Titel: Ueber die Zulässigkeit von gerippten Heizflächen und Chamotteausmauerung bei eisernen Oefen.
Autor: F. H. Haase
Fundstelle: Band 294, Jahrgang 1894, S. 13
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Ueber die Zulässigkeit von gerippten Heizflächen und Chamotteausmauerung bei eisernen Oefen. Von F. H. Haase, gepr. Ingenieur, Patentanwalt in Berlin. Mit Abbildungen. Ueber die Zulässigkeit von gerippten Heizflächen und Chamotteausmauerung bei eisernen Oefen. In keinem technischen Gebiete begegnet man so vielen Meinungsverschiedenheiten als in denjenigen des Heizungsfaches. Der Grund dafür ist sehr naheliegend. Anstatt gründliche Untersuchungen über die Grundprincipien anzustellen, folgt man momentanen Eingebungen und gewissen Erfolgen. Was den letzteren Punkt betrifft, so brauche ich wohl gar nicht darauf aufmerksam zu machen, dass ein geschickter, gut geschulter Heizer selbst mit einem miserablen Ofen einigermaassen leidliche Resultate erzielen kann, die, in Reclameschriften aufgebauscht, nicht verfehlen, einen guten Eindruck bei demjenigen zu erwecken, welcher der Sache nicht auf den Grund geht. Zudem darf man nicht vergessen, dass unter Blinden der Einäugige König ist. Oefen, an welchen nicht für den einen oder den anderen Fall etwas auszusetzen wäre, gibt es nicht, wohl aber gibt es ausserordentlich viel miserable Oefen, denen ganz vorzügliche Errungenschaften angedichtet werden. Da man schliesslich an jedem Ofen für einen bestimmten Fall etwas aussetzen kann, dürfen diesbezügliche Einwendungen nicht unbedingt als Tadel aufgefasst werden, denn Vollkommenheit kann man immer nur in bestimmter Richtung oder innerhalb bestimmter Grenzen verlangen. Ein Ofen, welcher bei sehr starker Feuerung vorzügliche Resultate ergibt, ist in der Regel für schwache Feuerung sehr unvortheilhaft, und ein Ofen, welcher dazu bestimmt ist, gelinde Wärme (d. i. Wärme bei gelinder Heizflächentemperatur) abzugeben, frisst in der Regel förmlich das Brennmaterial, wenn er sehr stark geheizt wird, und lässt die Raumbewohner dabei frieren, um dieselben vielleicht mit der in ihm aufgespeicherten Wärmemenge dann zu sättigen, wenn die strenge Kälte, welche zu übermässigem Heizen zwang, vorüber ist. Ein Kochofen eignet sich in der Regel nicht zum Zimmerheizen und ein Zimmerheizofen nicht zum Kochen. Ein Zimmerofen muss der Geschmacksrichtung seines Eigenthümers entsprechend gefällig gestaltet sein; ein Centralluftheizungsofen dagegen darf hässlich sein, weil ihn der Besitzer nicht anzusehen braucht, wenn er ihm nicht gefällt. Beim ummantelten Ofen ist es schliesslich auch gleichgültig, ob seine Gestalt gefällig oder unschön zu nennen ist, wenn nur der Mantel eine gefällige Gestalt besitzt. Ein eiserner Ofen, welcher nicht ausgefüttert ist oder nicht einen durch besonderen Einsatz umschlossenen Feuerherd besitzt, muss bei sehr starker Feuerung eine Strecke weit erglühen, oder er entzieht den Flammen schon während ihrer Entwickelung so viele Wärme, dass von einer rationellen Verbrennung selbst bei stärkstem Betrieb nicht entfernt die Rede sein kann. (Auch bei correct ausgeführter Tenbrink-Feuerung findet ein Erglühen im oberen Theile der Feuerbüchsen des charakteristischen Kessels statt; diese Theile sind auch nicht von Wasser umgeben, sondern von Dampf, zu dessen möglichst rascher Abführung man besondere Dampfableitungsröhren einsetzt; ausserdem ist die Platte, gegen welche die emporsteigende Flamme anschlägt, der Verbrennung in hohem Maasse ausgesetzt.) Will man das Erglühen unter allen Umständen vermeiden, so muss man den Ofen nicht nur am Entwickelungsorte der Flammen ausfüttern oder durch Umkleidung gegen Wärmeabgabe an diesem Orte gut schützen, sondern man muss die Ausfütterung bezieh. Umkleidung bis zu einer solchen Stelle hin fortsetzen, an welcher die Feuergase sicher eine weniger hohe Temperatur als 500° haben. Soll die luftberührteFläche eines Ofens an keiner Stelle eine höhere Temperatur als 250° erreichen, so muss man die Ausfütterung oder Umkleidung sogar bis zu einer solchen Stelle fortsetzen, an welcher die Feuergase niemals mehr als 300° heiss sind. So weit geführte Ausfütterung oder Umkleidung mag manchem Heizungsingenieur etwas unvortheilhaft erscheinen, weil sie selbstverständlich für den Zweck weitgehender Abkühlung der Verbrennungsgase eine grössere Heizfläche nöthig macht, als sie ohne Anwendung eines Wärmeschutzmittels erforderlich ist. Man stellt sich übrigens den Mehrbedarf an Heizfläche doch gewöhnlich als bedeutend grösser vor, als er sich wirklich ergibt, weil man nicht beachtet, dass der grösste Theil der Heizfläche eines Ofens für die Abkühlung niedrigtemperirter Verbrennungsgase erforderlich ist. Ich werde später auf diese Frage zurückkommen und vorerst die Umgehungsmittel besprechen. Zu diesen letzteren gehören die äusserlich angeordneten Rippen der eisernen Oefen. Kori bestreitet in einer Broschüre, von welcher merkwürdiger Weise ein Theil von einer sehr geachteten Zeitschrift abgedruckt wurde, dass Rippen im Stande seien, das Erglühen zu verhüten, und darin hat er Recht, allein er lässt einen wesentlichen Umstand ausser Acht, welcher in praktischer Hinsicht seine diesbezügliche Bemerkung entwerthet. Was kann daran liegen, wenn von einer 10 qm grossen Heizfläche 0,15 qm eine ganz schwache Glut annehmen, oder wenn von einer 20 qm grossen Heizfläche 0,25 qm leicht erglühen. Wo dergleichen als nachtheilig empfunden wird, da ist etwas ganz anderes faul. Wenn, wie es seiner Zeit mehrfach in der technischen Hochschule in München vorkam, Torfstaub in Masse in eine Heizkammer gelangen kann, dann ist allerdings die geringste erglühende Stelle als Kohlenoxydgaserzeugerin gesundheitsgefährlich; wo aber die Heizfläche mit ohnehin als ungesund zu bezeichnender Menge organischen Staubes nicht in Berührung gelangen kann, da schädigt eine schwachglühende Stelle von geringer Ausdehnung keines Menschen Gesundheit, wenn an eine solche Stelle nicht etwa Wasser oder sehr feuchte Luft gelangen kann, da Feuchtigkeit an stark erhitzten Stellen gusseiserner Körper sehr übelriechende gesundheitswidrige Gasentwickelungen zur Folge hat.Vgl. D. p. J. 284 185. Die Möglichkeit, das Erglühen auf eine sehr geringe Ausdehnung zu beschränken, ergibt sich aus dem Umstand, dass hochtemperirte Feuergase an eine verhältnissmässig äusserst geringe Heizfläche ganz bedeutende Wärmemengen abzugeben vermögen und deshalb auf sehr geringem Wege so weit abgekühlt werden können, dass sie danach nicht mehr im Stande sind, Erglühen der Ofenwand zu verursachen. Unter gleich günstigen Verhältnissen geben Feuergase von 1000° auf einem Wege von 0,05 cm ebenso viel Wärme ab als 800° heisse Feuergase auf einem Wege von   0,15 cm Länge 600°   0,5 400°   2,0 200° 10,0 und unter günstigen Verhältnissen genügt in der That, bei Vergrösserung der Heizfläche eines gusseisernen Ofens durch Rippen, schon ein Weg von 12, ja sogar von 10 cm Länge, um Feuergase von 1000° bis auf 500° abzukühlen. Unter solchen Umständen ist es gar kein Wunder, wenn die Ansichten über die Zweckmässigkeit der Rippenanordnung sehr verschieden sind; es kommt eben ganz darauf an, von welchem Gesichtspunkte man ausgeht. Für Oefen, in welchen vorwiegend nur massig gefeuert wird, sind Rippen an der ungefütterten Wandung des Feuerherdes jedenfalls nicht als ökonomisch zu bezeichnen; wohingegen bei solchen Oefen, in welchen vorwiegend sehr stark gefeuert wird, die Anwendung von Rippen durchaus nicht unbedingt zu verwerfen ist, ja sogar unter Umständen ganz praktisch befunden werden kann, nämlich dann, wenn die Rippen die Entwickelung einer für vollständige Verbrennung des Brennmaterials nöthigen Temperaturhöhe nicht besonders beeinträchtigen. (Ueber den Brennmaterialverbrauch, welcher zur Erzielung solcher Temperaturhöhe in einem der Abkühlung stark unterworfenen Feuerherd nöthig ist, findet der Leser schon in D. p. J. 1893 289 97 einige Andeutungen; doch werde ich später noch eingehender darauf zurückkommen.) Die Wirkung der Rippenheizfläche wird vielfach überschätzt. Aus den über die Temperaturverschiedenheit der beiden Flächen (der inneren und der äusseren Fläche) einer Ofenwand (1894 293 * 193) gemachten Mittheilungen ist schon zu entnehmen, dass die Wandtemperatur nach aussen hin mit der Wanddicke abnimmt und zwar um so mehr, je höher die Temperatur der Feuergase ist, welche die Wand berühren. Nach Deny's Untersuchungen sollen sich an 200 mm hohen Rippen an bestimmter Stelle die in der folgenden Tabelle angeführten Temperaturabstufungen ergeben haben. A. Bei starker Feuerung: Gesammtabnahme derTemperatur Absolut in Proc. 1) An der Anhaftungsstelle der Rippen 350° 2) In 40 mm Entfernung 263°   87° ungef. 25 3) 100 186° 164° 47 4) 160 134° 216° 62 5) 200 100° 250° 71 B. Bei ruhiger Feuerung: 1) An der Anhaftungsstelle der Rippen 250° 2) In 40 mm Entfernung 189°   61° ungef.    24½ 3) 100 132° 118° 47 4) 160   96° 154° 62 5) 200   85° 165° 66 Die merkwürdige Uebereinstimmung der procentualen Abnahme der Temperatur der Rippen für 40 mm, 100 mm und 160 mm Entfernung von der Anhaftungsstelle bei den beiden Untersuchungen, im Zusammenhang mit der Verschiedenheit der procentualen Abnahme bis zu den Rippenkanten, erweckt für die Temperaturmessungen an den Zwischenstellen kein besonderes Vertrauen, zumal man sich sagen muss, dass es sehr schwierig ist, die Temperaturen in so kleinen aufeinanderfolgenden Abständen an einer und derselben Rippe mit einiger Genauigkeit zu ermitteln. Das Messen der Temperatur an der Rippenkante kann dagegen mit einiger Zuverlässigkeit erfolgen. Uebrigens sind 71 Proc. Temperaturverminderung bis zur Rippenkante bei 350° heisser Grundfläche und 66 Proc. Temperaturverminderung bis zur Rippenkante bei 250° heisser Grundfläche Angaben, welche sich mit meinen rechnerischen Untersuchungen in Einklang bringen lassen, während die Zwischenwerthe den rechnerischen Untersuchungen nicht recht entsprechen. Aber abgesehen davon kann man auch aus den Angaben der Zwischentemperaturen nicht, wie Kori es thut,auf die Temperaturabnahme an verschieden hohen Rippen schliessen; denn das Metall der Rippen, welches bei den 200 mm hohen Rippen im Abstand von 40 mm von der Grundfläche noch vorhanden ist, ist ein viel besser abkühlendes Material als Luft und besitzt auch eine enorm viel grössere Abkühlungsfläche als die äussere Kante einer 40 mm hohen Rippe, u.s.f. Die Deny'schen Untersuchungen haben deshalb nur einigen Werth für 200 mm hohe Rippen, während sie für 40, 60, 80, 100 mm hohe Rippen gegenstandslos sind. Will man den Nutzwerth gerippter Heizflächen gegenüber ungerippten Heizflächen kennen, so ist es am besten, auf Berechnung nach theoretisch begründeten Formeln ganz zu verzichten und direct zu untersuchen, wie viel Dampf von bestimmter Temperatur (am besten von 100°) in dem gerippten Heizkörper in der beabsichtigten Gebrauchslage und wie viel von demselben Dampf in einem sonst gleichen, aber von Rippen freien Heizkörper in bestimmter Zeit und unter gleichen äusseren Verhältnissen condensirt. Ist in beiden Fällen die Temperatur des Condenswassers die gleiche, so ist das Gewichtsverhältniss beider Wassermengen ohne weiteres dem Verhältniss der Heizwerthe der Heizflächen gleich. Nach diesbezüglichen Untersuchungen Prof. Fischer's und anderer dürfte es für überschlägige Rechnung am empfehlenswerthesten sein, den Heizwerth w1 des gerippten Heizkörpers bei vortheilhafter Aufstellung desselben und lothrecht ansteigenden Rippen nach der empirischen Formel w1 = (1 + 0,19 . n) . w zu ermitteln, in welcher w den Heizwerth des glatten, sonst gleichgestalteten Heizkörpers (desselben Materials) und n das Verhältniss der Gesammtoberfläche des gerippten Heizkörpers zur Gesammtoberfläche des glatten Heizkörpers bezeichnet. Glaubt ein Lieferant gerippter Heizkörper, dass die seinigen einen grösseren Heizwerth haben, als er sich nach meiner vorstehenden empirischen Formel ergibt, so veranlasse man ihn, die nöthigen Beweise dafür beizubringen. Was die Wahl der Höhe, der gegenseitigen Entfernung und der Lage und Richtung der Rippen betrifft, so wird diesbezüglich förmlich herumgerathen. Kori meint in seiner Broschüre, dass die senkrechten Projectionen der Rippen einander nicht treffen dürften, indem er mit Bezugnahme auf die hier angefügten drei Figuren sagt, bei dem in Fig. 1 dargestellten Falle (paralleler Rippen) gehe die Wärmestrahlung der Rippenflächen ganz verloren; in dem in Fig. 2 dargestellten Falle käme nur ein Theil der Wärmestrahlung der Rippenflächen zur Geltung, und der in Fig. 3 dargestellte Fall biete allein volle Ausnutzung der Rippen. Textabbildung Bd. 294, S. 15Gerippte Wände. Diese Angabe ist aber, wie sehr leicht zu erkennen, völlig willkürlich und unrichtig; denn es müsste hiernach überhaupt die Strahlung aller zu einander parallelen Heizflächen verloren gehen, gleichviel ob dieselben Rippenflächen oder directe Wandflächen sind. Kori glaubte in der angegebenen Weise aus dem Umstände schliessen zu müssen, weil die Vermehrung der Anzahl radialer Rippen eines cylindrischen Heizkörpers über eine gewisse Grenze hinaus eine bedeutende Verminderung der auf die Einheit der Gesammtheizfläche entfallenden Nutzleistung derselben zur Folge hat. Er vermuthet, dass die Ursache dieser Wahrnehmung in gegenseitiger Bestrahlung der Rippen zu suchen sei und man deshalb sorgen müsse, dass solche gegenseitige Bestrahlung nicht eintrete. In Wirklichkeit erfolgt eine gegenseitige Bestrahlung der Rippen überhaupt nicht, wenn die einander gegenüberliegenden Rippenflächentheile gleiche Temperatur besitzen, weil der Wärmeaustausch zwischen zwei Körpern, einschliesslich der gegenseitigen Bestrahlung, nur durch Temperaturunterschied bedingt wird; besitzen aber die einander gegenüberliegenden Rippenflächentheile verschiedene Temperatur, so kann in ihrem Wärmestrahlenaustausch ein Wärmeverlust noch nicht erblickt werden, weil dann durch die gegenseitige Bestrahlung nur die Wärmeabgabefähigkeit der weniger heissen Flächentheile gegen die Luft in dem gleichen Maasse erhöht wird, in welchem ihr eigener Wärmegehalt durch Bestrahlung erhöht wird. Der Begriff gegenseitiger Aufhebung gleicher, einander entgegengesetzter Wärmestrahlen, welcher Kori wohl zu seiner Anschauung veranlasst haben mag, ist völlig aus der Luft gegriffen. Wärmestrahlen entstehen nur bei Temperatur Verschiedenheit der mit einander in Beziehung gebrachten Körper, und ihre Intensität wächst – wie meine Darlegungen 1894 293 * 1 und * 153 lehren – in ganz bedeutendem Maasse mit dieser Temperaturverschiedenheit. Wenn Luft von mehreren Heizflächen umschlossen ist, so empfängt sie auch von allen diesen Heizflächen her Wärme und ihre Temperatur steigt dabei, unter sonst gleichen Verhältnissen, um so mehr, je geringer ihr von diesen Heizflächen begrenzter Raum ist; je höher aber ihre Temperatur ist, desto weniger Wärme kann sie diesen Heizflächen entziehen. Es folgt hieraus, dass die Wärmeabgabe einer Heizfläche von gegebener Grösse um so grösser ist, je weniger ihre Gestalt die zu erhitzende Luft räumlich beschränkt und je leichter und weniger vorgewärmt diese Luft zu den heissesten Stellen der Heizfläche gelangen kann. Diese heissesten Stellen sind aber bei Rippenheizkörpern immer die zwischen den Rippen befindlichen Theile der directen Heizkörperwandfläche. Je weniger also die Rippen den zwischen ihnen befindlichen Raum beschränken, je weniger sie das Herantreten der wenigst erhitzten Luft zu ihrer Grundfläche hemmen und je weniger sie diese Luft vorerhitzen, bevor sie die Grundfläche erreicht, desto wirkungsvoller ist die Gesammtheizfläche. Hieraus folgt, dass man untere wagerechte Flächen von Heizkörpern überhaupt nicht mit Rippen versehen soll, weil solche die Luft nur stark vorgewärmt zur Grundfläche gelangen lassen. Bei lothrecht ansteigenden Rippen lothrechter Wände erfolgt ein gleicher Vorgang nur dann, wenn die Luft nur seitlich zum Heizkörper herzuströmt; strömt sie dagegen von unten her aufwärts, so wird sie, vermöge ihres Bestrebens, den heissesten Stellen zuzudringen, vorwiegend zuerst die heissere Grundfläche bestreichen und, sich ausdehnend, von der nachfolgenden Luft mehr oder weniger veranlasst, sich zwischen den Rippen auszubreiten und aus deren Bereich seitwärts hervorzutreten, so dass man hier inder Richtung der Rippenhöhe einen ähnlichen Verlauf der Lufterhitzung wie bei Parallelstromheizung hat, während kühlere Luft von der Seite her nicht zur Grundfläche gelangen kann. (Man kann diesen Verlauf der Luftbewegung leicht für das Auge erkennbar machen, wenn man zwischen die lothrecht ansteigenden Rippen eines unmittelbar über dem Luftzuströmungskanal befindlichen Centralluftheizungsofens Tabaksrauch von unten her einbläst.) Der erwähnte Vorgang wird um so mehr begünstigt, je mehr die Rippenflächen von der Grundfläche nach aussen hin divergiren. Für die Rippen der Deckfläche eines Heizkörpers gilt ungefähr das Gleiche wie für die lothrecht ansteigenden Rippen einer lothrechten, von unten nach oben von Luft bestrichenen Heizfläche. Strömt Luft von der Seite herzu zwischen die Heizkörperrippen, so erfolgt ihre Erhitzung in der Richtung der Rippenhöhe ähnlich wie bei Gegenstromheizung; die Luft kommt dann überhaupt nur in stark vorerhitztem Zustand an die Grundfläche zwischen den Rippen heran und entzieht dem Heizkörper (nach den über Parallelstrom- und Gegenstromheizung (1894 293 * 1. * 153) angestellten Betrachtungen) wesentlich weniger Wärme, als sie bei der vorher betrachteten Art ihrer Strömung aufzunehmen im Stande ist; ich setze deshalb für die weiteren Betrachtungen nur den Fall mehr oder weniger begünstigter Strömung der Luft von der Grundfläche des Heizkörpers gegen die Rippenkante hin, als allein zweckmässig, voraus. Für solche Art der Luftströmung ergibt der Vergleich mit den über Parallelstromheizung (1894 293 * 1. * 153; gegebenen Darlegungen, dass eine Temperaturabnahme der Rippenflächen nach der Rippenkante hin, in einem 40 Proc. übersteigenden Betrage schon völlig zwecklos ist, wenn die Erhitzung der Luft an einer 250° heissen Stelle (d. i. hier an einer 250° heissen Grundfläche) einigermaassen von Belang ist, und dass man somit 40 Proc. Temperaturabnahme an den Rippen als Grenze der Zweckmässigkeit in Betracht zu ziehen hat, wenn die Anhaftungsstelle der Rippen 250° heiss ist. Ausserdem belehren weitere Untersuchungen über den Einfluss der Temperatur des Heizmediums, welches die Innenfläche des Heizkörpers berührt, auf die Temperaturabnahme in der Wand desselben, dass bei hoher Temperatur des Heizmediums ein grösserer Procentsatz an Temperaturabnahme (der Rippen bis zu ihrer Kante) zulässig ist als bei niedrigerer Temperatur des Mediums, so zwar, dass, wenn eine Grundflächentemperatur von 250° bis zu 40 Proc. Temperaturabnahme gestattet, eine 10 Proc. betragende Temperaturabnahme schon als wenig rentabel befunden werden kann, wenn die Grundflächentemperatur nicht mehr als 100° beträgt. Zugleich ergeben aber jene Betrachtungen auch, dass bei hoher Temperatur des Heizmediums die Temperatur in der Wand von innen nach aussen (hier in der Rippenhöhe) in viel höherem Maasse abnimmt als bei weniger hoher Heizmedientemperatur, so zwar, dass der Temperaturabnahme 15° bei 800° heissem Heizmedium eine Temperaturabnahme von nur 0,8° bei 400° heissem Heizmedium gegenübersteht, wenn in beiden Fällen die Wanddicke die gleiche ist. Hiernach ist anzunehmen, dass die als rentabel erachtbare Rippenhöhe von der Temperatur des Heizmediums wohl nur sehr wenig abhängig sein wird und man somit die für eine 250° heisse Grundfläche maassgebende höchstens zulässige Rippenhöhe auch für 100° heisse und für 400° heisse Grundflächen höchstens zulässig finden wird. Diese Rippenhöhe dürfte aber je nach der Länge der Rippen wahrscheinlich zwischen 80 mm und 120 mm zu suchen sein, und man wird die Höhe der Rippen um so kleiner nehmen müssen, je länger die Luft mit den letzteren in Berührung bleibt. Doch können auch diese Grenzmaasse nur dann gerechtfertigt befunden werden, wenn die zu erhitzende Luft von unten her unmittelbar zwischen die Rippen dringt und wenn diese einen lothrechten Verlauf haben, während bei schräger Lage Rippen von gleicher Länge wohl kaum halb so hoch als rentabel befunden werden dürften, weil zwischen solchen Rippen die Luft bedeutend langsamer strömt und deshalb eine höhere mittlere Temperatur erlangt als zwischen senkrechten Rippen. Vergleicht man diese Untersuchungsresultate mit den von Kori anempfohlenen, völlig aus der Luft gegriffenen Maassnahmen und mit den wirklichen praktischen Ausführungen, so kann man in Kori's Angaben eben nur Behauptungen erblicken, welche theilweise mit praktischer Erfahrung in Widerspruch stehen, während die vorstehenden Ausführungen durch sehr viele praktische Ausführungen vollständig bestätigt werden. Ebenso unverständlich ist die Kori'sche Bemerkung über die Gefahr, dass die Rippen unter Umständen verursachen könnten, dass die Rauchgase unter das gewünschte Maass abgekühlt werden; denn man wählt ja gerade die Rippen zum Zweck, auf billige Weise eine Heizfläche von genügender Grösse zu beschaffen, und je weniger hoch man einen Ofen mit Zuhilfenahme der Rippenanordnung machen kann, desto weniger hoch braucht die mittlere Temperatur der zu erhitzenden Luft zu sein und desto wirkungsvoller wird die Heizfläche. Zudem ist die Kori'sche Bemerkung überhaupt gegenstandslos, wenn sie auf Feueröfen bezogen wird, in welchen bald stark und bald schwach gefeuert wird, der Weg der Feuergase aber immer der gleiche ist. Bei starker Feuerung kann, selbst bei reiner Parallelstromheizung, hinsichtlich der Rauchgasabkühlung, die Heizfläche nicht so leicht zu gross sein; denn zur Abkühlung der Feuergase von 200° bis auf 100° ist, selbst unter allergünstigsten Verhältnissen, eine Heizfläche erforderlich, die grösser ist als die Gesammtheizfläche, welche zur Abkühlung der Feuergase von 1000° bis auf 200° nöthig ist. Wird aber nur schwach gefeuert, so kann in jedem Ofen – mag er Rippen haben oder nicht – die Abkühlung der Rauchgase zu weit erfolgen. Wählt man Gegenstromheizung, deren Zweck es ja sein soll, die Feuergase möglichst weit abzukühlen, so kann dieser Zweck nur durch möglichst grosse Heizfläche erfüllt werden, und Kori spricht in Anbetracht dieses Umstandes mit seiner Bemerkung direct gegen sich selbst, da er sein ganzes Heil in Gegenstromheizung sucht. Was die gegenseitige Entfernung der Rippen betrifft, so übersieht man, dass jede Rippe einen Theil bester Heizfläche an ihrer Anhaftungsstelle wegnimmt und durch minderwerthige Heizfläche ersetzt und dass ausserdem die Temperatur der zwischen den Rippen strömenden Luft sich der Temperatur der Rippenfläche um so weiter nähert, je schmaler der Zwischenraum zwischen den Rippen ist und je länger die Luft sich innerhalb desselben befindet. Wenn diese Luft hierbei eine Temperatur erreicht hat, die 90 Proc. derjenigen der Rippenkanten ist, so kann nach den früherenBetrachtungen in einer weiteren Weg Verlängerung ein praktischer Vortheil höchstens dann noch erblickt werden, wenn die Kantentemperatur 200° übersteigt. Diesen für wenig hohe Temperaturen an der Rippenkante höchstens noch zulässigen Temperaturzustand erreicht Luft, die ihren Weg mit 0° beginnt, zwischen zwei Rippen auf einem lothrecht ansteigenden Wege von 300 mm Länge mit Sicherheit, wenn die Weite des Zwischenraumes zwischen diesen Rippen 0,1 der Rippenhöhe ist, und, wenn die Anfangstemperatur der Luft 20° beträgt, so wird der besagte Temperaturzustand in der Regel schon auf 200 bis 250 mm Weglänge erreicht werden. Nimmt man nun an, dass die höchstens zulässige Weglänge im Allgemeinen der Zwischenraum weite umgekehrt proportional ist, so würde man für lothrecht verlaufende Rippen, zwischen welchen die Luft ungehemmt aufwärts strömt, bei 1 m Länge wenigstens 4/10 der Rippenhöhe als mittlere Weite zwischen den Rippen frei lassen müssen. Für schräg ansteigende Rippen empfiehlt es sich, die mittlere Weite zwischen denselben, wegen Verlangsamung der Luftströmung wenigstens doppelt so gross zu wählen, als sie nach der vorstehenden Regel für lothrecht verlaufende zulässig sein würde. (Schluss folgt.)