Titel: Neue Holzbearbeitungsmaschinen und Werkzeuge.
Fundstelle: Band 290, Jahrgang 1893, S. ad
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Neue Holzbearbeitungsmaschinen und Werkzeuge. (Fortsetzung des Berichtes S. 78 d. Bd.) Mit Abbildungen. Neue Holzbearbeitungsmaschinen und Werkzeuge. Fassbindemaschine von T. G. Stevens in Swanscombe, England (* D. R. P. Nr. 66560 vom 23. Februar 1892). Die zu einem Fasskörper lose zusammengestellten Dauben werden an beiden Enden durch je ein Band zusammengezogen, welches um diese Enden gespannt und mittels einer doppelgängigen Schraube angezogen wird. In diesem Zustande kommt der Fasskörper in die Maschine, welche zwei Pressköpfe mit Gargelschneiden für beide Enden des Körpers besitzt. Der Fasskörper wird im zusammengezogenen Zustande zunächst unter einem Presskopfe an einem Ende fertig gestellt, dann durch ein Räder Vorgelege umgewendet, so dass er unter den zweiten Presskopf zu stehen kommt, und dann hier am anderen Ende fertig gestellt. Bei der in Fig. 28 dargestellten Fassbindemaschine von J. Pleukharp in City of Columbus, Nordamerika (* D. R. P. Nr. 60698 vom 23. Juni 1891) werden die Dauben ausserhalb der Maschine zu einem cylindrischen Körper zusammengestellt und dann in die Maschine geschoben. Die Fässer sollen gleiche Form und gleichen Inhalt erhalten. Die mittels einer besonderen Vorrichtung zu einem cylindrischen Gefäss zusammengefügten und provisorisch mit einander verbundenen Dauben werden auf eine geeignete Unterlage der Maschine gelegt, worauf zwei Scheiben gegen die Enden der Dauben gestossen werden, um dieselben gegen einander auszurichten. Zum Biegen der Dauben dienen drehbare Hebel, die mit ihrem vorderen Ende auf die Dauben pressen, während ihre hinteren Enden von einer verschiebbaren Scheibe nach aussen gepresst werden. Die vorderen Enden der Hebel werden dadurch nach innen gedrückt und biegen die Dauben in die gewünschte Form. Hierauf werden die Hebel von beiden Seiten gegen einander geschoben, wobei an den Hebeln angebrachte Reifentreiber die Reifen auf die zusammengebogenen Dauben schieben. Die Böden sind vorher an zwei verschiebbaren Scheiben befestigt und von denselben an die richtige Stelle gebracht, so dass sie beim Zusammenbiegen der Dauben sich genau in die Kimme hineinlegen. Textabbildung Bd. 290, S. 101Fassbindemaschine von Pleukharp. Auf der Grundplatte der Maschine sind die beiden Träger a angebracht, auf denen das aus den provisorisch zusammengefügten Dauben gebildete cylindrische Fass A ruht. In Fig. 28 ist die anfängliche Lage der Dauben mit punktirten Linien dargestellt. Die Fassböden a1 werden mit einer von aussen lösbaren Schraube an den Scheiben B befestigt, die an Stangen B1 angebracht sind und mit diesen in der Büchse B2 verschoben werden können. Die Verschiebung der Scheiben erfolgt mittels der Hebel b1 und der Verbindungsstangen b2 durch das Excenter b3. Die Reifen C ruhen auf den fest am Gestell angebrachten Reifenträgern c2 und werden von den Reifentreibern c1 auf die Daumen geschoben. Der zum Ausrichten der Dauben dienende Ring D wird in den Schlitzen d1 der Hebel F geführt und ist mit einem Flansch d versehen, welcher verhindert, dass der Ring aus den Schlitzen herausfällt. Um heftige Stösse beim Ausrichten der Dauben zu vermeiden, ist der Ring D auf Federn d2 gelagert, welche in geeigneten Büchsen an den Hebelköpfen geführt sind. Wenn die Reifen C beim Vorwärtsgange der Hebel F auf den vorderen Rand des Fasses geschoben sind, werden sie von den Reifentreibern E gänzlich aufgetrieben. Diese Reifentreiber sind um Zapfen drehbar und werden von Spiralfedern e beeinflusst, deren Spannung durch Muttern e1 regulirt werden kann, so dass man den auf die Reifen auszuübenden Druck genau controliren kann. Unter jedem Reifentreiber E ist eine Stellschraube e2 angebracht, welche den Anschlag der Reifentreiber nach rückwärts begrenzt. An den Köpfen F1 der die Dauben zusammenbiegenden Hebel F sind Gleitschuhe f angebracht, welche sich auf die Dauben legen. Wenn die äusseren Enden der Hebel F dann nach aussen bewegt und die Hebel vorwärts geschoben werden, werden die Dauben von den Gleitschuhen f zusammengebogen, so dass sie sich mit ihrer Kimme genau auf den Fassboden a1 legen und denselben fest umschliessen. Die Hebel F sind mit den Zapfen f3 in der Scheibe G drehbar gelagert, welche mit Muttergewinde versehen ist und auf der mit Schraubengewinde versehenen Welle K sitzt. Die gleichzeitige Verdrehung der Hebel F um ihre Drehbolzen erfolgt durch die Scheibe H (Fig. 28a), welche mit Muttergewinde auf der Schraubenspindel I geführt wird und durch Drehung derselben verschoben wird. Diese Scheibe legt sich gegen die Innenseite der Hebel F, welche zu diesem Zwecke mit besonderen Gleitflächen f1 versehen sind, an denen die Scheibe entlang gleitet. Mittels Stellschrauben f2 können diese Gleitflächen auf verschiedene Entfernung zu dem Hebel eingestellt werden, so dass dementsprechend auch die Dauben mehr oder weniger zusammengebogen werden können. Um eine Ueberspannung der Hebel zu verhüten, sind auf der Scheibe H elastische Kissen h angebracht, welche sich gegen die Hebel F legen und bei zu grossem Druck zusammengepresst werden. Eine solche Ueberspannung würde z.B. eintreten, wenn die Scheibe H zu weit vorgeschoben würde. Damit die Scheibe H keine Drehung erleidet, wird sie auf der mittleren Welle K geführt; während die beiden sie antreibenden Schraubenspindeln I seitwärts von derselben in derselben Ebene angeordnet sind. Die Muttern i, auf welche die Schraubenspindeln I einwirken, sind mit der Scheibe H fest verbunden. Zur Lagerung der Schraubenspindeln I dienen die auf beiden Seiten der Maschine angeordneten Ständer i1. Die mittlere Schraubenspindel K, welche die Verschiebung der Hebel F bewirkt, ist in den Ständern K1 und K2 gelagert. Der Antrieb der Maschine erfolgt durch die auf der Welle M befestigte Riemenscheibe L von irgend einem Motor aus. Die Welle M läuft durch die ganze Maschine und ist auf jeder Seite mit einem Zahnrad m versehen, welches mittels eines Uebertragungsrades m1 das auf der Schraubenspindel K befestigte Zahnrad m2 antreibt. Das Uebertragungsrad m1 ist auf der kurzen Welle N befestigt, welche in den Lagern n1 gelagert ist. Die Welle M ist in den Lagern M3 gelagert. Der Antrieb der Schraubenspindel I erfolgt von der Riemenscheibe O aus, die auf der in den Lagern P6 gelagerten langen Welle P befestigt ist, welche sich ebenfalls durch die ganze Länge der Maschine erstreckt. An jedem Ende ist diese Welle mit einem Zahnrade P1 versehen, welches durch Uebertragungsräder P2 und P3 die Zahnräder P4 und P5 antreibt, welche auf den Schraubenspindeln I befestigt sind. Die Wellen R der Uebertragungsräder P2 und P3 sind in den Lagern r1 gelagert. Die Arbeitsweise der Maschine ist wie folgt: Die Scheibe H wird so weit wie möglich zurückgeschraubt, so dass die Köpfe F1 der Hebel F so weit wie möglich von der Mittellinie des Fasses entfernt sind, auch wird die Scheibe G mit den Hebeln F möglichst weit zurückgeschraubt. Dann werden auf die Reifenträger c2 drei oder mehr Reifen gelegt und die Fassböden mit einer von aussen leicht lösbaren Schraube auf den Scheiben B befestigt. Die zu einer cylindrischen Form zusammengefügten und provisorisch mit einander verbundenen Dauben werden dann auf die entsprechend gestalteten Träger a gelegt. Darauf werden die Schraubenspindeln K in der Weise angetrieben, dass die Hebel F mit den Ringen D gegen das Fass geschoben werden. Diese Vorwärtsbewegung wird so lange fortgesetzt, bis die Ringe D gegen die Enden der Dauben stossen und diese dadurch gegen einander ausrichten, wie dies auf der rechten Seite von Fig. 28b in punktirten Linien dargestellt ist. Darauf werden die Schraubenspindeln K in Stillstand versetzt. Wenn die Hebel F diese Stellung eingenommen haben, legen sich die Reifenschieber c1 genau hinter die Reifen C. Darauf werden die Schraubenspindeln I in Umdrehung versetzt und die Scheiben H gegen das Fass hin bewegt, so dass die vorderen Enden der Hebel F nach innen gedrückt werden und die Dauben zusammenbiegen, bis sie mit der Kimme die Fassböden genau umfassen. Darauf werden die Schraubenspindeln I in Stillstand versetzt und die Schraube K wieder in Umdrehung gesetzt, so dass die Scheibe G mit den Hebeln F gegen das Fass getrieben wird. Die Gleitschuhe f der Hebelköpfe gleiten dabei auf den Dauben entlang, und die Reifentreiber E bringen die Reifen an ihren richtigen Ort. Die Gleitschuhe folgen dabei genau der Form des Fasses, da die Scheibe H stillsteht und die hinteren Enden der Hebel F mit ihren der Fassform nachgebildeten Gleitstücken über dieselbe hinweggleiten. Je nachdem die Spiralfedern e mittels der Muttern e1 mehr oder weniger angespannt sind, werden auch die Reifen mit grösserem oder geringerem Drucke aufgetrieben. Wenn der Druck erreicht ist, mit welchem die Reifen aufgetrieben werden sollen, drehen sich die Reifentreiber um ihre Achsen und geben den untersten Reifen frei, worauf sie den zweiten auftreiben u.s.w. Nachdem die Reifen aufgetrieben sind, ist das Fass fertig und kann aus der Maschine herausgenommen werden. Zu diesem Zwecke werden zuerst die Schraubenspindeln I in der Weise angetrieben, dass sie die Scheibe H zurückziehen, was zur Folge hat, dass sich die Hebel F öffnen. Darauf wird die Scheibe G so weit zurückgeschraubt, dass die Hebel F ausser Bereich des Fasses sind. Wenn dann das Excenter b3 so gedreht ist, dass die Bodenscheiben B zurückgeschoben sind, kann man das fertige Fass aus der Maschine entfernen und ein neues Fass in die Maschine bringen. Bei der Fassbindemaschine von A. Dunbar in Liverpool (* D. R. P. Nr. 60973 vom 2. April 1891) kann von zwei mit losen Einsätzen versehenen, gegen einander verschiebbaren Pressköpfen der eine behufs Entfernens des fertigen Fassmantels zur Seite gedreht werden. Oberhalb des einen Presskopfes ist eine nach Bedarf herabzulassende Abrichtplatte aufgehängt. Hinter dem anderen Presskopfe ist ein verstellbarer Abrichtring angebracht. Schneidwerkzeuge zum Zurichten der Fassenden sitzen an jedem Presskopfe. Die einzelnen Dauben werden bei aus einander gezogenen Pressköpfen und herabgelassener Abrichtplatte zwischen die Pressköpfe gelegt und durch Zusammenziehen der letzteren an einem Ende und nach Hebung der Platte durch weiteres Zusammenziehen der Pressköpfe am anderen Ende durch den zweiten Presskopf gebunden. Hierbei dient zuerst die Abrichtplatte und dann ein Abrichtring als Widerlager. Der gebundene Fassmantel wird nun nach Auseinanderziehen der Pressköpfe mit den Einsätzen, welche ihn zusammenhalten, in Umdrehung versetzt und von den nunmehr eingerückten Schneidwerkzeugen an den Enden zugerichtet. Die Fasswinde von K. Albrecht in Frankenthal (* D. R. P. Nr. 63430 vom 6. October 1891) umschlingt den zu bindenden Fasskörper mit je einer Kette, deren Enden durch Schneckenräder zusammengezogen werden. Im gebundenen Zustande tritt ein Sperrschloss für die Anzugvorrichtung in Thätigkeit. Fig. 29 erläutert eine Fasswinde von G. Scheffer in Zürich (* D. R. P. Nr. 61287 vom 4. Juli 1891). Die Vorrichtung besteht aus einem gusseisernen Lager- oder Schildstücke L, in welchem eine Spindel S drehbar gelagert ist, die durch ein mit Gewinde versehenes Mutterstück M hindurchgeht, welches durch Drehen der Spindel dem Lager L genähert oder entfernt werden kann und wobei das Mutterstück noch mit Schlitzen sammt Klemmbacken für das Zugseil S1 versehen ist, wie auch das Schildstück L. In der Zeichnung wird die Spindel S durch eine Nuth und Schraube in dem Lagerstücke L gehalten, doch kann man dieselbe auch, ohne die Wirkungsweise zu beeinträchtigen, fortlassen, wenn behufs leichterer Transportirung die Spindel erst herausgenommen werden soll. Textabbildung Bd. 290, S. 102Fig. 29.Fasswinde von Scheffer. An dem Spindellager oder Schildstücke L drehen sich zwei Rollen RR lose auf ihren Zapfen, die in den durch Niete mit dem Lager L verbundenen Schildstücken sitzen, während in dem unteren Theile des Lagers L Löcher L1 entsprechend bezieh. gegenüber den in dem Mutterstücke M vorgesehenen Schlitzen oder Löchern M1 vorgesehen sind, durch welche das über die Rollen RR gelegte Drahtseil S1 hindurchgeführt wird. In den Löchern L1 und M1 kann das Seil S1 durch Klemmvorrichtungen festgelegt werden, welche in der Zeichnung aus mit Handhebeln K2K3 versehenen Druckschrauben bestehen, die, um das Seil zu schonen, nicht direct, sondern unter Vermittelung messingener Einlagen oder Klemmstücke das Seil klemmen. Um dem bedeutenden Drucke der Spindel S entgegenzuwirken, empfiehlt es sich, im Führungsschildstücke L, worin die Spindel gelagert, einen Gegenstupf aus Stahl einzulassen, welcher den Druck der Spindel aufnimmt und die Reibung vermindert. Bei der Benutzung des neuen Fasszuges wird über die Dauben des Fasses F die Schleife des Drahtseiles S1 gelegt. Nachdem dann das Seil in den Löchern des Mutterstückes M durch die Hebel K2 und K3 festgeklemmt worden ist, steckt man auf das Vierkant V der Spindel S ein Windeeisen o. dgl. und entfernt durch Drehen der Spindel S das Mutterstück M von den Rollen RR, wodurch die Schleife des Seiles verkleinert und die Dauben bis zu ihrer Berührung zusammengezogen werden. Sollte das Mutterstück M am Ende der Spindel angelangt sein, ehe das Fass seinen „Bau“ erhalten hat, d.h. bevor sich die Dauben berühren, so klemmt man das Drahtseil in dem Spindellager L fest, löst die Klemmschrauben des Mutterstückes M und schraubt das letztere wieder zurück, um dann bei einem nochmaligen Mitnehmen des Seiles die Dauben vollständig zusammenzuziehen. Die eben beschriebene Vorrichtung lässt sich für Fässer jeder Grösse verwenden, da sich die Umspannungsschleife des Seiles beliebig erweitern lässt; man kann dann die Löcher im Spindellager und im Mutterquerstück von genügender Grösse machen, um nach Bedarf Seile verschiedener Dicke verwenden zu können. Mit der Fassreifenaufziehmaschine von L. D. Morrison in New York (* D. R. P. Nr. 60094 vom 17. Juni 1891) sollen die Hauptreifen nur zum Theil auf das Ende des Fasses aufgetrieben werden, was gewöhnlich beim Zusammensetzen des Fasses erwünscht ist, weil die gewöhnlich warm gemachten Dauben sich nach einiger Zeit zusammenziehen und ein noch weiteres Auftreiben der Reifen auf das Fass vor Benutzung des letzteren erfordern. Wenn daher die Hauptreifen zuerst gleich an ihre eigentliche Lagerstelle aufgezogen werden, so ist ein weiteres Aufziehen dann unmöglich, wenn man sie nicht unter die Daubenenden heruntertreiben will. Es ist daher immer empfehlenswerth, die Hauptreifen am Fassende etwas überstehen zu lassen, damit nach dem Zusammenziehen der Dauben die Hauptreifen weiter aufgezogen werden können, ohne sie allzu weit nach unten aufziehen zu müssen. In der gebräuchlichen Fassbindemaschine nach Fig. 30 ist a die senkrechte Schraubenspindel, in welche durch ein aufgekeiltes Kegelrad b Kraft eingeleitet wird, Auf der Spindel a sitzt ein aus einer Nabe d und mehreren radial von derselben abgehenden Speichen e gebildetes Querhaupt oder sternförmige Mutter. An den Enden der Speichen e des Querhauptes sind die nach oben gehenden Arme ff drehbar gelagert, welche durch oder um den Maschinentisch m herumgeführt sind und so das auf letzteren gestellte Fass umgeben. Gehen die Arme durch Schlitze im Tisch m hindurch, so werden einige derselben länglich ausgestemmt, damit einige Arme nach aussen bewegt werden können, um das Aufsetzen des Fasses auf den Tisch m zu ermöglichen. Die Arme ff erhalten die der Fasswölbung entsprechende Krümmung und sind so angeordnet, dass sie mit ihren oberen Enden über den auf den Fassrand aufgesetzten Reifen greifen können. Die Arme ff können durch einstellbare, an ihnen sitzende Federn e1 in ihrer Stellung gehalten werden, deren freie Enden gegen die Aussenfläche oder Kante der Arme anpressen. Zum Anstellen der Arme gegen das Arbeitsstück können auch andere Vorrichtungen dienen. Bis hierher stimmt die Beschreibung mit der Einrichtung der gewöhnlichen Fassbindemaschine überein. An dem oberen Ende eines jeden Armes f sitzt ein Kloben, der durch einen Schlitz i1 im Ansätze h1 einstellbar mit dem Arme f verbunden und gegen letzteren durch einen in i1 einzuschiebenden Keil h2 festgehalten wird. Statt des Keiles kann zum Festhalten der Kloben eine Presschraube verwendet werden, oder es kann der Kloben mit dem Arme ein Stück bilden, was aber unpraktisch ist und die Verstellung der Theile gegen einander nicht ermöglicht. Die Kloben sind entsprechend der Rundung am Fassende gekrümmt und von solcher Bogenlänge, dass sie sich mit grosser Fläche gegen den Hauptreifen anlegen; mehrere Kloben müssen zusammen nahezu eine ununterbrochene Anlagefläche rund um das obere Ende des Fasses bilden und sie werden auf ihren Armen so eingestellt, dass die Anlagefläche eine gleichförmige und wagerechte ist. Jeder Kloben ist mit einem nach innen vorstehenden Flansch versehen, dessen (gegen das Fassmittel gerichtete) Kante eine Leiste bildet; letztere legt sich auf den Hilfsreifen n zum einstweiligen Zusammenhalten der Dauben auf. An der Unterfläche und nach aussen zu gelegen ist am Kloben eine V-förmige Nuth vorgesehen, welche sich auf den Hauptreifen aufsetzt und nach Maassgabe des Fassrandes gekrümmt ist; diese Nuth verhindert ein Verbiegen oder Verdrehen des Hauptreifens und ist von genügender Tiefe, um so viel von letzterem zu erfassen, als über das Fassende überstehen bleiben soll. Von der Unterfläche der Leiste stehen Rippen ab, die zur genauen Führung der Kloben über den Hauptreifen dienen, so dass letzterer immer in die Nuth eintreten muss. Textabbildung Bd. 290, S. 103Fig. 30.Reifenaufziehmaschine von Morrison. Auf dem Tische m und zwischen den Armen f befindet sich eine am besten kreisrunde und etwas über die Tischfläche überstehende Platte von solchem Durchmesser, dass sie beim Aufsetzen eines Fasses auf den Tisch vollständig innerhalb des äusseren Fasskranzes liegt, wobei aber dennoch die schräg verlaufenden Daubenenden am Fassrande gerade auf der Kante der Platte aufliegen. Die Platte kann mit dem Tische lose durch einen oder mehrere Stifte in dem einen und durch ein oder mehrere Löcher in dem anderen Theil verbunden werden. Eine gleiche Platte kann auch auf das obere Fassende aufgelegt werden. Die Handhabung beim Aufziehen der Reifen ist folgende: Das Fass, dessen Dauben in der üblichen Weise durch Binde- oder Hilfsreifen zusammengehalten werden, wird auf den Maschinentisch m gestellt, worauf der Hilfsreifen n auf das Fassende aufgesetzt und durch die Kloben nach unten gezogen wird. Ist der Hilfsreifen durch Senken der Arme ff nach unten gezogen, dass er dem Hauptreifen nicht mehr im Wege steht, so wird letzterer zum Aufziehen auf den oberen Fassrand aufgesetzt, worauf die Kloben über den oberen Rand des Hauptreifens gehoben werden. Die Arme werden nun wieder nach unten bewegt und legen sich an die Oberfläche des Hauptreifens an, der in die Nuthen der einzelnen Kloben eintritt. Durch Nachuntenziehen der Arme wird der Hauptreifen so weit nach unten gezogen, bis die Kante des Randes i an den Kloben auf der Innenseite des Hauptreifens vor vollendetem Aufziehen des letzteren am Fassende aufliegt, wodurch der Hauptreifen zum Theil aufgezogen wird. Hilfsreifen n wird dann vom Fass entfernt, letzteres umgekehrt, worauf in gleicher Weise ein Hauptreifen auf das andere Ende des Fasses aufgezogen wird. Wenn der Hauptreifen in der beschriebenen Weise nur zum Theil aufgezogen ist und noch über das Fassende vorsteht, so wird bei dem behufs Aufsetzens eines Hauptreifens am anderen Ende des Fasses erfolgten Umstellen des letzteren bei Berührung des aufgezogenen Hauptreifens mit der Oberfläche des Tisches m durch den Druck der Arme f am oberen Ende des Fasses zunächst auf den Hilfsreifen und dann auf den Hauptreifen der gegen den Tisch sich anlegende Reifen aufgetrieben, was nicht wünschenswerth ist. Durch eine Unterlegplatte soll dieser Uebelstand beseitigt werden dadurch, dass sich die Daubenenden am unteren, schon mit aufgetriebenen Reifen versehenen Ende des Fasses gegen den Rand der Platte anlegen, so dass in Folge der runden Form das Fass eine feste und gleichmässige Unterstützung findet, während der über das Fassende vorstehende Hauptreifen ausserhalb der Umfläche der runden, genügend starken Platte liegt; dabei berührt der vorstehende Rand des Hauptreifens gerade den Tisch m und kann dieser Reifen nicht weiter niedergedrückt werden. Es wird also somit dieser Reifen durch den zum Auftreiben des Hauptreifens am anderen Fassende ausgeübten Druck nicht beeinträchtigt. Die Platte, welche das Auftreiben des einen Hauptreifens bei weiterem Auftreiben des anderen Hauptreifens auf das Fass verhindert, kann auch zum Aufsetzen der Hauptreifen auf das Fass dienen. Vorrichtung zum Auftreiben der Fassreifen von G. Mills in London (* D. R. P. Nr. 62992 vom 24. April 1891), Fig. 31. Das in den Führungen a des Maschinenrahmens geführte Kopfstück b kann mit Hilfe geeigneter Vorrichtungen dem festen Kopfstücke c genähert oder entfernt werden. Beide Kopfstücke sind auf ihrer Randfläche mit beweglichen Druckstücken oder Setzmeisseln d ausgerüstet, welche, in ihre Arbeitsstellung gedreht, durch die Ausschnitte e der Kopfstücke hindurchragen. Ausser den Meisseln sind auf den Rändern noch weitere drehbare Meissel f angeordnet. Die innere Aushöhlung der Kopfstücke ist mit Nuthen g für die Fassreifen (Endreifen) versehen, welche auf bezieh. über die Daubenenden getrieben werden sollen. Das theilweise mit Reifen versehene Fass wird zwischen die Kopfstücke auf die Druckstücke f1 eingestellt, worauf die anderen Druckstücke f ebenfalls in die Arbeitsstellung gebracht werden, so dass, wenn der Kopftheil b vorgeschoben wird, die Enden der Druckstücke ff1 gegen die Bauchringe pressen und diese auf die Dauben auftreiben. Nachdem dies geschehen, wird der Kopftheil b zurückgezogen, sodann werden die Setzmeissel f zurückgeklappt und die Setzmeissel d in die Arbeitsstellung bewegt, so dass bei dem zweiten Vorschübe von b die Meissel d die Halsringe genügend weit auftreiben. Hierauf werden auch die Setzmeissel d aus der Arbeitsstellung zurückbewegt und die Kopftheile c, d zum dritten Mal einander genähert, um die Endreifen, welche vorher in die Kopftheile einzusetzen sind, auf die Daubenenden aufzuschieben. Nachdem so das Fass vollständig bereift ist, wird es aus dem Reifapparat herausgenommen und nochmals ausgefeuert, damit die Dauben sich setzen. Textabbildung Bd. 290, S. 104Fig. 31.Auftreiben der Fassreifen von Mills. Bei der Fassreifen aufzieh Vorrichtung von L. Hemter in New York (* D. R. P. Nr. 61879 vom 1. Juli 1891) kommt ein Hilfsreifen zur Anwendung, welcher nach dem Zusammenstellen und durch Bindereifen erfolgenden Zusammenhalten der Dauben in Fassform, sowie nach dem Aufstellen der so zusammengehaltenen Dauben auf die Maschinengrundplatte über das obere Ende der letzteren nach unten bewegt wird; hierbei kommt der Hilfsreifen mit den Reifenaufzieharmen in Berührung und schliesst bei weiterer Abwärtsbewegung die Dauben am oberen Fassende fest zusammen, während durch den Aufziehmechanismus ein Hauptreifen auf das Fass aufgesetzt wird. Der Hilfsreifen kann nach erfolgtem Aufziehen des Hauptreifens selbsthätig vom Fass weg nach oben bewegt werden. Zur Vermeidung vorzeitigen Freiwerdens des Hilfsreifens kann eine Schliessvorrichtung zur Verwendung kommen. Cylindrisches Fass von C. E. Bratt in Stockholm (* D. R. P. Nr. 64983 vom 6. April 1892). Gewöhnliche Fässer erhalten, um durch blosses Antreiben der Reifen die für das Dichthalten nöthige Spannung in den Fugen zu besitzen, die bekannte gewölbte Form. Cylindrische Fässer mussten bisher, um jene Spannung herbeiführen zu können, mit Reifen versehen werden, die leicht auf kleinerem Durchmesser angezogen werden können, beispielsweise dadurch, dass man die Reifenenden durch eine Schraube mit Rechts- und Linksgewinde verbindet. Um nun bei cylindrischen Fässern einfache Reifen verwenden und dennoch die für das Dichthalten nöthige Spannung in den Daubenfugen erreichen zu können, wird das Fass nach vorliegender Erfindung aus Dauben hergestellt, die im Allgemeinen gleiche Breite haben, mit Ausnahme von zwei (oder mehr) Dauben, die keilförmig hergestellt und mit den schmaleren Enden nach entgegengesetzten Richtungen zwischen die übrigen, vorher in die Reifen einzubringenden Dauben derart eingetrieben werden, dass sämmtliche Dauben sowohl die Reifen gut ausfüllen, als auch in ihren Fugen überall gut abdichten. Zur Herstellung wasserdichter Fässer aus Fourniren benutzt F. Sperling in Berlin (* D. R. P. Nr. 66996 vom 20. December 1891) drei Fournire, deren mittelstes mit seinen Fasern quer zur Längsachse des Gefässes läuft, während das oberste und unterste mit der Längsachse gleichlaufend sind. Durch diese kreuzweis gelagerten Fournire werden die Platten schon bei geringer Stärke sehr widerstandsfähig. Da sich nun aber kreuzweis gelagerte Fournire, zumal das quer laufende mittlere, in ungebundenem Zustande nicht rollen und verleimen lassen, die Anwendung des letzteren aber wesentliche Grundbedingung zur Herstellung eines wasserdichten haltbaren Gefässes ist, so werden die drei Fournire durch ein wasserdichtes Bindemittel zuvörderst in der Ebene zu einer geraden Platte verbunden. Nunmehr ist das quer liegende Fournir beiderseits eingespannt, es kann beim Rollen weder brechen noch knicken und hält und schützt selbst nun auch die beiden äusseren, mit ihren Fasern in der Längsachse lagernden Fournire beim Rollen und verhindert ihr Zerbrechen. Hierauf wird die Platte nicht wie bisher gerollt, sondern gebogen, und zwar so weit, bis die Enden der Fournirplatte, welche passend abgeschrägt sind, über einander liegen, und schliesslich erfolgt die Verbindung der Enden der Fournire nicht wie bisher neben einander, sondern über einander unter abermaliger Anwendung des wasserdichten Bindemittels. Der so hergestellte Hohlkörper wird nun durch Eintreiben eines gut passenden Deckels bezieh. Bodens geschlossen. Das fabrikmässige Verfahren ist folgendes: Es werden quer zu einander drei Fournire, nachdem dieselben vorher an den zu vereinigenden Flächen mit einem wasserdichten Bindemittelüberzug versehen worden sind, auf einander gelegt, d.h. das Mittelfournir wird auf beiden Seiten mit einem solchen wasserdichten Bindemittel bestrichen, während die beiden äusseren Fournire nur an der dem Mittelfournir zugekehrten Seite derartig behandelt sind. Diese drei Fournire werden in der Ebene zu einer geraden Platte vereinigt. Diese Platte wird sodann gebogen, bis die beiden Enden über einander zu liegen kommen. Passend schrägt man die den Stoss bildenden Enden des Fassmantels ab und legt über die Verbindungsstelle noch einen schmalen Fournirstreifen, und nachdem man diese zu verbindenden Enden des Fassmantels, sowie den Fournirstreifen wieder gleichfalls mit dem wasserdichten Verbindungsmittel bestrichen hat, setzt man die Verbindungsstelle des gerollten bezieh. gebogenen Fassmantels in einer zweiten Presse aufs Neue dem Drucke aus. Man kann mehrere mittlere Fournire und mehrere äussere Fournirlager anwenden, wesentlich aber bleibt, dass Mittelfournire vorhanden sind, welche: 1) mit ihrer Faserrichtung gekreuzt zur Rollungsachse laufen, und dass 2) diese so gelagerten Fournire beiderseits von Längsfourniren bedeckt werden; ob nachher aussen und innen noch andersartige Fournire angefügt werden, ist für den Effect gleichgültig, denn nur dieses zweiseitig bedeckte und so gelagerte Mittelfournir bedingt die Wasserdichtheit, Festigkeit und Rollungsmöglichkeit unter Ausschliessung von Sprüngen, Fugen und Rissen. An Stelle von Fässern aus massiven Holzdauben lassen sich auch solche aus Dauben herstellen, welche aus zwei oder mehreren Holzfourniren oder dünnen Brettern bestehen, die kreuzweise in der Faserrichtung des Holzes zwischen Metallformen durch ein Bindemittel verbunden und so lange unter gleichzeitiger Anwendung von Hitze einem Druck ausgesetzt werden, bis sie die bauchige Gestalt des Fasskörpers angenommen haben. Diese Fässer haben den Vorzug einer grossen Haltbarkeit bei geringem Gewicht. Eine Schwierigkeit besteht in der Anbringung der Gargel, da ein Einschnitt das erste innere Fournir entweder durchschneidet oder so schwächt, dass den Ansprüchen, die an die Widerstandsfähigkeit der Daubenköpfe beim Werfen und Abladen der Fässer gemacht werden, nicht mehr Genüge geleistet wird. Um dies zu beseitigen und eine haltbare Gargel, sowie einen festen Daubenkopf anzubringen, wird nach dem Patent von C. Spannagel in Berlin (* D. R. P. Nr. 63442 vom 3. Januar 1892) in die innere Fläche der fournirten Daube ein kräftiger Holzreifen, in den eine Gargel eingeschnitten oder eingepresst wird, gelegt und durch ein Bindemittel mit der Fasswand verbunden, nach Belieben auch noch eine Befestigung durch Klammern, Niete, Stifte oder Schrauben angebracht. Anstatt jede einzelne Daube mit einem solchen Reifen zu versehen, kann auch ein aus einem einzigen Stück oder aus zwei Hälften bestehender Reifen angewendet werden, der sich um die ganze innere Wand des Fasses legt. Lagerfass mit Bodenthür von O. Ossiander und H. J. F. Lünstedt in Hamburg (* D. R. P. Nr. 68071 vom 24. Juli 1892). Die bisher gebräuchlichen Lagerfässer mit Bodenthür leiden an dem Uebelstande, dass letztere in Folge Quellens des Bodens zwischen den Backen des Mittelstückes derart festgeklemmt wird, dass ein Herausnehmen derselben schwierig und meistens nur unter gleichzeitigem Abbrechen der Backen möglich ist. Dieser Nachtheil soll durch die den Gegenstand vorliegender Erfindung bildende Neuerung vollständig vermieden werden, indem die Backen des Mittelstückes gegen Verschieben nach der Thür zu verhindert werden. Die Neuerung besteht darin, dass die sogen. Kimme an der Stelle des Mittelstückes und der benachbarten Bodenstücke tiefer ausgekröst wird als gewöhnlich und die Backen des Mittelstückes, eventuell auch die benachbarten Bodenstücke durch Schrauben, welche durch diese und die Frösche hindurchgeschraubt werden, an einer Verschiebung nach der Mitte, also der Thür, verhindert werden. (Fortsetzung folgt.)