Titel: Die deutsche Industrie und die Arbeiterversicherung.
Autor: A. Bantlin
Fundstelle: Band 316, Jahrgang 1901, S. 218
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Die deutsche Industrie und die Arbeiterversicherung. Festrede, gehalten am Geburtsfest S. M. des Königs Wilhelm II. von Württemberg am 25. Februar 1901 in der Aula der Technischen Hochschule in Stuttgart von A. Bantlin, Professor des Maschineningenieurwesens. (Schluss von S. 197 d. Bd.) Die deutsche Industrie und die Arbeiterversicherung. Der jüngste Zweig der sozialen Gesetzgebung ist das Gesetz betreffend die Invaliditäts- und Altersversicherung vom 22. Juni 1889 oder wie es jetzt heisst: das Invalidenversicherungsgesetz. Der Kreis der Versicherten beziffert sich auf etwa 12,7 Millionen Personen (8,4 Millionen männliche, 4,3 Millionen weibliche), d.h. etwa ⅔ der erwerbsthätigen Bevölkerung. (Gegen Unfall sind allerdings noch etwas mehr Personen versichert, doch sind das, wie aus der obigen Einschränkung hervorgeht, nicht lauter Arbeiter.) Der Versicherungspflicht unterliegen alle gegen Lohn beschäftigten Arbeiter, insbesondere auch die Dienstboten. Hiernach erstreckt sich der Einfluss des Gesetzes auf noch weitere Kreise der Bevölkerung und man könnte das Gesetz nicht ohne Grund als eine Art „Volksversicherung“ auffassen. Dem Beruf nach verteilen sich die Versicherungspflichtigen Personen nach der Berufszählung von 1895 folgendermassen: Beruf Versicherungspflichtige In Pro-zentender Ge-samt-zahl männliche weibliche überhaupt LandwirtschaftIndustrieHandelHäusliche und öffent-    liche Dienste 22158094726985  573888  190919 1590008  941819  3097791264052   3805817  5668804    883667  1454971   32  48    7,5  12,5 Zusammen 7707601 4105658 11813259 100,0 Auf die Industrie entfällt somit nahezu die Hälfte der versicherten Personen. Das Gesetz erstrebt für die Arbeiter in allen Fällen, in welchen sie erwerbsunfähig geworden sind, ohne durch das Unfallversicherungsgesetz gedeckt zu sein, eine Fürsorge ohne Rücksicht auf das Lebensalter, in welchem die Erwerbsunfähigkeit eintritt. Die gewährte Unterstützung ist die sogen. Invalidenrente. Daneben soll Arbeitern, welche das 70. Lebensjahr vollendet haben, eine Fürsorge zu teil werden auch ohne den Nachweis der Erwerbsunfähigkeit; dies ist die sogen. Altersrente. Die Zahl der Renten, die seit Bestehen des Gesetzes ausbezahlt worden sind, erhellt aus Fig. 8. Es zeigt sich hieraus, dass die Altersrenten, Kurve A, dauernd in der Abnahme begriffen sind und sich anscheinend ihrem Beharrungszustand nähern. Sofort mit Inkrafttreten des Gesetzes wurden 132926 Altersrentner, d.h. alle damals über 70 Jahre alten, Versicherungspflichtigen Personen, der Wohlthat des Gesetzes teilhaftig; seither ist deren Zahl bis auf 19525 gesunken infolge des Umstandes, dass die Abgänge grösser waren als die Zugänge. Entgegengesetzt verhalten sich die Invalidenrenten, Kurve J, deren Zahl dauernd seit Einführung des Gesetzes bis zur Höhe von 84781 im Jahr 1898 gestiegen ist. Während also in der ersten Zeit, besonders infolge der günstigen Uebergangsbestimmungen, der Altersrente die Hauptbedeutung zukam, ist diese im Lauf der Zeit, wie dies in der Natur der Sache liegt, an die Invalidenrente übergegangen. Die Kurve X bezeichnet die Zahl der Beitragserstattungen im Falle der Verheiratung der weiblichen Versicherten, Kurve Y die der Beitragserstattungen im Todesfall vor Eintritt des Versicherungsfalls. Textabbildung Bd. 316, S. 218 Fig. 8.Invalidenversicherung. Zahl der Rentner. Ueber die Leistungen der Invalidenversicherung gibt Fig. 9 Auskunft. Demnach wurden im Jahr 1898 ausgegeben: für Invalidenrenten rund 34,4 Millionen Mark, für Altersrenten 27,4 Insgesamt mit Einrechnung der Beitragserstattungen bei Verheiratung bezw. Todesfall 66,3 Millionen Mark. Das Reich – in diesem Falle die Gesamtheit aller deutschen Steuerzahler – kommt bekanntlich für jede Alters- und Invalidenrente mit einem festen jährlichen Zuschuss von 50 Mark auf, während die übrigen Beiträge zu gleichen Teilen auf Arbeitgeber und -nehmer entfallen. So kommen zu Lasten des Reichs im Jahr 1898 allein 24,4 Millionen Mark, Kurve R. Insgesamt hatten bis 1. Januar 1900 rund 478000 Personen auf eine Invalidenrente, 355000 wegen vollendetem 70. Lebensjahre auf eine Altersrente Anspruch. Zur Erfüllung sämtlicher gesetzlicher Verpflichtungen der Invalidenversicherung wurden bis jetzt insgesamt nicht weniger als 402 Millionen Mark aufgewendet, davon wurden 126 Millionen von Seiten der Arbeiter, 126 Millionen von Seiten der Unternehmer und 150 Millionen von Seiten des Reichs, d.h. von der Gesamtheit des deutschen Volkes aufgebracht. Textabbildung Bd. 316, S. 219 Fig. 9.Invalidenversicherung. Textabbildung Bd. 316, S. 219 Fig. 10.Invalidenversicherung. Vermögensentwickelung einiger Versicherungsanstalten (1. Januar 1898). Ueberschüsse (d.h. Differenz des Vermögensbestandes und des Deckungskapitales der laufenden Renten. Es sind alsoauch hier die Arbeiter nur zu einem kleineren Teil bei der Aufbringung der Kosten beansprucht. Den Durchschnittsbetrag der Alters- und Invalidenrenten ersehen wir ebenfalls aus Fig. 9. Man erkennt, dass beide Renten seit Inkrafttreten des Gesetzes in langsamem Steigen begriffen sind, und 1898 den Durchschnittsbetrag von 140 bezw. 130 Mark erreicht haben. Man hört häufig den Vorwurf, dass eine Rente in der genannten Höhe nicht hinreichend sei, um dem Arbeiter ein sorgenfreies Auskommen zu ermöglichen. Das ist auch nicht die Absicht des Gesetzgebers gewesen. Es sollte die gewährte Rente nur eine Unterstützung für den alten oder invalid gewordenen Arbeiter sein, auf die er einen rechtlich begründeten Anspruch hat, ohne dass sie den Charakter eines Almosens annimmt. Auch ist die Invalidenrente für die höheren Lohnklassen bedeutend höher. Es ist z.B. in den beiden höchsten Lohnklassen mit 850 bis 1150 und mehr Mark Jahresverdienst der gesetzliche Mindestbetrag 390 bezw. 450 Mark. Ausserdem gibt es in Deutschland eine ganze Reihe von Gegenden, wo sich die durchschnittliche Höhe der Rentenbeträge erheblich günstiger gestaltet. Es sind besonders die Gegenden mit höheren Löhnen. Am höchsten stellt sich der Saarbrücker Knappschaftsverein (s. Fig. 9); es folgen Berlin, die Hansestädte u.s.w. Die niedrigsten Renten wurden im Jahr 1898 bezahlt in Oberfranken und Ostpreussen, wie denn überhaupt nach der Statistik der Vermögensentwickelung der Versicherungsanstalten diejenigen mit vorwiegend ländlicher Bevölkerung teilweise recht starke Fehlbeträge aufweisen, während die Anstalten in den Bezirken mit hochentwickelter Industrie, mit vorwiegend städtischer Bevölkerung und hohen Löhnen bedeutende Ueberschüsse erzielen. So schliesst z.B. Ostpreussen am 1. Januar 1898 mit einem Fehlbetrag von 7,4 Millionen Mark ab. Dagegen haben die aus Fig. 10 ersichtlichen Versicherungsanstalten einen Ueberschuss zu verzeichnen. Bei der Ausarbeitung des Gesetzes ist man von der Annahme ausgegangen, dass die Finanzlage der Versicherungsträger im ganzen Deutschen Reich annähernd dieselbe bleiben werde. Wie die Zahlen der Fig. 10 zeigen, ist dies nicht eingetreten. Einzelne Versicherungsanstalten sind in der Lage gewesen, bedeutende Vermögen anzusammeln, andere arbeiten mit Fehlbeträgen oder nur geringem aktivem Kapital zur Deckung ihrer Verpflichtungen. Die Hauptgründe für diese Gegensätze liegen in den örtlichen, sowie beruflichen Verschiedenheiten der einzelnen Versicherungsanstalten. Die Invaliden- wie Altersrentner finden sich in Gegenden mit landwirtschaftlicher Bevölkerung weit häufiger, als in den Industriebezirken; auch dauert der Bezug der Renten in diesen Gegenden weit länger, als bei der industriellen Bevölkerung. Ferner ist an die bekannte Thatsache zu erinnern, dass die jungen kräftigen Arbeiter vom Land in die Stadt und in die Industriebezirke strömen, während die weniger leistungsfähigen Arbeiter auf dem Lande zurückbleiben. Infolgedessen sind die Anstalten ländlicher Bezirke sowohl mit Alters- wie mit Invalidenrentner stärker belastet. Zur Ausgleichung der Gegensätze hat daher das neue Gesetz vom 13. Juli 1899 die Bestimmung getroffen, dass gewisse Lasten der Invalidenversicherung von sämtlichen Versicherungsträgern des Reichs gemeinsam getragen werden. Dies ist die sogen. Gemeinlast, bestehend aus den Grundbeträgen aller Invalidenrenten, sowie aus ¾ sämtlicher Altersrenten. Fassen wir nunmehr die Leistungen aller drei Zweige der deutschen Arbeiterversicherung zusammen, so ergibt sich, dass seit dem Jahr 1885 bis 1. Januar 1900 in 40 Millionen Fällen Fürsorge gewährt worden ist im Gesamtbetrag von rund 2400 Millionen Mark. An Entschädigungen und Renten hat die Arbeit er Versicherung in jedem der letztvergangenen Jahre nahezu 300 Millionen Mark jährlich an rund 4 Millionen Personen der Arbeiterbevölkerung ausbezahlt, so dass jeden Arbeitstag im ganzen Gebiet der Versicherung nahezu 1 Million Mark als Entschädigung zur Auszahlung gelangt. An der Aufbringung der 2,4 Milliarden sind nach Fig. 11 beteiligt: die Arbeiter mit 1164 Millionen Mark = 48,3%   „  Unternehmer 1099 = 45,5 „ das Reich   150 =   6,2 „ so dass die Arbeiter mehr als 1 Milliarde mehr empfangen, als beigesteuert haben. Textabbildung Bd. 316, S. 220 Fig. 11.Gesamtleistungen der deutschen Arbeiterversicherung (zus. rund 2400 Milionen.) Aus den vorhergehenden zahlenmässigen Darstellungen geht ohne Zweifel hervor, dass die soziale (Gesetzgebung bisher segensreich gewirkt hat und dies in Zukunft in immer erhöhterem Masse thun wird. Im Zusammenhang damit erhebt sich naturgemäss die Frage: Wie hat die deutsche Industrie die ihr durch die soziale Gesetzgebung aufgebürdete Last ertragen? Textabbildung Bd. 316, S. 220 Fig. 12.Lohnsteigerung. Gewerbliche Berufsgenossenschaften Für die Unternehmer war die obligatorische Arbeiterversicherung begreiflicher Weise in erster Linie eine Last. Zwar hatten vor Einführung der Gesetze einzelne Werke auf dem Gebiet der Arbeiterfürsorge ansehnliche, zum Teil hervorragende freiwillige Leistungen aufzuweisen, aber für die Mehrzahl bedeutete sie eine neue Belastung, und es fehlte auch nicht an Stimmen, die davor als einem bedenklichen Hemmschuh für die Entwickelung der Industrie, namentlich im Hinblick auf ihren Wettbewerb mit dem nicht in ähnlicherWeise belasteten Ausland, warnten. Die Zeit hat denen Recht gegeben, die der Ueberzeugung waren, dass die aufgebürdeten Lasten angemessene seien. Kaiser Wilhelm II. hatte dies vollkommen richtig erkannt, als er sich in seinem Erlass an den Reichskanzler vom 4. Februar 1890 folgendermassen aussprach: „Ich bin entschlossen, zur Verbesserung der Lage der deutschen Arbeiter die Hand zu bieten, soweit die Grenzen es gestatten, welche Meiner Fürsorge durch die Notwendigkeit gezogen werden, die deutsche Industrie auf dem Weltmarkt konkurrenzfähig zu erhalten und dadurch ihre und der Arbeiter Existenz zu sichern. Der Rückgang der heimischen Betriebe durch Verlust ihres Absatzes im Ausland würde nicht nur die Unternehmer, sondern auch ihre Arbeiter brotlos machen.“ Man kann eine Reihe von Beweisen dafür erbringen, dass die deutsche Industrie, trotz der grossen Lasten der Arbeiterversicherung, keinen Schaden erlitten hat. Sie hat im Gegenteil gerade in den letzten anderthalb Jahrzehnten eine wirklich glänzende Entwickelung genommen. Neben der ungemeinen Vermehrung der industriellen Betriebe, namentlich der Mittel- und Grossbetriebe, die sich in dem Zeitraum von 1882 bis 1895 auf 64% bezw. 89% beziffert, zeigt sich dies unter anderem in der nicht unbedeutenden Steigerung der Löhne, die in den verschiedensten Gegenden des Reiches und in den verschiedenartigsten Industriezweigen nachgewiesen werden konnte. Diese Lohnsteigerung kommt auch in der Zunahme der bei der Versicherung anrechnungsfähigen Löhne zum Ausdruck. Nach Fig. 12 stiegen bei den gewerblichen Berufsgenossenschaften die genannten Löhne vom Jahr 1888 bis 1898 dauernd von 612,43 Mark auf 735,09 Mark auf einen Versicherten, d.h. um 20%. Damit ist auch die gehegte Befürchtung einer Abwälzung der Beitragslast von Seiten der Unternehmer auf die Arbeiter widerlegt. Die übrigen Kurven zeigen den durchschnittlichen Jahresbetrag der Arbeitslöhne einiger preussischer Bergbaubezirke, die namentlich von der Mitte der neunziger Jahre ab eine ganz erhebliche Steigerung aufweisen. Mit der Erhöhung der Arbeitslöhne ging Hand in Hand eine Hebung des Wohlstandes der unteren Klassen überhaupt. Einen Beweis dafür bietet die Einkommensteuerstatistik im Deutschen Reich, die eine erhebliche Vermehrung des durchschnittlichen Einkommens nachweist, und zwar nicht bloss bei den oberen, sondern auch bei den unteren Schichten der Bevölkerung. Desgleichen weist die KonsumstatistikVgl. hierzu auch: Zeitschrift des Vereines deutscher Ingenieure 1900, S. 547. C. Bach: Wachstum des Wohlstandes unserer industriellen Bevölkerung bezw. a. a. O., 1890, S. 427. nach, dass die grosse Masse des Volks an dem Verbrauch der besseren Lebensmittel fortgesetzt grösseren Anteil nimmt. Des weiteren kommt die günstigere materielle Lage besonders deutlich in den SparkasseneinlagenVgl. hierzu auch: Zeitschrift des Vereines deutscher Ingenieure 1900, S. 547. C. Bach: Wachstum des Wohlstandes unserer industriellen Bevölkerung bezw. a. a. O., 1890, S. 427. zum Ausdruck. Fig. 13 zeigt das Anwachsen des Einlagebestandes für Preussen, das Königreich Sachsen und Bayern, in welchen Ländern im Verlauf von 17 Jahren nicht weniger als 3375 bezw. 497 bezw. 195 Millionen Mark erspart wurden. Besonders das Beispiel von Sachsen mit seiner ausgesprochen industriellen Bevölkerung lässt erkennen, dass es dem dortigen Arbeiterstand thatsächlich nicht schlecht ergangen ist, ein Ergebnis, das nach dem Verlauf der übrigen Kurven auch für die Bevölkerung des ganzen Reiches mehr oder weniger als zutreffend angenommen werden darf. Auf den Kopf der Bevölkerung umgerechnet beträgt das Sparkassen guthaben in Preussen rund 155 Mark, in Sachsen 221 Mark, in Bayern 48 Mark. Für Preussen ist noch die Kurve E von Interesse; sie zeigt das Anwachsen der Einlagen bis 60 Mark, gibt also einen Einblick in die Verhältnisse des kleinen sparsamen Mannes. Auch die bayerische Einlagestatistik weist ähnliche Verhältnisse nach. Am anschaulichsten zeigt sich die Entwickelung der deutschen Industrie in ihrer wachsenden Exportfähigkeit, Fig. 14. Seit dem Jahre 1885, also gerade mit der Einführung der Arbeiterversicherung, steigt dieselbe stetig an und ist von 2867 Millionen in dem genannten Jahre auf der Höhe von 4207 Millionen Mark angelangt. Das ist eine Zunahme von 47% in 14 Jahren. Welch gewaltige Summe von geistiger und körperlicher Arbeit, welcher Aufwand von Ueberlegung, Berechnung und Unternehmungsgeist steckt in diesen ungeheuren Zahlen! Textabbildung Bd. 316, S. 221 Fig. 13.Sparkasseneinlagen (Einlagebestand). Noch ein weiteres Zeichen der zunehmenden Bedeutung der deutschen Industrie ist aus derselben Figur zu ersehen: Die wachsende Beteiligung Deutschlands am Welthandel. Am Gesamtwarenumsatz des Welthandelsverkehrs, der sich für 1898 auf etwa 78 Milliarden veranschlagen lässt, ist Deutschland mit 8,8 Milliarden oder 11,3% beteiligt. Es steht dabei als handeltreibende Nation in zweiter Linie und wird nur von England mit 13 Milliarden oder 16,8% übertroffen. Frankreich ist längst bedeutend überflügelt worden und steht unter den angeführten Nationen an letzter Stelle. Die Vereinigten Staaten nehmen die dritte Stelle ein. Bemerkenswert ist ferner das stetige Sinken des französischen und namentlich des englischen Anteils am Welthandel im Gegensatz zum Ansteigen der deutschen Beteiligung, das seit 1885 besonders hervortritt. Demnach schreitet die industrielleund kommerzielle Entwickelung stetig vorwärts und wir Deutsche können mit Genugthuung auf die Stellung blicken, die sich die deutsche Industrie trotz der bedeutenden finanziellen Belastung durch ihre Arbeiterversicherung in der gesamten Weltwirtschaft errungen hat. Textabbildung Bd. 316, S. 221 Fig. 14.Beteiligung Deutschlands am Welthandel. Die Zeichen stehen somit günstig für uns, mit voller Sicherheit in die Zukunft zu blicken vermag jedoch niemand. Wirtschaftliche Krisen und Rückschläge werden auch fernerhin nicht ausbleiben, hängt doch ihre Vermeidung nicht allein von uns ab. Unserem grossen Vaterlande aber können wir nur wünschen, dass ihm stets beschieden sein möge: Ein leistungsfähiger und geschickter Arbeiterstand, nicht minder aber ein opferwilliger und unternehmender Arbeitgeberstand. Weitblickende Kaiser, Fürsten und Staatsmänner mögen am Ruder sitzen, die die Bedürfnisse ihrer Zeit zu erkennen wissen. Eine Volksvertretung stehe ihm zur Seite, die über dem Streit der Parteien und Interessen das Gemeinwohl nicht vergisst. Das ganze deutsche Volk endlich, der Bürger, der Arbeiter wie der Bauer, möge stets eingedenk sein der nationalen Errungenschaften aus grosser Zeit, ohne welche die geistige und materielle Hebung der ganzen Masse der Bevölkerung nicht möglich gewesen wäre –, dann wird der stolze Bau des Deutschen Reiches, gegründet auf Intelligenz und Arbeit, niemals ins Wanken kommen!