Titel: Anlage zur Beförderung von Fässern, Säcken und Kisten.
Autor: C. Guillery
Fundstelle: Band 324, Jahrgang 1909, S. 373
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Anlage zur Beförderung von Fässern, Säcken und Kisten. Entworfen und ausgeführt von Amme, Giesecke und Konegen, A.-G. in Braunschweig. Anlage zur Beförderung von Fässern, Säcken und Kisten. Die Anlagen zur selbsttätigen Beförderung- von Gütern aller Art innerhalb der Fabriken und Magazine, sowie von der Eisenbahn oder dem Schiffe zu den Lagerplätzen und umgekehrt, mehren sich erfreulicherweise auch bei uns in stets zunehmendem Grade. Es wird dadurch Geld und Arbeitszeit erspart, dem allzu starken Anwachsen der Arbeiterzahl für die minderwertige Beförderungsarbeit wird vorgebeugt, und an die Stelle einer solchen, mehr für Lasttiere passenden Beschäftigung wird die handwerksmäßige Tätigkeit der mit der Herstellung, Beaufsichtigung und Instandhaltung der entsprechenden Vorrichtungen betrauten Arbeiter gesetzt. Textabbildung Bd. 324, S. 373 Fig. 1. Anlage zur Beförderung von Fässern. (A Antriebsstation, B Aufgabe u. Abgabe.) Unter anderen von der Fabrik von Amme, Giesecke u. Konegen, A.-G. in Braunschweig ausgeführten und erprobten Anlagen zur Beförderung von Massengütern oder einzelnen Stücken verschiedener Art, verdient eine neuere, aber schon in einer chemischen Fabrik mit bestem Erfolg ausgeführte Anlage zur Beförderung von Fässern, Säcken Kisten und Ballen hervorgehoben zu werden. Die Anlage (Fig. 1) dient zur Beförderung der Güter in wagerechter und senkrechter Richtung, von einer einzigen Antriebmaschine aus, gegebenenfalls gleichzeitig vorwärts und rückwärts, und kann so zur selbsttätigen Entnahme wie auch zur Abgabe der Güter in beliebigen Stockwerken eines Magazins und zur Weiterbeförderung auf beliebig weite Strecken verwendet werden. Das Beförderungsmittel besteht in einer endlosen, durch Maschinenkraft bewegten Kette nebst den an diese angehängten, eigenartig gebauten Mitnehmern, auf welchen das Gut während der Beförderung gelagert ist (Fig. 2). Diese Mitnehmergestelle sind so geformt, daß zwei an der betreffenden Abgabe- oder Entnahmestelle angebrachte Ausleger unter das Gut fassen können, und dieses entweder von dem sich niederwärts bewegenden Mitnehmer abheben, oder es an den aufwärts gehenden leeren Mitnehmer abgeben. Die Form des Mitnehmergestells im Grundriß, nebst der Anordnung der Ausleger für Abgabe und Empfangnahme, zeigt Fig. 3 in schematischer Skizze. Für den Vorwärts- und den Rückwärtsgang der Beförderungseinrichtung sind je auf einer Seite der Hebetürme besondere Ausleger a u. b zur Empfangnahme und Abgabe des Gutes angeordnet, die je in besondere Ausschnitte der an die Förderkette angehängten Mitnehmergestelle c hineingreifen. Textabbildung Bd. 324, S. 373 Fig. 2. Hebevorrichtung und Abgabe der Fässer an das Magazin. In Fig. 4 ist schließlich ein auf den nach auswärts geklappten Abgabeauslegern ruhendes und der Weiterbeförderung durch den nächst ankommenden Mitnehmer harrendes Faß zu erkennen. Die entsprechenden Ausleger sind an ihrem freien Ende mit einer Auskehlung zur sicheren Lagerung- des abzuholenden Fasses versehen, das dann durch den aufwärts fahrenden Mitnehmer abgehoben wird. Aus Fig. 3 u. 4 sind ferner zwei geradlinige, aus ⊏-Eisen gebildete Ausleger zu ersehen, welche über die vorher erwähnten Ausleger geklappt werden können und alsdann in schwach nach innen zu geneigter Lage stehen bleiben, wenn die Vorrichtung zur Abgabe eines abwärts ankommenden Fasses an die Ausleger und zum Abrollen desselben in das Magazin dienen soll. Durch Einwärtsklappen sämtlicher Ausleger wird dagegen die Bahn vollständig freigegeben für den Fall, daß in dem betreffenden Stockwerk weder Empfangnahme noch Abgabe eines Gutes stattfinden soll. Ballen, Kisten und Säcke werden ähnlich behandelt. Textabbildung Bd. 324, S. 374 Fig. 3. Schema der Aufgabevorrichtung im Grundriß. Dadurch, daß die Förderkette samt den Mitnehmern sowohl vorwärts wie rückwärts laufen kann und daß sowohl die aufsteigende Kette zur Empfangnahme des Gutes, als die abwärtsgehende zur Abgabe- und zwar nach Bedarf beides gleichzeitig – benutzt werden kann, ist es ermöglicht, auf jeder Seite der beiden in Fig. 1 dargestellten Hebetürme sowohl ein-wie ausladen zu können, und zwar in jedem beliebigen Stockwerk. Für besondere Zwecke erhält die Vorrichtung entsprechende anderweitige Ausbildung. Die in der Zeichnung dargestellte Beförderungseinrichtung kann mit zwei verschiedenen Geschwindigkeiten betrieben werden, je nachdem es sich um die Beförderung von leeren oder vollen Fässern handelt. Die zum Betrieb erforderliche Maschinenleistung ist sehr gering und beträgt bei einer Gesamtlänge der Förderstrecke von etwa 100 m, wenn sämtliche Mitnehmer beladen sind, unter Voraussetzung angemessener Ausführung der Förderkette und der Rollentriebe, sowie entsprechender Unterhaltung nur 1 bis 2 PS. Die Einrichtung arbeitet weit billiger als ein Aufzug, weil die erhebliche Leergangsarbeit des letzteren wegfällt, sie ist auch weit leistungsfähiger und gestattet überdies die Beförderung auch im wagerechten Sinne nach beliebiger Richtung. Ferner kann ein Aufzug nicht in gleichem Grade selbsttätig arbeiten und braucht deshalb weit mehr Bedienung. Die Anlagekosten der beschriebenen Beförderungseinrichtung machen sich deshalb bei der Anwendung an geeigneter Stelle, in Brauereien, Farbwerken, Oelmühlen und -raffinerien, Faß- und Zementfabriken, sehr bald bezahlt. Textabbildung Bd. 324, S. 374 Fig. 4. Aufgabe der Fässer auf die Fördervorrichtung. C. Guillery, Kgl. Baurat.