Titel: Oscar Schöppes selbsttätiger Feuermelder.
Fundstelle: Band 321, Jahrgang 1906, S. 430
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Oscar Schöppes selbsttätiger Feuermelder. Schöppes selbsttätiger Feuermelder. Die nachstehend besprochenen selbsttätigen Feuermelder von Oscar Schöppe sind ihrer Anordnung nach äusserst einfache aber vorzüglich hergestellte und sorgsamst ausgeprüfte, als Stromschliesser oder Stromunterbrecher eingerichtete Metallthermometer (Fig. 1 und 2). Eine aus mehreren dünnen Blechstreifen verschieden dehnbarer Metalle zusammengesetzte Flachfeder b ist mittels der beiden Schrauben c und c1 auf der gusseisernen Fussplatte a derart festgeklemmt, dass sie einen nach aufwärts gekehrten flachen Bogen bildet. Von der Platte a sind sowohl die beiden Schrauben c und c1 als die Feder b durch nichtleitende Zwischenlagen isoliert; hingegen steht von den als Anschlussklemmen ausgestalteten Schrauben c und c1 die erstere mit b, die letztere mit einer Kontaktschraube e in leitender Verbindung. Die Kontaktschraube e hat ihre Mutter in einem die Feder b überbrückenden, von a gleichfalls strenge isolierten jedoch mit c1 leitend verbundenen Metallbügel, der eine kreisrunde mit einer Teilung versehene Gradscheibe f trägt. Textabbildung Bd. 321, S. 430 Fig. 1. Textabbildung Bd. 321, S. 430 Fig. 2. Im Kopfende der Kontaktschraube e ist ein Querstück eingesetzt, welches einerseits den Handgriff bildet, mit dem e gedreht wird, während das andere Speichenstück die Form eines Zeigers besitzt, welcher beim Drehen der Schraube c auf der Teilung der Gradscheibe f läuft. Das mit einer Platinspitze versehene untere Ende von e ist, um Staub und Dämpfe abzuhalten, von einem elastischen Schutzröhrchen g umgeben und liegt dem ebenfalls mit einem aufgelöteten Platinplättchen ausgestatteten höchsten Punkt der Thermometerfeder genau gegenüber, so dass also von c über b nach c1 der Stromweg hergestellt wird, wenn b und e in Berührung gelangen und umgekehrt dieser Stromweg unterbrochen bleibt, so lange eine Berührung zwischen b und e nicht besteht. Um den Melder gegen störende äussere Einflüsse zu schützen und namentlich um die Feder f vor jeder Berührung oder zufälligen Belastung zu bewahren, welche ihre genaue Wirksamkeit beeinträchtigen könnte, ist der ganze in Frage kommende Teil der Vorrichtung durch einen mit vier Schrauben auf der Platte a festgemachten Deckel aus gelochtem Blech abgeschlossen. Soll der Melder zur Verwendung gebracht werden, so dreht man. die Kontaktschraube e so weit, dass der Zeiger auf einen Temperaturgrad der Kreisskala weist, der etwa um 30° höher gewählt wird als jener, welcher am Aufstellungsort für gewöhnlich vorhanden ist. Sodann erfolgt bei c und c1 der Anschluss der beiden Leitungsdrähte, welche zur Meldestelle führen und dort mit dem Alarmapparat – im einfachsten Fall ein gewöhnlicher elektrischer Zimmerwecker – und der zugehörigen Batterie zu einem Stromkreis verbunden sind. Letzterer bleibt so lange als die Temperatur, für welche der Zeiger eingestellt wurde, nicht erreicht wird, im Melder unterbrochen, bei Eintritt des gedachten Wärmegrades hat sich aber die Metallfeder b so viel ausgedehnt und erhöht, dass die vorerwähnte stromschlusserzeugende Berührung zwischen b und e zustande kommt und den Alarmwecker in Tätigkeit setzt. Die Anzahl der Feuermelder, welche vorhanden sein soll, damit eine Gebäudeanlage als zuverlässig gesichert gelten darf, hängt natürlich von den örtlichen Verhältnissen ab, doch wird im allgemeinen für jeden durch Wände abgegrenzten Raum von weniger als 50 qm Bodenfläche sowie in grösseren Räumen für je 50 qm Bodenfläche mindestens ein Melder vorzusehen sein. Diese Vorrichtungen dürfen natürlich, wenn die Möglichkeit von Falschmeldungen ganz ausgeschlossen sein soll, niemals unmittelbar über heissen Beleuchtungskörpern, Heizvorrichtungen, Wärmröhren oder dergleichen ihren Aufstellungsplatz erhalten, wohl aber müssen sie an den höchsten Punkt des Raumes nächst der Decke, nächst Luftschächten, über Türen oder Fenstern usw., kurz an solchen Stellen angebracht werden, wo bei Ausbruch eines Schadenfeuers zuerst das Auftreten von Hitzwellen zu gewärtigen steht. Je nach den besonderen Bedürfnissen dieser verschiedenen Verwendungsstellen erhalten die Feuermelder eine weitere Ausgestaltung durch isolierende in der Regel aus Porzellan hergestellte Grundplatten, Ueberdecken, Schutzleisten o. dergl. m., welche behufs zweckdienlichster Anpassung allerdings die verschiedensten Formen erhalten können, an der grundsätzlichen Anordnung aber nicht ändern. Die Anzahl der Melder, welche einem Alarmwecker nebst Batterie angeschlossen werden können, ist gewissermassen unbeschränkt und die bezügliche Schaltungsdurchführung gleicht natürlich genau derjenigen, welche für die Drucktaster in gewöhnlichen Haustelegraphenanlagen Benutzung findet. Wie bei den letzteren müssen in grösseren Feuermeldenetzen, wenn an der Meldestelle gleich auch der Ort des näheren angezeigt werden soll, wo ein selbsttätiger Melder in Schluss gelangt ist, eine Tafel mit Abfallscheiben, Zeigerscheibchen, Fallklappen oder dergleichen vorhanden sein, deren Elektromagnete in die den bezüglichen Räumen entsprechenden Stromzweige eingeschaltet sind und durch ihre Betätigung über die Ausbruchstelle des Feuers die gewünschte Angabe machen. Ebensowenig unterliegt es einer Schwierigkeit, in grösseren Anlagen mehrere mit oder ohne Klappkasten ausgestattete Meldestellen anzubringen oder dieselben zugleich für die Vermittlung der Feuermeldung an öffentliche Meldestellen anzuordnen, kurz alle jene Weiterungen und Vervollkommnungen an der elektrischen Einrichtung durchzuführen, welche erwünscht sein können. Es gilt dies natürlich auch rücksichtlich jener Schleifenanschlüsse und sonstigen Vorrichtungen, welche sich als erforderlich herausstellen um die richtige Betriebsfähigkeit des Meldenetzes einer regelmässigen, etwa täglichen ein- oder mehrmaligen Ueberprüfung unterziehen zu können, was bei Arbeitsstromschaltungen, zu denen die bisher ins Auge gefassten Meldeeinrichtungen gehören, durchaus nicht versäumt werden darf. Allein gerade die Vornahme dieser steten Kontrolle birgt manches Missliche in sich und es wird für ausgedehntere wichtigere Anlagen der Arbeitstromschaltung bekanntlich trotz ihrer Einfachheit und wirtschaftlichen Vorteile in der Regel die Ruhestromschaltung vorgezogen, weil letztere eine unausgesetzte selbsttätige Ueberwachung der Betriebstüchtigkeit aller Teile des elektrischen Leitungsnetzes ermöglicht. Textabbildung Bd. 321, S. 431 Fig. 3. Für den Fall, als Ruhestromschaltung in Anwendung kommen soll, wird dem Alarmwecker immer noch ein Relais vorzuschalten sein, dessen Anker erst einen Ortstromkreis schliesst, welchen der Wecker mit seiner Batterie bildet. Es sind aber auch die als Stromschliesser tätigen, nach Fig. 2 ausgeführten Feuermelder nicht verwendbar, sondern nur solche – wie sie Fig. 3 ersichtlich macht –, welche als Stromunterbrecher wirken. Die Anordnung dieser Apparate stimmt im grossen ganzen mit jener der Stromschliesser (Fig. 2) völlig überein, jedoch ist bei jenen (Fig. 3) die Feder b nicht nach aufwärts, sondern nach abwärts gekrümmt und die Kontaktschraube e so tief eingestellt, dass sie für gewöhnlich andauernd die Feder b berührt. Während also bei ansteigender Temperatur sich die Feder b im Melder für Arbeitstrom (Fig. 2) der Schraube e nähert, wird sie sich gleichermassen im Melder für Ruhestrom (Fig. 3) von e entfernen, bis ersterenfalls der Stromschluss, letzterenfalls die Stromunterbrechung eintritt. Hinsichtlich der Behandlung, der Anbringung und Einstellung der Melder gilt für die Stromunterbrecher genau dasselbe wie für die Stromschliesser. Beide Abarten der geschilderten selbsttätigen Feuermelder sollen bei plötzlich auftretenden Wärmeerhöhungen viel schneller als Quecksilberthermometer und mit vollster Zuverlässigkeit wirken, die auch durch jahrelange Pausen selbst bei ganz ungünstigen örtlichen Vevhältnissen keine Beeinträchtigung erleidet, welche wertvollen Eigenschaften eben auf die äusserst sorgfältige allen Erfahrungen gewissenhaft Rechnung tragende Herstellung der Thermometerfedern und Skalen zurückzuführen sind.