Titel: Polytechnische Rundschau.
Fundstelle: Band 328, Jahrgang 1913, S. 41
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Polytechnische Rundschau. Polytechnische Rundschau. Eine wesentliche Erhöhung der Rentabilität von Ueberlandzentralen ist durch Nutzbarmachung der Stromleitung zwischen der Zentrale und der Verbrauchsstelle in der Weise zu erzielen, daß die Leitungsdrähte gleichzeitig als Stromzuführungsorgane für gleislose elektrische Fahrzeuge benutzt werden. Die zur Stromabnahme berechtigten privaten oder öffentlichen Fuhrwerke werden mit einem seitlich beweglichen Stromabnehmer, einem Elektromotor und einem geeichten Zähler ausgerüstet. Um bei Stromunterbrechungen nicht liegen bleiben zu müssen und auch auf anderen Straßen verkehren zu können, erhalten die Wagen wohl auch zur Reserve noch einen Benzinmotor. Eine interessante Anwendung eines derartigen regelmäßigen Wagenverkehrs befindet sich in Altona, wo eine Schleppbahn vom Hafen über die Kaisstraße und den Elbberg bis zum Rathaus eingerichtet ist. Hier findet auf zwei Teilstrecken von je 600 m Länge und einer durchschnittlichen Steigung von 1 : 18 auf gepflasterter Straße ein täglicher Verkehr von etwa 200 Fuhrwerken mit 5–7000 kg Belastung statt. Die Maschinen können zum Ziehen wie zum Schieben benutzt werden und ersetzen den bisher erforderlichen Pferdevorspann. Die Talfahrt erfolgt stromlos mit der Bremse. Die von den Fuhrleuten zu zahlende Schleppgebühr wird reichlich durch die Ersparnis an Zeit und die Schonung der Pferde aufgewogen. Eine ähnliche Bahnanlage, ebenfalls zur Beförderung von Lastwagen, besteht in Würzen i. Sa. Aber auch für regelmäßigen Personenverkehr ist diese Ausnutzung des elektrischen Stromes sehr wohl geeignet, wie die gleislose Omnibuslinie zwischen Blankenese und der Marienhöhe bei Altona zeigt. Ein besonderer Vorteil für die Ueberlandzentralen bei Abgabe von Strom an gleislose Bahnen besteht auch darin, daß diese Stromentnahme hauptsächlich in den Tagesstunden stattfindet und somit eine bessere Ausnutzung der Maschinenaggregate ermöglicht. [Deutsche Straßen- und Kleinbahnzeitung, 26. Oktober 1912.] Dipl.-Ing. C. Ritter. –––––––––– Ueber die Spannungsverteilung in gelochten Zugstäben hat E. Preuß in Darmstadt kürzlich Versuche angestellt. Im allgemeinen wird angenommen, daß die Spannungen in dem durch ein Loch geschwächten Querschnitte eines Stabes gleichmäßig verteilt seien. Diese Annahme trifft jedoch nur für den Augenblick des Bruches angenähert zu, während innerhalb des Gebietes der Nutzspannungen eine wesentliche Erhöhung der Spannung am Lochrande und eine Verminderung der Spannung an den Außenkanten eintritt. Theoretisch war diese Frage bereits von Föppl und Kirsch sowie von Leon, behandelt, deren Ergebnisse sich jedoch insofern widersprachen, als die beiden ersteren angaben, daß die Spannung am Lochrande unabhängig vom Lochdurchmesser sei, während letzterer theoretisch und durch Versuche an Probestäben aus Spiegelglas feststellte, daß die Spannungen am Lochrande mit wachsendem Lochdurchmesser abnähmen. Die Ergebnisse der Versuche von Preuß stimmen im wesentlichen mit den Angaben von Föppl und Kirsch überein. Sie wurden an vier Flacheisenstäben von 660 mm Gesamtlänge, etwa 120 mm Breite und 15 mm Dicke ausgeführt. In der Umgebung des Loches wurden sie beiderseits bis auf eine Dicke von 13,2 mm abgedreht. Die Lochdurchmesser der einzelnen Stäbe waren 15, 30, 50 und 70 mm. Die Spannungen wurden durch die Formänderungen sowohl in der Richtung der wirkenden Kraft (Stab-Längsrichtung) als auch senkrecht dazu mit Hilfe einer Spiegelfeinmeßvorrichtung gemessen. Die Höchstlast wurde für jeden Stab so gewählt, daß bei Annahme gleichmäßiger Spannungsverteilung im geschwächten Querschnitt die mittlere Spannung σm = 1000 kg/qcm betrug. Das Ergebnis der Messungen ist in der vorstehenden Abbildung dargestellt, in der als Ordinaten die Längsspannungen eingetragen sind. Die mittlere Spannung σm ist punktiert angedeutet. Textabbildung Bd. 328, S. 41 Aus der Abbildung geht hervor, daß die Höchstspannung vom Lochdurchmesser nicht wesentlich abhängig ist; sie ist etwa 2,1 bis 2,3 mal größer als die mittlere Spannung σm. Die Mindestspannung am Außenrande nimmt dagegen mit abnehmendem Lochdurchmesser ab. [Zeitschr. des Vereines deutscher Ingenieure 1912, Nr. 44.] Dipl.-Ing. C. Ritter. Einen Experimentalvortrag über Teledynamik, welcher recht gut besucht war und beifällig aufgenommen wurde, hielt am 19. Dezember 1912 Christoph Wirth aus Nürnberg, der Erfinder eines Fernlenkboots,D. p. J. 1911, Bd. 326, S. 653. im großen Hörsaal der Technischen Hochschule zu Berlin-Charlottenburg. Nachdem der Vortragende in seiner Einleitung die Hertzschen Versuche und die Entwicklung der drahtlosen Telegraphie erwähnt hatte, zeigte er an wohlgelungenen Versuchen, wie es mittels des Wellenfernschalters möglich ist, durch elektrische Wellenvermittlung in Bruchteilen von Sekunden an einem weitentfernten Ort elektrische Ströme in beliebiger Reihenfolge ein- und auszuschalten oder in ihrer Richtung zu ändern, um dadurch die verschiedensten mechanischen Kraftwirkungen hervorzubringen: Hebel oder Räder zu stellen, unbemannte Fahrzeuge zu lenken, elektrische Minen zu entzünden usw. Der Vortragende erläuterte an Lichtbildern, wie diese Wirkung auf denkbar einfache Art und Weise, aber sicher und zuverlässig erfolgen kann, wie der Wellenisolator es ermöglicht, mit hochempfindlichen Wellenempfängern auf etwa 30 km zu arbeiten, da durch ihn die Störungen, die sonst durch Oeffnungsfunken an den Apparaten auftreten, beseitigt werden, wie ferner durch den Umstimmer bei den weitentfernten Empfangsapparaten die Wellenlänge vom Sender aus willkürlich geändert werden kann, um den Einfluß etwa auftretender fremder Wellen auszuschalten. Die Wirthschen Erfindungen sind durch zahlreiche Patente geschützt, wir werden darüber demnächst noch Näheres berichten. –––––––––– Hochleistungs-Wasserrohranlage. Infolge der Umwandlung der bisher bestehenden Pferdebahn der Stadt Brandenburg in eine elektrisch betriebene Straßenbahn, trat die Notwendigkeit ein, die Kesselanlage des städtischen Elektrizitätswerkes zu erweitern. Es wurde die Neuaufstellung von zwei Kesseln mit je 5600 kg/Std. Dampferzeugung beschlossen. Schwierigkeiten erwuchsen indessen daraus, daß im Rahmen des bestehenden Kesselhauses nur 14,5 qm Grundfläche für jeden Kessel zur Verfügung standen. Der Firma A. Borsig gelang es, auf diesem beschränkten Raum eine Hochleistungskesselanlage einzubauen, welche die gestellten Anforderungen nicht nur erfüllte, sondern sogar übertraf. Es war zu diesem Zweck die Schiffsbauart gewählt worden. Textabbildung Bd. 328, S. 42 Wie die Abbildung zeigt, besteht die Anlage aus einem quer liegenden Oberkessel A, der durch Siederohre B mit der hinteren Wasserkammer C, durch Rücklaufrohre D mit der vorderen Kammer E verbunden ist. Am Oberkessel befinden sich nur Wasserstand- und Speisearmaturen. Alles übrige ist am Dampfsammler F über dem Kessel angebracht. Der Ueberhitzer G besteht aus nahtlosen Schlangenrohren und liegt in dem vom Kessel, den Verbindungs- und Wasserrohren begrenzten Raum. Eine Ausschaltungsvorrichtung für den Ueberhitzer ist nicht vorgesehen. Derselbe kann indessen, sofern mit Sattdampf gearbeitet werden soll, mit Wasser gefüllt werden, so daß die Rohre nicht durchbrennen und zugleich die Heizfläche vergrößert wird. Für die Feuerung ist ein Kettenrost H verwendet, der durch Kettenräder, Schneckenrad, Schnecke und Exzenter von der Transmission bewegt wird. Zur Beschickung dient der Schütttrichter J mit Drehschieber. An der anderen Seite des Rostes ist der Schlackenstauer angeordnet. Eine Einmauerung konnte wegen der Beschränktheit des Raumes nicht ausgeführt werden. Die Seitenwände sind vielmehr aus Blech hergestellt und mit feuerfesten Steinen ausgefüttert. Der aus gußeisernen Rohren bestehende Vorwärmer ist von den Deutschen Ekonomiserwerken in Düsseldorf-Grafenberg geliefert. Der Zug wird auf künstlichem Weg durch eine Saugzuganlage der Bauart Schwabach erzeugt. Dieselbe besteht aus einem Ventilator, der die Luft aus dem Kesselhaus entnimmt und durch eine Düse im Abzugsrohr preßt. Es wird hierdurch ein Unterdruck ähnlich wie beim Ejektor erzeugt, der die Rauchgase absaugt. Zum Antrieb der Roste sind überdies zwei Elektromotoren vorhanden, die auf die Transmission arbeiten. Der Abnahmeversuch lieferte sehr gute Ergebnisse. Die Dampferzeugung betrug im Minimum 5475 kg/Stunde, im Höchstfall 7305 kg/Stunde. Auf 1 kg Kohle kam eine Verdampfung von 8,18–8,76 kg. Wasser, was trotz der beschränkten Raumverhältnisse für äußerst günstige Ausnutzung des Brennstoffes spricht. Schmolke. Ueber einige Lösungen des Problems, Schiffe an unzugänglichen Küsten mit Massengütern, besonders Erzen, zu beladen, berichtet C. A. Tupper in Nr. 3 der „Mining and Engineering World“ 1912. – Sehr modern ist die Erzverladeanlage der Ponupo Manganese Co. in Santiago, Cuba. Ein 30'' breites Förderband ist innerhalb eines 20' weit über das Meer ausladenden Gitterträgers in Eisenkonstruktion gelagert. Es wird unmittelbar von den Erzbehältern aus beschickt und wirft das Fördergut mittels einer schwenkbaren Rinne direkt in den Laderaum des Schiffes ab. Das bei dieser Anlage von Anfang an benutzte Förderband hat bei einer periodischen Leistung von 900 t/Std. schon an die 500000 t Erz befördert. Die Erzverladeeinrichtung ist entworfen und ausgeführt durch die Robins Conveying Belt Co., New York. Während diese Verwendungsart des Förderbandes noch ziemlich selten sein dürfte, findet man häufig die Drahtseilbahn in Anwendung. Beispiele hierfür sind die Erzverladeanlagen der Eisenerzgesellschaften zu Vivero und Orconera an der Nordküste Spaniens. (Diese Anlagen wurden erst kürzlich in der „Mining and Engineering World“ beschrieben.) Dem deutschen Ingenieur dürfte am interessantesten die in Fachzeitschriften schon mehrmals geschilderte, von Adolf Bleichert & Co., Leipzig und London, gebaute Verladeeinrichtung für die Eisenerze von Albano und Portello auf Elba sein.D. p. J. 1912, Bd. 327, S. 261. Die riesigen Erzsammelbehälter – 12 zu Albano und 24 zu Portello – liegen hoch oben an der felsigen, jäh abfallenden Ostküste der Insel. Die Fördergefäße, vondenen eines rund 1 t Erz faßt, werden an jeder der beiden Beladestationen selbsttätig gewogen und registriert und gelangen dann auf das stählerne Tragseil, das, von Stützen in Eisenkonstruktion gehalten, steil hinab zur Küste führt. Die Bleichertsche „Automat“-Kupplung sorgt für eine feste Verbindung zwischen Zugseil und Fördergefäß und bewirkt eine stets vertikale Stellung des letzteren. Von der Küste ab tritt an die Stelle des Tragseils, das hier in schweren Gewichten endigt, eine Hängeschiene, an der die Fördergefäße 12,8 m über dem Meeresspiegel bis zum Tiefwasser hinausgeführt (die Länge ist in dem Aufsatz Tuppers nicht angegeben, wird aber nach der Abbildung 130 m betragen) und nach ihrer Entleerung auf der anderen Seite wieder zurückgeführt werden. Die Hängeschiene wird durch eine fortlaufende, eiserne Gitterkonstruktion getragen, die bei hinreichender Sicherheit so leicht gebaut ist, daß sie Wogen und Wind einen möglichst geringen Widerstand entgegensetzt. Innerhalb der Eisenkonstruktion läuft ein 3 m breiter Steg, der sich 30 m rückwärts vom seeseitigen Ende zu einer 9 m breiten Plattform erweitert, an deren beiden Längsseiten je ein Gestell auf Schienen bewegt werden kann. Jedes dieser Gestelle trägt einen Fülltrichter, in welchen die Fördergefäße automatisch ihren Inhalt auskippen, dann die Verladerinne und einen Kran zum Schwenken der letzteren. Da das Zugseil vermittels Rollen gewendet wird, ein Abkuppeln also nicht erforderlich ist, ist zur Bedienung am seeseitigen Ende der Bahn nur ein einziger Mann nötig, welcher die Fülltrichter verschiebt und die Verladerinne verschwenkt. Die Länge der Albano-Seilstrecke beträgt etwa 300 m, bei einer Höhendifferenz von rund 58 m. In 1 Stunde werden an die 200 Hunte befördert, so daß diese in Zeiträumen von 18 Sekunden einander folgen. Bei einer Zugseilgeschwindigkeit von 1,2 m/sec entspricht dies einer Entfernung von 21,6 m zwischen zwei Fördergefäßen, von denen sich immer 28 auf der Strecke und 6 beim Füllen und Wiegen befinden. Bemerkenswert ist, daß die durch das Abwärtsfahren des Erzes erzeugte überschüssige Kraft (von mindestens 30 PS) zum Betriebe einer Pumpe für die Aufbereitung benützt wird. Die Geschwindigkeit des Zugseiles wird durch einen eigenen Apparat geregelt. Die genau in der gleichen Weise eingerichtete Portello-Strecke hat eine Länge von etwa 740 m, bei einer Höhendifferenz der Endpunkte von rund 119 m. Die Società Anonima di Miniere e di Alti Forni verschmilzt einen Teil ihrer Eisenerze zu Porto Ferraio an der Nordküste Elbas. In diesem Falle bestand umgekehrt die Schwierigkeit im Entladen der Fahrzeuge, welche Erze, Zuschläge und Kohle herbeiführten, aber nicht bis zur Küste heran konnten. Die hier errichtete Entladeanlage besteht im Wesentlichen aus einer gegen die Küste zu ansteigenden, brückenartigen Gitterkonstruktion, die die Hängeschienen trägt und au pneumatisch fundierten Mauerwerkspfeilern ruht. Am seeseitigen Ende der 296 m langen Brücke ist ein 16 m breiter, horizontaler „Brückenkopf“, welcher an einer Längsseite 5 Kräne für Eisenerz und Zuschläge, von der anderen 4 Hebevorrichtungen für Kohle trägt. Die gehobenen Materialien werden in Fülltrichter gestürzt, aus denen die Seilbahnhunte beladen werden, deren jeder etwa 1 ¼ t faßt. Von der Küste bis zur Hütte läuft eine doppelte Seilbahnlinie: Erze und Zuschläge werden auf der einen, Kohle auf der anderen Linie befördert. Daß das Entladen, sowie das An- und Abkuppeln der Fördergefäße automatisch vor sich geht, ist wohl selbstverständlich. Eine interessante, ebenfalls von Adolf Bleichert & Co. gebaute Verladeanlage für Steinkohlen findet sich bei Poeloe Laoet an der Südküste von Borneo. Von den im Innern der Insel liegenden Anthrazitgruben der Holländischen Gesellschaft: Steenkohlen Maatschappii Poeloe, wird die geförderte Kohle an den Strand transportiert, welcher aber so seicht und schlammig ist, daß die Schiffe weit entfernt vom Land Anker werfen müssen. Das Problem wurde hier so gelöst, daß man auf eingerammten Holzpfählen ganz leicht konstruierte, eiserne Stützen aufstellte, die die Hängeschienen tragen. Die Fördergefäße werden von Hand gefüllt, entleeren sich dagegen automatisch in einem Trichter, von welchem aus die Kohle durch eine mittels Kran schwenkbare Rinne in den Laderaum des Schiffes gleitet. Leistungsfähigkeit der Anlage: 500 t Kohle in der Stunde. Eine wichtige Folgerung kann aus den Ausführungen Tuppers gezogen werden: Es empfiehlt sich offenbar, solange die Verhältnisse nicht ins Riesenhafte wachsen (wie etwa im Eisenerzdistrikt an den großen Seen Nord-Amerikas), für das Verladen von Erzen in Schiffe an unzugänglichen Küsten leichte Konstruktionen zu wählen, auf welchen kleine Mengen Fördergut fortlaufend oder in sehr geringen Abständen befördert werden. Es scheint dies, sowohl was technische Ausführung, als insbesondere Kosten und Wirtschaftlichkeit anbelangt, günstiger zu sein, als die Ausführung schwieriger, teurer Molen oder Piers, durch die zwar auch große Fahrzeuge schnell beladen werden können, die aber dann vielleicht wieder längere Zeit unbenutzt bleiben, abgesehen von dem erheblichen Widerstand, den solche Bauwerke dem Wasser und dem Wind bieten. v. Reitzenstein. Die Metalländerung bei Bearbeitung – eine Folge von Kristallschiebungen? Auf der 19. Hauptversammlung der Deutschen Bunsengesellschaft für angewandte physikalische Chemie 1912 in Heidelberg berichtete Geh. Regierungsrat Prof. Dr. G. Tammann (Göttingen) u.a. folgendes: Beim Drahtziehen und bei bleibenden Deformationen überhaupt steigt die Elastizitätsgrenze der Metalle; bei Kupfer bestenfalls bis zum 14 fachen Werte des unbearbeiteten, lediglich durch Kristallisation von geschmolzenem Kupfer entstandenen Metallstückes. Der Elastizitätsmodul aber ändert sich bestenfalls nur um 20 v. H.; und um ungefähr ebensoviel auch wohl die elektrische Leitfähigkeit und vermutlich auch das Wärmeleitungsvermögen. Daß ich hierbei das spezifische Volumen des Metalls um einige 0,1 v. H. verringert, ist mit Sicherheit nachgewiesen. Anderseits wächst hierbei der Energieinhalt des Metalls, also sein latenter Wärmeinhalt und seine spezifische Wärme. Man hat diese Aenderungen bisher sämtlich erklärt durch Verwandlung der ursprünglich weichen Kristalle in härtere oder sogar Uebergehen in amorphen Zustand. Beides aber ist ganz unvereinbar mit den Zustandsdiagrammen der Metalle und thermodynamisch unzulässig. Auch ändern sich die Eigenschaften der die Metallmasse aufbauenden Elementarstücke nachweisbar tatsächlich nicht. Im Kupfer, das durch Bearbeitung so sehr viel härter zu werden scheint, haben die von sichtbaren Gleitflächen begrenzten Metallstückchen vor und nach der Bearbeitung sklerometrisch gemessen genau dieselbe Härte. Einwandfrei erscheint hiergegen folgende Anschauung: Alle festen Metalle sind stets Konglomerate von Kristalle oder Kristalliten. Deformiert man einen Kristall vorübergehend oder bleibend, so erfolgt seine Deformation homogen, also unter Wahrung des Kristallparallelismus derart, daß er sich je nach der Geschwindigkeit der Kraftwirkung und anderen Umständen in wenigen oder vielen aufeinandergleitenden Schichten in sich selbst parallel verschiebt. Für Plastizität eines Metalles ist also Bedingung, daß seine Elementarteile mindestens drei Systeme von Gleitflächen besitzen. Je größer die Zahl der Gleitflächen, desto besser die Plastizität. Durch Bildung von Gleitflächen schützt sich der Kristall bei starken Deformationen vor einer Verwirrung seiner regelmäßigen Raumgitterstruktur. Gewisse Stoffe besitzen nicht die Fähigkeit, in sich Gleitflächen zu bilden: Glas, Zelluloid, Eboint usw. Dafür sind sie aber ausschließlich im Temperaturgebiet ihrer Erweichung zu bearbeiten. Wenn in einem Konglomerat die Kristalle regellos liegen, so müssen bei einer bestimmten Richtung der deformierenden Kraft in den günstig geschichteten Kristalliten dauernde Verschiebungen eintreten, während sie bei ungünstig gerichteten Kristalliten erst bei erheblichem Anwachsen der Kräfte vor sich gehen; wenn schließlich das Konglomerat eine genügend große Zahl von Verschiebungen gewährenden Gleitflächen angenommen hat, so tritt Fließen ein: die obere Elastizitätsgrenze ist erreicht. Ein kalt gezogener „harter“ Draht besteht aus Lamellen, die auf den Gleitflächen kleinster Reibung in der Zugrichtung gegeneinander verschoben sind. Im ausgeglühten Draht ist die Orientierung regellos. Bei der Biegung des harten muß eine größere Kraft aufgewandt werden, weil Gleitflächen höherer Kräfte zu erzeugen sind, als im Drahte mit regelloser Kristallitenanordnung, da bei der Deformation zuerst die Gleitflächen der kleinsten Kräfte entstehen. Bekanntlich kommen bei der Drahtfabrikation Risse und Brüche während der ersten Deformationen, also beim Vorwalzen viel leichter vor, als nachher beim dünneren Draht; und bei Drähten von weniger als 0,1 mm ⌀ kommen bei weiterem Ziehen überhaupt keine Fehlstellen mehr vor. Das erklärt sich alles damit, daß beim Ziehen dicker Drähte der Zusammenhang der aneinandergleitenden Lamellen besonders in der Richtung senkrecht zur Zugrichtung sich lockert, weil die Lamellen noch nicht dieselbe Anordnung haben. Glüht man dann den Draht aus, so bilden sich durch Wirkung der Oberflächenspannung der Lamellen wieder größere Kristallite, die nun gleichmäßiger angeordnet sind als die Kristalle, welche beim vorhergehenden Ausglühen entstanden waren. Abwechselndes Ziehen und Glühen (also Rekristallisation) wirkt eben derart, daß die Kristalliten sich mit ihren Gleitflächen kleinster Reibung parallel zur Zugrichtung ordnen. Von einer gewissen Dünne ab besteht daher der Draht aus einer Perlenschnur einzelner Kristalle, deren Gleitfläche kleinster Reibung in Richtung der Zugwirkung liegt, dann läßt er sich dünner ziehen ohne jede weitere Rekristallisation. Durch Drahtziehen können drei verschiedene, auf das elektrische Leitvermögen wirkende Veränderungen vor sich gehen: 1. Rißbildung, 2. Orientierung des regellos orientierten Kristallits durch Schiebung nach Richtung der Ueberbeanspruchung des Materials und 3. Lockerung des Metalls an der Gleitfläche. Da die Erfahrung gelehrt hat, daß das Leitvermögen der Kristalle durch Ziehen immer abnimmt, so muß, wenn dies die Folge von 2 ist, für alle diese Metalle gelten, daß das Leitvermögen in der Richtung senkrecht zu den Gleitflächen kleinster Reibung größer ist als parallel zu ihnen. Credner fand, daß die Leitfähigkeitsverringerung infolge Ziehens durch Erhitzen des Drahtes vollständig zurückgeht; hingegen die infolge Tordierens entstandene vollständig bestehen bleibt; sonach wäre erstere offenbar durch 2 und 3 verursacht, letztere hingegen durch 1. Das Leitvermögen eines metallischen Kristalles ist eine vektorielle Eigenschaft. Mateucci fand in einem Wismutkristall das Verhältnis der Leitfähigkeiten in den Richtungen senkrecht und parallel zur Spaltungsrichtung wie 1 : 1,16. Nach Spring werden Zink, Blei, Cadmium, Silber und Wismut in hartem Zustand gegen dieselben Metalle in weichem Zustand als galvanisches Element geschaltet, schwach kathodisch polarisiert (von 0,0001 bis 0,0038 Volt). Da Trennungsflächen in einem ferromagnetischen Metall die magnetische Permeabilität verringern, so ist es wahrscheinlich, daß auch in diesem Sinne die Erzeugung von Gleitflächen bei Bearbeitung wirken wird. Wie denn bereits Goerens gezeigt hat, daß die magnetische Permeabilität bei Bearbeitung weichen Eisens stark abnimmt und erst nach Erhitzen über 400°, also beim Verschwinden der Gleitflächen wieder stark zunimmt. Im gleichen Sinne zu deuten ist wohl auch, daß Hysteresis und Koerzitivkraft durch Bearbeitung steigen und durch Erhitzen abnehmen. Erich Schneckenberg. –––––––––– Lichtbogenschweißung für Kesselreparaturen in Eisengießereien und Hüttenwerken. Ueber die praktische Anwendung der in letzter Zeit vielfach erörterten Lichtbogenschweißung bei Kesselreparaturen entnehmen wir dem Jahresberichte des Oberschi. Ueberwachungsvereins im Auszuge die folgenden interessanten Ausführungen. Obwohl die Ausführung von Reparaturen durch das autogene Schweißverfahren mittels Azetylensauerstoff auch im letzten Jahre zugenommen hat, scheint sich dasselbe doch nicht so einzubürgern, wie man erwartet hatte. Ein Grund liegt darin, daß nämlich – wie die Erfahrung gezeigt hat – Risse, die anscheinend sachgemäß geschweißt waren, später im Betriebe wieder zum Vorschein kamen. Es sollte daher bei derartigen Reparaturen mit großer Vorsicht verfahren werden. Von den aufgeführten Fällen, in denen die Schweißung im elektrischen Lichtbogen mit gutem Erfolge angewendet worden ist, soll hier nur einer wiedergegeben werden. Der Vorder- und Hinterboden eines Flammenrohrkessels von 90 qm Heizfläche und 9 Atm. Ueberdruck zeigte nicht nur an den Krempen, sondern auch an den Aushalsungen für die Flammrohre tiefgehende Anbrüche und Ausfressungen. Die Krempen und der Verstärkungsring waren stellenweise bis an die Nietköpfe abgefressen, sämtliche unteren Mantelbleche waren über und über in mehreren Schüssen bis auf 7¼ qm zusammenhängender Flächen korrodiert, eine sachgemäße Reparatur wäre nur durch Erneuerung der Kesselteile möglich gewesen. Da eine schnelle Reparatur nötig war, versuchte man die Mängel durch elektrische Schweißung zu beheben. Die Arbeit wurde in 20 Tagen fertiggestellt, die Druckprobe ergab nichts Nachteiliges. Die Kosten betrugen ohne den Stromverbrauch etwa 1300 M, an Strom wurden 2418 KW/Std., also im Durchschnitt 120 KW/Std. am Tag verbraucht. Die Selbstkosten für die KW/Std. betrugen nach Angabe 0,02 M, die gesamten Stromkosten für die 20 Tage mithin 50 M. Hinzu kommen noch die Kosten an Arbeitslöhnen in Höhe von 150 M, so daß sich die Gesamtkosten der Reparatur auf 1500 M belaufen. Wäre die Reparatur durch Erneuerung der Kesselteile erfolgt, so hätten die Kosten etwa 4–5000 M ausgemacht. Daneben ist noch zu berücksichtigen, daß dann die Reparatur 3–4 Monate beansprucht hätte, während die Beseitigung der Schäden durch die Lichtbogenschweißung nur 3–4 Wochen dauerte. Schorrig. –––––––––– Ueber die Erbauung und den Betrieb eines Wasserkraftwerkes an der oberen Murg ist den badischen Landständen vor kurzem ein Gesetzentwurf vorgelegt, der sich auf die Ausnutzung der im Einzugsgebiet der Murg innerhalb Badens oberhalb Forbach vorhandenen Wasserkräfte auf Rechnung des Staates bezieht. Die Mittel zur Deckung der Baukosten und der in den ersten Jahren zu erwartenden Betriebsausfälle sollen im Wege des Anlehens als besondere Staatsschuld aufgebracht werden. Die Leitung des Baues und Betriebes des Werkes wird Sache der badischen Oberdirektion des Wasser- und Straßenbaues sein, zu deren Geschäftsbereich der Zweck des Werkes, nämlich die Hebung der wirtschaftlichen Kraft des Landes, gehört. Die badische Staatseisenbahnverwaltung, welche die Bearbeitung des Projektes bisher in Händen hatte, ist insofern nicht so sehr interessiert, als sie vorerst nur 10 bis 15 Millionen Kilowattstunden von der im Murgwerk erzeugten Energie bedarf, die in der ersten Ausbaustufe 35 und in der zweiten Stufe 87,6 Millionen Kilowattstunden ausmachen wird. Durch Ausnutzung der badischen Murgstrecke in Verbindung mit den Seitenbächen Raumünzach und Schwarzenbach kann eine Leistung etwa 11000 PS im Jahresdurchschnitt gewonnen werden, die durch Verbindung mit den vorhandenen Dampfzentralen der Eisenbahnverwaltung auf 15000 PS und durch Anschluß an die Anlagen auf württembergischem Gebiete auf 23000 PS erhöht werden kann. Das Wasser der Murg soll unweit der Landesgrenze in einem kleinen Sammelbecken gestaut werden, aus diesem in ein Klärbecken fließen und dann durch einen Stollen, der auch das ebenso gereinigte Wasser der Raumünzach aufnimmt, zum Wasserschloß an der Lindenhalde oberhalb Forbach geführt werden. Von dort wird es dem Kraftwerk in zwei Druckrohren zugeführt. Außerdem wird unterhalb Hundsbach im Raumünzachtal und bei Schäfersgrüb im Schwarzenbachtal je eine Talsperre gebaut, deren Wasser gemeinsam einem zweiten höher gelegenen Wasserschloß an der Lindenhalde zugeführt wird. Auch von diesem führen zwei Druckrohre zum Kraftwerk, das also mit zwei verschiedenen Druckstufen arbeiten wird. An das Kraftwerk schließt sich ein Ausgleichbecken zur Regelung des Wasserabflusses für die Unterlieger. Zur Ausnutzung des Gefälles zwischen dem Becken und dem nächsten Unterlieger wird in der Abschlußmauer des Beckens ein zweites Kraftwerk eingebaut, das seinen Strom an das Hauptkraftwerk abgibt. Das Sammelbecken im Murgtal erhält einen Gesamtinhalt von 435000 cbm und einen nutzbaren Inhalt von 320000 cbm, der Murgstollen wird mit einem Querschnitt von 8,2 qm für eine Wassermenge von 14 cbm i. d. Sek. bemessen. Das Staubecken im Schwarzenbachtal erhält einen nutzbaren Inhalt von 10600000 cbm, der zugehörige Druckstollen von 1400 m Länge einen Querschnitt von 4,15 qm. Die Raumünzachtalsperre erhält einen nutzbaren Stauinhalt von 15000000 cbm. Im Kraftwerk werden 12 Turbinen mit wagerechter Welle aufgestellt und zwar 6 Pelton-Turbinen für ein mittleres Nutzgefälle von 345 m und 6 Francis-Spiral-Turbinen für ein mittleres Nutzgefälle von 145,6 m. Die von den Turbinen angetriebenen Generatoren der oberen Druckstufe haben eine Höchstleistung von 3300 Kilowatt, die der unteren Druckstufe eine solche von 3000 Kilowatt. Sie erzeugen Drehstrom von 10000 Volt Spannung, die durch Transformatoren für die Fernleitung auf 100000 Volt erhöht wird. Der erste Ausbau soll sich zunächst auf die untere Druckstufe im Anschluß an das Murgwehr beschränken. Die Kosten desselben sind ohne Bauzinsen und ohne Fernleitung auf 7794000 M veranschlagt, die des zweiten Ausbaues auf 12977000 M. Eine Erweiterung der Anlage und damit Erhöhung der Durchschnittsleistung von 15000 auf 20000 PS ist durch Anlage eines großen Staubeckens im Murgtal unterhalb des Ortes Obertal auf württembergischen Gebiete möglich, doch würden sich die Kosten dieser Erweiterung verhältnismäßig hoch, nämlich ohne Bauzinsen und ohne Fernleitung auf etwa 24500000 M stellen. Die Fernleitung soll sich von Forbach über Rastatt bis Mannheim erstrecken und von dort mit mittlerer Spannung nach Karlsruhe, Heidelberg und Bruchsal weitergeführt werden; ihre Kosten betragen ohne Bauzinsen für den ersten Ausbau 3625000 M, für den zweiten Ausbau 2179000 M. Das Kraftwerk kann im ersten Ausbau allein dauernd 2200 PS abgeben und bei Unterstützung durch die bahneigenen Dampfzentralen ohne zulässige Erhöhung der Betriebskosten dauernd 6000 PS im Mittel. Nach vollem Ausbau treten an die Stelle dieser Zahlen 11000 bzw. 15000 PS. Für die Schwankungen des Strombedarfs ist hierbei angenommen, daß die Höchstleistung gleich dem dreifachen der durchschnittlichen ist. Die Erzeugungskosten sind bei voller Belastung einschließlich Kosten der Fernleitung zu 3 Pf. f. d. KW/Std. gemessen an den Abgabestellen in den Schalthäusern, berechnet. Die Erzeugungskosten in den schon vorhandenen Dampfzentralen sind dabei zu 3,5 Pf. f. d. KW/Std. angenommen. Für die Ausführung des Baues sowie die Uebernahme des späteren Betriebes des Murgwerkes durch den Staat spricht einmal der Wunsch, die Monopolstellung eines einzelnen Elektrizitätsunternehmens zu vermeiden; dazu kommt noch der Gedanke an die etwaige spätere weitergehende Elektrisierung der badischen Staatsbahnen. Auch würde das Werk sich sehr günstig mit einem Niederdruckwerke am Rhein oder Neckar verbinden lassen, wobei letzteres den festen Bedarf, das Murgwerk den Spitzenbedarf decken würde. Da aber bei Niederdruckwerken Schiffahrtsinteressen eine Hauptrolle spielen, ist es zweckmäßig, daß alle damit zusammenhängenden Anlagen in den Händen des Staates sich befinden. [Deutsche Straßen- und Kleinbahnzeitung 26. Oktober 1912.] Dipl.-Ing. Ritter. –––––––––– Ueber die mit Entfernungsmessernerreichbare Meßgenauigkeit. Der durchschnittliche Einstellfehler von Entfernungsmessern mit kurzer Basis am Standort läßt sich durch folgende Formel darstellen: de=\pm\,\frac{e^2\,\Delta}{b\,.\,\gamma} Ueber Herleitung dieser Formel findet sich das Nähere in: von Hofe „Fehlerquellen des Entfernungsmessers mit kurzer Basis am Standort“, Festschrift der Firma Goerz 1911, S. 119 u. ff. In dieser Formel bezeichnet e die zu messende Entfernung, b die Basis des Instrumentes, γ die Vergrößerung und Δ die Einstellgenauigkeit beim Sehen mit der Vergrößerung 1. Diese letztere Größe hängt in erster Linie von der Seeschärfe des Beobachters ab, außerdem bis zu einem gewissen Grade von den Eigenschaften des Entfernungsmessers, nämlich von der Güte der Abbildung, von der Helligkeit des Bildes und von der mehr oder weniger geringen Dicke der Trennungslinie im Gesichtsfelde. Wenn man im allgemeinen annimmt, daß diese Größe Δ einen Winkelwert von 10 Sekunden besitzt, d.h. also, daß im Sehen mit unbewaffnetem Auge der betr. Beobachter zwei Noniusstriche, die von der Augenpupille aus gerechnet um einen Winkelwert von 10 Sek. voneinander abweichen, als vollkommen ungebrochene, gerade Linie ansieht, also diesen Winkelunterschied nicht mehr wahrnimmt, und daß durch das Instrument diese Sehschärfe von 10 Sek. nicht beeinträchtigt wird, so hat man für die Größe Δ in der obigen Formel den Bogenwert dieses Winkels einzuführen, also Δ = 0,00004848. Man sieht also aus der Formel, daß der durchschnittliche Einstellfehler proportional dieser evtl. durch die Eigenschaften des Instrumentes etwas reduzierten Einstellgenauigkeit im freien Sehen ist. Ferner ist der durchschnittliche Meßfehler proportional dem Quadrat der Entfernung, die gemessen werden soll; dagegen ist er umgekehrt proportional der Basis und der Vergrößerung des Instrumentes. Nimmt man zunächst einen Entfernungsmesser an, dessen Basis 1 m und dessen Vergrößerung den Wert 1 besitzt und will man mit diesem Entfernungsmesser ein Objekt messen, dessen Entfernung 1000 m beträgt, so wäre de = 48,48 m oder rd. gerechnet = 50 m; d.h. der durchschnittliche Einstellfehler beträgt für die Einheit der Basis und der Vergrößerung 50 auf 1000 m. Man kann sich also als einfache Regel merken, daß der durchschnittliche Einstellfehler der modernen Entfernungsmesser für die Einheit der Basis und der Vergrößerung 5 v. H. pro km beträgt. In dieser Ausdrucksweise ist zugleich mit enthalten, daß der durchschnittliche Einstellfehler proportional dem Quadrat der zu messenden Entfernung steigt, denn wenn der Einstellfehler auf 1 km 5 v. H. beträgt, so hat er nach der angegebenen Regel für 2 km einen Wert von 10 v. H., d.h. 200 m usw. Hat z.B. ein Entfernungsmesser eine Basis von 1,500 m und eine 17 malige Vergrößerung, so würde durchschnittlicher Einstellfehler pro km \frac{5\mbox{ v.H.}}{1,500\,.\,17} oder rd. ⅕ v. H. betragen d.h. also die Fehler sind auf   500 m 1/10 v. H. oder 0,5 m 1000 2,0 2000 8,0 3000 18,0 usw. Diese Werte gelten nur für günstige Verhältnisse, d.h. wenn der Beobachter eine gute Uebung im Messen besitzt, wenn das Ziel eine einigermaßen günstige Form hat und in guter Beleuchtung erscheint, und wenn der Entfernungsmesser nicht durch heftige Stöße oder starke Erwärmung gelitten hat. Sind alle diese Umstände verhältnismäßig ungünstig, so können selbst bei guten Instrumenten die Einstellfehler auf den vierfachen Betrag steigen, d.h. statt 5 v. H. pro km sind 20 v. H. pro km für die Einheit der Basis und der Vergrößerung als durchschnittliche Einstellfehler zu erwarten. Dr. v. Hofe. Russisches Patentgesetz. Regeln über die zwangweise Enteignung von Patenten auf Erfingungen und Vervollkommnungen. Zu dem am 16. Juli 1912 veröffentlichten Gesetz über die zwangweise Enteignung von Patenten auf Erfindungen vom 28. Juni 1912 (vgl. unsere Mitteilungen D. p. J. 1912, Bd. 327, S. 813 „Geheimpatente in Rußland“) hat die russische Regierung folgende (gekürzte) Ausführungsbestimmungen erlassen. Patente auf Erfindungen und Vervollkommnungen können, wenn ein staatliches Interesse dazu vorliegt, zwangweise für den Staat enteignet werden. Die zwangweise Enteignung von Patenten ist nur in dem Fall zulässig, wenn zwischen der Regierung und dem Inhaber des Patentes ein gütlicher Vergleich über die Enteignung des Patentes nicht zustande gekommen ist. Die zwangweise Enteignung kann vollständig sein, oder nur einen Teil der Erfindung oder einen Teil der Geltungsdauer des Patentes oder einzelne auf dem Patente beruhende Rechte betreffen. Zwangweise enteignet werden können sowohl bereits erteilte Patente, wie auch erst angemeldete Erfindungen, auf die der Erfinder oder seine Rechtsnachfolger einen Schutzschein erhalten haben. Die zwangweise Enteignung von Patenten ist nur unter Entschädigung des Patentinhabers zulässig. Der Betrag dieser Entschädigung wird durch gerechte Abschätzung der Vorteile ermittelt, die der Patentinhaber durch die Verwertung seiner Erfindung erzielen könnte. Falls die Bemessung der Entschädigung auf dieser Grundlage untunlich oder offenbar unbillig für den Patentinhaber ist, wird auch der Nutzen in Betracht gezogen, den das zu enteignende Patent dem Staate bringen kann. Die Entschädigung wird dem Inhaber des zu enteignenden Patentes zugesprochen. Dritte Personen haben sich wegen Entschädigung für Nachteile und Vorteile aus der zwangweisen Enteignung des Patentes an dessen Inhaber zu halten. Die zwangweise Enteignung von Patenten wird in jedem einzelnen Falle durch namentlichen kaiserlichen Erlaß genehmigt. Die Art der Entschädigung für ein zwangweise enteignetes Patent ist zwischen dem zuständigen Ressort und dem Patentinhaber zu vereinbaren; falls aber eine Vereinbarung nicht erzielt werden konnte, entweder von dem Ressort selbst oder von einer besonderen, beim Handelsministerium zu errichtenden Kommission oder vom Gericht festzusetzen, und zwar wird die Entschädigung entweder in Form einer bestimmten, auf einmal oder zu verschiedenen Fristen zahlbaren Summe oder in Form von Rentenzahlungen festgesetzt. In außerordentlichen, durch die Forderungen der Landesverteidigung oder der öffentlichen Sicherheit hervorgerufenen Fällen kann auf Beschluß des Ministerrates die zwangweise Enteignung eines Patentes zur Benutzung stattfinden. Innerhalb von zwei Monaten nach dem Beschlusse des Ministerrates hat der betreffende Minister oder Ressortchef eine Vorlage wegen zwangweiser Enteignung des Patentes zu machen. Wird diese Vorlage abgelehnt, so hört die Benutzung des Patentes unverzüglich auf, wovon der Inhaber des Patentes in Kenntnis gesetzt wird; hierbei wird ihm auf Grund dieser Bestimmungen nur für die Zeit der tatsächlichen Benutzung seines Patentes eine Entschädigung zuerkannt. Im Laufe von drei Monaten nach Verkündung des kaiserlichen Erlasses oder des Beschlusses des Ministerrates über die Enteignung des Patentes bezahlt die Regierung dem Inhaber oder hinterlegt als gerichtliches Depositum den Betrag, der von dem zuständigen Ressort als einmalige Entschädigung oder, falls die Entschädigung in mehreren Raten gezahlt wird, als erste Rate festgesetzt ist. Der Inhaber eines zwangweise enteigneten Patentes kann eine Zuschlagentschädigung zu der ihm vom Ressort zuerkannten oder von ihm empfangenen Entschädigung fordern sowie um eine andere Art als die vom Ressort festgesetzte bitten. Derartige Gesuche sind dem Ressort vor Ablauf eines Jahres seit dem Ankauf des Patentes durch die Regierung einzureichen und sind von dem Ressort längstens innerhalb sechs Monaten nach ihrer Einreichung zu erledigen. Nach Eröffnung des Beschlusses des Ressorts über den Betrag und die Art der Entschädigung kann der Inhaber des zwangweise enteigneten Patentes innerhalb Jahresfrist beim Handelsminister die Revision des Beschlusses des Ressorts durch die besondere, beim Handelsministerium zu errichtende Kommission beantragen oder eine gerichtliche Klage auf allgemeiner Grundlage erheben. Von diesen beiden Rechtsmitteln kann jedoch nur eins ergriffen werden, so daß der Patentinhaber, der einen dieser Wege beschritten hat, den anderen nicht mehr einschlagen kann. Wendet sich der Patentinhaber mit seiner Revision an die beim Handelsministerium zu errichtende Kommission, so sammelt diese alle erforderlichen Daten zur Festsetzung des Betrages und der Art der Entschädigung des Patentinhabers und beruft zur Klarstellung von Spezialfragen Sachverständige, sowohl nach eigener Auswahl wie nach Angabe des Patentinhabers; letzterer darf jedoch nicht mehr als zwei Sachverständige ernennen. Dem Inhaber des enteigneten Patentes wird ein begründeter Beschluß zugestellt, gegen den er innerhalb dreier Monate Beschwerde bei der besonderen Behörde des Reichsrates für Angelegenheiten betreffend die zwangweise Enteignung von Immobilien und die Entschädigung der Eigentümer einlegen kann. Die vorstehenden Ausführungsbestimmungen des Gesetzes vom 28. Juni 1912 bekunden die löbliche Absicht der russischen Regierung, den Forderungen der Patentinhaber bzw. Erfinder bei der Enteignung von Patenten gerecht zu werden. P. C. R.