verengerung des Seilspaltes zwischen g und m stattfinden muss. Textabbildung Bd. 285, S. 253 Mitnehmer für maschinelle Streckenförderung. Hierbei wird das Seil festgeklemmt und gleichzeitig etwas geknickt. Soll das Seil gelöst und aus den Zinken entfernt werden, so ist nur ein Zurückführen des Auslegers e in die Normalstellung erforderlich, was das Seil dadurch selbsthätig ausführt, dass man die Förderwagen den Scheitelpunkt einer doppelten schiefen Ebene oder im Gefälle eine Bremse passiren lässt, unter gleichzeitiger Hochführung des Förderseiles. Sobald nämlich der Scheitelpunkt oder die Bremse überschritten werden, nimmt der Förderwagen mit dem Seilschlosse eine grössere Geschwindigkeit als das Seil an, wobei der Ausleger e mit h in die Normalstellung geführt, der Spalt gm aber durch die Feder l geöffnet wird und nunmehr das Seil, vom Drucke befreit, leicht herausspringt. Das Seilschloss ist doppelt wirkend, weshalb es in Steigung oder Gefälle mit gleicher Zuverlässigkeit wirkt, auch Uebergänge der Förderbahnen in Steigung oder Gefälle werden sofort von ihm aufgenommen, so dass sich ein einmal angeschlagener Wagen von dem betreffenden Seilpunkte nicht entfernt. Die Drehung des Seilschlosses ist beschränkt und beträgt nach jeder Richtung etwa 12° bei gleichzeitiger Verengerung des Zinkenspaltes gm um etwa 5 mm. In dieser geringen Drehbarkeit liegt die Bedingung für das selbsthätige Durchfahren starker Curven. Der Ausleger e wird vor dem Herausspringen des Seiles stets in die Normalstellung zurückgeführt. Durch die Stösse beim Durchfahren der Curven kann der Ausleger aber niemals so erheblich hiervon abgelenkt werden, dass das Betriebsseil nicht mehr von den seitwärts gebogenen Zinken erfasst würde. Das Seil wird stets in dem Spalte niedersinken und dadurch von neuem den Schluss des Apparates bewirken. – Das Schloss versagt nicht und hat sich schon seit Monaten praktisch bewährt. In der grossen Verschiebbarkeit des Zinkens g gegen m liegt das Schutzmittel gegen die Abnutzung der gleitenden Theile des Körpers h an den Winkeln des Steines d und der Zinken g und m. Da letztere in ihrem unteren Theile 0,5 bis 1 mm weiter entfernt sind, als die Seilstärke beträgt, so kann eine Abnutzung der gleitenden Theile bis zu 4 mm eintreten – wozu eine sehr lange Zeit erforderlich ist – ehe ein Versagen eintritt. Alle Theile des Schlosses sind leicht auswechselbar. Durch die vereinigte Anwendung der Seilförderung und des Seilschlosses erzielt man somit die Bequemlichkeit der Kettenförderungen und hat gegen letztere die Billigkeit der Anlagen und der Betriebskosten voraus. Die letzteren werden sich sogar gegen die bisher erzielten noch durch die verminderte Bedienung bezieh. Wartung in den Curven ermässigen lassen, so dass selbst der Umbau von Kettenförderungen in Seilförderungen als wirthschaftlich angesehen werden wird. Die Wilhelmshütte in Waldenburg in Schlesien baut Seilförderungen nach dem von Stolz verbesserten System und hat, wie Eingangs erwähnt, das Recht der Anfertigung und der Licenzertheilung des patentirten Seilschlosses erworben.