Titel: Statistik.Die Erfindungsthätigkeit im J. 1897.
Fundstelle: Band 308, Jahrgang 1898, S. 156
Download: XML
Statistik.Die Erfindungsthätigkeit im J. 1897. Die Erfindungsthätigkeit im J. 1897. Die wiederholt zum Ausdrucke gebrachte Vermuthung, dass die Erfindungsthätigkeit jetzt eine gewisse Constanz erreichen werde, ist auch diesmal nach Ausweis der soeben erschienenen Statistik des kaiserl. Patentamtes über den Geschäftsbetrieb im verflossenen Jahre nicht bewahrheitet. Auch diesmal ist wieder ein Zuwachs der Ziffer von Patentanmeldungen zu verzeichnen gewesen, und zwar ein Zuwachs, wie er so bedeutend selbst nach der dreijährigen Abnahme der Anmeldungen (1886 bis 1888) im J. 1889 nicht vorhanden war. Die Zahl der Patentanmeldungen ist nämlich von 16486 im J. 1896 auf 18347 im J. 1897 gestiegen. Selbstverständlich ist diese beträchtliche Steigerung weniger in einer höheren Bewerthung des Patentwesens an sich begründet, als vielmehr in der rastlosen Beschäftigung der Industrie, deren Thätigkeit ihre Rückwirkung auf die Erfindungsthätigkeit äussert. Zwischen der Industrie und der Erfindungsthätigkeit besteht ein derart inniger Zusammenhang, dass die in die Erscheinung tretenden Aeusserungen ihrer Regsamkeit gemeinsame und gleichartige Gestaltung zeigen werden. Eine gesteigerte Beanspruchung des Patentamtes wird stets einen Gradmesser für die Beschäftigung und den Entwickelungstrieb der Industrie bilden. Unter diesem Gesichtspunkte müssen wir dem Patentamte eine weitere stetige Steigerung seines Arbeitsgebietes wünschen. Die Zahl der Patentanmeldungen ist in ununterbrochenem Wachsen begriffen. Im J. 1897 waren 5221 oder 40 Proc. mehr Anmeldungen als im J. 1892 zu vermerken. Gegenüber dem Vorjahre weist das Jahr 1897 eine Steigerung von 1861 oder 11 Proc. auf. Ein so hochgradiges Anwachsen von einem Jahr auf das andere ist bisher in dem reichsdeutschen Patentwesen überhaupt noch niemals beobachtet worden. Die Steigerung der Anmeldungen macht sich wesentlich auf den Gebieten des Fahrrad- und Hüttenwesens, der Elektrotechnik und Gasbeleuchtung, der Maschinenelemente und Textilindustrie bemerkbar. Die Mehranmeldungen gegenüber dem Vorjahre stellen sich demgemäss in den bezüglichen Klassen wie folgt: Kl. 63. Sattlerei, Wagenbau und Fahrräder 515 21. Elektrische Apparate und Maschinen 208 Kl. 26. Gasbereitung und Beleuchtung 73 47. Maschinenelemente 72 52. Nähmaschinen 52   8. Bleichen 44 76. Spinnerei 32 86. Weberei 32 Den Hauptantheil hieran hat ersichtlich die Fahrrad- und verwandte Industrie, welche an dem diesjährigen Mehr mit 27 bis 28 Proc. betheiligt ist und sich vom Jahre 1892 mit 405 Anmeldungen zu 1897 im J. 1897 aufgeschwungen hat. Gegenüber der aufsteigenden Richtung der Anmeldungen zeigen die Bekanntmachungen und die Patentertheilungen die absteigende Tendenz, und zwar gegenüber dem Ausgangsjahre 1892 um 14 bezieh. 8 Proc. Die absolute Zahl war 6205 im J. 1896 und 5925 im J. 1897. Insgesammt sind von den 222046 seit 1877 angemeldeten Erfindungen nur 106 683 zur Auslegung gelangt, während nur 96190 zur endgültigen Patentertheilung führten, so dass noch 5468 Anmeldungen nach der Bekanntmachung der Zurückweisung auf Grund von Einsprüchen u. dgl. verfielen. Die Zahl der in den Jahren 1896 und 1897 ertheilten Patente war die gleiche, nämlich 5410; während jedoch 1896 noch 228 bekannt gemachte Anmeldungen der nachträglichen Zurückweisung verfielen, ging diese Zahl 1897 auf 193 zurück. In diesen Zahlen macht sich die Prüfungsarbeit des Patentamtes bemerkbar, so dass die Annahme berechtigt ist, dass die wirklich zur Ertheilung gelangenden Patente eine gewisse Unanfechtbarkeit ihres Erfindungscharakters besitzen und unter diesem Gesichtspunkte auch eine wesentliche technische Bedeutung besitzen. Ueber die Anfechtungen dieser ertheilten Patente wird weiter unten berichtet werden. Die Zahl der in Kraft stehenden Patente hat stetig zugenommen, am Schlusse des Jahres 1897 das neunzehnte Tausend überschritten (19334) und weist gegenüber den Jahren 1892 und 1893 einen Zuwachs von 22 bezieh. 12 Proc. auf. Insgesammt sind seit der Geltung des deutschen Patentgesetzes in den 20 verflossenen Jahren 96190 Patente ertheilt. Das laufende Jahr wird die Zahl auf mehr denn 100000 erhöhen. Nahezu 80 Proc. der ertheilten Patente sind bereits abgelaufen oder erloschen. 69 Patente sind nach ihrem Erlöschen noch für nichtig erklärt, insgesammt sind 374 Patente ganz vernichtet und 40 ganz zurückgenommen worden. Danach kommen auf je 258 ertheilte Patente 1 vernichtetes und auf je 2346 ertheilte Patente 1 zurückgenommenes Patent. Aus der folgenden Zusammenstellung über die Betheiligung der einzelnen Industriezweige an der Erfindungsthätigkeit lässt sich erkennen, dass eine ausserordentliche Regellosigkeit herrscht, deren Ursache aber wohl zumeist in dem Grade der jeweiligen gewerblichen Thätigkeit liegt. Betheiligung einzelner Industriezweige an der Erfindungsthätigkeit. Industriezweig Patent- Er-theilungen Löschungen Anmeldungen Ertheilungen 1896 1897 1896 1897 von 1877 bis 1897   1) Bergbau und Hüttenwesen (Kl. 1, 5, 18, 40)   199   229   88   98   2129 1716   2) Metallbearbeitung (Kl. 7, 31, 48, 49, 67, 68, 69, 87) 1003 1126 402 405   7164 5663   3) Kraftmaschinen, Dampfkessel und Regulatoren, Maschinen-      elemente (Kl. 13, 14, 46, 47, 60, 88) 1307 1437 341 392   8800 7313   4) Bekleidungsindustrie (Kl. 3, 8, 25, 29, 41, 52, 71, 76, 86) 1247 1428 497 470   8224 6525   5) Nahrungs- und Genussmittel (Kl. 2, 6, 17, 23, 50, 53, 66, 79, 89)   979   766 317 247   5910 4951   6) Hochbau, Heizung und Beleuchtung (Kl. 4, 10, 26, 27, 36, 37) 1458 1598 289 316   6253 5216   7) Chemische Industrie (Kl. 12, 16, 22, 62, 75, 78)   974   987 424 430   5208 2720   8) Vervielfältigende Kunst, Schreib- und Zeichengeräthe (Kl. 11,      15, 57, 70)   644   666 229 214   3944 3310   9) Papiererzeugung (Kl. 54, 55)   242   260 118 113   1579 1168 10) Beförderungsmittel (Kl. 19, 20, 56, 63, 65, 81) 2465 3839 529 944 11041 8750 11) Elektrotechnik (Kl. 21)   723   931 211 230   3557 2691 12) Gesundheitspflege (Kl. 30)   331   370 137   97   1428 1132 13) Thon- und Glasindustrie (Kl. 32, 80)   392   473 122 105   1935 1499 14) Instrumente und Uhren (Kl. 42, 83)   586   670 274 227   4752 4021 15) Landwirtschaft (Kl. 45)   503   493 188 166   3488 2929 16) Haus- und Handgeräthe (Kl. 33, 34, 44) 1036 1021 285 293   5901 5208 17) Holzindustrie (Kl. 38, 39, 43)   257   281   73   90   1923 1591 18) Musikalische Instrumente (Kl. 51)   196   208   96   84   1789 1542 19) Wasserhebung (Kl. 59)   107     96   38   33     856   728 20) Schusswaffen (Kl. 72)   210   199 121 116   1850 1397 21) Wasserbau und Wasserleitung (Kl. 84, 85)   231   237   83   89   1573 1271 22) Schankgeräthschaften (Kl. 64)   390   421   75   96   2026 1757 23) Feuerungsanlagen (Kl. 24)   261   324 141 105   1179   806 24) Sport (Kl. 77)   257     99 256   82   1648 1448 Die einzelnen Klassen, namentlich diejenigen, in welchen die Anmeldungen weniger zahlreich sind, zeigen eine weit günstigere Verhältnisszahl als der Gesammtdurchschnitt. Am günstigsten ist das Verhältniss in der Klasse Soda und chemische Grossindustrie (75), wo in steigender Richtung das letzte Jahr einen Satz von 58 Ertheilungen auf 100 Anmeldungen zeigt. Am ungünstigsten stellt sich das Verhältniss mit 12,6 Proc. in der Kl. 26 (Gasbereitung und -beleuchtung). Insgesammt betrachtet weist die Kl. 34 (Hauswirthschaftliche Geräthe) die grösste Zahl der Anmeldungen seit 1877 auf, nämlich 10419, noch sechs andere Klassen: 20 Eisenbahnbetrieb, 21 Elektrische Apparate und Maschinen, 42 Instrumente, 45 Land- und Forstwirthschaft, 47 Maschinenelemente und 63 Sattlerei, Wagenbau und Fahrräder, haben je mehr als 7000 Anmeldungen. Ihnen gegenüber stehen drei Klassen mit weniger als insgesammt je 200 Anmeldungen: 43 Korbflechterei, 62 Salinenwesen und 73 Seilerei. Der Werth und die Bedeutung der ertheilten Patente lässt sich zwar keineswegs immer, aber doch bis zu einem gewissen Maasse aus ihrer Dauer ermessen. Die Höhe der Zahl der erfolgten Löschungen der ertheilten Patente gibt daher einen gewissen Anhalt für die Bewerthung der einzelnen Patentrechte. Je höher der Procentsatz der am Schlusse des Jahres 1897 noch in Kraft gebliebenen Patente in den einzelnen Klassen ist, für um so bedeutender in wirthschaftlicher Hinsicht werden regelmässig die darin ertheilten Patente erachtet werden müssen. Diese Regel wird naturgemäss durch eine Reihe von Factoren in einzelnen Klassen aufgehoben oder beeinflusst werden, im Allgemeinen wird sie aber gelten dürfen. Bei der hiernach aufgestellten Berechnung ergibt sich, dass die grösste Zahl der am Schlusse des Jahres 1897 in Kraft befindlichen Patente die Kl. 22 (Farbstoffe) aufweist, nämlich fast 58 Proc., die geringste die Kl. 87 (Werkzeuge), 5,7 Proc. Der allgemeine Durchschnitt beträgt 20,1 Proc. Zur Vergleichung seien hier noch die Berechnungen für einzelne Klassen geboten: Kl. 12 (Chemische Verfahren und Apparate) 49,9 Proc. Nur die der Chemischen Industrie zugehörigen Kl. 12 und 22 weisen diese hohen Zahlen auf. Die nächst hohen Kl. 53 (Nahrungsmittel) und 24 (Feuerungsanlagen) machen sofort einen starken Sprung nach unten mit 32,6 und 31,6 Proc. Uebersicht über die ertheilten und noch nicht erloschenen Patente nach der Dauer ihres Bestehens. An ertheilten und nochnicht erloschenen Pa-tenten waren vorhanden Davon befinden sich im Schutzjahre 1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. 8. 9. 10. 11. 12. 13. 14. 15. Ende 1897               Anzahl 19334 966 4146 3399 2647 2024 1644 1221 883 670 437 345 304 263 208 177 Die vorstehende Uebersicht lässt erkennen, im wie vielten Schutzjahre sich die am Schlusse des Jahres 1897 noch in Kraft stehenden Patente befinden. Es wird dadurch die bekannte Thatsache bestätigt, dass nur der kleinere Theil der Patentrechte das vierte Jahr überdauert, in dem Berichtsjahre 8176 oder 42 Proc. Das achte Jahr haben nur 3287 oder 17 Proc. erreicht. Beschwerde-Statistik. Im J. 1896 waren 2022 Beschwerden erhoben (§ 26 des Pat.-Ges.), hiervon gelangten aber nur 1923 zur geschäftlichen Behandlung, da der Rest wegen Nichtzahlung der Gebühren keinen Verfolg fand oder förmlich zurückgezogen wurde. Nun befanden sich am Jahresschlusse noch 55 Beschwerden im Geschäftsgange, so dass 1868 erledigt worden sind. Von diesen wurden 1534 vor Bekanntmachung der Anmeldung erhoben und 334 nach der Bekanntmachung. Es wurden hiervon 500 Beschwerden ganz oder theilweise anerkannt, 1301 zurückgewiesen, 34 in die Vorinstanz zurückverwiesen. Von allen Beschwerden führten somit rund 70 Proc. zur Abweisung. Die Statistik gibt noch eine Uebersicht über die in den einzelnen Patentklassen erhobenen Beschwerden, ohne jedoch auf den Erfolg im Einzelnen einzugehen. Aus dieser Uebersicht geht hervor, dass die Zahl der Beschwerden in 1897 gegenüber der in 1893 den nämlichen Zuwachs von etwa 40 Proc. zeigt, wie ihn die entsprechende Zahl der Anmeldungen gegenüber gezeigt hat. Das Verhältniss der Beschwerdeeinlegungen zu den Anmeldungen stellt sich daher allgemein wie 1 : 8. Das Verhältniss der Beschwerdeeinlegungen zu den erstinstanzlichen Beschlüssen der Anmeldeabtheilungen ist dagegen ein höheres, da ein nicht unerheblicher Theil der Anmeldungen bereits, bevor er zum Beschlusse in den Anmeldeabtheilungen gelangte, durch Vorbescheid, Zurücknahme oder in anderer Weise zur endgültigen Erledigung gelangt. Man wird annehmen dürfen, dass etwa jeder fünfte oder sechste Beschluss der Anmeldeabtheilungen zur Beschwerde führt. Was den Erfolg dieses Rechtsmittels anlangt, so betrugen die auf Abweisung lautenden Beschlüsse der Beschwerdeabtheilungen: 1894 62,89 Proc. aller Beschwerden 1895 67,60 1896 69,65 Diese Zahlen weisen eine langsame Steigerung der Abweisungen auf, welche im J. 1896, dem letzten für die Statistik zugänglichen, nahezu 70 Proc. erreicht haben. Von 50 bis 60 Beschlüssen der Anmeldeabtheilungen führen also 3 zu einer anderweiten Beurtheilung in der Beschwerdeinstanz. Diese anderweite Beurtheilung bedeutet übrigens nicht immer die Anerkennung eines Irrthums der ersten Instanz oder einen bleibenden Erfolg des Beschwerdeführers. In ersterer Hinsicht ist zu beachten, dass zu den anerkannten Beschwerden auch diejenigen Fälle gehören, in welchen der Beschwerdeführer sich erst in der Beschwerdeinstanz zum Eingehen auf die als berechtigt anerkannten Forderungen der ersten Instanz hinsichtlich der Theilung der Anmeldungen, der Beschränkung der Ansprüche und ähnliches versteht. Rechnet man die Zahl dieser statistisch bislang nicht controlirten Fälle von der Zahl der als anerkannt bezeichneten Beschwerden ab, so dürften sich diese um etwa 5 Proc. verringern, so dass ungefähr ein Viertel aller Beschwerden als erfolgreich zu betrachten wäre. Ausserdem kommt in Betracht, dass von den auf Beschwerde bekannt gemachten Anmeldungen führten: insgesammt zur Ertheilung zur Versagung 1894   419   378   41 1895   410   378   32 1896   376   345   31 ––––– ––––– ––––– 1205 1101 104 Es ergibt sich also, dass in 9 Proc. der Fälle, in welchen eine Anmeldung auf Beschluss der Beschwerdeabtheilungen bekannt gemacht worden ist, diese Bekanntmachung doch schliesslich zur Versagung des Patentes geführt hat. Schliesslich ist zu bemerken, dass von den Beschwerden gegen den Abweisungsbeschluss (§ 22 des Pat.-Ges.) 28 Proc., von denen gegen den Versagungsbeschluss 37 Proc. anerkannt sind. Aus der Gesammtsumme von 1980 Nichtigkeitsanträgen, welche im Laufe von 20 Jahren gestellt sind, ergibt sich, dass jedes 48. bis 49. Patent angefochten ist. Fast ein Drittel aller Klagen erledigt sich durch Zurücknahme vor der Entscheidung. Von den bisher rechtskräftig gewordenen 1240 Entscheidungen lauteten 47 Proc. auf Abweisung, 30 Proc. auf gänzliche und 23 Proc. auf theilweise Vernichtung. Fast jede dritte Entscheidung des Patentamtes wird mit der Berufung angegriffen, in der überwiegenden Anzahl der Fälle aber ohne Erfolg. Von den im J. 1897 auf ganze oder theilweise Vernichtung lautenden Urtheilen stützte sich die Entscheidung in 14 Fällen auf druckschriftliche Veröffentlichung, in 5 Fällen auf Collision mit einem bestehenden anderweiten Patentrechte, in je 7 bezieh. 6 Fällen auf offenkundige Vorbenutzung und Verneinung des Vorliegens einer Erfindung und in 1 Falle auf widerrechtliche Entnahme. Auf je 587 ertheilte Patente entfällt ein Zurücknahmeantrag. Durchgeführt ist das Verfahren nur in 86 Fällen und es hat nur in 41 Fällen Erfolg gehabt. Die Zurücknahme ist bisher stets nur auf Grund des § 11 Ziffer 1 des Pat.-Ges., noch niemals auf Grund des § 11 Ziffer 2 l. c. ausgesprochen. Die Zahl der Einsprüche ist seit 1893 in beständigem Sinken begriffen; ebenso die Zahl der Patentanmeldungen, gegen welche Einspruch erhoben worden ist. Im letzten Jahrfünft erfuhr im Durchschnitte jede siebente bekannt gemachte Anmeldung Einspruch, zum Theil von mehreren Seiten und unter mehreren verschiedenen Gesichtspunkten. Noch nicht der vierte Theil der durch Einsprüche angegriffenen Anmeldungen führte zur völligen Versagung des Patentes. Von den Einsprechenden sind in die Beschwerdeinstanz gegangen: 1894 246 1895 250 1896 247 Von den im J. 1897 endgültig erledigten 16509 Anmeldungen sind erledigt durch Vorbescheid 1947, rund 11,8 Proc. durch abweisenden oder versagen-    den Beschluss der Anmeldeabthei-    lungen 5779 35,0 durch Beschluss der Beschwerde-    abtheilungen 1259   7,6 durch Patentertheilung 5440 33,0 durch andere Art (Verzicht u.s.w.) 2084 12,6 Die Zahl der Gebrauchsmusteranmeldungen stieg von 19090 im J. 1896 auf 21329 im J. 1897, so dass insgesammt 95592 Gebrauchsmuster zur Anmeldung gelangten. Der Gebrauchsmusterschutz erfreut sich einer stetig wachsenden Beliebtheit. Mit Rücksicht auf seine Bestimmung für im Modelle darstellbare Gebrauchsgegenstände ist es natürlich, dass die Klassen der Chemischen Industrie (12, 22 und 75), welche im Patentwesen eine so hervorragende Rolle spielen, im Gebrauchsmusterwesen nahezu verschwinden und insgesammt nur mit 453 Anmeldungen vertreten sind. Auf der anderen Seite erscheinen fünf Klassen in der nämlichen Bedeutung für das Gebrauchsmusterwesen wie für das Patentwesen. Es sind dies die Klassen: Hauswirthschaftliche Geräthe (34) mit    insgesammt 10283 Anmeldungen Instrumente (42) mit insgesammt 3062 Sattlerei, Wagenbau, Fahrräder (63)    mit insgesammt 5137 Schankgeräthe (64) mit insgesammt 3323 Sport (77) mit insgesammt 3369 Die Wirthschaftsgegenstände des täglichen Hausgebrauches stellen überhaupt das grösste Contingent aller Anmeldungen mit fast 11 Proc., ihnen schliesst sich die Fahrradindustrie an, welche insgesammt fast 6 Proc. stellt und sich, entsprechend dem im Patentwesen beobachteten Vorgange, von 204 Anmeldungen in 1892 auf 1920 im J. 1897 aufgeschwungen hat. Mehr als 3000 Anmeldungen haben ausser den oben genannten fünf Klassen noch die ferneren vier zu verzeichnen: Bekleidungsindustrie (3) insgesammt 3917 Anmeldungen Gesundheitspflege (30) insgesammt 3197 Hand- und Reisegeräthe (33) insge-    sammt 3241 Land- und Forstwirtschaft (45) ins-    gesammt 3733 Diese neun Klassen zusammen; in welchen sich vorwiegend die kurzlebigen Formenneuerungen an Modellen vereinigen, haben 41 Proc. aller Anmeldungen gestellt. 19 fernere Klassen zählen mehr als 1000 Anmeldungen, 43 weniger als 500 und 18500 bis 1000 Anmeldungen. Die Zahl der Waarenzeichenanmeldungen ist in den drei Kalenderjahren 1895, 1896, 1897 mit bezieh. 10736, 10882 und 10477 Anmeldungen nahezu gleich geblieben. Da der Antheil der zur Uebertragung aus den gerichtlichen Rollen angemeldeten Zeichen hieran ein stetig abnehmender ist, so ist bis jetzt die Zahl der Neuanmeldungen im stetigen, langsamen Steigen begriffen. In den einzelnen Waarenklassen zeigt die Veränderung der Zahl der Anmeldungen ein recht verschiedenes Bild. Die Kl. 4 (Beleuchtungs- u.s.w. Geräthe), 14 (Garne), 23 (Maschinen), 26 c (Colonialwaaren), 27 (Papier) und 42 (Sammelwaaren) ergeben wie die Gesammtzahl eine im Wesentlichen gleichbleibende Zahl von Anmeldungen. Ein ziemlich stetiges, theilweise starkes Anwachsen der Anmeldungen ergibt sich für die Kl. 2 (Arzneimittel), 10 (Fahrräder), 22 (Apparate), 25 (Musikinstrumente), 26 d (Zuckerwaaren), 34 (Parfümerien) und 38 (Tabakwaaren). In den Kl. 9 (Metallwaaren), 11 (Farbwaaren), 16 (Getränke), 32 (Schreibgeräthe) und 36 (Zündwaaren) macht sich eine theilweise erhebliche Abnahme bemerklich. Vielfach liegt eine grössere Anzahl Anmeldungen für einen und denselben Geschäftsbetrieb vor. So haben im Ganzen 45 Firmen jede mehr als 50 Anmeldungen eingereicht, davon sind 5 (1 Anilinfabrik, 1 Tabakfabrik, 1 Bleistiftfabrik und 2 Exportgeschäfte) mit 100 bis 200 und 2 (2 Anilinfabriken) mit mehr als 200 Anmeldungen betheiligt. Von den 42876 überhaupt zur Anmeldung gelangten Waarenzeichen sind zu Ende des Berichtsjahres 38844 endgültig erledigt, hiervon 28387 (73 Proc.) durch Eintragung, 10457 (27 Proc.) durch Abweisung oder Zurücknahme. Die Zahl der Eintragungen ist in stetigem Abnehmen begriffen, während die Abweisungen und Zurückziehungen ein entsprechend stetiges Zunehmen aufweisen. So wurden von je 100 im J. 1894 überhaupt erledigten Anmeldungen 93 durch Eintragung erledigt, 1895 entfielen 85, 1896 nur 71 und 1897 nur 59 Eintragungen auf 100 überhaupt erledigte Anmeldungen. Dies ist theils darauf zurückzuführen, dass zu Anfang fast nur die eintragungsreifen Sachen sogleich zur Erledigung gelangen konnten, theils darauf, dass neue Anmeldungen um so leichter mit älteren Zeichen in Collision gerathen, je mehr Zeichen eingetragen stehen. Von den Zeichen des alten Rechts sind bis zum Ende des Berichtsjahres 10077 zur Eintragung gekommen, d. i. nahezu die Hälfte der bei Inkrafttreten des neuen Gesetzes noch nicht gelöschten alten Zeichen. Bei der Uebertragung ist in 183 Fällen dem Patentamte gegenüber der Nachweis geführt, dass das Zeichen seiner Zeit auf Grund eines vor dem Jahre 1875 liegenden landesgesetzlichen Schutzes eingetragen war. Hiervon entfallen 61 Zeichen auf Rheinland-Westfalen und betreffen Eisen- und Stahlwaaren, 33 Zeichen entfallen auf Bayern und 89 auf Elsass-Lothringen. Die Zahl der landesgesetzlich geschützten Zeichen ist ohne Zweifel grösser, der Nachweis ist im Allgemeinen nur dann geführt, wenn ohne einen solchen der Eintragung Schwierigkeiten entgegenstanden. Fasst man einzelne grössere Industriegruppen zusammen, so ergeben sich folgende Ziffern: Waarengruppe Eintragungen Abweisungen und Zurückziehungen Von je 100erledigtenAnmeldungsind Ein-tragungen im Jahre Zu-sammen im Jahre Zu-sammen 1894 1895 1896 1897 1894 1895 1896 1897 A. Nahrungs- und Genuss-     mittelB. MetallwaarenC. TextilwaarenD. Chemische IndustrieE. Sonstige Waaren   542  401  109  238  206   3504  2601  1259  2600    994 34391377  89621441025 27411240  5701711  790 10226  5619  2834  6693  3015   37  30  17  10  18   814  398  186  411  135 1305  574  276  969  428 1940  951  3491083  526 40961953  82824731107 7174777373 Insgesammt 1496 10958 8881 7052 28387 112 1944 3552 4849 10457 73 Bei den Eintragungen ist es von Interesse, die Zeichen des alten Rechts (die Uebertragungen) von den neu zur Anmeldung gelangten Zeichen zu trennen und den Antheil zu ersehen, den die erst durch das neue Gesetz zugelassenen reinen Wortzeichen an den Eintragungen haben. Für die vorgenannten Waarengruppen ergeben sich die folgenden Zahlen: Waarengruppe Eintragungen Von 100 Ein-tragungen sindneue Zeichen AlteZeichen Neue Zeichen Ueber-haupt Bild Wort Zu-sammen A. Nahrungs- und     GenussmittelB. MetallwaarenC. TextilwaarenD. Chemische In-     dustrieE. Sonstige Waaren   2855  2414  1432  2373  1003   4687  1963  1121  2401  1277 26841242  2811919  735   7371  3205  1402  4320  2012   10226    5619    2834    6693    3015 7257496566 Zusammen 10077 11449 6861 18310 283871 65 Hiernach belauft sich der Antheil der neuen Zeichen an den Eintragungen überhaupt bei den Nahrungs- und Genussmitteln bereits auf 72 Proc., während er bei den Metallwaaren nur 57, bei den Textilwaaren gar nur 49 Proc. beträgt. Bei diesen beiden Waarengruppen erscheint sonach bis jetzt, da die Abweisungen verhältnissmässig nicht viel höher sind, das Bedürfniss nach der Wahl neuer Zeichen ein relativ geringeres zu sein. Die reinen Wortzeichen vertheilen sich auf die einzelnen Jahre wie folgt: Waarengruppe Neue Wortzeichen Von 100 Neu-eintragungensind Wortzeich. 1891 1895 1896 1897 Insge-sammt A. Nahrungs- und    GenussmittelB. MetallwaarenC. TextilwaarenD. Chemische In-     dustrieE. Sonstige Waaren   91  72    5  39  53   573  357    47  431  150   993  365  99  704  290 1027  448  130  745  242 26841242  2811919  735 3639204537 Zusammen 260 1558 2451 2592 6861 37 Die Zahl der Löschungen hat bisher nur die geringe Höhe von 259, also nicht ganz 1 Proc. der Eintragungen, erreicht. Da bei Waarenzeichen Erneuerungsgebühren erst 10 Jahre nach der Anmeldung fällig werden, so kommen Löschungen wegen Nichtzahlung der Gebühren jetzt noch nicht in Frage. Insgesammt wurden ohne Eintragung erledigt 2154 alte, 4281 neue Bild- und 4022 neue Wortzeichen. Da diesen Zahlen an Eintragungen gegenüberstehen 10077 alte, 11449 neue Bild- und 6861 neue Wortzeichen, so ergibt sich, dass von 100 Uebertragungsanmeldungen 18 abgewiesen oder zurückgenommen sind, während von 100 erledigten Neuanmeldungen 31, von 100 neuen Bildzeichen 27, von 100 neuen Wortzeichen 37 ohne Eintragung erledigt wurden. Der grosse Procentsatz der Abweisungen bei den Wortzeichen erklärt sich daraus, dass zu den sonstigen Gründen für die Versagung noch besondere, nur für Wortzeichen geltende Gründe hinzutraten. Die geringe Zahl der Abweisungen bei Uebertragungsanmeldungen ist insbesondere darauf zurückzuführen, dass bei der geringen Zahl der vorher eingetragenen Zeichen die Abweisung wegen Collision seltener vorkommt. Von den Abweisungen und Zurücknahmen entfallen die meisten, 5139, also 49 Proc., auf Uebereinstimmung mit älteren Zeichen. Der Antheil dieser Erledigungen betrug im J. 1894: 27 Proc., 1895: 36 Proc., 1896: 52 Proc. und 1897: 53 Proc.; er ist stetig angestiegen und wird auch in Zukunft voraussichtlich nicht zurückgehen, da mit dem Anwachsen der Eintragungen auch die Gefahr, ein einem bestehenden ähnliches Zeichen zu wählen, zunehmen muss. Die Abweisungen und Zurücknahmen wegen Uebereinstimmung vertheilen sich ziemlich genau so auf die fünf Gruppen, wie die Eintragungen. Während von 100 Eintragungen auf die einzelnen Gruppen entfallen 36, 20, 10, 23, 11 Eintragungen, kommen auf Abweisungen und Zurücknahmen wegen Uebereinstimmung von je 100: 35, 23, 9, 22, 11. Erhebliche Abweichungen zeigt dagegen der Antheil der Wortzeichen an den wegen Collision abgewiesenen und zurückgenommenen neuen Zeichen gegenüber dem entsprechenden Antheile bei den Eintragungen. Während von 100 Neueintragungen in den einzelnen Gruppen der Reihe nach 36, 39, 20, 45, 37 Wortzeichen sind, fallen von je 100 Abweisungen und Zurücknahmen neuer Zeichen wegen Uebereinstimmung auf Wortzeichen 36, 26, 15, 26, 18. Mit Ausnahme der Nahrungs- und Genussmittel ist also der Antheil ein durchweg geringerer, was durch das bisherige erhebliche Uebergewicht der reinen Bildzeichen in den meisten Klassen zu erklären ist. An den Abweisungen und Zurückziehungen sind weiterhin die wegen Freizeicheneigenschaft mit 999 betheiligt. Das kaiserl. Patentamt hat bis zu Ende des Berichtsjahres in 396 Fällen Freizeichen als solche veröffentlicht und damit seit 1896 den Anfang geliefert zu einer Freizeichenrolle, wie sie vom Verkehre dringend begehrt ist. Ganz besonders tritt die starke Betheiligung der Zeichen für Nahrungs- und Genussmittel hervor, unter denen wieder die Tabakindustrie mit allein 157 Zeichen den ersten Rang einnimmt. In ähnlicher Weise vertheilen sich auch die 999 überhaupt wegen Freizeicheneigenschaft abgewiesenen oder zurückgezogenen Waarenzeichen auf die fünf Waarengruppen: Waarengruppe Abweisungen und Zurücknahme wegenFreizeicheneigenschaft Auf 1000 Ein-tragungenkommen Ab-weisungenwegenFreizeichen AlteZeichen Neue Zeichen Ueberhaupt Bild Wort Zusammen A. Nahrungs- und GenussmittelB. MetallwaarenC. TextilwaarenD. Chemische IndustrieE. Sonstige Waaren 278  45    5  23  14 143  27    6  48  21 197  33    2118  39 340  60    8166  60 618105  13189  74 6119  52824 Insgesammt 365 245 389 634 999 35 Namentlich in der Textilindustrie sind Abweisungen dieser Art nur selten vorgekommen. Auffallend ist auch das starke Hervortreten von Wortzeichen in dieser Kategorie der Abweisungen. Indessen ist zu berücksichtigen, dass ein Schutz für Wortzeichen bis zum Jahre 1894 überhaupt nicht bestand. Da die Verwendung derselben aber trotzdem in manchen Klassen in grossem Umfange erfolgte, so war hier die Freizeichenbildung im Wesentlichen ungehemmt und naheliegend. Eine Löschung von Amtswegen ist in 151 Fällen bis zum Ende des Berichtsjahres angeordnet worden. Auf je 1000 Eintragungen kommen 5 Löschungen von Amtswegen. In 108 Fällen erfolgte die Löschung auf Antrag des Inhabers nach einer Gerichtsentscheidung oder ohne eine solche. Unter den von Amtswegen gelöschten Zeichen wurde die grössere Hälfte (80) nachträglich als Freizeichen erkannt. Unter den gelöschten Zeichen überhaupt sind 48 des alten Rechts, von denen aber nur 17 von Amtswegen gelöscht wurden. Von den 211 gelöschten neuen Zeichen sind nur 75 (d.h. 36 Proc) Bildzeichen, die übrigen 136 (64 Proc.) stellen reine Worte dar. Das bedeutende Ueberwiegen der Wortzeichen, welches noch mehr hervortritt, wenn man die von Amtswegen gelöschten Zeichen allein berücksichtigt, erklärt sich in erster Linie daraus, dass eine Anzahl von Löschungsgründen nur für Wortzeichen in Betracht kommt. Uebrigens sind auch unter den 69 als Freizeichen gelöschten neuen Zeichen 52 (77 Proc) Wortzeichen. Vertheilt man die Löschungen auf die Waarengruppen, so ergibt sich, dass 110 auf Nahrungs- und Genussmittel, 51 auf Metallwaaren, 10 auf Textilwaaren, 43 auf chemische Producte und 45 auf sonstige Waaren entfallen. Die Betheiligung der einzelnen Länder an der Erfindungsthätigkeit hat sich im Allgemeinen im früheren Rahmen gehalten. Es fielen im J. 1897 auf: Patente Gebrauchs-muster Waaren-zeichen Preussen 2218 11591 3410 (Berlin)   642   3603   817 Bayern   255   1841   565 Sachsen   396   2841   605 Württemberg     94     724   163 Deutschland 3457 17492 6507 Belgien   84       27     22 Frankreich   293       82   126 England   424     193   117 Italien     34       12       2 Oesterreich-Ungarn   254     489   106 Russland     55       33       2 Schweiz     83     169     47 Vereinigte Staaten Amerikas   537     672     46 Ausland im Ganzen 1983     1791   545 Die Einnahmen des Patentamtes stiegen im J. 1897 auf 362095 M. Patentanmeldegebühren, 46060 M. Beschwerdegebühren, 2880750 M. Patentgebühren, 17350 M. Patentzuschlaggebühren, 295385 M. Gebrauchsmusteranmeldegebühren, 151320 M. Verlängerungsgebühren, 239070 M. Waarenzeichenanmeldegebühren, insgesammt neben verschiedenen Einnahmen auf 4024270 M. Dieser Einnahme steht eine Ausgabe von 1692262 M. gegenüber, worunter allein die Herstellung der Veröffentlichungen (Patentschriften) mit 194402 M. zu vermerken ist. In den Auslegestellen verkehrten im Durchschnitte täglich 235 Personen gegen 233 im Vorjahre. Mg.