Titel: Neue Schienentransportanlage.
Autor: C. Michenfelder
Fundstelle: Band 324, Jahrgang 1909, S. 297
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Neue Schienentransportanlage. Von C. Michenfelder, Düsseldorf. Neue Schienentransportanlage. Das Schienenlager der Akt. -Ges. der Dillinger Hüttenwerke wird seit kurzem durch eine Verladevorrichtung bedient, deren nachfolgende Beschreibung- wegen der Zweckmäßigkeit der Einrichtung auch für andere Eisenlager von Interesse sein dürfte. Von den unlängst in dieser Zeitschrifts. D. P. J. Bd. 324, Heft 1–4. wiedergegebenen Verladevorrichtungen für Kohle und Erz unterscheiden sich diese Schienentransportkrane ganz wesentlich und augenfällig durch die Form der Gerüste sowohl als durch die Ausbildung der Katzen. Während dort das Entladen von Schiffen für die Transporte einen fast linearen Verlauf, bei überwiegendem Katzenfahren, ergab, das die Verwendung wohl mehr oder minder schwerer, aber eine feste Hochbahn erübrigender Bockgerüste zweckmäßig erscheinen ließ, erfordert hier die sich über die ganze Lagerfläche meist gleichmäßig erstreckende Schichtung und Entnahme der Lasten auch eine gleichhäufige Fahrbewegung des Kranes wie der Katze. Infolgedessen ist die Laufkrankonstruktion angebracht, bei der ja auf Grund der verringerten Gerüstmassen auch die Längsfahrbewegung zu einer möglichst rationellen wird. Textabbildung Bd. 324, S. 297 Stuckenholzsche Schienenverladekrane. Ferner erfordert im vorliegenden Falle die Eigenart des Verladematerials natufgemäß eine abweichende Ausbildung der Greif- und Hubwerkzeuge. Konnten dort, für schüttbare Massengüter, die Selbstgreifer als anerkannt vorteilhafteste Mittel Benutzung finden, so haben hier die langgestreckte Form und die magnetischen Eigenschaften der Förderlasten die Anordnung und Durchbildung der Tragmittel und weiterhin auch der Winden eigenartig beeinflußt. Sie vor allem geben diesen Kranen ihr charakteristisches Gepräge, das für die meisten, ähnlichen Zwecken dienenden modernen Verladeanlagen schnell und mit Recht typisch geworden ist. Die Gesamtanlage, von Ludwig Stuckenholz, A.-G. in Wetter a.d. Ruhr entworfen und ausgeführt, besteht aus zwei Laufkranen, die nach beistehender Abbildung die Schienenlager auf getrennten eisernen Hochbahnen bestreichen; jede der letzteren hat eine Stützweite von 41 m und eine Höhe der Schienenoberkante über Lagersohle von 9,2 m. Der eine Laufkran ist mit einer Katze für 5 t Nutzlast, der andere mit zwei Katzen, für 7,5 t bzw. 1,5 t Tragkraft, ausgestattet. Für beide Krane konnten Gerüst und Fahrwerk vollkommen gleich durchgebildet werden: Das Kranträgergerüstet besteht aus zwei Haupträgern von weitmaschigem Fachwerk, die in ihren Ober- und Untergurten durch kräftige Horizontalverbände sowie zwischen den Trägervertikalen durch Querkreuze miteinander verbunden sind. Sie haben somit ein kastenförmiges Gesamtquerprofil, das genügende Steifigkeit gegen Winddruck und Beschleunigungskräfte besitzt. An den Enden ruhen die Hauptträger beiderseits auf kräftigen Querträgern auf, die selbst wieder als Kastenträger mit je zwei Blechhauptträgern durchgebildet sind. Die Fahrbahnen für die Katzen sind in Höhe der Hauptträgeruntergurte angeordnet; sie bestehen aus ∪-Eisen mit einer oben aufgenieteten Breitfußschiene und sind an den konsolartig nach außen verlängerten, besonders kräftigen Vertikalen des Untergurthorizontalverbandes befestigt. Auf diesem ist außerdem eine über die ganze Hauptträgerlänge durchgehende Laufbühne angeordnet, von der aus eine Kontrolle der Fahrwerksteile sowie der Einstieg in das Kranführerhaus in allen Katzenstellungen leicht und gut möglich ist. Jede Kranbrücke ist auf insgesamt vier Laufrädern aus Stahlguß verfahrbar; der Radstand beträgt beiderseits 6 m. Ueber jeder Fahrschiene wird je ein Laufrad durch einen eigenen Elektromotor von 38 PS (bei 530 Umläufen i.d. Min. und 300 Volt Gleichstrom) angetrieben. Jeder dieser Motore ist mit dem zugehörigen Vorgelege auf einen gemeinsamen Hohlgußuntersatz montiert und direkt über dem betreffenden Laufrade auf dem Kranquerträger angeordnet. Um ein Voreilen eines der beiderseitigen Fahrmotore und ein dadurch mögliches Ecken des Kranes zu verhüten, sind beide Fahrtriebwerke durch eine von Querträger zu Querträger durchlaufende Transmissionswelle unter Zuhilfenahme von Treibketten mit einander in Verbindung gebracht. Die beiden Motore geben dem vollbelasteten Krane eine Fahrgeschwindigkeit von 100 m i.d. Min., und zwar noch bei einem Winddruck von etwa 20 kg/qm. Zur Abbremsung der Fahrbewegung sowie zum Schütze gegen ein etwa selbsttätiges Verfahren der Krane bei Sturm ist in Mitte der genannten Verbindungswelle eine nach beiden Fahrtrichtungen wirkende Bandbremse angeordnet. Diese ist derart ausgeführt, daß für jede Fahrtrichtung ein besonderes Bremsband auf die Scheibe aufgelegt ist, deren jedes beim Einschalten der Fahrmotore durch einen eigenen Bremslüfter gelüftet wird. Die Laufkatzen der beiden Krane weisen trotz ähnlicher Gesamtanordnung doch in der Durchbildung der Hubwerksteile wesentliche Unterschiede auf. Die Hauptkatze des in der Abbildung zurückliegenden Kranes befördert die bis 7500 kg schweren Lasten vermittels Schlingketten. Diese können leicht in Doppelhaken eingelegt werden, die in einer horizontalen ][-Traverse längsverstellbar eingehängt sind. Diese Traverse wiederum wird zwecks sicheren Einstellens und schwankungslosen Hebens und Senkens der Last durch ein beiderseits angenietetes Walzeisengestänge in dem starren Hängegerüst der Katze geführt. Das auf einem oberen Rost innerhalb dieses Katzengerüstes montierte Hubwerk ist ein reines Stirnrädergetriebe, das schließlich mittels zweier Kettenräder auf die an zwei (ratschen Gelenkketten hängende Lasttraverse einwirkt. Der Hubmotor leistet bei 530 Touren 38 PS und hebt die Last mit 10 m minutl. Geschwindigkeit; die Hubhöhe beträgt, wie auch bei der Katze des anderen Kranes, 4 m. Eine in das Windwerk eingebaute magnetische Bandbremse hält die Last in allen Höhenlagen sicher fest, während andrerseits die Hubsteuerwalze als Senkbremskontroller ausgebildet ist. Der Katzfahrmotor treibt auf jeder Seite ein Laufrad unter Zwischenschaltung zweier Stirnradvorgelege und eines Kettentriebes gleichzeitig an; er leistet 8,2 PS bei 720 Umdrehungen und verfährt die Katze mit einer Geschwindigkeit von 55 m i.d. Min. Das an das Katzengerüst angebaute Führerhaus gestattet dem Führer einen guten Ausblick auf Last und Lager; es enthält die Steuerapparate für sämtliche Kranmotore sowie eine Schalttafel mit den nötigen Schalt- und Sicherheitsapparaten. Auf der nämlichen Bahn fährt bei diesem Kran, wie ersichtlich, noch eine kleinere Katze, die das beim Durchfahrtsgleis der Eisenwagen gelegene Kranfeld bis dicht an die seitliche Hochbahn heran bestreichen kann. Der Transport der Lasten bei dieser für 1500 kg Tragkraft gebauten Katze geschieht wieder mit Hilfe von Schlingketten und Querhaupt. Dieses hängt jedoch, abweichend von vorhin, in vier Drahtseilsträngen und ist nicht starr am Katzengerüst geführt. Um aber trotzdem zu starkes Schwanken der Last während des Katzfahrens zu verhüten, ist auch hier das Gerüst der Katze nach unten geführt, wobei an dessen tiefsten Stellen hölzerne Reibklötze angebracht sind, gegen die sich das Seil beim Pendeln andrückt. Der Hubmotor sowie der Fahrmotor dieser Katze leisten je 8,2 PS bei 720 Umdrehungen i.d. Min. Dabei beträgt die Hubgeschwindigkeit 15 m, die Fahrgeschwindigkeit 100 m i.d. Min. Mit Rücksicht auf diese immerhin bedeutende Geschwindigkeit ist das Fahrzeug mit einer nach beiden Seiten wirkenden Magnetbremse versehen. Die Steuerung dieser Katze erfolgt vom Führerhaus der benachbarten 7,5 t-Katze aus. Der im Vordergrund des Schienenlagers sichtbare Kran ist mit nur einer Laufkatze ausgestattet, die wegen ihrer speziell für solche Verladezwecke geeigneten Ausgestaltung des Greifwerkes besonders bemerkenswert ist. Diese Katze, deren nutzbare Tragfähigkeit 5000 kg beträgt, hebt und transportiert die Last mittels Elektromagneten. Letztere hängen an beiden Enden einer Traverse, deren Heben und Senken in genau der gleichen Weise erfolgt wie bei der vorbeschriebenen 7,5 t-Winde des Nachbarkranes. Die unter Einrechnung des Eigengewichtes der Magnete vom Hubwerk maximal zu hebende Gesamtlast beträgt hier ebenfalls 7,5 t, so daß die auch in der Stärke der Motore gleichen Triebwerke der Katze die nämlichen Hub- und Fahrgeschwindigkeiten wie dort erteilen. Die Magnete haben achsialbewegliche Einzelpole, die durch ihre Anpassungsfähigkeit an die unebenen Oberflächen bzw. an die Niveauunterschiede in der Lagerung der Last das Arbeiten bekanntlich noch erheblich wirksamer und rationeller gestalten können, als es ja im allgemeinen schon bei Verwendung gewöhnlicher Hebemagnete mit festen Polen der Fall ist. Zu den anerkannten Vorzügen magnetischer Hebeweise überhaupt – Ersparung von Leuten für das An- und Abschlagen der Last sowie Erhöhung der Leistungsfähigkeit der Anlage durch Fortfall jener Arbeitsaufenthalte – tritt vorliegendenfalls noch die schätzenswerte Sicherung des Betriebes durch die angebrachte mechanische Schutzvorrichtung. Um bei etwaiger Stromunterbrechung ein Abfallen der Last zu verhindern, sind an der Traverse drehbare Bügel angeordnet, die während des Aufsetzens der Magnete auf die Last, zur Seite gedreht sind und sich selbsttätig nach oben zurückschieben, nach dem Anheben der Last jedoch vom Führerstand aus mittels Handkurbel unter die Last zurückgedreht werden. – Die Zuleitung des elektrischen Stromes zu den Kranen erfolgt durch blanke Kupferschleifleitungen, die längs eines Fahrhauptträgers verlegt sind; desgl. auch die Stromüberführung von den Kranträgern nach den Motoren.