Titel: Polytechnische Rundschau.
Fundstelle: Band 324, Jahrgang 1909, S. 589
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Polytechnische Rundschau. Polytechnische Rundschau. Elektrische Rangierlokomotiven-Drehkrane. Sollen elektrische Lokomotiven auf ausgedehnten Verschiebebahnhöfen verwendet werden, wo infolge der zahlreichen Luftweichen eine Oberleitung verwickelt und kostspielig werden würde, so empfiehlt sich die Verwendung von Akkumulatoren. Vielfach kann der Verwendungsbereich derartiger Lokomotiven durch das Aufsetzen eines Drehkranes erweitert werden. Die Kranausrüstung dient alsdann gleichzeitig dazu, das Adhäsionsgewicht der Lokomotive zu vermehren. Die Felten und Guilleaume Lahmeyer Werke Frankfurt a.M. haben in Verbindung mit der Düsseldorfer Maschinenbau-Aktien-Gesellschaft vorm. I. Losenhausen für Friedrich Krupp A.-G. einen 30 t schweren Rangierlokomotiven-Drehkran geliefert. Der mechanische Teil dieses Fahrzeuges wiegt etwa 16000 kg, die Akkumulatorenbatterie etwa 12000 kg. Die Länge des Fahrzeuges über die Buffer beträgt 6500 mm, der Radstand 2500 mm und die Ausladung des wagerechten Kranarmes 5050 mm von Mitte Lokomotive aus. Die beiden Achsen des Fahrzeuges werden je durch einen Haupstrombahnmotor von 30 PS Stundenleistung mittels doppelter Zahnradübersetzung 1 : 16 angetrieben. Die Motoren werden mittels eines Reihenparallelfahrschalters gesteuert und verleihen dem Kran bei einer Fahrgeschwindigkeit von 1 m/Sek. 4000 kg Zugkraft am Zughaken. Die elektrische Ausrüstung der Kranes besteht aus einem Hubmotor, der 5 PS bei etwa 1000 Umdrehungen i.d. Min. und einem Schwenkmotor der 2,5 PS bei etwa 1100 Umdrehungen i.d. Min. leistet. Die Steuerung beider wird durch einen einzigen Hebel bewirkt, der in der jeweiligen der Arbeitsbewegung entsprechenden Richtung bewegt wird und hierbei die beiden Walzen eines Doppelkontrollers steuert. Die Akkumulatorenbatterie ist in zwei zu beiden Seiten des drehbaren Führerhauses angeordneten Kasten aus Eisenblech untergebracht und besteht aus 180 Elementen. Ihre Kapazität beträgt 148 Amp./St. bei einstündiger und 184 Amp./St. bei zweistündiger Entladung. Mit dieser Energie kann der Lokomotivkran auf gerader und wagerechter Strecke 160 t etwa 2½ St. und 20 t etwa 10 St. lang schleppen. [Elektrische Kraftbetriebe und Bahnen 1909, S. 272–273]. Pr. Heißdampflokomotiven. In einem ausführlichen Bericht gibt die Generaldirektion der italienischen Staatsbahnen Versuchsergebnisse bekannt, die bei Probefahrten mit allen neuen Lokomotiven dieser Bahn erzielt wurden. Solche Versuche wurden mit den von der Berliner Maschinenbau A.-G. vorm. Schwartzkopff gelieferten ¾gekuppelten Heißdampfschnellzuglokomotiven, Gruppe 640, ausgeführt. Die zu den Versuchen verwendete Kohle bestand aus einem Gemisch von gleichen Teilen Newport-Kohle und Kohlenbriketts von folgender Zusammensetzung: Newport-Kohle Briketts mittlerer Heizwert   WE. 7730 7415 Aschengehalt          v.H.         6,5         8,5 flüchtige Bestandteile „     25     16 Auf der Strecke Florenz-Chiusi wurden mit der Zwillingsheißdampflokomotive und mit einer Verbund-Naßdampflokomotive derselben Bauart, Gruppe 630, Vergleichsfahrten ausgeführt, die folgendes Ergebnis hatten. No. Ge-schwin-digkeit.km/st. Kessel-über-druckatm. Tem-peraturimSchieberkasten°C In-dizierteGe-samt-LeistungPSi. In-dizierteZugkraftkg. ZugkraftamTender-hakenkg. LeistungamTender-hakenPSc. Leistungmit 1 qmHeiz-flächePSi. Naßdampflokomotive: 1 73 15,5   736 2722 1600 432 5,89 2 74 15,5   744 2714 1600 440 5,96 3    72,5 14,5   676 2535 1460 392 5,41 4    71,5 14,0   665 2528 1360 360 5,32 5    58,5 15,0   697 3244 1920 416 5,58 6 46 15,2   746 4380 3040 518 5,96 Heißdampflokomotive. 1 55 11,3 315   824 4045 2783 567 7,60 2 61 11,0 320   809 3581 2150 486 7,47 3 67 11,5 305   848 3417 2260 560 7,82 4 72 11,0 310   856 3210 1942 518 7,90 5    66,5 11,4 310   836 3394 2152 530 7,72 6 61 11,1 320 1029 4554 3045 688 9,50 Der Wasserverbrauch auf 1 tkm mit Lokomotive war bei der Naßdampflokomotive 0,230 kg, bei der Heißdampflokomotive 0,174 kg, der Kohlenverbrauch war entsprechend 0,0326 kg- und 0,0243 kg. Der Kesseldruck war bei der Naßdampflokomotive 16, bei der Heißdampflokomotive 12 Atm., der Kessel dieser Lokomotive war dementsprechend weniger angestrengt. Der Wasserverbrauch ist um 32 v.H. und der Kohlenverbrauch um 50 v.H. kleiner als bei der Naßdampflokomotive (s. auch D. P. J. 1908, S. 446 und 1909, S. 46). (Zeitschr. d. Ver. deutsch. Ing. 1909, S. 979 bis 989). W. Eisenbetonschwellen für Straßenbahnen. Für Straßenbahnen ist ein möglichst starres Gleis erforderlich, um nicht durch die Schwingungen der Schienen den Zusammenhang des Straßenkörpers zu gefährden. In beschotterten und gepflasterten Straßen werden zurzeit die Schienen auf einem teilweise elastischen Unterbau von Packlage und Kleinschlag oder auf einem starren Bettungskörper von Zementbeton verlegt. Bei dieser einfachen Anordnung läßt sich eine Lockerung des angrenzenden Straßenkörpers sowie eine schlechte Höhenlage des Gleises nicht immer ganz vermeiden. Es werden daher auch für den Straßenbahnbau Querschwellengleise empfohlen, da die Querschwellen die bei dem Ueberrollen der Räder entstehenden Biegungsmomente gut aufnehmen und infolge der Vermehrung des Gewichtes durch die Schwelle und die auf den Schwellen lastende Straßendecke eine ruhige Gleislage sichern. Als Material für die Schwellen eignet sich besonders Eisenbeton, da er gegen Fäulnis und Verwitterung geschützt ist. Bei sorgfältiger, fabrikmäßiger Herstellung erhält man Schwellen gleicher Güte, deren Verlegung eine schnelle Bauweise gestattet. Auf der staatlichen Straßenbahn von Dresden–Mickten nach Kötzschenbroda ist im Jahre 1908 eine 850 m lange Probestrecke mit Eisenbetonquerschwellen verlegt worden. Die von Köpke und Bloß entworfene Schwelle ist der Eisenbetonschwelle der Italienischen Staatsbahn nachgebildet, wobei einige Verbesserungen angewendet sind. Die 1800 mm lange Schwelle ist 200 mm breit und 130 mm hoch. Der Querschnitt besteht aus einem unteren 40 mm hohen und 200 mm breiten Rechteck und einem 200 bezw. 60 mm breiten und 90 mm hohen Trapez. An der Stelle des Schienenlagers erweitert sich dieser Querschnitt auf 250 mm Länge zu einem vollen 200 mm breiten und 130 mm hohen Rechteck. Hierdurch erhält man für die Schiene eine 200 mm breite und 250 mm lange Lagerfläche. In diese sind zwei sich schräg gegenüberstehende 100 mm hohe Holzdübel einbetoniert, die in der Form einer quadratischen abgestumpften Pyramide oben 40 mm und unten 60 mm breit sind, so daß ein Herausziehen der Dübel aus der Schwelle unmöglich ist. Die Schienenunterkante liegt noch 80 mm über der Schwellenoberkante. Der Zwischenraum wird durch einen 200 mm breiten und 250 mm langen Holzklotz ausgefüllt, der als elastisches Zwischenlager der Schiene dient. Die 175 mm langen Schwellenschrauben sind durch diesen Klotz hindurchgeführt und in die Dübel fest eingeschraubt. Die Bewehrung der Schwelle besteht aus sieben unteren und vier oberen Rundeisen von 6 mm , die untereinander durch 4 mm starke Rundeisenbügel verbunden sind. Jede Schwelle wiegt 95 kg und enthält 4,7 kg Eisen. Der Beton besteht aus 1 t Zement und 2½ t Sand und Feinschlag bis 11 mm Korngröße. Die Schwellen sind auf einem Bett von 160 mm hoher Packlage und 60 mm hoher Kleinschlagschicht verlegt. Sie werden nach ihrer Lagerung durch die Gegendrücke der Bettung wie ein Balken auf zwei Stützen mit zwei Kragenden auf Biegung beansprucht. Als Stützen gelten die Schienenlager, die die Raddrücke übertragen. Wegen des Momentenwechsels ist eine doppelte Bewehrung erforderlich. Das aufzunehmende Biegungsmoment beträgt in der Mitte – 9900 cmkg, am Schienenlager + 18000 cmkg. Aus Versuchen wurde für diese Beanspruchung noch eine 3- bis 4fache Sicherheit ermittelt. Für die bei Vollbahnen auftretenden Biegungsmomente von 50000 cmkg ist eine Schienenhöhe von 16 cm erforderlich. Die Schwellen kosteten 6 Mk. für das Stück oder rd. 150 Mk. für das cbm Eisenbeton. (Bloß) [Beton u. Eisen 1909, Seite 205–208]. Dr.-Ing. P. Weiske. Messung geringer Wassergeschwindigkeiten. An Stelle des zurzeit angewendeten Woltmannschen Flügels mit seinen vielfachen Ergänzungen, dessen Eichung wegen der notwendigen häufigen Wiederholungen umständlich und kostspielig ist, und dessen Verwendung außerdem bei geringen Wassergeschwindigkeiten viel Zeit beansprucht, empfiehlt es sich, die Pitot-Darcysche Röhre zu benutzen. Da diese bei geringen Geschwindigkeitshöhen, also geringen Geschwindigkeiten des Wassers nicht genau genug ist, so wird ein Heber verwendet, welcher durch eine Oelfüllung einen im Verhältnis n=\frac{1}{1-\gamma} vergrößerten Maßstab herstellt, wenn das spezifische Gewicht des Wassers = i und dasjenige des Oeles = γ gesetzt wird. Die Grundform dieses Hebers zeigt Fig. 1 Der W-förmige Heber erhält im mittleren Scheitel 2 eine Oelfüllung, während in die beiden Seitenscheitel i und 3 der zu messende Unterschied h zweier Wasserstände oder Geschwindigkeitshöhen in eine für das Auge des Beobachters bequeme Höhe mittels einer Luftpumpe hochgesaugt wird. Bei der dargestellten Stellung der Hähne b und c, wo also das Verbindungsrohr 4 leer bleibt, ist die Bedingung für das Gleichgewicht: Textabbildung Bd. 324, S. 590 Fig. 1. nh . 1 – nh . γ = h . 1, also n=\frac{1}{1-\gamma} und \gamma=\frac{n-1}{n} Die Gleichung liefert also zugleich einen Anhalt zur Bestimmung des spezifischen Gewichtes γ derjenigen Flüssigkeit, welche ermöglicht, ein bestimmtes Vergrößerungsverhältnis w hervorzubringen. Am bequemsten ist n = 10; hierfür ist es notwendig, Petroleum und Rüböl ungefähr im Verhältnis von 1 : 6 zu mischen. Textabbildung Bd. 324, S. 590 Fig. 2. Textabbildung Bd. 324, S. 590 Fig. 3. Für den praktischen Gebrauch erhält der Heber die in Fig. 2 dargestellte Konstruktion, bei welcher die einander entsprechenden Schenkel 1 und 3 des besseren Ablesens wegen unmittelbar nebeneinander liegen und welche sowohl zum Messen großer Geschwindigkeiten ohne Vergrößerung, als auch zum Messen kleiner Geschwindigkeiten verwendbar ist. Zunächst werden die Hähne d und f geschlossen, g und i geöffnet und mit je einem Trichter besetzt, während die Hähne b und c die Stellung A erhalten (s. Fig. 3). Darauf wird durch den Trichter über dem Hahn g solange Wasser aufgegossen, bis es alle Luft aus dem Apparat verdrängt hat und in dem Trichter über dem Hahn i hochsteigt. Darauf wird der Hahn g geschlossen und der Trichter über dem Hahn i mit Oel gefüllt. Indem man dann den Hahn d oder f vorsichtig öffnet, kann man das Oel unter der Wirkung des äußeren Luftdruckes in den Scheitel 2 des Hebers hineinbringen. Bei der Hahnstellung A zieht der eine der beiden Hähne d oder f, wenn er vorsichtig geöffnet wird, beide Oelspiegel in etwa gleiche Höhe hinunter, wenn genügend Oel nachgefüllt wird, daß der Oelscheitel nicht etwa abreißen kann. Wenn das geschehen ist, schließt man den Hahn i und bringt die Hähne b und c in die Stellung B. Dadurch wird der Oelscheitel von den Scheiteln 1 u. 3 abgeschlossen, die Vergrößerung also ausgeschaltet. Aus den Schenkeln 1 und 3 kann man dann durch Oeffnen die Hähne d, f und g alles Wasser ablassen. Ueber dem Hahn g wird, wenn gemessen werden soll, der Schlauch der Luftpumpe angesetzt, womit die Wasserstände in der üblichen Weise hochgesaugt werden. Ist ihr Unterschied h zu klein, um an der Teilung unmittelbar abgelesen werden zu können, so bringt man die Hähne b und c in die Stellung G oder C1 und liest an dem Scheitel 2 das n Fache des Höhenunterschiedes ab. (Danckwerts) (Zentralblatt der Bauverwaltung 1909, S. 88 bis 91). H. Die Abschreibungsfrage in Industriebetrieben. Die gesetzlichen Bestimmungen über Abschreibungen, ihre Art und Größe sind sehr allgemein gehalten und nicht zahlreich. Mittelbar finden sie sich in den §§ 39 und 40 des Handelsgesetzbuches, die von der Pflicht des Kaufmanns handeln, eine Inventur nach gewissen regelmäßig wiederkehrenden Zeiträumen vorzunehmen, und unmittelbar im § 81 des Handelsgesetzbuches, Absatz 3: „Anlagen und sonstige Gegenstände, die nicht zur Weiterveräußerung, vielmehr dauernd zum Geschäftsbetriebe der Gesellschaft bestimmt sind, dürfen ohne Rücksicht auf einen geringeren Wert zu dem Anschaffungs- oder Herstellungspreis eingesetzt werden, sofern ein der Abnutzung gleichkommender Betrag in Abzug gebracht wird.“ Dieser zwar gesetzlich nur für Aktiengesellschaften festgelegte Grundsatz wird auch in anderen Geschäften heutzutage befolgt, die einen Anspruch auf Zuverlässigkeit erheben. Wie man sieht, ist seitens des Gesetzgebers über Art und Größe der Abschreibung nichts festgelegt, diese sind ganz dem freien Ermessen der leitenden Persönlichkeiten überlassen. Nun erfolgt eine Entwertung der fraglichen Teile durch die verschiedensten Ursachen: sie ist nicht nur bedingt durch den infolge des Betriebes unausbleiblichen Verschleiß, sondern auch durch Bruch, sei er nun durch Materialfehler oder Unvorsichtigkeit der Arbeiter herbeigeführt, durch Aenderung des Fabrikationsverfahrens, Erlöschen von Patenten und Lizenzen, Betriebseinstellung oder -Erschwerung infolge des Konjunkturrückgangs, Elementarereignisse, soweit der durch sie entstandene Schaden nicht durch Versicherung gedeckt werden konnte, Wechsel in der Mode u. dgl. m. Treten wir nun der Frage nach der Art und Größe der Abschreibungen näher, und betrachten zunächst einmal beispielsweise das Maschinenkonto, das in industriellen Betrieben einen Hauptteil der Bestandswerte zu bilden pflegt, so muß man für dieses sagen, daß eine 20 bis 25jährige Lebensdauer der dieses Konto bildenden Teile eine Ausnahme sein wird, meist wird sie erheblich niedriger sein und man darf im Durchschnitt wohl mit etwa 10 Jahren rechnen. Dabei ist aber besonders zu beachten, daß wirklich nur bestandvermehrende Anschaffungen als Zugänge- auf diesem Konto verbucht werden dürfen, während nicht nur alle laufenden Reparaturen, sondern auch der Ersatz für vorzeitig außer Dienst gestellte Teile über Unkosten verbucht werden müssen. Selbst Vergrößerungen der Maschinen kann man nicht im vollen Umfange als Zugänge betrachten, da sie häufig mit dem Ende der Lebensfähigkeit der ganzen Maschine selbst fast wertlos werden. Daß alle Abgänge gesondert verbucht werden müssen, sollte eigentlich gar nicht erwähnt zu werden brauchen; es geschieht hier doch, da es trotz der Selbstverständlichkeit so häufig unterbleibt. Ganz ähnlich sind natürlich Werkzeug–, Modell–, Gerätekonto usw. zu behandeln, um auf jeden Fall die Entstehung zu hoher, nicht vertretbarer Buchwerte zu verhindern. Nichts sagen läßt sich vom gesetzlichen Standpunkte gegen das Vorgehen, die Abschreibungen zu weit zu treiben, also insbesondere die Werte auf 1 M. abzuschreiben, wie es von mancher Seite geschieht. Nur ist hier einerseits der Widerstand der Steuerbehörde zu berücksichtigen, anderseits kann sich auch nicht jede Firma eine derartig hohe Abschreibung mit Rücksicht auf die Marktlage gestatten, denn sie beschränkt nicht nur den Gewinn des betreffenden Jahres, sondern sie führt auch zur Erhöhung des bei der Vorkalkulation einzusetzenden Unkostenzuschlags und erschwert dadurch den Wettbewerb mit anderen weniger reichlich rechnenden WerkenDieser Standpunkt des Verfassers muß als unhaltbar bezeichnet werden. Es ist hier der Unterschied zwischen der nach Lage der Dinge unbedingt erforderlichen und der nach Schluß des Rechnungsjahres tatsächlich erfolgenden Abschreibung außer acht gelassen. Erstere ist von vornherein gegeben, sie ist meist durch die Leitung der Gesellschaft als Mindestwert der Abschreibung gekennzeichnet, und bildet daher unbestritten einen Teil der Unkosten. Letztere dagegen muß, insoweit sie in ihrem Umfange über die erstere hinausgeht, aus dem Reingewinn bestritten werden, und kann daher nie zur Erhöhung der Unkosten beitragen, wie sie in der Vorkalkulation bei Bestimmung des Herstellungswertes einer Ware benutzt werden.. Was die Form der Abschreibung anbelangt, so nimmt man diese entweder vom Neu- bzw. Anschaffungswert vor, oder – und das dürfte der praktisch häufigere Fall sein – vom Buchwert. Wenn auch nicht ohne weiteres entschieden werden soll, welches von beiden Verfahren das richtigere ist, so muß man sich doch darüber klar werden, daß bei gleichem Prozentsatz das erstere zu einer erheblich rascheren Abschreibung auf den untersten Wert, den Altmaterialerlös, führt, d.h. also, wenn man das zweite Verfahren wählt, so muß man im gleichen Falle bei Abschreibung vom Buchwert einen nicht unerheblich größeren Prozentsatz nehmen, als das bei Abschreibung vom Neuwert nötig wäre. In der Praxis ist man sich in den seltensten Fällen hierüber klar, ebenso wie die Tatsache, daß man bei Abschreibung vom Buchwerte niemals auf gänzliches Verschwinden des betr. Postens gelangen kann, häufig unbekannt ist. In den Veröffentlichungen der Aktiengesellschaften, finden wir nun für Abschreibungen im allgemeinen die folgenden Werte: Wohngebäude   0,5–  2 v.H. Fabrikgebäude   1   –  2,5 Grundeigentum   0,5–  5 Straßen und Wege   1   –  2 Wasserleitungen   5   –10 Gasleitungen   5   –20 Maschinen   5   –25 Transmissionen   1   –  5 Inventar 10   –30 Werkzeuge 10   –30 Modelle 20   –30 Fuhrwerk   5   –15 Mobiliar 10   –30 Untersucht man diese Zahlen nach den dargelegten Grundsätzen, so ergibt sich, daß sie im allgemeinen gar nicht so hoch sind, als man zunächst anzunehmen geneigt ist. Für Wohngebäude müßte z.B. die nur selten anzutreffende mit 2 v.H. vom Buchwerte bemessene Abschreibungsquote mindestens die Regel werden; bringt sie doch erst nach 200 Jahren eine praktisch vollkommene Entwertung. Für Fabrikbaulichkeiten müßte man mindestens 5 v.H. Abschreibung vom Buchwerte verlangten, die erst nach etwa 70 Jahren eine Entwertung bis zum Altmaterialerlös herbeiführt. Das geschieht aber kaum in 5 Fällen von hundert. Meist würde ein derartiges Vorgehen der betr. Werksverwaltung von den Aktionären als eine Schwächung der Gewinnausschüttung angesehen werden. Und doch ist in unserer raschlebigen Zeit eine Abschreibung in der geschilderten Höhe nur in Ausnahmefällen eine stille Reserve, jedenfalls aber niemals, wenn nicht gleichzeitig große Summen für Instandhaltung und Reparaturen ausgegeben und über Unkosten verbucht werden. Für das Maschinenkonto ergibt die nähere Untersuchung, daß erst bei einer Abschreibung von 25 V.H. vom Buchwerte nach 10 Jahren ein Restbuchwert von reichlich 5 v.H. des Neuwertes herbeigeführt ist, d.i. etwa der Altmaterialerlös von Werkzeugmaschinen. Ein solcher Prozentsatz ist also keineswegs als außerordentlich hoch, sondern im besten Falle als vorsichtig anzusehen; in der Praxis aber wird man ihm kaum begegnen, in ihr ist die Zahl: 10 v.H. vom Buchwert fast zur Regel geworden. Ganz ähnlich liegen die Verhältnisse auch für die anderen Konten, Geräte, Werkzeuge und Modelle, und es dürfte die Tatsache, daß die in der Praxis vielfach üblichen Abschreibungswerte sich bei näherer Untersuchung als viel zu niedrig herausstellen, nicht zum wenigsten darauf zurückzuführen sein, daß die Vornahme der Abschreibungen vom jeweiligen Restbuchwerte nur schwer erkennen läßt, wann eine gänzliche Entwertung des betr. Produktionsmittels eingetreten sein wird. Eine derartige Unklarheit ist bei der Abschreibung vom Anschaffungs- oder Herstellungswerte gänzlich ausgeschlossen, ein Umstand, der sehr zugunsten dieses Verfahrens spricht. Aus den ganzen Erwägungen ist aber jedenfalls eins als unbedingt erforderlich zu entnehmen: In Abschreibungsfragen sollte das so vielfach übliche Arbeiten nach Schema F vollkommen ausgeschlossen sein. Am einfachsten und dabei richtigsten läßt sich diese Arbeit dadurch erledigen, daß man sogen. Inventarienbücher anlegt und in ihnen auf jedes einzelne Stück, Maschine, Werkzeug oder Gerät, diejenige Summe abschreibt, die auf Grund der besonderen, gerade auf dieses Stück sich beziehenden Ueberlegungen richtig erscheint. In der Bilanz findet sich dann die Summe dieser einzelnen Zahlen als Gesamtabschreibung. (Levin). [Zeitschrift für Werkzeugmaschinen und Werkzeuge 15. XII. 1908. 15. III. 25. III. 1909]. F. Mbg. Wasserkraftanlagen der Nevada-California Power Company. In mustergültiger Weise hat die Nevada-California Power Company den Ausbau der Wasserkraft des Bishop Creek in Angriff genommen. Dieser Fluß, welcher bei der gleichnamigen Stadt in den Owens-River mündet, entspringt in den mit ewigem Schnee bedeckten Gipfeln der Sierra Nevada, die hier 4000 bis 4350 m Höhe erreichen. Beim Ausbau der Wasserkraft des Bishop Creek ist mit der Anlage eines am Unterlauf gelegenen Kraftwerkes von 6000 KW Leistung begonnen worden. Dieses nutzt ein Gefälle von 320 m Höhe aus, welches durch ein hölzernes Oberwassergerinne und eine unmittelbar daran anschließende eiserne Druckleitung gewonnen wird, und sein Ablaufgraben bildet den Oberwasserkanal für ein weiteres, als Werk 5 bezeichnetes Kraftwerk, welches am tiefsten gelegen ist, und mit 115 m Gefälle arbeitet. Dieses Kraftwerk ist im Laufe des Jahres 1907 mit 3000 KW Leistung errichtet worden. Sein Ablaufgraben mündet unmittelbar in den Bishop Creek. Zur vollständigen Ausnutzung der Wasserkraft dieses Flusses werden gegenwärtig weitere Anlagen am Oberlaufe erbaut. Das Kraftwerk 2 hiervon, das am weitesten vorgeschritten ist, erhält 7500 KW Leistung und 273 m Gefälle, wovon bereits zwei Maschinengruppen mit 2500 KW Leistung im Betriebe sind. Nach Fertigstellung dieses Werkes soll der Bau einer weiteren Anlage, Werk 3, mit gleichfalls 7000 KW Leistung und 230 m Gefälle in Angriff genommen werden. Zur Sicherung des Betriebes dieser Werke während der wasserarmen Jahreszeit werden an den drei Quellbächen des Bishop Creek Talsperren angelegt, von denen die größte 12200000 cbm Inhalt erhält, und deren Abflüsse in einen Regulierbecken, ebenfalls einer Talsperre von 140000 cbm Inhalt gesammelt werden. Da die Talsperren von dem untersten Kraftwerk 5 etwa 25 km entfernt sind, so bleibt zwischen den bereits genannten Kraftwerken immer noch Raum genug für die Anlage weiterer Werke, die das vorhandene große Gefälle ausnützen können. Im ganzen können etwa 25000000 cbm Wasser angestaut werden, mit denen schon mit den fest geplanten Kraftwerken No. 2 bis 5 insgesamt 45 000000 KW/St, erzeugt werden können. Die Anlagen haben durch die vor kurzem erfolgte Erschließung ausgedehnter Bergbaugebiete im Staate Nevada erhöhte Bedeutung erlangt. Ihr Absatzgebiet ist auch dieser Bergwerksbezirk mit den Städten Goldneid, Tanopah, Blair, Rhyolite und Bullfrog in Nevada. (The Engineering Record 1909 I S. 256 bis 258. H. Zuschrift an die Redaktion. (Ohne Verantwortlichkeit der Redaktion.) In dem Aufsatz Heft 27, Seite 428 über Separatorscheiben „Patent Riensch ist gesagt worden, daß die Ausführung des Abfall-Wasser-Reinigers durch die Maschinenbau-Aktiengesellschaft Breitfeld Danek & Co.-Prag erfolgt. Diese Maschinenfabrik hat lediglich das Ausführungsrecht für Oesterreich und Ungarn, sowie auch Italien; für Deutschland, Rußland, Schweden und Norwegen habe ich das Ausführungsrecht erworben und die Separatorscheiben „Patent Riensch wesentlich verbessert. Die Verbesserungen stehen ebenfalls unter Schutz. (Vgl. u.a. Deutsche Patentschrift No. 211 829 u. 211 830.) Hochachtungsvoll               Wilhelm Wurl,                 Maschinenfabrik, Weißensee-Berlin.