Titel: Materialuntersuchung.Prüfung von Anstrichmassen.
Fundstelle: Band 307, Jahrgang 1898, S. 283
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Materialuntersuchung.Prüfung von Anstrichmassen. Prüfung von Anstrichmassen. Gegen Mitte August 1897 fand in Frankfurt a. M. die Sitzung der Commission 8 und 9 des deutschen Verbandes für die Materialprüfungen der Technik unter dem Vorsitze des Hofrathes Prof. Dr. Bunte statt. Wir übergehen die geschäftlichen Angelegenheiten des Vereines. In Bezug auf den sachlichen Theil macht Treumann Mittheilung seiner Erfahrungen auf dem Gebiete der Untersuchung und Bereitung von Firnissen und Anstrichfarben. Redner erläutert die Principien der heutigen Firnissbereitung unter Zusatz von fettsaurem und harzsauren Mangan, Bleipräparaten u.s.w., und die durch die Mannigfaltigkeit der Zusammensetzung dieser Materialien und die stetigen Veränderungen beim Trocknen begründete Schwierigkeit in der Werthbeurtheilung der Firnisse, wie der mit Firniss bereiteten Anstrichfarben überhaupt. Er hält von den Vorschlägen der Züricher Commission den Vorschlag, die Widerstandsfähigkeit der eingetrockneten Anstriche gegen Formänderungen kurze Zeit nach dem Eintrocknen zu bestimmen, wegen der fortschreitenden und bei verschiedenen Firnissen sehr ungleichartig verlaufenden Veränderungen des getrockneten Firnisses nicht für tauglich. Nur – wenigstens 2 bis 3 Jahre lang ausgedehnte – praktische Versuche können nach Ansicht des Redners einen Schluss auf die Brauchbarkeit einer Anstrichmasse ermöglichen. Gegen die in der Züricher Druckschrift herangezogene mikroskopische und mikrophotographische Darstellung der Farbhäutchen wendet der Redner ein, dass die auf Zinkblechen eingetrockneten Häutchen durch Auflösen des Zinks in verdünnter Schwefelsäure und nachheriges Waschen gewonnen würden, bei diesem Auflösungsprocesse aber gleichzeitig eine Einwirkung der Säure auf die Anstrichmasse stattfinde. Die Säure sei auch nicht vollständig auszuwaschen, wie Versuche ergeben hätten. Endlich könne man mikroskopisch wahrnehmbare Fehlstellen im Anstrich ebenso gut auf tadelhaftes Anstreichen, wie auf mangelhafte Beschaffenheit der Farbe zurückführen. Auch die chemische Untersuchung der Anstrichmassen sei bei dem heutigen Stande der Wissenschaft nur in beschränktem Maasse möglich. Die Grenze, wo man einen Firniss als verfälscht bezeichnen könne, ist oft kaum mit Sicherheit zu ziehen. Redner macht darauf aufmerksam, dass die alte Methode der Firnissbereitung unter Kochen (Erhitzen auf 220 bis 250°) mit Bleioxyden u.s.w. heute gegenüber der sogen. kalten Bereitung zurückgetreten sei. Man habe früher unter kalt bereiteten Firnissen ein mit Siccativen versetztes und durch diesen Zusatz genügend trocknungsfähig gemachtes, überhaupt nicht erhitztes Leinöl verstanden. Heute verstehe man unter kalt bereiteten Firnissen schon solche, welche bei der Bereitung erhitzt, wenn auch nicht bis 220° erhitzt seien. Für Luftzuführung während der Erhitzung sorge man heute durch Anwendung von Luftpumpen u.s.w. Durch Luftzuführung allein lasse sich Leinöl nicht in einen brauchbaren Firniss überführen, wenn auch das Trocknungsvermögen des oxydirten Oeles wesentlich höher sei als dasjenige des rohen Oeles. Beim fortgesetzten Erhitzen des Leinöles unter Luftzuführung erhalte man durch die starke Oxydation schliesslich ein ganz steifes Product. Um diesem Uebelstande entgegenzuarbeiten, setze man heutzutage dem nur massig hoch erhitzten Oele, während es noch ziemlich dünnflüssig ist, harzsaures, fettsaures Mangan u.s.w. zu. Es ist dies das Princip der kalt bereiteten Firnisse, gegen welche Landolt zu Unrecht Stellung genommen habe. Eine starke Erhitzung vermeide man schon deshalb, weil der Firniss hierbei unter gleichzeitiger Luftzuführung eine für verschiedene Gebrauchszwecke zu dunkle Farbe annehme. In den Züricher Vorschlägen werde u.a. von Landolt ein stark erhitzter Firniss verlangt, angeblich zur Beseitigung des in dem rohen Oele enthaltenen Schleimes, welcher das Eintrocknungsvermögen beeinträchtige. Redner nimmt im Gegensatze zu Landolt und im Einverständnisse mit Mulder an, dass eine solche Wirkung des Schleimes nicht stattfinde. Die als Schleim bezeichneten Substanzen, welche sich bei starkem Erhitzen des Oeles zu einem froschlaichähnlichen Gerinsel zusammenballen, werden bei guter Luftzuführung auch durch massiges Erhitzen zerstört. Eine andere in den Züricher Vorschlägen enthaltene Anforderung, den Zusatz von harzsauren Metalloxyden zu Firnissen zu vermeiden, sei durch die Thatsachen in keiner Weise gerechtfertigt, es sei nicht der Nachweis erbracht, dass solche in sachgemässer Weise bereiteten Firnisse einen geringeren technischen Werth hätten als die anderen bekannten, unter Zusatz von Blei- und Manganoxyd oder ölsauren Salzen dieser Oxyde bereiteten Firnisse. Die Analyse der gegen äussere Einflüsse besonders widerstandsfähigen Lackfarben, welche zu Anstrichen bei Meeresbauten, Schiffen u.s.w. in Frage kommen, sei so gut wie unmöglich, weil die Analyse der Lackharze, zumal in verschiedenartigen Auflösungen, selbst noch eine ungelöste und wohl auch in Zukunft kaum befriedigend zu lösende Aufgabe sei. Die Verfälschung des Leinöles mit anderen fetten Oelen komme bei der heutigen Preislage nicht in Frage, es sei daher nur auf Gegenwart von Mineralöl, Harzöl, freiem Harz, harzsaurem Kalk zu prüfen, wenn reiner Leinölfirniss verlangt sei. Zweifel über die zulässige Menge der zugesetzten ölsauren und harzsauren Metalloxyde können durch Festsetzung von Grenzzahlen beseitigt werden. Schwieriger gestaltet sich die Beurtheilung, wenn nicht reiner Leinölfirniss Bedingung sei und in Rücksicht auf einen bestimmten Gebrauchszweck, nicht zur Erniedrigung der Selbstkosten, gewisse Stoffe zugesetzt werden. So müsse daraufhingewiesen werden, dass auch neuerdings von einer bedeutenden Lackfarbenfabrik in grossen Mengen mit Vortheil Zusatz von Mineralöl verwendet werde, und dass es fraglich sei, ob das Mineralöl als Verfälschung anzusehen sei, ebenso wie ja bei einem Leinölfirniss ein geringer Procentsatz an freiem Harz nicht immer schädliche Wirkung haben müsse. Baltisches Leinöl, welches bekanntlich besser trocknet als indisches, und daher sowohl in der Firniss- wie in der Linoleumfabrikation höher geschätzt ist als letzteres, sei bei – 18° noch klarflüssig, während indisches bei – 10 bis – 12° C. Ausscheidungen zeige. Kaltgepresstes Oel, sogen. Vorlauf, welches namentlich von Lackfabrikanten gern gekauft werde, habe für die in Rede stehenden technischen Zwecke höheren Werth als der sogen. Nachlauf oder durch Extraction gewonnenes Oel. Nach Schluss der Treumann'schen Ausführungen befürwortete Bunte, dass die Commission trotz der Meinung Treumann's den Versuch zu positiver Arbeit in Bezug auf Ausbildung der in Rede stehenden Prüfungen machen müsse. Demgemäss wurde beschlossen, durch Umfrage bei den in der Frage der Anstrichprüfungen besonders interessirten Behörden und Fabrikanten von Anstrichfarben und Firnissen die daselbst mit Rostschutzanstrichen gemachten Erfahrungen zu sammeln und auch Erkundigungen über die Bereitung und Prüfung der Firnisse in der Praxis einzuziehen. Einstweilen sollen nur die als Rostschutz für Eisen in Betracht kommenden Anstriche zu den Arbeiten der Commission herangezogen werden. Ueber die bei den Bayerischen Staatsbahnen üblichen Prüfungen der Anstrichfarben berichtete Eger; es werden daselbst Firniss und Farbkörper auf Reinheit, ersterer noch auf Trockendauer geprüft, indem die Zeit bestimmt wird, innerhalb welcher ein auf den trocknenden Firniss aufgedrückter Papierstreifen nicht mehr klebt. Ueber die in der Charlottenburger Versuchsanstalt üblichen Farbenprüfungen berichtete Holde. Die Anstrichfarben werden daselbst, ähnlich wie die Firnisse bei den Bayerischen Bahnen, auf Trockendauer geprüft, ferner werden in der Versuchsanstalt die Einwirkungen von feuchter Luft, von Ammoniak, feuchte Kohlensäure führender Luft, von Chlor, schwefliger Säure, Rauchgasen, verdünnter Schwefelsäure, Aschenauslaugungen, von mechanischen Einwirkungen (Biegung) auf die Widerstandsfähigkeit der Anstriche, endlich die beim Anstriche zu verwendenden Farbenmengen ermittelt. Gelegentlich werden auch mikrophotographische Aufnahmen der Farbhäute vorgenommen. Den Bedenken Treumann's, dass die vielfachen Veränderungen, welche die eingetrockneten Firnisse und Farbhäute fortdauernd unter dem Einflüsse von Witterungswechsel, Wasser u.s.w. erleiden, einer einigermaassen sicheren vergleichenden Prüfung des Rostschutzvermögens der Farben entgegenstehen, will die Commission auf Vorschlag von Martens soweit als thunlich, durch Anstellung von umfangreichen Dauerversuchen Rechnung tragen. Zu diesem Zwecke sollen, nach dem Vorgange der Charlottenburger Versuchsanstalt, vergleichende, auf lange Zeitdauer ausgedehnte Untersuchungen über das Trocknungsvermögen und die sonstigen Veränderungen von Firnissen verschiedenartiger Herstellung, über das Trocknungsvermögen und das Rostschutzvermögen der verschiedenen bekannten Farbkörper, welche mit Firnissen verschiedener Bereitungsweise angemacht sind, angestellt werden. In der folgenden Besprechung über die vorläufig zu vereinbarenden physikalischen und chemischen Prüfungen der Firnisse wurde betont, dass der Hauptwerth auf thunlichst einfache Proben zu legen sei. Treumann macht darauf aufmerksam, dass auch halbtrocknende Oele, z.B. Baumwollsaatöl, in vortheilhafter Weise in England durch Oxydation zu Firniss verarbeitet werden, und dass man daher derartige Zusätze nicht ohne weiteres als Verfälschung ansehen könne. Die Commission wird die betheiligten Versuchsanstalten in Charlottenburg und Karlsruhe, sowie des Laboratoriums der Kgl. Bayerischen Staatsbahnen ersuchen, über die Methoden zur Prüfung von Anstrichfarben in chemischer und mechanischer Beziehung systematische Versuche auszuführen. Die Vertreter der Versuchsanstalten in Charlottenburg und Karlsruhe, sowie das Laboratorium der Kgl. Bayerischen Eisenbahnverwaltung erklärten sich zur Unterstützung dieses Vorhabens bereit. Die betreffenden Anstalten werden sich vor Inangriffnahme der Versuche über die Einzelheiten der Versuchsanstellung verständigen. Die Mitwirkung anderer Commissionsmitglieder und Sachverständiger wird als sehr erwünscht bezeichnet. Untersuchung der Schmiermaterialien. In den Sitzungen von Commission 9, deren Aufgabe die Feststellung der Grundsätze für einheitliche Prüfungsverfahren zur Untersuchung von Schmiermaterialien war, wurde allseitig betont, dass das Ziel der Commissionsarbeiten nicht nur in der Herbeiführung einheitlicher Prüfungsmethoden, sondern vor allem auch darin bestehen müsse, eine Vereinbarung über den Werth bezieh. Unwerth der einzelnen Eigenschaften als Kennzeichnung für die Brauchbarkeit der Materialien als Schmiermittel herbeizuführen. Auch wäre es erwünscht, Erwägungen und Versuche darüber anzustellen, inwieweit einzelne Bestimmungen in Lieferungsbedingungen, z.B. über den Flüssigkeitsgrad von Waggon- und Locomotivölen, die Benzinprobe, den Säuregehalt u.s.w., den thatsächlichen Verhältnissen entsprechen bezieh. zur Beseitigung unklarer Auslegung einer Abänderung bedürftig wären; wünschenswerth sei gedeihliches Zusammenwirken von Ingenieuren und Chemikern. Die Commission wird prüfen, inwieweit die bisher gebräuchlichen Methoden einwandfrei sind oder der Verbesserung bedürfen, und dafür Sorge tragen, dass vorhandene Lücken durch experimentelle, an die Commissionsmitglieder zu vertheilende Arbeiten ausgefüllt werden. Aus den Verhandlungen über einzelne technische Fragen sei Folgendes hervorgehoben: Oberingenieur Grossmann hat beobachtet, dass die meisten der gegenwärtig gebräuchlichen Lager bei Eisenbahnwagen u.s.w. in Folge ungeeigneter Construction nicht die Entwickelung einer genügenden Schmierschicht gestatten. Er stellt Mittheilungen über diesen Gegenstand in Aussicht, in welchen die Grundsätze für eine richtige Construction der Lager entwickelt werden sollen. Prof. Martens macht bei Besprechung der Reibungsversuche auf der Oelprobirmaschine auf die grossen Zeitverluste aufmerksam, die durch die Instandhaltung der Zapfen- und Lagerflächen verursacht werden. Er gibt den grossen praktischen Werth dieses Prüfungsverfahrens zu, glaubt aber, dass es für die vergleichende Materialprüfung nur unter grossen Schwierigkeiten ausgebildet werden könne. Der Engler'sche Apparat wird als allgemein eingeführtereingegeführter allseitig als weitere Grundlage für die Viscositätsbestimmungen anerkannt, jedoch wird der Wunsch nach Ausarbeitung eines Verfahrens ausgesprochen, welches die Benutzung kleinerer Oelmengen gestattet, aber einen unmittelbaren Vergleich mit den bisher allgemein eingeführten Flüssigkeitsgradsziffern nach Engler ermöglicht. W. Lepenau hat zur Besprechung einen Antrag eingereicht, welcher eine Aenderung der bisher zulässigen Grenzen für die Flüssigkeitsgrade von dunklen Eisenbahnölen bei 50° befürwortet. Der Antrag gelangte nicht mehr zur Discussion und wird bei Aufstellung des Fragebogens Berücksichtigung finden. Treumann schlägt vor, die Bezeichnung „Flüssigkeitsgrad“ durch das Wort „Zähflüssigkeitsgrad“ oder schlechthin „Zähigkeitsgrad“ zu ersetzen. Die Normalaichungscommission verdeutscht „Viscosimeter“ durch „Zähigkeitsmesser“. Bei der Besprechung der -Rohr-Kälteprobe macht Holde gegenüber den von mehreren Commissionsmitgliedern erhobenen Einwendungen darauf aufmerksam, dass weder geringe mechanische Verunreinigungen noch geringe Wassermengen das Ergebniss der Kälteprobe beeinflussen, dass vielmehr die zu verschiedenen Zeiten im -Rohrapparat mit dem gleichen Material gefundenen Ergebnisse nur auf die durch Temperaturschwankungen während des Lagerns u.s.w. hervorgerufenen Verschiebungen des Kältepunkts zurückzuführen sind. Auch für die Flüssigkeitsgradsbestimmung dunkler Oele bei Zimmerwärme sei der Einfluss vorangegangener Temperaturschwankungen im Oel, welche Abweichungen bis zu 15 Einheiten im Flüssigkeitsgrad desselben Oeles an verschiedenen Prüfungsstellen veranlassen können, zu beachten. Eger erkennt die Zuverlässigkeit der -Rohrprobe an und hebt hervor, dass die Ergebnisse dieser Probe sich auch mit den praktischen Erfahrungen der Bayerischen Bahnen im Wesentlichen decke, und dass daher von dieser Verwaltung ebenso wie von den Preussischen Staatsbahnen der Kälteprobe im -Rohr grosser Werth beigelegt wird. Lepenau ist der Ansicht, dass die -Rohrmethode genügend gleichmässige bezieh. zuverlässige Resultate regelmässig nicht gewähre und hält deshalb die Bestimmung, dass die Oele bei – 15° C. wenigstens 10 mm in 1 Minute steigen sollen, für etwas difficil; es genüge nach seiner Meinung, festzustellen, ob das Oel überhaupt Fortbewegung bei Einwirkung des Druckes zeige. Holde und Eger halten die Festhaltung eines genauen, wenigstens 8 bis 10 mm betragenden Maasses für das Fliessvermögen zur sicheren Beurtheilung des Gefriervermögens der Oele für erforderlich. Eger findet diese Ansicht durch seine praktischen Erfahrungen in ausreichender Weise begründet. Einem von Treumann unterstützten Antrag Käst, die Bestimmung des Flammpunktes fallen zu lassen, weil letzterer in keiner Beziehung zur Schmierfähigkeit stehe und auch die Feuergefährlichkeit nicht genügend kennzeichne, wird von Grossmann, Haass, Eger, Holde, Lepenau und Albrecht entgegengetreten. Grossmann macht darauf aufmerksam, dass bei Heissläufern sich Zugabe von hochentflammbaren Mineralölen ebenso wie Rübölzngabe gut bewährt hat. Bei Dampfcylinderölen konnten stets die höher entflammbaren Oele gegenüber den niedriger entflammbaren bevorzugt werden. Haass möchte, nach vieljährigen Erfahrungen bei den Schmierölen der Badischen Staatsbahnen, nicht auf das Kriterium der Flammpunktsbestimmung verzichten, einmal weil diese Eigenschaft als Resultante der Flüchtigkeit der Bestandtheile, wenigstens bei den bisher im Handel befindlichen Mineralschmierölen, in einem nicht zu leugnenden Zusammenhang mit wesentlichen Eigenschaften derselben stehe, und dann, weil durch diese Prüfung, in Verbindung mit einigen anderen einfachen Prüfungen, bei Jahreslieferungen eine bequeme Identitätscontrole geboten sei. Auch Eger betont, dass nach seinen Erfahrungen an der Flammpunktsbestimmung festzuhalten sei. Albrecht und Holde weisen darauf hin, dass in der Mineralschmierölfabrikation die Flammpunktsbestimmung ein wesentlicher Factor in der Betriebscontrole und ein Fundamentalpunkt bei Beurtheilung der Mineralschmieröle ist. Nach den Darlegungen Albrecht's würde die Feuersgefahr bei der in Spinnereien u.s.w. stattfindenden zwanglosen Handhabung des Oeles vergrössert, wenn von der Flammpunktsbestimmung der Schmieröle abgesehen wird. Die Feuerversicherungsvertrage bei grossen Spinnereien, Webereien u.s.w. haben vielfach die Voraussetzung, dass nur hoch entflammbares Mineralöl als Schmieröl benutzt wird; ähnliche Voraussetzungen bestehen bei Transporten, Lagern von Mineralschmierölen in Städten u.s.w. Auch im Handel mit Mineralschmierölen spiele die Höhe der Flammpunkte eine wesentliche Rolle. Sehe man von der Einhaltung gewisser Flammpunkte ab, so würden bald Erdöl und andere leichte Oele den Schmierölen zugesetzt werden. Lepenau stimmt im Princip der Beibehaltung der Flammpunktsbestimmung zu, er gibt indessen zur Erwägung anheim, ob die zulässigen Grenzen nicht weiter gesteckt werden können, weil es sowohl für den Schmiereffect, als für die Beurtheilung der Feuergefährlichkeit gleichgültig sei, ob ein Oel um eine gewisse Anzahl von Graden, beispielsweise um 10°, tiefer entflamme als ein anderes. Treumann kann in den Grossmann'schen Mittheilungen, nach denen sich hochentflammbares Mineralcylinderöl bei Heissläufern zur Verhütung von Bränden gut bewährt habe, keine Unterstützung der Forderung eines Minimalflammpunktes für Mineralschmieröle erblicken, er hält es nach diesen Ausführungen nur für empfehlenswerth, ein Quantum Rüböl oder Cylinderöl zur Verwendung bei Heissläufern zurechtzustellen. Bei Besprechung des Brenn- oder Zündpunktes wurde ausgesprochen, dass die Bestimmung dieser Eigenschaft neben der ein für alle Mal auszuführenden Flammpunktsbestimmung nur einen sehr geringen Werth für die Beurtheilung der Schmierfähigkeit und Feuergefährlichkeit des Materials habe. Als Einheit für den Säuregehalt empfiehlt Holde, die „Säurezahl“ zu wählen, d. i. diejenige Anzahl Milligramm Kalihydrat, welche die freie Säure in 1 g Oel absättigen. Zur schnellen Information über den Procentgehalt an Fettsäure schlägt er vor, der Säurezahl die entsprechenden Procente Oelsäure bei Rüböl, Olivenöl, Talg u.s.w. in Klammern beizufügen. Auch empfiehlt er, im Anschluss an die bereits veröffentlichten Versuche Aisinman's und Donath's, eine eingehende Untersuchung darüber anzustellen, in welchem Maasse Oele von verschiedenem Säuregehalt Lagerschalen angreifen, um ein zuverlässiges Urtheil über die zu gestattende Höhe des Säuregehaltes zu erlangen. Bei der Untersuchung fetter Oele ist von Farbenreactionen als zuverlässig bezieh. subsidiär brauchbar die Sesamölprobe nach Baudouin und die Probe auf rohes Rüböl (Grünfärbung mit Schwefelsäure 1,53 bis 1,62) anzusehen). Gegen Schluss der Sitzung erörtert die Commission noch die von Haass angeregte Frage, inwieweit es erforderlich sei, dass bei Lieferung von Oelen die Lieferungsprobe mit der Angebotsprobe übereinstimme. (Vor Eintritt in die Erörterung dieser Frage einigt sich die Commission dahin, dass von ihr eine Kritik der Lieferungsbedingungen nicht beabsichtigt werden könne, und dass Erörterungen von Fragen und Anträgen, welche die Lieferungsbedingungen betreffen, nur zu einer gegenseitigen Information der Commissionsmitglieder und Ausgleichung vorhandener Meinungsverschiedenheiten dienen sollen.) Die Frage ist von drei Herren in nachfolgender Weise formulirt worden: 1) Wird es für unbedingt erforderlich gehalten, bei der Prüfung von Lieferungen neben den Lieferungsvorschriften ausserdem noch besondere Qualitätsmuster als maassgebend zu betrachten und in welchem Umfange? 2) Inwieweit darf bei Lieferungsverträgen Uebereinstimmung der Lieferung mit dem Verkaufsmuster gefordert werden? 3) Ist bei Lieferungsgeschäften, bei denen Bedingungen zur Festlegung der Qualität zum Ausdruck gekommen sind, auch noch insbesondere die Einreichung einer Probe bezieh. eventuell die Identität der Lieferung mit solcher Probe zu fordern, auch dann, wenn die Lieferung im Uebrigen vollkommen den Bedingungen entspricht? Ein weiterer Antrag Dr. Lepenau's, betreffend Vorschläge zur Abänderung der Bestimmungen über die Benzinlöslichkeit dunkler Eisenbahnöle, musste wegen der vorgeschrittenen Zeit von der Tagesordnung abgesetzt werden, wird aber ebenfalls bei Aufstellung des Fragebogens Berücksichtigung finden.