Titel: Kutschenbeleuchtung mittels elektrischer Glühlampen.
Fundstelle: Band 292, Jahrgang 1894, S. 88
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Kutschenbeleuchtung mittels elektrischer Glühlampen. Mit Abbildungen. Kutschenbeleuchtung mittels elektrischer Glühlampen. Kürzlich sind in der Revue universelle (1893 Bd. 7 * S. 1) Einrichtungen beschrieben worden, mittels deren elektrische Glühlampen bequem und zweckmässig zur Beleuchtung von Kutschen verwendet werden können. Nachdem der Versuch, galvanische Batterien zu dieser Beleuchtung zu benutzen, nicht von Erfolg gekrönt gewesen ist, sieht man sich auf Speicherbatterien hingewiesen. Man bildet jede Batterie aus vier kleinen Julien-Zellen, welche in 48 cm langen, 20 cm breiten und 20 cm hohen Holzkästen eingeschlossen sind und unter dem Kutscherbock aufgestellt werden. Jeder Kasten ist mit zwei Handgriffen versehen und lässt sich leicht forttragen, da das Gewicht des Ganzen nur etwa 20 k beträgt. Jede Zelle wiegt sammt Gefäss und Flüssigkeit kaum 5 k; sie enthält Platten von 3,5 k Gewicht und vermag 48 Ampère-Stunden zu leisten. Man kann nach Belieben wasserdicht geschlossene Ebonitgefässe benutzen, oder offene Gefässe; im letzteren Falle wird die Flüssigkeit an Cellulose gebunden. Textabbildung Bd. 292, S. 88Fig. 1.Elektrische Kutschenbeleuchtung. Die Glühlampen haben nur vier Kerzenstärken und verbrauchen höchstens 1,2 Ampère. Sind die Zellen vollständig geladen, so können sie demnach drei zugleich brennende Lampen etwa 12 Stunden hinter einander speisen, was reichlich genügt. Die Lampe im Innern des Wagens kann zweierlei Einrichtungen erhalten: Will man eine bewegliche Lampe haben, so bringt man sie auf der Platte eines Umschalters an, mittels dessen man sie nach Wunsch auslöschen oder anbrennen kann; die Platte ist mit einem Ring versehen und deshalb kann man die Lampe an jeder Stelle aufhängen, wo man einen Haken angebracht hat; der Strom wird da in einer biegsamen Schnur zugeführt. Häufiger schliesst man nach Fig. 1 die dann nicht bewegliche Lampe in eine an der Decke der Kutsche befestigte Laterne ein; diese Laterne gleicht in ihrer Einrichtung den in Eisenbahnwagen benutzten und wird von einer runden Metallbüchse gebildet, welche man mittels der Flügel q, q am Holze des Kutschkastens anschraubt; sie wird durch ein Glas geschlossen, besitzt am Grunde einen Spiegel, und die Lampe L ist mittels dreier Federn r, r1 und r2 zwischen dem Spiegel und dem Glase aufgehängt; sie ist so gegen die Stösse des Wagens und dergleichen vollkommen geschützt; r1 und r2 dienen zugleich als Zuführer des Stromes von den Klemmschrauben B und B1 über die elastischen Schienen l und l1; da die Laterne kaum einige Centimeter hoch ist, so kann sie leicht zwischen dem Holze und der Tuchverkleidung verborgen werden, so dass sich ihr Glas an die Verkleidung anschliesst. Mit einem zur Hand befindlichen Ausschalter kann man die Lampe anbrennen und auslöschen. Für die äusseren Laternen hat man, um sie sowohl für elektrische Beleuchtung, wie auch für Kerzenbeleuchtung benutzen zu können, eine eigenthümliche Einrichtung gewählt. Ein Bajonettverschluss d (Fig. 2) ist auf einem kleinen Holzcylinder b angebracht, welcher denselben Durchmesser wie die Kerzen besitzt. Dieser Verschluss unterscheidet sich von den sonst gebräuchlichen nur durch die Anbringung der den Strom zu der Lampe führenden Federn c und c1, welche in das Innere des Cylinders eintreten und an ein wagerechtes Querstück angelöthet sind, das mit einem federnden Contacte versehen ist und seitlich ein wenig vortritt. Wird der Cylinder nach Fig. 3 wie eine gewöhnliche Kerze in die Lampe eingesteckt, so kommen die beiden wagerechten Contacte einem Contactstücke a gegenüber zu liegen, an welchem die Zuleitungsdrähte enden; in dasselbe sind zwei Metallstücke e und e1 eingesetzt, deren jedes sich einerseits an einen der federnden Contacte anlegt und andererseits mit einer zum Anlegen der Leitungsdrähte bestimmten Contactschraube versehen ist. Textabbildung Bd. 292, S. 88Elektrische Kutschenbeleuchtung. Es war nun nur noch nöthig, dass man dem Kutscher die Möglichkeit gibt, jede Lampe für sich anzubrennen oder auszulöschen, ohne dass er von seinem Sitze herabsteigt. Dies ist durch zwei kleine Ausschalter ermöglicht worden, die ihm zur Hand an beiden Seiten des Sitzes angebracht sind. Die vier Speicherzellen lassen sich sehr leicht mit Hilfe von drei oder vier kleinen Carre-Elementen (mit schwefelsaurem Kupfer) herstellen; man erhält so für die parallel geschalteten Speicherzellen 1 bis 2 Ampère. Das Laden erfolgt mittels eines (a. a. O. eingehend beschriebenen) Walzenumschalters mit zwölf Contactfedern, welcher in der einen Stellung die vier Speicherzellen in Parallelschaltung an die beiden Pole der ladenden Batterie anlegt, in der um 90° davon abweichenden Stellung dagegen die vier Zellen hinter einander zwischen die beiden zu den Lampen führenden Leitungen einschaltet. Dieser Umschalter ist an der Seite des Holzkastens angebracht. Die Zellen können geladen werden, ohne dass man sie aus dem Kasten herausnimmt; dazu sind die zur Anlegung der Poldrähte bestimmten Klemmen durch Kabel mit einem am Sitzkasten angebrachten Umschalter verbunden, in welchem sie beim Einstecken eines Stöpsels am Ende eines der Poldrähte der ladenden Batterie mit deren Polen in Verbindung gesetzt werden können.