Titel: Polytechnische Rundschau.
Fundstelle: Band 328, Jahrgang 1913, S. 551
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Polytechnische Rundschau. Polytechnische Rundschau. Das Verhalten von Sicherheitslampen bei hohen Temperaturen. In der Versuchsansialt der belgischen Regierung zu Frameries sind von E. Lemaire umfangreiche Versuche angestellt worden, welche die Verhältnisse feststellen sollten, unter denen die metallischen Drahtkörbe von verschiedenen Sicherheitslampentypen die äußere Atmosphäre zur Entzündung bringen. Zur Feststellung der Temperaturen wurde im allgemeinen ein Pyroskop (optisches Pyrometer) verwandt, nur die über 1000° liegenden Temperaturen wurden mit dem Ferryschen Absorptionspyrometer gemessen. Die Versuchsergebnisse sind in nebenstehender Zusammenstellung auszugsweise wiedergegeben. Nach den Untersuchungen Lemaires, deren Ergebnisse sich mit den Berichten Mallards und Le Chateliers decken, lassen die Metalldrahtkörbe der Sicherheitslampen die Flamme durchschlagen, sobald ihre Temperatur über 650 °C hinaus wächst. Die aus dem Drahtkorb austretenden heißen Gase vermögen infolgedessen die umgebende Atmosphäre zu entzünden, sofern sie nicht schnell genug abgekühlt werden können. Ferner zeigen die Versuche, daß die Temperatur, bei welcher die Grubenwetter durch den Drahtkorb hierdurch entzündet werden können, mit dem Gehalt an Schlagwettern (CH4) wächst. Der hinsichtlich der Entzündung gefährlichste Gehalt liegt zwischen 7 und 8 v. H. Art der Lampe Wetter-geschwin-digkeitin Sek./m Schlag-wetterin v. H. TemperaturdesDrahtkorbesin °C 1. Oellampen. a) Davy-Lampe 3,0  2,753,0 6,58,59,5   82510201000 b) Museler-Lampe mit ein-    fachem Drahtkorb 4,5  3,753,0 6,58,59,5   93010301150 c) Lampe mit Doppelkorb ohne    Blechmantel 7,08,0 7,59,5 10001060 d) Lampe mit Hailwood-Korb   4,25 9,5 1115 2. Benzinlampen. a) Lampen mit Doppeldraht-    korb ohne Mantel und Luft-    zutritt von unten   2,25  2,50 6,57,5   700  750 b) Bartsch-Lampe mit Luft-    zutritt von unten 8,0 9,0 1075 Wichtig ist es, die Sicherheitslampen mit einem doppelten Drahtkorb zu versehen und die zur Luftzuführung von unten her bestimmten Oeffnungen möglichst klein zu gestalten. Benzinlampen, die mit doppeltem Drahtkorb und Blechmantel ausgerüstet sind, können vom wissenschaftlichen Standpunkt aus als vollkommen schlagwettersicher bezeichnet werden. Das Durchschlagen der Benzinflamme durch die Drahtkörbe bei Rotgluthitze konnte nur erreicht werden, wenn die Ein- und Auslaßöffnungen ganz außergewöhnlich große Abmessungen besaßen und wenn man die Lampen einem sehr scharfen (11 m i. d. Sek.) von oben herkommenden Wetterstrom aussetzte. Derartige Verhältnisse sind jedoch im praktischen Grubenbetriebe ausgeschlossen. [Annales des Mines Belgiques; Bd. 18, 1.] Schorrig. –––––––––– Vorschriften für Motorschiffe. Der Germanische Lloyd hat seine in Buchform erschienenen „Vorschriften für maschinelle Einrichtungen 1912“ auch auf Schiffe ausgedehnt, die durch Verbrennungskraftmaschinen angetrieben werden. Wenn diese Vorschriften auch noch nicht ohne Lücken und Mängel sind, so ist dies bei der schnellen Entwicklung auf diesem Gebiete und den wenigen praktischen Erfahrungen, die bereits vorliegen, leicht begreiflich. Diese Vorschriften können auch noch nicht als endgültig angesehen werden, die guten und bösen Erfahrungen, die man im Laufe der Zeit sammeln wird, werden diese Vorschriften noch wesentlich verändern und ergänzen. Im folgenden seien jene Vorschriften kurz zusammengestellt, welche für Schiffsmotoren von Bedeutung sind. Die Klassifikationsvorschriften für Dampfschiffe finden sinngemäße Anwendung auch auf Motorschiffe. Sollen die Motoren (und nicht „Motore“, wie es an vielen Stellen dieser Druckschrift heißt) unter Aufsicht des G. L. gebaut werden, so ist ein schriftlicher Antrag an den Vorstand zu richten. Dem Antrag ist unter Angabe der mit dem Bau beauftragten Fabrik eine Beschreibung und Zeichnungen der Maschine beizufügen. Die Abmessungen der einzelnen Teile der Motoren sind, so weit sie nicht bereits durch die Gesetzgebung bestimmt oder durch die folgenden Regeln festgesetzt werden, im allgemeinen dem Ermessen des Erbauers oder der Bestimmung des Bestellers überlassen. Der G. L. behält sich jedoch vor, in außergewöhnlichen Fällen, die in seinen Vorschriften nicht vorgesehen sind, besondere Bestimmungen zu treffen. Wichtig für den Motorerbauer ist die Bestimmung: Soll eine Konstruktion, welche auf wesentlich neuen Prinzipien beruht, angewandt werden, so ist dem Vorstande des G. L. hiervon Mitteilung zu machen. Letzterer ist in diesem Falle berechtigt, die Vorlage ihm erforderlich scheinender Zeichnungen und Angaben zu verlangen. Die Beanspruchung der einzelnen Maschinenteile im kleinsten Querschnitt sollte, bei Verwendung von welchem Siemens-Martinflußeisen mit 40 bis 47 kg/qmm Festigkeit bei mindestens 20 v. H. Dehnung auf 200 mm Länge innerhalb der Grenzen liegen: Für Kolbenstangen 4 bis 5 kg/qmm; für Pleuelstangen, Kreuzköpfe, Schwinghebel 4 bis 4,5 kg/qmm; für Kurbellager- und Kreuzkopflagerbolzen 4 bis 5 kg/qmm; für Grundlagerbolzen 3 bis 4 kg/qmm; für Kupplungsbolzen (Abscherung) 3 bis 3,5 kg/qmm. Für solche Maschinenteile, bei denen die Beanspruchung fortwährend wechselt, und die unter Umständen Stößen ausgesetzt sind, wird bei obiger Beanspruchung bestes Feinkorneisen als gleichwertig mit Flußeisen angesehen. Es ist besonders darauf zu achten, (und dies ist besonders für den Diesel-Motorenbau eine wichtige Vorschrift) daß die Bolzen der Kreuzkopf-, Kurbel- und Grundlager mit Hohlkehlen von möglichst großem Radius versehen werden. Bei der Projektierung von Schiffsmotorenanlagen ist folgendes zu beachten: 1. Die Kühlwassersaugeleitung am Schiffsboden ist mit Absperrvorrichtungen und das Austrittsrohr an der Bordwand mit einem Rückschlagventil zu versehen. Es ist ferner dafür zu sorgen, daß das Wasser aus den Kühlräumen des Motors, dem Kühlmantel des Auspuffrohres, sowie den Rohrleitungen an den tiefsten Stellen abgelassen werden kann. 2. Das Auspuffrohr ist so anzulegen, daß es keine Feuersgefahr bietet, und am Zylinder mit Kühlvorrichtung oder guter Isolierung zu versehen. 3. Der Motorraum und der Raum, in dem sich der Vorratstank befindet, müssen genügend ventiliert sein. 4. Die Speiseleitung vom Vorratstank zum Motor muß gegen mechanische Beschädigung gesichert und am Tank mit Absperrvorrichtungen versehen sein. Die Verbindung der Rohre unter sich und mit den Tanks darf nur mittels metallischer konisch dichtender Verschraubungen erfolgen. 5. Das Füllen des Tanks darf nur von Deck aus durch ein besonderes Füllrohr stattfinden, während ein zweites geöffnetes Rohr die Luft und die Gase in die freie Luft entwelchen läßt. 6. Der Fußboden geschlossener Motor- und Tankraume ist aus geriffeltem Eisenblech herzustellen. 7. Druckluftbehälter, welche komprimierte Luft zum Einblasen des Brennstoffes, zum Anlassen und Umsteuern der Motoren enthalten, sind auf das sorgfältigste aus Siemens-Martinflußeisen herzustellen. Werden die Behälter geschweißt, so soll, wenn es irgend die Blechdicke zuläßt, die überlappte Schweißung der Keilschweißung vorgezogen werden. Die Stumpfschweißung wie die elektrische oder autogene Schweißung sind für die Verbindung der einzelnen Teile untereinander nicht zulässig. Die Dicke des Mantels ist bei der Anwendung von Nietung nach den für die Kessel gültigen Regeln zu bestimmen, ein Zuschlag von 1 mm ist nicht erforderlich. Für nicht genietete Behälter gilt die Formel s=\frac{p\,D}{C}, wobei s = Blechdicke in mm, p = zulässiger Arbeitsüberdruck kg/qcm, D = größter lichter Durchmesser des Behälters in mm, C = 1200 wenn die Längsnaht geschweißt, 1500 wenn der Mantel nahtlos hergestellt ist. Die Dicke der flachen Böden ist nach der Formel s=\frac{D}{73}\,\sqrt{p} zu bestimmen. Geschweißte oder nahtlos hergestellte Behälter sind nach ihrer Herstellung in einem Glühofen auszuglühen. Für Behälter bis zu 2,5 m Länge ist an einem Ende eine Oeffnung, für Behälter über 2,5 m Länge eine Oeffnung an jedem Ende oder eine Teilung in der Mitte vorzusehen, und zwar soll die lichte Weite der Oeffnungen 50 v. H. des Behälterdurchmessers bis zur Größe eines Mannloches betragen, jedoch nicht kleiner als 120 mm ⌀ sein. Die Behälter sind im Schiff so unterzubringen, daß die innere Besichtigung leicht ausgeführt werden kann, sie sind an ihrer tiefsten Stelle mit einer Entwässerungsvorrichtung zu versehen. Jeder für sich abschließbare Behälter erhält ein Sicherheitsventil und ein Manometer. Die Behälter sind vor Inbetriebnahme einer Druckprobe mit dem 1,5 fachen Betriebsdruck zu unterwerfen. Für Kurbelwellen gelten noch die folgenden Bestimmungen: Für im Zweitakt arbeitende einfachwirkende Oelgleichdruckmaschinen, bei denen die Kurbeln gleichmäßig und derart versetzt sind, daß nicht zwei Impulse zugleich erfolgen, sind die Durchmesser der Wellen wie folgt zu bestimmen: Die Kurbelwellen werden nach der Formel d=\sqrt[3]{D^2\,A} berechnet, worin d = Wellendurchmesser in cm, D = Zylinderdurchmesser in cm, A = Koeffizient aus Tab. 1. Zylinderzahl A 1,2 und 3 0,09 H + 0,035 L 4 0,10 H+0,035 L 5 und 6 0,11 H+0,035 L 8 0,13 H+ 0,035 L wobei H = Zylinderhub in cm, L = Grundlagerentfernung voneinander von Mitte zu Mitte Lager, gemessen in cm. Bei im Viertakt arbeitenden Maschinen wird für die Bestimmung von A die Zahl der vorhandenen Zylinder durch 2 dividiert. Bei doppeltwirkenden Maschinen ist für die Bestimmung von A jeder Zylinder doppelt zu zählen. Bei Maschinen mit gegenläufigen Kolben (z.B. beim Junkers-Motor) sind die Koeffizienten von H in obiger Formel zu verdoppeln. Sind hierbei je zwei Zylinder in Reihenanordnung verbunden, so zählt für die Bestimmung von A jeder Zylinder für sich. Als Lagerentfernung gilt bei solchen Maschinen die Entfernung der äußeren Kurbeln einer Kurbelgruppe voneinander von Mitte zu Mitte Lager. Liegen zwischen zwei Grundlagern zwei Kurbeln, so ist für den Wert 0,035 L unter dem Wurzelzeichen zu setzen 0,28\,\frac{a\,b^2}{L^2}. Dabei sind a, b und L Lagerentfernung nach Abbildung, zu beachten ist dabei, daß a < b ist. Handelt es sich um Hilfsmaschinen von Schiffen, die volle Segeleinrichtungen haben, so dürfen bei der Bestimmung der Kurbelwellen die Werte unter dem Wurzelzeichen mit 0,8 multipliziert werden, Dasselbe gilt für Maschinen der Binnenschiffahrt. Textabbildung Bd. 328, S. 553 Die Leitungswellen werden nach der Formel d=c\,\sqrt[3]{D^2\,H} berechnet, dabei ist d = Durchmesser der Leitungswelle in cm, D = Zylinderdurchmesser in cm, H = Kolbenhub in cm, c = Koeffizient aus Tab. 2. Zylinderzahl c 1,2 und 3 0,41 4,5 und 6 0,43 8 0,46 Bei Viertaktmaschinen wird für die Bestimmung von c die Zahl der vorhandenen Zylinder durch 2 dividiert. Bei doppeltwirkenden Maschinen ist die Bestimmung von c jeder Zylinder doppelt zu zählen. Bei Maschinen mit gegenläufigen Kolben ist der Wert unter dem Wurzelzeichen mit 2 zu multiplizieren. Stehen hierbei je zwei Zylinder in Reihenanordnung aneinander, so zählt für die Bestimmung von c jeder Zylinder für sich. Bei Segelschiffen für Binnenschiffahrt ist dieselbe Verkleinerung des Durchmessers, wie oben angegeben, erlaubt. Die Schraubenwellen sind nach der Formel ds = 0,66 d + 0,03 s zu berechnen, ds = Durchmesser der Schraubenwelle in cm, d = Durchmesser der Leitungswelle in cm, s = Durchmesser der Schraube in cm. Sie müssen jedoch im Durchmesser mindestens um 10 v. H. stärker sein als die Leitungswellen. Bei Verbrennungskraftmaschinen-Anlagen, die durch ihren Aufbau nicht in den Rahmen dieser Vorschriften hineinpassen, sind Abweichungen davon dem Vorstande des G. L. rechtzeitig zur Begutachtung zu unterbreiten. Wimplinger. –––––––––– Schuchscher Nietkontroller. Nach den Untersuchungen von Bach und Baumann (Bach, Maschinenelemente, 10. Aufl.; Z. d. V. d. I. 1912, S. 1890) ist für die Güte einer Maschinennietung nicht nur der beim Bilden des Schließkopfes ausgeübte Druck maßgebend, sondern auch wesentlich die Zeit, während der dieser Druck aufrechterhalten wird. Die Absicht, Arbeitzeit zu ersparen, verleitet den Arbeiter um so mehr dazu, die notwendige Nietzeit abzukürzen, als ihm Mittel zur genauen Feststellung dieser Zeit bisher nicht zur Verfügung standen, und überdies eine Kontrolle der Nietung mit den bisherigen Mitteln nur sehr unvollkommen möglich war. Außer den vom Verbände deutscher Architekten- und Ingenieurvereine, dem Verein deutscher Ingenieure und anderen Fachverbänden für Baukonstruktionsnietungen vorgeschriebenen Prellversuchen bestand nur die Möglichkeit, durch Stichproben sich nach der Beschaffenheit der Bruchflächen einzelner wieder herausgeschlagener Niete ein Bild von der Sorgfalt der Arbeitsausführung zu machen. Der Nietkontroller nach Schuch, der in der „Zeitschrift für Dampfkessel und Maschinenbetrieb“ (1913, Nr. 22) von Hilliger beschrieben wird, ist daher in der Absicht konstruiert, sowohl dem ausführenden Arbeiter als auch dem kontrollierenden Ingenieur durch einwandfrei aufgezeichnete Diagramme über die Vorgänge bei der Nietschließung Aufschluß zu geben. Dadurch, daß gleichzeitig mittels einer einfachen Schreibvorrichtung der Schließdruck, die Schließzeit und die Tageszeit aufgezeichnet wird, wird die Herstellung und Kontrolle vereinfacht und verbessert, zugleich außerdem eine bequeme und unanfechtbare Unterlage für die Lohnverrechnung und die Selbstkostenfeststellung geschaffen. Textabbildung Bd. 328, S. 554 Abb. 1.Nietkontroller nach Schuch. Der im Prinzip sehr einfache Apparat (Abb. 1) besteht aus einem Kolbenmanometer b, das mittels eines Kupferrohres oder Spiralschlauches c unmittelbar an den Druckzylinder der Nietmaschine angeschlossen wird. Von einer gewissen, einstellbaren Mindestgröße des Druckes an wird dieser durch den Schreibstift a auf einem Papierstreifen aufgezeichnet, der durch ein Uhrwerk mit einer genau einstellbaren Vorschubgeschwindigkeit pro Zeiteinheit vorwärts bewegt wird. Vom Eintritt des jeweils erforderlichen Mindestnietdruckes an wird ferner ein Zeiger über einem Zifferblatt ausgelöst, der deutlich sichtbar die Dauer der Nietung in Sekunden anzeigt. Ein zweiter Schreibstift d verzeichnet außerdem auf dem dauernd abrollenden Papierstreifen die Tageszeit, und zwar ist, um mit einer möglichst geringen Streifenbreite auszukommen, die Einrichtung so getroffen, daß der Schreibstift sich sechs Stunden lang aufwärts und sechs Stunden lang abwärts bewegt. Auf diese Weise entstehen abwechselnd aufsteigende und absteigende Linien, die die Vormittagsund Nachmittagsschichten deutlich unterscheiden lassen. Die Verschiebung dieses Tageszeitschreibers geschieht ebenfalls durch ein Uhrwerk, das ohne Schwierigkeit für eine lange Gangdauer hergestellt werden kann. Schwieriger ist der Antrieb des Uhrwerks für den Papiervorschub, da dieses eine bedeutendere Antriebskraft braucht, weshalb die Feder nur für kurzzeitigen Betrieb ausgeführt werden kann. In sinnreicher Weise ist daher der Aufzugsmechanismus dieser Feder mit dem Rückzugszylinder der Nietmaschine durch ein einfaches Kupferrohr g so verbunden, daß der Druck in diesem das Uhrwerk selbsttätig stets von neuem aufzieht. Zur Reserve ist noch ein Handwirbel h zum Aufziehen vorgesehen. Die in den Abb. 2 und 3 wiedergegebenen Diagramme zeigen deutlich die Wirkungsweise des Apparates. Für jede Nietung ist zu erkennen das Anwachsen, der Höchstwert und das Abfallen des Druckes, ferner die Zeitdauer in Sekunden für diese Werte, endlich die Tageszeit, in der die einzelne Nietung erfolgte, sowie etwaige Pausen im Betriebe (s. Abb. 3 bei 40). Textabbildung Bd. 328, S. 554 Abb. 2. Textabbildung Bd. 328, S. 554 Abb. 3. Die Aufstellung des Apparates erfolgt in der Nähe des Arbeiters, so daß dieser das Zifferblatt deutlich übersehen kann. Die Bedienung, die sich auf das Aufziehen der Uhrwerke und das Einlegen neuer Papierstreifen beschränkt, ist außerordentlich einfach. Dipl.-Ing. W. Speiser. –––––––––– Klein-Heizapparate für Ventilations-Luftheizung. Eine wichtige Ergänzung für die in Fabriken und Geschäftshäusern usw. neuerdings immer mehr zur Anwendung gelangende Ventilations-Luftheizung bildet der nachstehend beschriebene Klein-Luftheizapparat. Vorausgeschickt sei, daß die Ventilations- oder Gebläse-Luftheizung wegen des gemeinschaftlichen Wortes „Luftheizung“ keineswegs mit der Feuer-Luftheizung zu verwechseln ist. Ueber letztere enthält der „Gesundheits-Ingenieur“ Nr. 27, Jahrg. 1913, S. 508 eine Abhandlung: „Kohlenoxydvergiftung durch eine Feuer-Luftheizanlage“, welcher eine durch Feuer-Luftheizung verursachte Kohlenoxydvergiftung der Bewohner eines Wohnhauses in Boston zugrunde liegt. Die Ursache zu den Vergiftungserscheinungen bei diesem Vorkommnis waren die Beschädigung des Abschlusses zwischen dem Feuerungsraum und den Luftverteilungskanälen, sowie die Erzeugung giftiger Gase durch unvollkommene Verbrennung im Ofen. Hierdurch trat in die Luftverteilungskanäle ein Teil der Verbrennungsgase ein, die sich der Luft beimischten, welche dann bei den Bewohnern der oberen Raume des Hauses die Vergiftungserscheinungen hervorriefen, glücklicherweise ohne tödlichen Ausgang. Während die Feuer-Luftheizung vorerwähnter Art als unhygienisch zu bezeichnen ist, wegen der leicht bei ihr auftretenden großen Gefahren für den menschlichen Organismus, ist im Gegensatz hierzu die Ventilations-Luftheizung ein System, das den Forderungen der Hygiene in weitem Maße gerecht wird und sich durch kurze Anheizdauer, regelmäßige Lufterneuerung, Betriebssicherheit sowie Wirtschaftlichkeit auszeichnet. Das Prinzip der Ventilations-Luftheizung ist folgendes: Ueber die Heizfläche eines in der Regel mittels Dampf (Hochdruckdampf bis 10 at, Niederdruckdampf, Vakuumdampf) betriebenen Heizapparates wird durch einen Niederdruch-Zentrifugalventilator ein kräftiger Frischluftstrom geschickt, welcher sich hierbei erwärmt und in diesem Zustande dann in die zu beheizenden Räume geblasen wird, wo er sich der Raumluft beimischt. In einfacher Weise lassen sich Ventilations-Luftheizungsanlagen auch mit Luftbefeuchtungs-Einrichtungen ausrüsten, welche besonders in solchen Räumen zu verwenden sind, wo etwa durch Verarbeitung sehr hygroskopischer Rohstoffe (Tabak, Textilfaser usw.) eine künstliche Erhöhung des Feuchtigkeitsgehaltes der Luft unentbehrlich ist, im Interesse der Fabrikation und des Wohlbefindens der Arbeiter. Textabbildung Bd. 328, S. 555 Abb. 1. Für die Erzeugung des Warmluftstromes bei Ventilations-Luftheizungsanlagen gelangten bisher vorwiegend Dampf-Luftheizapparate zur Verwendung, wie ein solcher beispielsweise in Abb. 1 wiedergegeben sei, während die Verteilung der Warmluft vom Erzeuger nach den Räumen durch Blechrohrleitungen bzw. gemauerte Kanäle erfolgte. Die Unterbringung der Blechrohrleitungen, welche in der Regel als Warmluft-Verteilungsnetz dienen, läßt sich bei großen Räumen in der Eisenkonstruktion oder an der Decke in wenig behindernder Weise durchführen, während dagegen bei Räumen mittlerer Größe die Unterbringung des Verteilungsrohrnetzes schwierig und oft überhaupt undurchführbar ist. Aus diesem Grunde fand bisher die Ventilations-Luftheizung dort nur in seltenen Fällen Anwendung. Zur Ueberwindung des Hindernisses, das einer allgemeineren Einführung der Ventilations-Luftheizung in Räumen von mittlerer Größe im Wege stand, galt es vor allen Dingen, das Luftheizungssystem so zu gestalten, daß die Blechrohrverteilungsleitung in Fortfall kam, und der Heizapparat in möglichst kleinen Dimensionen gehalten wurde. Einen neuen Klein-Heizapparat für Ventilations-Luftheizung, bei welchen wesentliche Warmluft-Verteilungsrohrleitungen fortfallen, stellt der Heizapparat Abb. 2 dar. Dieser Klein-Luftheizapparat wird geliefert von Danneberg & Quandt, Berlin, für Hochdruckdampf bis 10 at, Niederdruckdampf, Vakuumdampf und Warmwasser. Ueber die Leistung dieser Klein-Heizapparate bei Niederdruckdampf und Hochdruckdampf gibt die nachstehende Tabelle Aufschluß. Die wesentlichen Bestandteile des in Abb. 2 abgebildeten Luftheizapparates sind: die Heizfläche, die Ummantelung mit den seitlich angeordneten Anschlußstutzen Typen-Bezeichnungder Zwerg-Heiz-apparate Luftmengein cbm i. d. Std.bei v = 5 mGeschwindig-keit i. d. Sek. Bei Niederdruckdampfvon 0,2 at. Wärmeabgabein WE i. d. Std., bei einerTemperaturerhöhung von– 10° auf + 50 °C Bei Hochdruckdampfvon 8 at. Wärmeabgabein WE i. d. Std., bei einerTemperaturerhöhung von– 10° auf + 80 °C Z 1    594   11400   17200 Z 2   1098   21000   31600 Z 3   1764   33800   50800 Z 4   2790   53500   80300 Z 5   3924   75300 113000 Z 6   5274 101200 131800 Z 7   6840 131300 197000 Z 8   8550 164100 246200 Z 9 10494 201400 302100 Z10 12600 241900 362800 für die Zuführung bzw. Ableitung des Heizmediums und der Elektro-Schraubenventilator. Was die Ausführung der Heizfläche anbelangt, so wird dieselbe aus einem System neben- und hintereinander senkrecht angeordneter, dünnwandiger Heizrohre gebildet. Innerhalb der Ummantelung sind Schrauben- und Flanschendichtungen gänzlich vermieden, um hierdurch Betriebsstörungen, hervorgerufen durch schadhafte Dichtungen, vorzubeugen. Textabbildung Bd. 328, S. 555 Abb. 2. Gegenüber ähnlichen anderen Heizapparaten, die zur Vermeidung von Undichtheiten nur geringen Dampfdrücken und verhältnismäßig niedrigen Temperaturen ausgesetzt werden dürfen, kann der Klein-Luftheizapparat (Abb. 2) mit Dampfdrücken bis 10 at und Temperaturen bis + 300 °C beansprucht werden. Um in der Regel einen gewöhnlichen Schraubenventilator bei dem abgebildeten Klein-Luftheizapparat zur Förderung der Luftmengen verwenden zu können, war bei seinem Aufbau besonders Wert darauf zu legen, daß nur geringe Luftwiderstände auftraten, was man durch große Luftdurchlässigkeit erreichte. Außer der vorliegenden Ausführung mit Elektro-Schraubenventilator wird der Klein-Luftheizapparat auch noch mit Dampfturbinen-Schraubenventilator oder, wo es örtliche Verhältnisse bedingen, mit Elektro-Zentrifugalventilator für Riemenantrieb, ausgeführt. Die Wirkungsweise des Klein-Luftheizapparates (Abb. 2) ist kurz folgende: Das Heizmittel wird seitlich oben dem Röhrensystem des Apparates zugeführt, während nach der Zirkulation in demselben die Ableitung des Heizmittels bzw. des Kondenswassers unten seitlich erfolgt. Nach Eintritt des Heizmittels in den Apparat wird der Elektro-Schraubenventilator in Tätigkeit gesetzt, welcher einen kräftigen Luftstrom über die Heizfläche saugt oder drückt und den hierbei auf + 40 bis + 50 °C erwärmten Luftstrom in die Räume entsendet. Zum Schluß wäre über die Anordnung des Klein-Luftheizapparates, die von den örtlichen Verhältnissen der Räume abhängt, noch zu erwähnen, daß der Heizapparat zweckmäßig in der Mitte einer Längsseite angeordnet wird. Ist diese Anordnung nicht möglich, so kann der Heizapparat auch an einer Schmalseite oder in der Mitte der Decke aufgestellt werden. In letzterem Falle empfiehlt sich, an Stelle eines Klein-Luftheizapparates mit wagerechter Welle einen solchen mit senkrecht stehender Welle zu verwenden, da ein derartig ausgeführter Heizapparat besser in die Decke eingelassen werden kann. Daß der Klein-Luftheizapparat im Sommer auch zur Ventilation der Räume oder als Luftkühler verwendbar ist, da im letzteren Falle durch sein Röhrensystem Eiswasser oder besser gekühlte Sole geschickt wird, dürfte ebenfalls häufig angenehm empfunden werden. Ing. Otto Brandt. –––––––––– Die Schwankungen der Lichtstärke bei von Wechselstrom gespeisten Glühlampen und Mittel zur Unterdrückung derselben. Der Verfasser nimmt Bezug auf die, besonders von Professor Larsen (E. T. Z. 1913, S. 231) untersuchte Erscheinung, nach welcher die Leuchtkraft einer von Wechselstrom gespeisten Metallfadenlampe sich periodisch ändert. Diese Aenderungen der Leuchtkraft führen bei niedriger Periodenzahl und ungünstiger Wellenform zu einem Flimmern des Lichtes. Als wirksamstes Mittel dagegen ist hierbei die Anwendung von starken Metallfäden (mit großer Wärmekapazität) bei niederen Periodenzahlen anzusehen. Als Flimmerfaktor, der für das Verhalten einer Lampe maßgebend ist, bezeichnet der Verfasser den Quotienten x=\frac{\mbox{maximale Lichstärke}}{\mbox{mittlere Lichtstärke}}. Je größer derselbe ist, desto mehr neigt das Licht zum Flimmern. Für konstanten Gleichstrom wird x = 1; hierbei ist also das Flimmern des Lichtes vollständig vermieden. Am Schluß seines Aufsatzes erwähnt Verfasser noch verschiedene andere interessante Eigenschaften der Glühlampe, insbesondere ihr Verhalten als induktiver oder als Kapazitätswiderstand, wobei er gleichzeitig die hierüber bisher erschienenen Veröffentlichungen anführt und einer Kritik unterzieht. [Elektrotechnik und Maschinenbau, Wien; Heft 24, 1913.] G. W. Meyer. –––––––––– Eine Besichtigung der Ledertreibriemenfabrik von Gebr. Klinge in Dresden-Löbtau veranstaltete am 15. Juli d. J. Prof. M. B u h 1 e von der Dresdener Königl. Technischen Hochschule mit etwa 100 seiner Hörer der Mechanischen, Bauingenieur- und Chemischen Abteilungen. In drei Gruppen wurden die Besucher durch die ausgedehnten Fabrikanlagen, die in den letzten Jahren beträchtliche Vergrößerungen erfahren haben, geführt. Die Herren sahen die großen Ledervorräte, die ständig Tausende von Riemencroupons umfassen. Diese bedeutenden Vorräte an feinen Rohstoffen, die namentlich bei den jetzigen hohen Lederpreisen sehr beträchtliche Werte darstellen, setzen die genannte Firma in die Lage, stets eine ihrer großen Produktion entsprechende strenge Auswahl zu treffen und jeden Riemen für seine besonderen Betriebsverhältnisse, nach seinen Abmessungen usw. sachgemäß herzustellen. Die Zuschneiderei zeigte den Besuchern das durch große Schneidemaschinen bewirkte Zerteilen der Croupons in die einzelnen Riemenbahnen. In der Ausschärferei, die, wie jede der übrigen Abteilungen einen großen Arbeitssaal für sich umfaßt, werden diese einzelnen Riemenbahnen auf teils mit Kraftbetrieb, teils von Hand betätigten Maschinen an den Enden zum Zusammenkitten ausgeschärft. Es wurde dann gezeigt, wie diese ausgeschärften Enden auf besonderen Rauhmaschinen aufgerauht werden, damit der Kitt besser in die aufgelockerten Lederfasern eindringen kann. In der Leimereiabteilung wurde das Zusammenkitten der einzelnen Bahnen vorgeführt. Auf einer großen Anzahl Leimpressen werden täglich viele Tausend Meter Riemen fertiggestellt. Großes Interesse erweckte eine mit außerordentlichem Druck arbeitende hydraulische Presse, die besonders für breite Hauptriemen, Walzwerksriemen, Dynamoriemen usw. benutzt wird. Soweit die Riemen nicht als „nur gekittete“ Riemen zur Ablieferung gelangen, werden sie genäht. Auch die Nähereiabteilung wurde einer genauen Besichtigung unterzogen. Hiernach wurden den Besuchern die großen Einlauf- und Streckmaschinen vorgeführt, auf welchen jeder Riemen Probe läuft unter einer bis zur Elastizitätsgrenze gehenden, d.h. einer Belastung, die wesentlich höher ist, als die in der Praxis verwendete Spannung. Nachdem ferner noch die Abteilung für Näh- und Binderiemen, Schlagriemen, Florteilriemen, Nitschelhosen, Lederschnuren und dergleichen und weiter das ebenfalls sehr beträchtliche Lager an fertigen Riemen besichtigt worden waren, schieden die Besucher mit dem Bewußtsein, ein führendes, mit allen neuzeitlichen Errungenschaften der Technik ausgestattetes Unternehmen der Treibriemenindustrie besichtigt zu haben. Immer größer sind die Ansprüche geworden, welche an das so wichtige Uebertragungsmittel, den Treibriemen, gestellt werden. Die Firma Gebrüder Klinge, deren Fabrikate nicht nur in allen Zweigen der deutschen Industrie bestens bekannt, sondern tatsächlich in allen Weltteilen in Benutzung sind, hat es von jeher verstanden, sich den Ansprüchen der Industrie in jeder Weise anzupassen. Die Firma ist schon seit langer Zeit eine der bedeutendsten ihres Fachgebietes in Europa. Das Unternehmen hat sich ständig ausgedehnt und besonders in den letzten Jahren einen Aufschwung genommen, der fast eine Verdoppelung des Umsatzes und der Arbeiterzahl zur Folge hatte. Seit April 1912 ist die Firma auch mit der früheren Schwesterfirma E. Klinge wieder vereinigt. –––––––––– Der Unionsvertrag vom 2. Juni 1911 für den Schutz des gewerblichen Eigentums (vergl. S. 527). Durch den am 2. Juni 1911 in Washington revidierten Unionsvertrag vom 20. März 1883 haben die Unionsbestimmungen folgende wesentlichen Ergänzungen erfahren: Die Gebrauchsmuster fanden allgemeine Aufnahme in den Vertrag; sie sind nunmehr den Patenten in allen Punkten, insbesondere hinsichtlich der Prioritätsfrist von zwölf Monaten, gleichgestellt. Wichtig ist die Bestimmung, daß in den Unionsstaaten die Unionsangehörigen den eigenen Angehörigen gleichgestellt werden, ohne daß für diese Gleichstellung der Wohnsitz oder Besitz einer gewerblichen Niederlassung in dem betreffenden Unionsstaate zur Voraussetzung gemacht werden darf. Den Anlaß zu dieser neuen Bestimmung gab die in einzelnen Unionsstaaten vorgekommene mißverständliche Auslegung der bisherigen Bestimmungen, daß namentlich in den Rechtszweigen, wo die eigenen Angehörigen nur unter der Voraussetzung eines Wohnsitzes oder des Besitzes einer gewerblichen Niederlassung im Inlande Schutz finden, auch dem Unionsangehörigen der Schutz nur unter dieser Voraussetzung zuerkannt wird. Diese Auslegung der früheren Bestimmung war praktisch gleichbedeutend mit der Verweigerung des Schutzes. Im Schlußprotokoll ist allerdings, um jeden Zweifel auszuschließen, besonders hervorgehoben, daß durch diese Bestimmung der Vorschrift der inneren Gesetzgebung, welche die Bestellung eines Inlandvertreters fordert, nicht präjudiziert wird. Von besonderer Wichtigkeit sind die neuen Bestimmungen wegen Inanspruchnahme der Priorität. Bisher konnte in einzelnen Staaten das Prioritätsrecht in jedem Stadium des Erteilungsverfahrens, ja sogar nach Erteilung der Schutzrechte, geltend gemacht werden. Mit dieser Unsicherheit wurde gebrochen. In Zukunft muß jeder Schutzwerber, der ein Prioritätsrecht in Anspruch nehmen will, dies ausdrücklich tun. Es bleibt der inneren Gesetzgebung jeden Staates überlassen, in welchem Zeitpunkte die Inanspruchnahme zu erfolgen hat. Da die von den Behörden ausgehenden Veröffentlichungen, insbesondere die Patenturkunden, die Prioritätsdaten enthalten sollen, muß die Inanspruchnahme der Priorität mindestens vor der Erteilung der Schutzrechte erfolgen. Die neuen Bestimmungen enthalten auch das Maximum der Förmlichkeiten, die dem Anmelder bei Geltendmachung der Priorität auferlegt werden können, nämlich die Vorlage einer vom Amt des Ursprungslandes beglaubigten Abschrift der ursprünglichen Anmeldung, einer Bestätigung über den Zeitpunkt ihrer Einreichung und allenfalls einer Uebersetzung. Der inneren Gesetzgebung bleibt es vorbehalten zu bestimmen, welche Rechtsnachteile mit der Unterlassung der ausdrücklichen Inanspruchnahme des Prioritätsrechts verknüpft sein sollen, sie dürfen in keinem Falle über den Verlust des Prioritätsrechts hinausgehen. Eine Verlängerung der Prioritätsfrist für Muster und Modelle konnte infolge Widerstandes mehrerer Staaten nicht erreicht werden. Auch die Bestimmungen über Marken (Warenzeichen) haben wesentliche Aenderungen erfahren. Sie enthalten zunächst wieder den Grundsatz, daß jede im Heimatstaate ordnungsmäßig registrierte Marke „wie sie ist“ (teile quelle) in allen übrigen Unionstaaten zum Schütze zugelassen werden müsse. Neu aufgenommen sind die Gründe, aus denen die Zurückweisung einer Marke oder deren Löschung erfolgen kann, und zwar erstens wenn die Marken geeignet sind, von Dritten in dem Lande, wo der Schutz beansprucht wird, erworbene Rechte zu verletzen; zweitens wenn die Marken jedes unterscheidenden Charakters entbehren oder ausschließlich aus Zeichen oder Angaben zusammengesetzt sind, die geeignet sind, im Handel zur Bezeichnung der Art, der Beschaffenheit, der Menge, der Bestimmung des Wertes, des Ortes der Herkunft der Ware oder der Zeit der Herstellung zu dienen, oder welche Freizeichencharakter tragen; drittens wenn die Marken gegen die guten Sitten oder die öffentliche Ordnung verstoßen. Im Schlußprotokoll ist bestimmt, daß eine Marke, welche erlaubter Weise ein öffentliches Wappen oder eine Auszeichnung enthält, nicht wegen Verstoßes gegen die öffentliche Ordnung zurückgewiesen werden darf, so daß sie auch in jenen Staaten geschützt werden muß, die nach ihrer internen Gesetzgebung Marken mit öffentlichen Wappen unter allen Umständen ausschließen. Durch die neuen Bestimmungen können nunmehr auch Kollektivmarken eingetragen werden, d.h. Marken, welche Personenvereinigungen gehören. Solche Marken sind auch dann zur Hinterlegung und zum Schütze zuzulassen, wenn die Personenvereinigungen keine gewerbliche oder Handelsniederlassungen haben. Es steht jedoch jedem Lande zu, darüber zu entscheiden, unter welchen Bedingungen eine Personenvereinigung zum Schütze ihrer Marken zugelassen werden kann. Hingegen konnte über folgende sehr wichtige Punkte, die noch auf der Tagesordnung standen, leider eine Einigung nicht erzielt werden: Einheitliche Bestimmungen über den Ausübungszwang von Patenten und Mustern; Schutz des gewerblichen Eigentums durch die Konsulargerichte und die einheitliche Ausbildung des Ausstellungsschutzes. Auch die Frage, ob in der Zeit zwischen der ursprünglichen Patentanmeldung und derjenigen Anmeldung, für welche das Prioritätsrecht beansprucht wird, ein Vorbenutzungsrecht entstehen könne, blieb ungelöst. Auch eine Vereinbarung über die internationale Musterregistrierung kam nicht zustande. Die neue Akte sollte ratifiziert und die Ratifikationen in Washington spätestens am 1. April 1913 hinterlegt werden. Sie tritt in den Ländern, welche sie ratifiziert haben, einen Monat nach Ablauf dieser Frist – also am 1. Mai 1913 – in Kraft. Ratifiziert wurde die neue Akte von folgenden Staaten: Deutschland, Oesterreich-Ungarn, Spanien, Frankreich, Großbritannien, Italien, Norwegen, Niederlande, Schweiz, Dominikanische Republik, Vereinigte Staaten von Amerika, Mexiko und Japan. Durch die neue Akte ist eine Aenderung der einschlägigen deutschen Gesetzgebung notwendig geworden. Die wesentlichsten neuen Bestimmungen der deutschen Gesetzgebung werden demnächst mitgeteilt werden. P. C. R. –––––––––– Baumwollbau und Baumwollbedarf Rußlands. Rußland ist jetzt imstande, fast 50 v. H. des einheimischen Baumwollbedarfs aus den Erzeugnissen seiner Besitzungen in Mittelasien einschließlich Kaukasiens zu decken. Rußlands Besitzungen in Mittelasien umfassen die Provinzen Transkaspien, Samarkand, Ferghana, Syr- und Amu-Darja, Semirjetschensk und die beiden Vasallenstaaten Chiwa und Buchará von zusammen 2046258 Geviertkilometern. Im Westen wird dieses Gebiet, das allgemein „Russisch Turkestan“ heißt, vom Kaspischen Meer, im Süden von Persien, Afghanistan und dem Pamirgebiet, im Osten vom Chinesischen Reich (östliches Turkestan) und im Norden von den russisch-asiatischen Provinzen Uralsk, Turgai, Akmolinsk und Semipalatinsk begrenzt. Der ebene Teil Russisch-Turkestans, fast ¾ der Gesamtfläche, erstreckt sich zum Kaspischen Meer, der bergige Teil wird im Südosten, Osten und Nordosten von den Ausläufern des Hindukusch, des Pamir Alai-tag und des Thian-schan gebildet, die sich bis in die Provinzen Syr-Darja, Ferghana, Samarkand, Semirjetschensk und bis in das Chanat Buchará hinein erstrecken. Die wasserreichsten Flüsse Russisch-Turkestans, der Syr- und Amu-Darja, münden in das Aral-Meer; andere, beispielsweise der Tedschen, Murghab, Serafschan usw. bewässern aus zahlreichen Oberflächenkanälen die umliegenden Felder und Ortschaften und versiegen dann in der Sandwüste. Baumwollbau ist in Turkestan von alters her bekannt, wurde aber vor Einverleibung der Gebiete in den Besitzstand Rußlands von der einheimischen Bevölkerung nur für den Eigenbedarf in kleinem Umfange betrieben. In den siebenziger Jahren des verflossenen Jahrhunderts veranstaltete die russische Regierung Anbauversuche mit amerikanischem Samen und erzielte, besonders mit der Uplandsorte, befriedigende Ergebnisse. Von der gesamten Baumwollproduktion Russisch Turkestans entfallen jetzt fast 75 v. H. auf Uplandbaumwolle. Nur in den Chanaten Chiwa und Buchará wird noch größtenteils Baumwolle aus einheimischen Samensorten angebaut. In Russisch-Turkestan wurden im Jahre 1884 nicht mehr als rund 54,5 t Baumwolle geerntet. Seit jener Zeit ist der Baumwollbau dort in beständiger Entwicklung begriffen. Alte Bewässerungsanlagen wurden auf Staatskosten wieder hergestellt, neue Anlagen errichtet, größere Landflächen am Syr- und Amu-Darja, am Murghab usw. bewässert und zum Teil mit Baumwollstauden bepflanzt. Die im Jahre 1911 im ganz Russisch-Turkestan künstlich bewässerten Landflächen umfaßten 2352918 ha (2153700 Dessjätinen). Von dieser Fläche entfielen 144210 ha auf die Provinz Transkaspien 567554 Samarkand 943920 Ferghana 574655 Syr-Darja 122579 Amu-Darja. Etwa 412637 ha (377700 Dessjätinen) waren mit Baumwollstauden bepflanzt und insgesamt wurden 175266 t Baumwolle geerntet. Chiwa liefert etwa 8190 t (500000 Pud), Buchará rund 19660 t (1,2 Mill. Pud) Baumwolle jährlich. Unter allen landwirtschaftlichen Erzeugnissen Bucharas steht an erster Stelle Baumwolle, die bereits in der zweiten Hälfte des verflossenen Jahrhunderts aus Buchara nach Rußland auf dem Karawanenwege über Orenburg eingeführt wurde. Hauptstapelplätze des Baumwollhandels in Buchara sind die Städte Tschardschui und Buchara. In Farab, Siaëdin, Kermine und in den genannten Stapelplätzen haben die Russen zahlreiche Reinigungsanstalten errichtet. Die Preise für Baumwolle werden an der Börse in Moskau mit Berücksichtigung der jeweiligen amerikanischen Baumwollpreise und der Zollsätze bestimmt und betrugen im Jahre 1910 Rubel f. 1 Pud etwa M f. 100 kg 16,50 – 16,80 216,50 – 220,50 für Baumwolle ausFerghana Sorte I 16,30 – 16,35 214,00 – 214,60 für Baumwolle ausMerw Sorte I durchschn. 13 170,60 für Baumwolle ausBuchará durchschn. 17 223,15 für Baumwolle ausChiwa. Für turkestanische Rohbaumwolle (ungereinigte) wurden in Kokand im Jahre 1909/10 4,80 Rubel bis 5,40 Rubel oder etwa 63 bis 70,90 M für 100 kg gezahlt. Bezirke des Baumwollbaues Kaukasiens sind Eriwan, Kutaïs, Jelissawetpol und Baku. Musterplantagen wurden bereits zu Beginn der 90 er Jahre des verflossenen Jahrhunderts im Bezirk Eriwan bei Mugany angelegt, um auf geeigneten Ländereien den Baumwollbau einzubürgern. Das ist auch insofern geglückt, als die Baumwollproduktion Kaukasiens von 4996 t des Jahres 1900 auf 14742 t des Jahres 1911 gestiegen ist. Seit Jahren ist man bemüht, auch in der Krim Baumwollbau einzuführen. Der Anfang wurde von einem Gutsbesitzer gemacht, der im Jahre 1908 auf einem Versuchsfelde Baumwollstauden anpflanzte. Das Vorhaben wurde damals stark angezweifelt, weil man überzeugt war, daß Baumwolle in der Krim überhaupt nicht gedeihen kann. Aber schon im ersten Jahr wurden recht günstige Ergebnisse erzielt; nur hatte man die Baumwolle etwas spät gesäet, sie reifte daher erst, als bereits Nachtfröste eintraten. Im folgenden Jahr waren die Ergebnisse bedeutend günstiger. Sieben Baumwollsorten gaben Erträgnisse und reiften völlig regelmäßig. Bald folgte die landwirtschaftliche Gesellschaft des Bezirks dem Beispiel des Gutsbesitzers und säete auf einem kleinen Versuchsfelde Baumwolle. Auch dort gedieh die Baumwolle. Als besonders geeignet für den Baumwollbau gilt der Bezirk Kertsch. Die Stadtverwaltung hat dort den Landbewohnern größere städtische Landflächen zur Anpflanzung von Baumwolle abgetreten. Ueber den Anteil Russisch-Turkestans und der übrigen Länder am gesamten Baumwollbedarf Rußlands hat die amtliche russische Handels- und Industrie-Zeitung kürzlich die folgende Zusammenstellung veröffentlicht: 1900t 1905t 1910t 1911t Baumwollbedarf    Rußlands überhauptDavon lieferten:  Russisch-Turkestan.  Kaukasien 262195  95102    4996 273272106306    5586 361756177723    6372 388200175266  14742 zusammen 100098oder rd.38,2 v. H. desGesamtbed. 111892oder rd.41 v. H. desGesamtbed. 184095oder rd.51 v. H. desGesamtbed 190008oder rd.49 v. H. des.Gesamtbed. AmerikaAegyptenPersienOstindien 121130  29320    8649    2998 127764  17265  12092    4259 129336  21191  19982    7152 147420  21294  24570    4914 zusammen 162097oder rd.62 v. H. desGesamtbed. 161380oder rd.59 v. H. desGesamtbed. 177661oder rd.49 v. H. desGesamtbed 198198oder rd.51 v. H. des.Gesamtbed Mit günstigem Erfolge sind im Jahre 1909 auch im südrussischen Bezirk Chersson Baumwollstauden angepflanzt worden. Die Landwirte Südrußlands haben inzwischen die Frage angeregt, ob Baumwolle nicht auch nördlich des Bezirks Chersson, etwa in den Kreisen Kiew und Podolien, gedeihen kann. Inzwischen hat man im Bezirk Kiew mit Anbauversuchen begonnen. F. Thiess. –––––––––– Die Platinausbeute im Ural. Nach den Mitteilungen der russischen amtlichen Handels- und Industrie-Zeitung (Torgowo Promyschlennaja Gaséta) betrug die Platinausbeute im Ural innerhalb des Zeitraumes von 1902 bis 1912: 1902   6135,70 kg 1908   4883, – kg 1903 6009,60 „ 1909 5119,30 „ 1904 5016,10 „ 1910 5480,50 „ 1905 5238,50 „ 1911 5772,90 „ 1906 5777,80 „ 1912 5523,80 „ 1907 5386,30 „ Von der Ausbeute des Jahres 1912 entfielen auf die Kreise Jekaterinenburg-Süd 43 kg Tscherdynsk 192,06 Perm 1203,96 Werchotury-Nord 406,24 Werchotury-Süd 3678,55 –––––––––––––––––– Zusammen 5523,81 kg Der Preis für 100 g Rohplatin betrug im Jahre 1912 etwa 490 M (9,70 Rubel für 1 Solotnik). F. Thiess.