Titel: Polytechnische Rundschau.
Fundstelle: Band 328, Jahrgang 1913, S. 727
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Polytechnische Rundschau. Polytechnische Rundschau. Elektrische Förderung. In „Elektrische Kraftbetriebe und Bahnen“, Heft 21 beschreibt Prof. W. Philippi die elektrische Hauptschachtfördermaschine auf Schacht II der Zeche Rheinpreußen Homburg a. Rh. – Es handelt sich dabei um eine der neuesten und größten Anlagen Deutschlands ihrer Art. Die Drehstromzentrale arbeitet mit 5000 Volt und 50 Perioden auf einen Drehstrommotor, dessen Leistung 1250 PS bei etwa 600 Touren ist. Der Drehstrommotor ist unmittelbar mit einem Gleichstromgenerator und einem Schwungrade gekuppelt. Der Gleichstromgenerator, Steuerdynamo genannt, ist für eine mittlere Leistung von 1115 KW gebaut, diese Leistung entspricht dem quadratischen Mittelwert der Leistungsaufnahme der zwei Fördermotoren, welche die Steuerdynamo mit Strom versorgt. Die beiden Fördermotoren sind unmittelbar mit der Gußstahl-Koepescheibe gekuppelt. Die Tourenregulierung der Fördermotoren geschieht durch Spannungsänderung der Steuerdynamo zwischen 0 und 750 Volt. Die Erregung der Fördermotoren bleibt dabei unverändert. Steuerdynamo wie Fördermotoren sind Nebenschlußmaschinen mit Fremderregung, besitzen Wendepole und Kompensationswicklung, um funkenfreien Gang bei allen Belastungen zu erzielen. Diese Schaltung, Steuerdynamo auf Fördermotor, heißt die Leonhard-Schaltung. Sie hat den Vorteil, fast ohne ohmsche Verluste Tourenregelung zu gestatten, erfordert jedoch mehr Anlagekapital. – Das Schwungrad hat die Aufgabe, die bei der Förderung auftretenden starken Belastungsstöße, hauptsächlich beim Anfahren, aufzunehmen, indem bei ihrem Eintritt selbsttätig durch ein Stromrelais in den Ankerstromkreis des asynchronen Drehstrommotors ein entsprechender Schlupfwiderstand geschaltet wird, der diesem Motor, ohne größere Stromaufnahme aus dem Netz, in der Drehzahl zurückzugehen gestattet, und damit die Ausnutzung der kinetischen Energie des Schwungrades zum Antrieb der Steuerdynamo bewirkt. Diese Art des Betriebes mit Hilfe eines Pufferschwungrades entspricht dem Ilgner-System. Das Schwungrad besteht aus bestem Nickelstahl, da dessen Umfangsgeschwindigkeit 138 m/Sek. beträgt. Um die Luftreibung zu vermindern, läuft es mit möglichst wenig Spiel in einer feststehenden Blechverkleidung. – Der Schlupfwiderstand ist für 13,5 v. H. Schlupf berechnet. Im zweiten Teile des Aufsatzes werden die Sicherheitsvorrichtungen der Anlage eingehender besprochen. Die wichtigste davon ist die Bremseinrichtung. Es wird mit Druckluft gebremst, und zwar wird in einem senkrechten Zylinder ein mit Gewicht belasteter Kolben durch Druckluft hochgehalten. Sobald durch Oeffnung eines Schiebers, die Spannung der Druckluft unter dem Kolben vermindert wird, sinkt der Kolben herunter und bewirkt, daß Bremsbacken gegen den Rand der Koepescheibe drücken. Der Schieber kann durch einen Hebel vom Steuerbock, dem sogenannten Sicherheitsbremshebel, betätigt werden, ebenso aber auch, und zwar selbsttätig, beim Ueberfahren der Hängebank vom Teufenzeiger und vom Fördergestell aus. Bei Störungen in der Stromleitung tritt ebenfalls Bremsung ein. Ein zweiter Hebel am Steuerbock, der sogenannte Manövrierbremshebel, bewirkt nach jeder Fahrt vollständige Stillsetzung des Fördermotors. Elektrische Bremsung bis zum Stillstand mittels Generatorwirkung der Motoren ist bekanntlich nicht möglich, sie wirkt jedoch noch bei ganz kleinen Geschwindigkeiten sehr energisch. – Sicherheitsbremshebel und Manövrierbremshebel sind so gegeneinander gesperrt, daß die Sicherheitsbremse nur dann gelüftet werden kann, wenn die Manövrierbremse anliegt. Ebenso sind Manövrierbremshebel und Steuerhebel (der dritte Hebel am Steuerbock) so gesperrt, daß die Manövrierbremse bei weit vorgelegtem Steuerhebel, also stark erregter Steuerdynamo, nicht betätigt werden kann. Auch ist es nicht möglich, den Steuerhebel ganz auf Null zu bringen bei gelüfteter Manövrierbremse, so daß in jedem Augenblick der Fördermotor in der Gewalt der Bremse oder der erregten Steuerdynamo sich befindet. Zeitweise (an den Uebergängen) wirken beide zusammen. – Um während der Bremsung Störungen infolge remanenten Magnetismus der Steuerdynamo zu vermeiden, wird diese ummagnetisiert. Damit die Fördermaschine sich vor Leerung des Korbes nicht in Bewegung setzen kann, wird durch Oeffnung des Schachttores eine Sperrung der anliegenden Bremsbacken bewirkt, die erst bei Schließung des Schachttores aufgehoben wird und Lüftung der Bremse gestattet. Der elektrische Teil der Anlage wurde von den Siemens-Schuckertwerken ausgeführt. Der Aufsatz enthält zahlreiche Abbildungen, Diagramme und Pläne. v. Kleist. –––––––––– Die Fernflüge um die Preise der National-Flugspende sind gemäß dem in der Ausschreibung gesetzten Termin am 31. Oktober abgeschlossen worden. So weit sich bisher übersehen läßt, haben neun Flieger die geforderte Mindestflugstrecke von 1000 km zurückgelegt, und zwar: Victor Stoeffler, K. Caspar, Ernst Schlegel, Robert Thelen, Leutnant Kastner, Oberleutnant Geyer, Otto Stiefvatter, Werner Wieting, Alfred Friedrich. Die endgültige Entscheidung über die Zuteilung der Preise kann naturgemäß erst erfolgen, wenn sämtliche Protokolle über die Flugleistungen eingegangen sind und unter Mitwirkung einer in kartographischen Fragen sachverständigen amtlichen Stelle eine genaue Nachprüfung der einzelnen Leistungen und der durchzogenen Entfernungen erfolgt ist. Hierüber werden noch einige Wochen vergehen. Die nächste Sitzung des Verwaltungsausschusses der National-Flugspende ist daher für Ende November in Aussicht genommen. Die eigentliche Preisverteilung soll, um den außerordentlichen Leistungen der deutschen Flugzeugindustrie und der deutschen Flieger auch äußerlich gerecht zu werden, in feierlicher Sitzung des gesamten Kuratoriums erfolgen. –––––––––– Vorführung einiger Demonstrationsversuche mit der neuen Gaede-Kolbenpumpe. Für die Versuche wurde eine neue, von Gaede konstruierte Pumpe verwendet, welche von der Firma E. Leybolds Nachfolger in Köln fabrikmäßig hergestellt wird. Die Gaede-Kolbenpumpe besteht aus drei in einem gemeinsamen Rohr befindlichen Kolbenpumpen, welche in Serie geschaltet sind. Die Pumpe der niedersten Druckstufe erzeugt eine mit dem Mac Leod gemessene Luftverdünnung von 0,00005 mm. Die Pumpe der höchsten Druckstufe stößt die Luft gegen die Atmosphäre aus und enthält eine besondere Vorrichtung, durch welche erreicht wird, daß die Pumpe gegen Wasserdämpfe unempfindlich ist. Bei den Kolbenpumpen kondensieren bekanntlich bei jedem Kompressionshub die von der Pumpe angesogenen Wasserdämpfe und bilden mit dem Oel eine Wasser-Oel-Emulsion, welche beim folgenden Saughub wieder Wasserdampf abgibt und durch diesen Vorgang ein hohes Vakuum nicht zustande kommen läßt, so daß man gezwungen ist, die Wasserdämpfe durch Trockenmittel, wie Phosphorpentoxyd von der Pumpe fern zu halten. Bei der Gaede-Kolbenpumpe ist diese umständliche Trocknung überflüssig gemacht, indem bei jedem Kolbenzug die Wasser-Oel-Emulsion durch das Pumpenventil in einen Wasserabscheider befördert wird, in welchem sich das Wasser aus dem Oel ausscheidet und in dem syphonartigen Gefäß ansammelt. Das gereinigte Oel fließt durch die Dichtungsspalte wieder in die oberste Kolbenpumpe und beginnt den Kreislauf von neuem. Das angesammelte Wasser kann durch das Heberohr abgesogen werden. In den niederen Druckstufen befindet sich nur soviel Oel, wie zur Schmierung notwendig ist, so daß hier ein möglichst niederer Dampfdruck des inhomogenen Schmieröles einstellen kann. Die beiden Vorzüge der Gaede-Kolbenpumpe: hohes Vakuum und Unempfindlichkeit gegen Wasserdämpfe, ermöglichen, daß die nunmehr vorgeführten Hochvakuumversuche ohne jede Verwendung von Trockenmitteln anstandslos gelingen. Textabbildung Bd. 328, S. 729 Die Pumpengeschwindigkeit ist so groß, daß eine Röntgenröhre von etwa 1 l Inhalt in 1 Min. so hoch evakuiert wird, daß harte Röntgenstrahlen auftreten. Vorgeführt wurde eine einfache Entladungsröhre und eine Röhre zum Nachweis der negativen Ladung der Kathodenstrahlen. Gegenüber von der Kathode befindet sich die zylinderförmige mit einem Sieb versehene Anode. Die dahinter sitzende Auffangelektrode ist durch das in der Anode befindliche Netz elektrisch gegen die in der Röhre auftretenden Ladungen abgeblendet (Faradayscher Schutz). Beide Elektroden sind mit einer außerhalb an der Röhre befestigten Funkenstrecke verbunden. Wird die Röhre evakuiert, so dringen die Kathodenstrahlen mit fortschreitendem Vakuum mehr und mehr vor, durchdringen die Maschen des Netzes und laden die Auffangelektrode so hoch auf, daß glänzende weithin sichtbare Fünkchen überspringen an der Funkenstrecke. Lenkt man die Kathodenstrahlen durch einen Magneten ab, so setzt das Funkenspiel aus. An der seitlich sitzenden Auffangplatte tritt dann das Funkenspiel auf, wenn man die Kathodenstrahlen an diese Stelle lenkt. Um die Polarität der Aufladung zu zeigen, erdet man die Anode und bringt einen Papierkonduktor (Zigarettenhülse) am Seidenfaden an die mit der Auffangelektrode versehene Spitze der Funkenstrecke. Am geriebenen Hartgummistab kann dann die Abstoßung des Konduktors einem großen Auditorium gezeigt werden. Dr. Vieth. –––––––––– Motorschiff Eavestone. Das für die Frachtschiffahrtsgesellschaft Furness Withy & Co. im vorigen Jahr erbaute Motorschiff hat nun verschiedene Seereisen gemacht, um ein Urteil über die Leistungsfähigkeit und Wirtschaftlichkeit seiner Hauptmaschine bilden zu können. Dieses Schiff wurde bei Raylton Dixon & Co. vom Stapel gelassen, die Hauptmaschine hat die Firma Usines Carels Frères in Gent geliefert. Der Aufbau der Maschine ähnelt dem der drei- oder mehrzylindrigen Schiffsdampfmaschine. Bei dieser Maschine ist eine hohe Betriebssicherheit vorausgesetzt, da man es sonst nicht gewagt hätte, das Schiff als Einschraubenschiff zu bauen. Späterhin wurde auch bei den Motorschiffen „Hansa“ und „Rolandseck“ diese Schiffstype beibehalten. Das Deplacement von „Eavestone“ ist 4310 t, seine Tragfähigkeit 3050 t. Die Hauptmaschine besteht aus einem vierzylindrigen Zweitakt – Dieselmotor, System Carels, mit 510 mm Zylinderdurchmesser und 915 mm Hub bei 100 Umdrehungen. Die aus zwei Teilen zusammengesetzte viermal gekröpfte Kurbelwelle läuft in sechs gußeisernen mit Weißmetall gefütterten Grundlagern. Im Deckel der Arbeitzylinder sind vier Spülluftventile, ein Brennstoffventil, ein Luftanlaßventil und ein Sicherheitsventil eingebaut. Die Drehzahl der Maschine kann von 100 auf 35 herabgemindert werden, dabei bleibt die Maschine noch vollkommen manövrierfähig und konnte noch nach beiden Seiten hin umgesteuert werden. Die beiden doppeltwirkenden Spülluftpumpen werden durch Hebel direkt von der Hauptmaschine angetrieben. Direkt mit der Hauptwelle gekuppelt ist ein mehrstufiger Kompressor, System Reavell, mit einem Hochdruck-, einem Mitteldruck- und zwei Niederdruckzylindern. Der Kraftbedarf dieses Kompressors beläuft sich auf etwa 120 PSe. Die Brennstoffzufuhr nach der Hauptmaschine vermitteln kleine Brennstoffpumpen, von denen je eine an jedem Zylindergehäuse angebracht ist. Für genügende Gleichförmigkeit in der Gangart der Hauptmaschine sorgt ein Schwungrad mit einem Durchmesser von 2740 mm und 12 t Gewicht. Ein Reservetank für etwa 10 t Brennstoff ist im Maschinenraum an Backbord Seite vorgesehen. Auch bei diesem Schiffe haben sich bei den ersten Fahrten Betriebsstörungen gezeigt. So hat sich z.B. das Fehlen einer gesonderten Hilfszirkulationspumpe für die Kühlwasserzirkulation der Hauptmaschine als Mangel herausgestellt. Eine wirksame Kühlung konnte erst dann erzielt werden, nachdem die Maschine einige Umdrehungen gemacht hat. Darauf soll der Bruch eines Kolbens und eines Zylinderdeckels zurückzuführen sein, der sich beim Manövrieren im Hafen ereignete. Nach den Lloyd's Vorschriften müssen die Kolbendeckel aus Stahlguß hergestellt sein. Der Brennstoffverbrauch ergab sich bei den regelmäßigen Fahrten zu 208 g für 1 PSe. Mit 165 t Brennstoff im Doppelboden konnte das Schiff 8000 Seem. zurücklegen. Die Vergleiche mit einem Dampfschiff ergaben 80 t Gewichtsersparnis für maschinelle Anlagen, Ersparnis an Brennstoffvorrat von 330 t, weil beim Motorschiff 120 t, beim Dampfer 450 t für eine 30-tägige Fahrt anzurechnen sind. Daraus folgt, ganz abgesehen von der Personalersparnis, ein Gewinn an Tragfähigkeit im Werte von etwa 400 t, und damit die wirtschaftliche Ueberlegenheit des Motorschiffes gegenüber dem Dampfschiff. [Kraft und Betrieb 1913, S. 109 bis 112.] Wimplinger. –––––––––– Textabbildung Bd. 328, S. 730 Abb. 1. Textabbildung Bd. 328, S. 730 Abb. 2. Textabbildung Bd. 328, S. 730 Abb. 3. Elektrische Heizung im Maschinenbau. Die elektrische Heizung wird zurzeit im Maschinenbau noch wenig angewendet, obwohl sie gewiß gegenüber den bekannten Erwärmungsmitteln Gas, Dampf, Spiritus oder gar Kohlen in sehr vielen Fällen eine Reihe von Vorzügen aufweist. Zum großen Teile mag das wohl daran liegen, daß die heutigen Leistungen der elektrischen Heiztechnik den Betriebsleitern noch vielfach unbekannt sind. Besonders die Heizelemente, die früher allerdings wenig zuverlässig waren, sind ganz erheblich verbessert und vor allem zu einem normalen maschinentechnischen Element ausgebildet worden, mit denen ein Konstrukteur jetzt sehr wohl rechnen kann. W. Schulz beschreibt (Zeitschrift d. Vereins deutsch. Ing. 1913, S. 1092 ff.) die sehr gut durchgebildeten Heizkörpertypen der Prometheus G. m. b. H. Als Widerstandsmaterial werden Legierungen von Nickel, Stahl, Chrom, Mangan usw. verwendet, die in breiter, dünner Schicht nach dem Prometheus-Verfahren auf Streifen von Glimmer oder Mikamit fest eingebrannt werden. Die an den Isolierstoff gestellten Anforderungen sind besonders: hohe Temperaturbeständigkeit, gute Dehnbarkeit, gute Wärmeleitung und Isolierfähigkeit, er darf auch nicht hygroskopisch sein. Neben Glimmer und seinen Ersatzstoffen kommt als elastisches Material noch Asbest in Anwendung. Textabbildung Bd. 328, S. 730 Abb. 4. Diesen Heizkörpern wird ein ausgezeichneter mechanischer Schutz dadurch gegeben, daß sie mit starken Deckblechen umpreßt werden. In Abb. 1 und 2 ist ein solches Normalelement dargestellt, das als sogen, flacher Heizkörper an zu beheizende Flächen gelegt oder bei massiven Gegenständen in nutenförmigen Aussparungen untergebracht wird. Zum Beheizen von zylindrischen oder ähnlichen Flächen dient der sogen, schellenförmige Heizkörper in Bandform. Abb. 3 zeigt beide Formen an einem Stempelmassenkocher für 2,8 KW Energiebedarf. Ein wesentlicher Vorzug dieser Heizkörper ist, daß sie in einfachster Weise mittels Schrauben befestigt werden können, so daß ebenso ein leichter Austausch wie eine vielseitige Verwendung ermöglicht ist. Die in dem genannten Artikel angegebene Menge von Ausführungsbeispielen läßt erkennen, daß die elektrische Beheizung in alle Zweige der Technik Eingang gefunden hat und sich dort durch Sauberkeit, bequeme Bedienung und genaue Dosierung der Wärmemenge auszeichnet. Neben den Gefäßen zur Erwärmung von Flüssigkeiten findet man solche zur Verdampfung, sei es zum Destillieren von Wasser, für Verdampfer von Inhalationsapparaten usw. Sogar ein elektrisch mit 48 KW beheizter Dampfkessel für 60 kg/Std. Dampf bei 3 at ist vorhanden. Bei den Erhitzern für größere Leistungen ist durch Umlaufröhren für gute Wasserzirkulation gesorgt. Die Heizkörper in Schellenform sind dabei um diese Röhren gelegt. Von den Erwärmern für Luft sind ein Heizofen zum Austrocknen größerer Fässer, der in das Spundloch eingehängt wird, und eine Kaffeeröstmaschine besonders erwähnenswert. Bei letzterem fallen die Kaffeebohnen durch einen hoch erhitzten Luftstrom und werden dadurch geröstet. Das natürliche Aroma der Bohnen wird natürlich auf diese Weise viel weniger Schaden leiden, als bei der Erhitzung durch ein verbranntes Gas-Luftgemisch. Die Erwärmung von Maschinenteilen, beispielsweise von Stempeln oder Ziehformen für Kartonnagen- oder Bijouterieartikel usw. zeigt Abb. 4. Weiter finden wir die elektrische Heizung angewendet bei Bügelmaschinen für bessere Spitzen usw. Zur Erzielung sehr hoher Temperaturen bis 1700° C, wie sie z.B. zur Erhitzung von Sand- und Bleibädern im Werkzeugbau benötigt werden, dienen sogen. Silundum-Widerstände, die ihre Wärme allein durch Strahlung übertragen. Silundum besteht aus Kohle, die durch Tränkung mit Silizium unverbrennbar gemacht wurde. (Vergl. auch D. p. J. Heft 10 d. J.) Das Material wird in Stäben verschiedener Querschnittsform hergestellt und zu Heizkörpern zusammengesetzt. Rich. Müller. –––––––––– Ueber Wassersterilisation mittels ultravioletter Strahlen. Verfasser berichtet über im hygienischen Laboratorium des Kaiserlichen Gesundheitsamtes angestellte Versuche, die den Zweck hatten, den von der Westinghouse Cooper Hewitt-Gesellschaft in den Handel gebrachten Wassersterilisator, Type B 1, auf seine Wirksamkeit zu prüfen. Dieser Apparat soll nach Angabe der Firma in einer Minute 600 l steriles Wasser liefern, wenn er mit klarem Wasser beschickt wird, wenn die Lampe vor der Probeentnahme bereits 20 Minuten brennt, und der Klemmenwiderstand des Brenners nach dieser Zeit 70 bis 75 Volt beträgt. Diese Forderungen wurden bei den Versuchen berücksichtigt, so z.B. wurden die Versuche immer erst nach einer Brenndauer von ½ Stunde begonnen. Zur Untersuchung gelangten Leitungswasser, Spreewasser, sowie Aufschwemmungen von Bacterium coli und Bacillus fluorescens liquefaciens. Bei den Versuchen mit Leitungswasser, dessen Färbungsgrad der Farbe 7 entsprach, betrug die Durchflußgeschwindigkeit 600 l i. d. Std. In einem Falle, wo vor der Belichtung in 1 ccm 177 Keime gezählt wurden, waren nach der Belichtung noch 3 Keime nachzuweisen. Das Spreewasser wurde durch Watte filtriert, der Färbungsgrad entsprach der Farbe 37, die Durchflußgeschwindigkeit betrug 480 l i. d. Std. Vor der Belichtung waren in 1 ccm des Wassers 19500, nach der Belichtung 1500 Keime nachzuweisen. Aehnliche Ergebnisse wurden bei den Versuchen mit Bakterien erhalten, wo nur bei sehr kleiner Durchflußgeschwindigkeit ein steriles Wasser erhalten wurde. Diese ungünstigen Ergebnisse legten die Vermutung nahe, daß die Lampe, trotzdem sie stets ohne Störung brannte, nicht in Ordnung sei, und es wurden in der Tat mit einer anderen Lampe etwas bessere, wenn auch nicht wesentlich verschiedene Ergebnisse erhalten. Verfasser ist daher der Ansicht, daß vollkommene Sterilität nur bei sehr stark herabgeminderter Durchflußgeschwindigkeit in äußerst keimarmem und klarem Leitungswasser mit diesem Sterilisator erzielt werden kann. Gegenüber den günstigeren Resultaten anderer Autoren bleibt nur die Annahme übrig, daß verschiedene Lampen derselben Art bei gleichem Stromverbrauch nicht immer die gleichen Mengen bakterizid wirksamer Strahlen erzeugen. Es ist daher sowohl vor der Inbetriebnahme wie auch während des Betriebes eine Prüfung des Brenners erforderlich. [Dr. A. Müller, Arbeiten aus dem Kaiserl. Gesundheitsamt, Bd. 43, S. 475 bis 482.] Dr. Sander. –––––––––– Ueber die Ursachen der Zerstörung von Körpern bei Festigkeitsversuchen berichtet Professor Druschinin im „Eisenbau“ 1913 S. 203 in einer sehr bemerkenswerten Arbeit über „das Verhältnis zwischen Temperatur und Stabspannung bei Zugversuchen“. Es gibt bekanntlich drei verschiedene Hypothesen über die Ursachen der Zerstörung. Nach der ersten ist diese Ursache in den Hauptspannungen zu suchen; die Versuche von Voigt, Treska, Bauschinger, Föppl und in neuester Zeit von Kármán bringen keine Bestätigung dieser Hypothese; die Mehrzahl der genannten Forscher neigen zur zweiten Hypothese, wonach die Zerstörung aus den durch Schiebungen hervorgerufenen Formänderungen zu erklären ist, während die dritte Hypothese, wonach die Formänderungen infolge reiner Zug- und Druckspannungen entstehen, wenig Anhänger hat. Nimmt man als richtig an, daß der halbe Wert der Elastizitätsgrenze im linearen Spannungszustand mit der Schubfestigkeit zusammenfällt, so sind die Ursache der Zerstörung bei Körpern, deren Elastizitätsgrenze und Bruchfestigkeit verschieden sind, zweifelsohne die Schiebungen. Die Frage nach den Ursachen der Zerstörung ist deswegen so schwierig, weil die von dem Proportionalitätsgesetz ausgehenden Formeln der Elastizitätstheorie und Festigkeitslehre oberhalb der Elastizitätsgrenze nicht gültig sind. Die Wärmezunahme oberhalb der Elastizitätsgrenze weist bis zur Bruchgrenze auf einseitiges Wachsen des Teils der äußeren Arbeit, der in Gestalt von nichtumkehrbarer Energie verloren geht und der nur als Folge innerer Reibung entstehen kann. Es steht also fest, daß die Schiebungen zunehmen; überschreiten sie eine bestimmte Grenze, so vermindert sich die Kohäsion zwischen den Kristallen, und es tritt eine Trennung der Teilchen in den Schubflächen ein. Die Versuchsergebnisse geben der zweiten oder dritten Hypothese keinen Vorzug, es kommt völlig auf das Gefüge des Probestabes an. Bei Körpern mit verschiedener Elastizitätsgrenze für Normalspannung und Bruchfestigkeit (Eisen, Stahl, Marmor) liegt die Ursache der Zerstörung in Formänderungen durch Schiebungen. Bei amorphen und homogenen Körpern, wie z.B. Glas, bei denen die Elastizitätsgrenze und Bruchgrenze zusammenfallen, gilt die dritte Hypothese, die Zerstörung erfolgt also infolge der reinen Längenänderungen. Die zulässige Zugspannung beträgt gewöhnlich einen Bruchteil von der Bruchfestigkeit; der Faktor, der stets < 1 ist, heißt Sicherheitskoeffizient. Professor Druschinin schlägt vor, als Sicherheitskoeffizienten einen Teil der Elastizitätsgrenze und nicht der Bruchgrenze anzusetzen; die Elastizitätsgrenze kann sehr leicht bestimmt werden, und man hat in ihr eine wirkliche Charakteristik der mechanischen Eigenschaften des Materials. Es sei für irgend ein Material die Elastizitätsgrenze gleich oe und der Sicherheitskoeffizient =\frac{1}{m} der Elastizitätsgrenze, so ist \sigma_{\mbox{zul}}=\frac{\sigma_E}{m} und die zulässige Schubspannung \tau_{\mbox{zul}}=\frac{\sigma_E}{2\,m}. Beträgt z.B. die Bruchfestigkeit des im Eisenbau verwendeten Flußeisens 4800 kg/qcm und die Elastizitätsgrenze für Normalspannungen 2500 kg/qcm, so ergeben sich mit m=\frac{1}{2,5} \sigma_{\mbox{zul}}=\frac{2500}{2,5}=1000 kg/qcm, \tau_{\mbox{zul}}=\frac{2500}{2\,.\,2,5}=500 kg/qcm. Da die Ermittlung der Elastizitätsgrenze keine erheblichen Schwierigkeiten macht, so erscheint der Vorschlag von Druschinin immerhin beachtenswert. K. A. –––––––––– Meßverfahren für Gewinde. Zum Nachmessen von normalen Gewinden gibt es Meßwerkzeuge in Form der bekannten Mikrometerschrauben. Bei ihnen sind die Meßschneiden so ausgebildet, daß sie sich zwischen die Flanken der Gewindegänge legen, und es ergibt sich dann aus der Nachmessung des am Mikrometer ablesbaren Gewindedurchmessers zwischen den Meßschneiden das festgesetzte Kontrollmaß. Das Werkzeug ist nicht billig und paßt nur für ein Gewinde. Mittels des nachbeschriebenen Verfahrens ist es aber möglich, mit einer gewöhnlichen Mikrometerschraube jedes Gewinde mit hinreichender Genauigkeit nachzumessen. Die Messung erfolgt hier mit Hilfe eines Stückchens Rundstahl (beispielsw. Stubbstahl), das zwischen die Gewindeflanken gelegt wird. Der Durchmesser dieses Kaliberstäbchens ist zweckmäßig so zu wählen, daß es ein wenig über den Außendurchmesser des Gewindes hervorragt. Man mißt dann mittels Mikrometer zunächst das Maß Gewinde + Kaliber und darauf das Gewinde im Durchmesser allein. Bezeichnet man die Differenz mit x, so ist für Withworthgewinde in der Bedeutung der in Abb. 1 beigeschriebenen Bezeichnungen x=b-\frac{5}{6}\,h; b=a+r=\frac{r}{\mbox{sin}\,.\,27^{\circ}\,30'}+r=r\,\left(1+\frac{1}{\mbox{sin}\,27^{\circ}\,30'}\right)=3,166\,r, h = 0,96s. Textabbildung Bd. 328, S. 732 Abb. 1. Textabbildung Bd. 328, S. 732 Abb. 2. Textabbildung Bd. 328, S. 732 Abb. 3. Setzt man hiernach für b und h ein, so ergibt sich: x = 3,166r – 0,8s. Da es bequemer ist, mit dem Durchmesser d des Kaliberstäbchens, als mit seinem Radius r zu rechnen und es eine weitere Vereinfachung darstellt, bei der Rechnung in mm für s die Anzahl der Gewindegänge auf 1'' zu setzen, so ist auch: x=1,583\,d-\frac{20,32}{\mbox{Gänge auf }1''} Für S-J-Gewinde ist die Rechnung verschieden, je nachdem es sich um das Bolzen (Abb. 2) oder das Muttergewinde (Abb. 3) handelt. Der letztere Fall liegt z.B. vor, wenn ein Gewindebohrer nachgemessen werden soll. Für das Bolzengewinde gilt: x = b –h Wie eine einfache Ueberlegung zeigt, ist b = 3r, und da h = 0,866s, ferner x = 3r – 0,7578s, so ist s = 1,5d – 0,7578s. Für den Gewindebohrer ist ähnlich: x=b-\frac{15}{16}\,h, b = 3r, h = 0,866s, folglich x = 3r – 0,812s, bzw. x = 1,5d – 0,8 2s. Das Messen von Innengewinden, z.B. einer Mutter, wird in der Weise ermöglicht, daß eine Stahlkugel in einen Gewindegang gelegt wird und dann mittels Mikrometer das Maß Kugel – Außenumfang Mutter, hierauf das Maß ohne Kugel, bis zu den Gewindespitzen genommen wird. Die Differenz ist wieder gleich dem aus den vorhergehenden Ableitungen bekannten x. Die Genauigkeit der ganzen Messung stützt sich darauf, daß das Gewinde auch im übrigen exakt geschnitten ist. Bei Ungenauigkeiten im Flankenwinkel oder in den gewöhnlich nicht so genau beachteten Abrundungen an den Gewindegängen müssen naturgemäß erhebliche Fehler auftreten. [Blume, Werkstattstechnik, 15. Juli 1913.] Rich. Müller. –––––––––– Die Brauchbarkeit bleibender Gießformen in der Eisen- und Metallgießerei Die Dauerformen wurden im Gießereibetriebe in größerem Umfange erst eingeführt zu der Zeit, da die Hochöfen und Eisenwerke lebhafter zur Entwicklung gelangten. In erster Linie war es die Herstellung des sogen. Hartgusses, bei dem die aus Gußeisen gefertigten Teilformen in größerem Umfange Anwendung fanden; später wurden dann für den Guß der Stahlblöcke gußeiserne Formen benötigt, sowie auch die kleineren Gießformen für den Guß der Roheisenmasse, die mittels der Gießmaschine gegossen werden und Metallblockformen eingeführt. Je nach dem Formmaterial und nach dem Verwendungszweck unterscheidet man verschiedene Gruppen von Dauerformen. Die Sand- und Masseformen finden infolge der geringen Widerstandsfähigkeit des Materials nur beschränkte Anwendung, die Metallformen hingegen werden fast in allen Zweigen der Gießereitechnik in größerem Umfange angewandt. Für die Herstellung von Dauerformen aus Sand oder Formmasse muß dieses Material mit gesiebtem Koksgrus, Chamottemehl und gemahlenen Ton oder Kaolin und Graphit in bestimmtem Verhältnis gemischt werden. Das Gemisch wird dann angefeuchtet und mehrmals in der Mischmaschine durchgearbeitet. Die erste Form kann ohne Anstrich getrocknet werden, sie wird nach dem Trocknen ausgewaschen und dann mit einer besonderen Schwärze, die aus Holzkohlenstaub, Ton, Tiegelmehl und Graphit zusammengesetzt ist, angestrichen. Für den Guß von Blockformen hat sich das Verfahren von Kurze gut bewährt. Wenn auch die Anwendung der Sand- und Masseformen als Dauerformen in einzelnen Fällen und besonders bei großen einfachen Gußstücken wohl in Frage kommt, so bleibt das Hauptgebiet in der Verwendung der Dauerformen, nämlich die Herstellung von Masseartikeln in Eisen- und Metallguß, doch der Metallform vorbehalten. Die Metallformen haben gegenüber den Sandformen den Vorteil, daß sie die Eigenschaften des zu gießenden Metalls beeinflussen können. Es kommt dies besonders bei der Herstellung des Hartgusses in Betracht. Es hat sich hier die gußeiserne Form als Dauerform bewährt. In der Hauptsache sind zwei Dauerformverfahren in größerem Umfange bekannt geworden, das Verfahren von Rolle und das Verfahren des Amerikaners Custer. Der Vortragende, Direktor Mehrtens, Charlottenburg, geht auf die Dauerform nach dem Rolleschen Verfahren näher ein. Die härtende Wirkung der eisernen Form und der Widerstand, den sie der Schwindung der Gußstücke entgegensetzte, ferner die geringe Durchlässigkeit für die Abgase, sowie ihre kurze Lebensdauer bei hohen Anschaffungskosten waren in der Hauptsache die Nachteile, die man den eisernen Formen in der ersten Zeit ihrer Einführung nachsagte. Man fand aber bald, daß bei richtiger Gattierung, bei erhitzten Dauerformen und bei angspaßten Windstärken sowie kurzer Zeitdauer der Einwirkung auf die Gußstücke die Verwendung der Dauerformen keine Schwierigkeiten machte. Es ist allgemein üblich, Handelsartikel, die besonders für den Guß in Dauerformen in Frage kommen, aus einer möglichst billigen Gattierung zu gießen, und in vielen Gießereien ist dafür eine Gattierung aus 20 v. H. Deutsch 1, 30 v. H. Luxemburger III, 30 v. H., gewöhnlicher Kaufbruch und 20 v. H. Eingüsse und eigener Bruch in Gebrauch. Die Gattierung zeigt nach der Analyse folgende Zusammensetzung: 3,75 v. H. Gesamtkohlenstoff, 2,65 v. H Graphit, 2 v. H. Silizium, 0,65 v. H. Mangan, 1,2 v. H. Phosphor und 0,1 v. H. Schwefel. Eine andere Gattierung bestehend aus 30 v. H. Deutsch I, 10 v H. Luxemburger III, 40 v. H. gewöhnlicher Kaufbruch und 20 v. H. Eingüsse und eigener Bruch ergab die Zusammensetzung 3,6 v. H. Gesamtkohlenstoff, 2,03 v. H. Silizium, 0,53 v. H. Mangan, 1,1 v. H. Phosphor und 0,129 v. H. Schwefel. Beide Gattierungen zeigten für den Guß in Dauerformen sehr günstige Resultate, sie gaben stets ein einwandfreies graues Eisen, die Gußstücke bleiben in den Formen genügend weich, und die Bearbeitung machte keine Schwierigkeiten. In einigen Gießereien wird der Gattierung für Handelsartikel in der Hauptsache Luxemburger Eisen zugesetzt und zwar 50 v. H. Luxemburger III und 50 v. H. Bruch. Der Siliziumgehalt dieser Gattierung geht stark herunter, während der Phosphorgehalt ebenso steigt, die Folge davon ist ein harter Guß, wodurch die Verwendungsmöglichkeit der Dauerformen in Frage gestellt ist. Um die härtende Wirkung der Dauerformen zu beseitigen, so daß die Bildung der harten weißen Gußkruste nicht eintritt, hat man mit Erfolg Anstriche verwendet. Sehr zweckmäßig ist es, die Formen vor dem Gießen zu erwärmen; um weiche Gußstücke zu erzielen und um den Formen eine möglichst lange Haltbarkeit zu geben, ist die Bemessung der Wandstärke von größter Wichtigkeit. Als wichtig ist ferner die Einwirkung der Form auf die schnell erstarrenden Gußstücke zu beachten. Die Schwindung macht jedoch wenig Schwierigkeiten, denn es hat sich gezeigt, daß bei den verhältnismäßig einfachen Gußstücken, die für die Herstellung in Dauerformen in Frage kommen, die durch die Erwärmung beim Gießen erfolgende Ausdehnung einen Ausgleich herbeiführt. Ueber die Wirtschaftlichkeit des Betriebes mit Dauerformen nach dem System Rolle gaben Versuche Aufschluß, die in einer großen Handelsgießerei durchgeführt wurden. Es zeigte sich einwandfrei, daß das neue Gießverfahren sehr vorteilhaft ist. Der Vortragende geht auf die Anwendungsmöglichkeiten der gußeisernen Dauerformen speziell für Grauguß nicht näher ein, nur die Herstellung der Stahlgußformen erörtert er etwas näher. Die Blockformen müssen aus dem besten Hämatiteisen hergestellt werden, der Phosphor- und Schwefelgehalt soll 0,1 nicht erreichen, da sonst die Lebensdauer der Formen sehr beeinträchtigt wird. Blockformen aus besonders gutem Material halten bis 250 Güsse aus, und Siemersbach gibt für dieses Material folgende Zusammensetzung an: 2,65 v. H. Silizium. 1 v. H. Mangan, 0,06 v. H. Phosphor und 0,06 v. H. Schwefel. Blockformen oder Kokillen, die schon nach wenigen Güssen unbrauchbar wurden, zeigten eine Zusammensetzung von 2,4 v. H. Silizium, 0,55 v. H. Mangan, 0,1 v. H. Phosphor und 0,16 v. H. Schwefel. Ohne Zweifel hängt die geringe Lebensdauer dieser Kokillen mit dem höheren Schwefelgehalt des Eisens zusammen. Besonders hochwertige Blockformen werden vereinzelt auch aus Holzkohlenroheisen hergestellt, derartige Formen zeigten eine Lebensdauer bis zu 300 Güssen, und das Material hatte eine Zusammensetzung von 1,3 v. H. Silizium, 1,2 v. H. Mangan, 0,15 v. H. Phosphor und 0,06 v. H. Schwefel. Die Versuche, Metallguß in einer Dauerform zu gießen, haben für Weißmetallguß, sowie auch für Rotguß, Messing- und Aluminiumguß gute Resultate ergeben. Es hat sich gezeigt, daß der in Dauerform hergestellter Metallguß hervorragend gute physikalische Eigenschaften hat. Die Gußstücke zeigen erheblich größere Festigkeit gegenüber den Teilen, die in nassen oder trockenen Sandformen gegossen waren. Auch Kupferguß für Gebrauchsgegenstände wird in vielen Fällen schon in Gußeisenformen hergestellt. In der Diskussion bemerkt Direktor Buschmann, daß beim Guß von Messing- oder Rotguß in Kokillen der Anstrich von besonderer Wichtigkeit ist. Der Vortragende bemerkt hierzu, daß ohne Anstrich gewöhnlich wenig Erfolg erzielt wird, daß aber bei Aluminium- und Rotguß auch Fälle bekannt sind, wo man ohne Anstrich zum Ziele kam. Es spielt die richtige Gießtemperatur eine wichtige Rolle. Ingenieur Leyde meint, die Schwierigkeiten des Metallgusses in Dauerformen lassen sich überwinden. Am schwierigsten ist Phosphorbronze zu gießen, denn wenn man keine Schmiermittel anwendet, so setzt sich die Legierung an, immerhin ist es dem Redner gelungen, Serien bis zu 100 Stück ohne einen einzigen Fehlguß in Dauerformen zu gießen. Bezüglich einer Frage über den Stand des Gießens von Blockformen bemerkt Direktor Mehrtens, daß man nach Mitteilungen von Kurze diese Blockformen ebenso wie in Gußeisenformen auch in Stahlformen gegossen hat, doch ist über die Endresultate nichts bekannt geworden, und der Vortragende glaubt, daß bei dem widerstandsfähigen Material der Erfolg gut sein wird. In den meisten Gießereien sind ja jetzt die Gußeisenformen schon ausgeschieden, und es wird zumeist mit Stahlformen gearbeitet. [Hauptversammlung des Vereins Deutscher Gießereifachleute.] Plohn. –––––––––– Löschungsklage aus § 9 Warenzeichen-Gesetz. Die Klägerin ist die Inhaberin einer Reihe eingetragener für die Ware „Mineralwasser“ bestimmter Warenzeichen. Die meisten davon sind Kombinationszeichen, bei denen das in die Zeichenrolle eingetragene Original der Darstellung farbig ausgeführt ist, und bei denen ein Bestandteil ein gleichseitiges, rotes Dreieck bildet. Eines der Zeichen besteht lediglich aus einem gleichseitigen Dreieck; das Original der Darstellung weist das Dreieck ebenfalls in roter (oder rötlicher) Farbe auf. Ein Zeichen ist unkoloriert eingetragen, es besteht aus einem Dreieck, durch das das Wort „Apollinaris“ hindurch geschrieben ist, und aus einem Kreise, der das Dreieck mit dem Wort „Apollinaris“ umschließt. Die Klägerin verwendet ihre Zeichen ihrer Angabe nach meistens in der Weise, daß das Dreieck der Zeichen in roter Farbe erscheint, aber, wenngleich selten, auch so, daß das Dreieck in anderer Farbe oder farblos sich darstellt. Für die Beklagte, die einen überseeischen Handel betreibt, ist ein den Zeichen der Klägerin gegenüber jüngeres Zeichen für eine Reihe verschiedenartigster Waren eingetragen, darunter für „Mineralwässer, alkoholfreie Getränke, Brunnen- und Badesalze“. Das Zeichen besteht aus einem in Linien stilisierten Kopf mit mongolischer Gesichtsbildung, auf dem sich ein dreieckiger Hut befindet. Die Eintragung ist in Schwarzdruck (farblos) erfolgt. Da die Klägerin das Zeichen der Beklagten vermöge des in ihm enthaltenen dreieckigen Hutes für verwechslungsfähig mit ihren (Dreiecks-) Zeichen erachtete – und zwar schon so, wie das Zeichen der Beklagten eingetragen sei und von ihr verwendet werde, nämlich farblos, jedenfalls aber dann, wenn die Beklagte dazu übergehen würde, den Hut in roter Farbe wiederzugeben (wozu sie berechtigt sei) –, beantragte die Klägerin, die Beklagte zu verurteilen, das Zeichen insoweit löschen zu lassen, als es für Mineralwässer, alkoholfreie Getränke, Brunnen- und Badesalze eingetragen ist. Dem Antrage des Beklagten gemäß wies das Landgericht unter Verneinung einer Verwechslungsgefahr die Klage ab. Die von der Klägerin eingelegte Berufung ist zurückgewiesen. Die eingelegte Revision hatte keinen Erfolg. Aus den Gründen: Das Recht aus einem eingetragenen Zeichen erstreckt sich auf jede Benutzung in bestimmungsgemäßer, loyaler Ausführung des Zeichens, so wie es eingetragen ist. Innerhalb dieser Grenzen hat der Zeicheninhaber das Recht, in der Art der Benutzung zu wechseln. Demgemäß kann er, wie anerkannten Rechtens ist (Entscheidung des Reichsgerichts in Zivilsachen Bd. 69, S. 377), sein Zeichen an sich bei farbloser Eintragung nach seinem Belieben farblos oder koloriert benutzen, denn die Farbe verändert regelmäßig die bildliche Darstellung des Gegenstandes, den das Zeichen wiedergibt, nicht; der dargestellte Gegenstand ist (regelmäßig) derselbe, ob er in „rot, grün, schwarz oder in sonst einer Farbe erscheint. Die Farbe ist, wie in diesem Sinne in Judikatur und Literatur vielfach gesagt ist, regelmäßig ohne Unterscheidungskraft für das Zeichen. Aber auch das Recht, das Zeichen nach Belieben bunt oder in Schwarzdruck wiederzugeben, hat seine Grenze darin, daß es sich immer um eine (objektiv) ordnungsmäßige Verwendung des eingetragenen Zeichens handeln muß; es muß eine Wiedergabe des eingetragenen Zeichens in Frage stehen; der Beschauer muß in der Wiedergabe das eingetragene Zeichen wiederfinden. Eine Warenbezeichnung, die dem Beschauer ein anderes Bild bietet, als das eingetragene Zeichen, steht nicht unter dem Schutz des Gesetzes, und es ist völlig ohne Belang, wodurch das andere Bild entstanden ist, ob durch Umstellungen, durch sonstige Veränderungen in dem eingetragenen Zeichen oder durch Kolorierung; auch die Kolorierung ist nur geschützt, insofern die verschiedene Färbung immer die Darstellung desselben Zeichens ist. So ist denn auch in der Entsch. d. Reichsg. i. Strafs. Bd. 40, S. 247 gerade anläßlich eines Falles, in dem es sich ebenfalls um die Verwendung von Farben bei Warenzeichen handelte, gesagt: dem eingetragenen Zeichen werde der Schutz auch so zuteil, wie es sich im tatsächlichen Gebrauch darstelle, „sofern nur nicht durch die Benutzung des Zeichens im Verkehr ein von der Eintragung verschiedenes Bild entsteht“. Daß tatsächlich auch durch Kolorierung ein Bild zu einem anderen Bilde umgestaltet und also durch Kolorierung ein anderes Zeichenbild geschaffen werden kann – insbesondere auch durch Kolorierung in verschiedenen Farben und Abstufungen oder durch Kolorierung einzelner Teile mit dem Erfolge, daß Teile, die in dem eingetragenen Zeichen ohne alle Bedeutung sind, nun als das Wesentliche erscheinen, oder umgekehrt, Teile, die das Charakteristische des eingetragenen Zeichens bilden, nun kaum bemerkbar und zum Verschwinden gebracht sind –, kann einem begründeten Zweifel nicht unterliegen. Von den vorstehend gekennzeichneten Gesichtspunkten aus ist der Streit der Parteien, wie von den Vorinstanzen geschehen, durch Abweisung der Klage zu entscheiden. Nach den getroffenen tatsächlichen Feststellungen tritt in dem Zeichen der Beklagten, wie es eingetragen ist, der dreieckige Hut völlig zurück und erweckt der Hut nicht den Eindruck eines Dreiecks. Durch die Rotfärbung des Hutes würde sich das ganze Bild verändern; es würde der Hut, und zwar als ein Dreieck, eine Fläche, in den Vordergrund treten; es würde sich nicht mehr um den Kopf und das Gesicht eines Mongolen (um einen Mongolen mit einem Mandarinenhut), sondern um ein rotes Dreieck handeln. Es würden also das benutzte Bild und das eingetragene Zeichenbild einander nicht mehr decken; es würde seitens der Beklagten nicht mehr der Gebrauch ihres Zeichens vorliegen und die Beklagte würde nicht mit ihrem eingetragenen Zeichen, sondern durch die Benutzung eines anderen Zeichens als des für sie eingetragenen in die Zeichenrechte der Klägerin eingreifen. Das vermöchte nicht die Klage auf Löschung des eingetragenen Zeichens der Beklagten aus § 9 Abs. 1 Nr. 1 WZG. zu begründen, da dieses eingetragene Zeichen mit dem Zeichen der Klägerin nicht übereinstimmt, die Löschungsklage aus § 9 Ziffer 1 aber nur bei dem Vorhandensein zweier gleicher eingetragener Zeichen gegeben ist (Entsch. d. Reichsger, in Zivils. Bd. 75, S. 346). Es würde vielmehr nur eine Klage der Klägerin gegen die Beklagte auf Unterlassung des Gebrauchs des betreffenden Zeichenbildes aus § 12 (§ 14) WZG., sowie eventuell auch auf Schadenersatz aus § 826 BGB. oder auf Grund der Bestimmungen des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb begründet erscheinen können; eine solche Klage steht im vorliegenden Falle nicht in Frage, zumal auch die Beklagte unstreitig ein Bild der bezeichneten Art nicht benutzt hat. [Urteil vom 6. Mai 1913. Aus Jur. Wochenschrift: Vom Reichsgericht.] W. D.