Titel: Amerikanische „Erfindungen“.
Autor: Viktor Kaplan
Fundstelle: Band 336, Jahrgang 1921, S. 167
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Amerikanische „Erfindungen“. Von Prof. Dr.-Ing. Viktor Kaplan in Brünn. [KAPLAN, Amerikanische „Erfindungen“.] In dieser Zeitschrift (1921, Heft 6, Seite 95/96) habe ich gezeigt, auf welche Art und Weise die Amerikaner die Kaplan-Turbine „erfunden“ haben. Ergänzend sei noch über die mir inzwischen bekanntgewordene widerrechtliche Benützung meiner anderen Erfindungsgegenstände kurz berichtet. So finden sich in verschiedenen amerikanischen Zeitschriften (Mechanical Engineering, Electrical World, Power usw.) in der letzten Zeit Berichte über neue Turbinensaugrohre und Krümmer, die auch von deutschen Fachzeitschriften (Z. d. V. D. I., Z. f. E. u. M. usw.) übernommen wurden. Nach diesen Mitteilungen hat die Firma Allis Chalmers in Milwaukee diese neuen Turbinensaugrohre auch bei den neuen Niagara-Turbinen verwendet. (Z. d. V. D. I., 1921, Heft 2, S. 44.) Die in Abb. 7 der letztgenannten Zeitschrift wiedergegebene Saugrohrzeichnung der Niagara-Anlage entspricht aber fast maßstäblich der durch Figur 2 meiner deutschen Patentschrift Nr. 323084 dargestellten neuen Saugrohrform. Wenn daher der gute Wirkungsgrad der Niagara-Turbinen (93 v. H.) auf diese neue Saugrohrform zurückgeführt wird („Power“ vom 14. 9. 1920), so ist dies gewiß keineswegs einer amerikanischen Erfindung, sondern nur den durch den Kriegszustand geschaffenen außergewöhnlichen patentrechtlichen Verhältnissen zu danken. Aber nicht nur die durch obiges Patent gekennzeichnete Saugrohrform, auch der mir durch das D. R. P. Nr. 319780 geschützte Saugkrümmer wird von Allis Chalmers ohne meine Einwilligung nachgebaut, wie dies aus der Veröffentlichung „Developing the Low-Head Plant“ (Electrical World Nr. 26, S. 1260) entnommen werden kann. Auf die widerrechtliche Entnahme meines in meinen Pumpenpatenten niedergelegten geistigen Eigentums (D. R. P. Nr. 293591, 300591, 335701 usw.) durch die Firma I. P. Morris in Philadelphia wurde ja schon von anderer Seite in dem Berichte über „Neuere Kreiselpumpen“ (Z. d. V. D. I. 1921, S. 290) flüchtig hingewiesen. Wenn ich mich auch vorderhand auf die Aufdeckung derartiger durch den Krieg bedingter ungesunder Rechtszustände beschränken muß, so soll doch verhütet werden, daß deutsche Erfindungen nur wegen der gegenwärtigen Rechtsunsicherheit zu neuen amerikanischen Errungenschaften gestempelt werden dürfen.