Titel: Polytechnische Schau.
Fundstelle: Band 341, Jahrgang 1926, S. 195
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Polytechnische Schau. (Nachdruck der Originalberichte – auch im Auszuge – nur mit Quellenangabe gestattet.) Polytechnische Schau. Sikkativ-Kochanlage. Unter „Sikkativ“ versteht man bekanntlich eine Masse, die in der Hauptsache aus Leinöl besteht, dem eine Bleiverbindung – in den meisten Fällen ist es Bleiglätte – zugesetzt ist, durch die ein schnelles Trocknen des Firnisanstriches bewirkt wird. Die Herstellung dieses Gemisches von Leinöl mit Bleiglätte bereitet deshalb erhebliche Schwierigkeiten, weil dazu sehr hohe Temperaturen benötigt werden und weil eine Heizung des Sikkativ-Kochapparates mit offener Flamme der großen Feuergefährlichkeit wegen ausgeschlossen ist. Die bisher gebräuchlichen Apparate wurden daher durch hochgespannten Dampf erhitzt, was aber wiederum den Nachteil mit sich bringt, daß die Dampfleitungen fortwährend undichte Stellen zeigen, wie das ja auch schließlich nicht anders zu erwarten ist. Um diesen grundsätzlichen Mangel zu beseitigen, sieht die von der Maschinenfabrik F. Heckmann, Berlin SO., kürzlich gelieferte und nebenstehend abgebildete neue Sikkativ-Kochanlage als Heizmittel ein unter hohem Druck stehendes stark überhitztes Dampf-Wassergemisch vor. Dieses Gemisch, in dem die kleinen Dampfbläschen in feinstverteiltem Zustande in dem heißen Wasser gewissermaßen aufgeschlämmt sind, hat den Vorteil, daß es selbstdichtend wirkt, so daß Undichtigkeiten an den Rohrverbindungen und in den Ventilen nicht mehr vorkommen können. Es arbeitet ferner, ähnlich wie bei einer Zentralheizung, in ununterbrochenem Kreislauf unter vollkommenem Luftabschluß, so daß eine Ergänzung des einmal eingefüllten Wasservorrates nicht in Frage kommt, wodurch die Wirtschaftlichkeit des Betriebes eine wesentliche Erhöhung erfährt. Der Heißwasserofen ist im vorliegenden Falle mit Oelfeuerung ausgerüstet. Das Oel wird aus dem Vorratslager durch eine Handflügelpumpe entnommen und über einen Auffüllsiebapparat einem Hochbehälter zugeführt, von wo aus es durch einen Oelreiniger den Düsen zuströmt. Der eigentliche mit einem Heizmantel versehene Sikkativ-Kochapparat enthält ein von einer Transmission angetriebenes Rührwerk, um einerseits eine möglichst gleichmäßige Mischung des Apparatinhaltes zu erzielen und andererseits ein Festsetzen und Anbrennen an den heißen Apparatwandungen zu verhüten. Die während des Kochvorganges aus dem Oel entwickelten Dämpfe – es handelt sich dabei in der Hauptsache um restliche Spuren von Wasserdampf und Verunreinigungen des Oeles in Gestalt minderwertiger Oele – werden in einem Kondensator niedergeschlagen und aus einer Vorlage durch einen Ventilator abgesaugt. Dieser führt sie über einen sogen. Explosionstopf nach dem Heißwasserofen, wo sie zur Unterstützung der Oelfeuerung herangezogen werden. Der Explosionstopf ist zu dem Zweck eingeschaltet, um bei etwaigem Zurückschlagen der Flamme in das Oelrohr durch Abheben seines Deckels einem weiteren Zurückschlagen bis in den Kochapparat und einer dann unvermeidlichen Explosion der ganzen Apparatur mit ihren unabsehbaren Folgen Einhalt zu gebieten. Cr. Textabbildung Bd. 341, S. 195 Handflügelpumpe. a Sikkativ-Kochapparat; b Kondensator; c Vorlage; d Ventilator; e Explosionstopf; f Heißwasserofen; g Oeldüsen; h Oelreiniger; i Oel-Hochbehälter; k Auffüllsiebapparat „Stahlqualitäten und deren Beziehungen zu den Herstellungsverfahren“ (Auszug aus dem Vortrage von Prof. Dr.-Ing. P. Goerens, Essen, am 13. Juni auf der Hauptversammlung des VDI in Hamburg). Die chemischen, physikalischen und technologischen Untersuchungsverfahren des Stahles sind heute noch nicht weit genug fortgeschritten, um die Ermittlung aller derjenigen Faktoren zu ermöglichen, die für die Beurteilung der Verwendbarkeit bekannt sein müßten. Bei der Auswahl eines Stahles kommen in Betracht: Die Stahlsorte, gekennzeichnet durch die chemische Zusammensetzung, die Stahlart, gekennzeichnet durch das Herstellungsverfahren, der Zustand, in dem der Stahl verwendet werden soll, gekennzeichnet durch Formgebungsverfahren und Wärmebehandlung, und die Qualität. Für die Stahlqualität – dieser Begriff wurde von Prof. Goerens einleitend erläutert – haben wir noch kein Maß, daher können wir sie mit Sicherheit erst an dem Verhalten des Stahles bei der Verwendung erkennen. Sie ist im wesentlichen abhängig von den Erfahrungen des Stahlwerks und der Sorgfalt bei der Herstellung und Formgebung. Mit einer gewissen Annäherung kann man für bestimmte Anwendungsfälle ein Urteil über die Qualität gewinnen durch Zerreißversuche, Biegeproben, Kerbschlagproben u. dgl. Endgültig maßgebend für die Qualität aber sind diese Proben nicht, da sie nicht alle diejenigen Eigenschaften erfassen, die bei der praktischen Benutzung des Stahles als Maschinenteil, Bauteil oder Werkzeug in Anspruch genommen werden. Hierauf wurde die charakteristische Einwirkung der Fremdkörper, insbesondere der oxydischen Einschlüsse in Stahl geschildert und für deren quilitativen Nachweis ein mikroskopisches Beobachtungsverfahren beschrieben, das nach Art der Dunkelfeldbeleuchtung Störungen des metallischen Zusammenhanges auf der Oberfläche eines Metallschliffs der Zahl nach zu erkennen gestattet. Unsere heutigen Stahlherstellungsverfahren ermöglichen es uns noch nicht, einen von Einschlüssen vollkommen freien Stahl zu erzeugen. Dies hängt damit zusammen, daß wir aus dem Eisenerz zunächst Roheisen gewinnen, das ist ein mit den Fremdkörpern Kohlenstoff, Silizium, Mangan, Phosphor und Schwefel bis zu insgesamt etwa 5% beladenes Eisen. Um diese Fremdkörper zu entfernen, wird das Roheisen im Stahlwerk mit Luft (Bessemer-, Thomasverfahren) oder sauerstoffreichem Eisenerz (Siemens-Martinverfahren) behandelt, wobei die Fremdkörper oxydiert verbrannt werden. Die hierbei gebildeten Oxyde gehen jedoch nur zum Teil in die Schlacke über, ein Teil bleibt im Metall zurück und bildet die oben erwähnten Einschlüsse. Wieviel von diesen zurückbleiben, hängt vom Herstellungsverfahren, sowie der Arbeitsweise im Stahlwerk ab. Tiegel- und Elektrostahlverfahren gestatten leichter als die übrigen Prozesse die Erzielung eines an Einschlüssen armen Stahles; bei den übrigen Verfahren ist die Erzielung reinen Stahles an Bedingungen geknüpft, die nur unter besonderen Rohstoff- und Arbeitsverhältnissen erfüllt werden können. Prof. Goerens zieht aus seinen Darlegungen den Schluß, daß nur ein eingehender Austausch der Erfahrungen zwischen Stahlerzeugern und Stahlverbrauchern dazu führen kann, den für einen gegebenen Verwendungszweck in wirtschaftlicher und technischer Hinsicht am besten geeigneten Stahl ausfindig zu machen. In diesem Sinne bietet die Normung des Stahles ein wichtiges Glied, da sie eine Verminderung der Stahlsorten anstrebt, ein Ziel, das für Hersteller und Verbraucher in gleichem Maße von Wichtigkeit ist. Da jedoch die Normung die Qualität nicht erfassen kann, bietet die Gemeinschaftsarbeit den einzigen Weg zum raschen Fortschritt. Schwedische Wasserkraft für Norwegen. Der Gedanke, das Wasser gewisser schwedischer Gebirgsseen zu norwegischen Wasserfällen zu überführen und dadurch Nordschweden mit billigerer elektrischer Energie zu versorgen, ist neuerdings von dem norwegischen Major Hjalmar Johansen wieder aufgegriffen worden. Johansen denkt an den Bau langer Tunnels, die das Wasser zur norwegischen Küste führen. W. Borgquist, Direktor des schwedischen Wasserbauamtes, sagt zu diesem Projekt, daß es große Vorteile bringen kann, da Seen, die infolge der möglichen großen Fallhöhe große Mengen elektrischer Energie erzeugen könnten, wegen ihrer Unzugänglichkeit nicht ausgebaut werden können. Der Sitasjaure-See, der in diesem Zusammenhang mehrmals genannt wurde, liegt 600 m über Meeresspiegel, doch kann er auf schwedischer Seite nur mit 300 m Höhe ausgenutzt werden, im Gegensatz zur norwegischen Seite, die eine vollständige Ausnützung der Fallhöhe gestatten würde. Auf schwedischer Seite könnte man vielleicht in zwei Ausbaustufen zum Ziel kommen, während auf norwegischer Seite ein vollständiger Ausbau sofort möglich ist, wodurch die Kosten pro PS bedeutend niedriger liegen müssen, als in Schweden. Dieses Wasser würde dann den schwedischen Flüssen entzogen werden, doch soll dieses Absperren des Zuflusses der Flüsse nur soweit vorgenommen werden, daß diejenigen, die auf die Wasserstraßen angewiesen sind, nicht unter dieser Ausnützung zu leiden haben. Große Schwierigkeiten würde aber die Ausnutzung der erzeugten Energie bereiten. Allein vom Sitasjauresee könnte man 200000 PS gewinnen. Zunächst dachte man an eine Ueberführung der Leistung nach Schweden, doch dürften die Kraftübertragungskosten die eventuelle Ersparnis der Erzeugung schwedischer Energie auf norwegischem Boden den eventuellen Gewinn wieder aufbrauchen. Major Johansen hat die Kraft zur Eisenherstellung und zur Stickstoffgewinnung heranziehen wollen. Die Eisenwerke sollen die Rohstoffe nach Norwegen bringen und dort verwerten. Jedenfalls kann man heute noch sagen, daß das Projekt sehr verlockend ist, daß man aber nicht weiß, was man mit der erzeugten Energie anfangen soll. Wulff. „Neuere Probleme des Schiffbaues“ (Auszug aus dem Vortrag von Dr.-Ing. E. h. Herm. Frahm, Hamburg, am 13. Juni 1926 auf der Hauptversammlung des VDI in Hamburg). Nach einleitenden Ausführungen über die allgemeinen Gesichtspunkte beim Entwurf von Seeschiffen wird als Hauptproblem die Frage nach der Wahl zwischen Dampf- und Motorantrieb behandelt, und zwar einmal für Frachtdampfer und einmal für große Fahrgast- und Frachtschiffe. Eine Prüfung der Vor- und Nachteile der beiden Antriebsarten für Frachtschiffe in bezug auf Betriebssicherheit, Lebensdauer, Personalfragen und Wirtschaftlichkeit ergibt, daß die Wahl des Systems von dem Dienst des Schiffes abhängt. Dr. Frahm geht dann auf technische Einzelfragen beider Systeme ein, bei den Dampfern auf Kolbenmaschinen, Triebturbinen, Hochdruckdampf und Feuerung, bei den Motorschiffen auf die verschiedenen Oelmaschinensysteme, Zwei- und Viertakt, Einfach- und Doppelwirkung, Aufladung, Abgasverwertung und Hilfsmaschinenantrieb. Die Folgerung, die sich aus dem Vergleich der verschiedenen Oelmaschinenarten zwingend ergibt, ist, daß der doppeltwirkende Zweitaktmotor bei weitem die übrigen Systeme übertrifft, insbesondere in der in Deutschland von der M. A. N. entwickelten Form mit Schlitzspülung, die erstmalig von Blohm und Voß für das Motorschiff „Magdeburg“ der Deutsch-Austral- und Kosmos-Linien gebaut worden ist. Zur Prüfung der Antriebsfrage bei Schiffen großer Maschinenleistung werden zwei Beispiele näher beleuchtet. Gewählt sind dafür die bedeutendsten Schiffstypen, die in Deutschland nach dem Kriege in Bau gegeben worden sind, und zwar ein Schiff der „Albert Ballin“-Klasse der Hamburg-Amerika-Linie und ein Schnelldampfer vom „Cap Polonio“-Typ der Hamburg-Südamerikanischen Dampfschiffahrts-Gesellschaft. Die Unterschiede zwischen Dampf- und Motoranlagen nach Raum, Gewichtsbedarf und Wirtschaftlichkeit werden untersucht, wobei sich herausstellt, daß keines der beiden Systeme zurzeit eine klare Ueberlegenheeit über das andere aufweist. Schließlich führt Dr. Frahm Gründe für die Beibehaltung von Triebturbinenanlagen in der Bauart, die sich auf den Schiffen der „Albert Ballin“-Klasse bestens bewährt hat, bei den letzten deutschen Bestellungen solcher Schiffe an und behandelt anschließend einige weitere Probleme des Schiffsantriebes, wie Propellerleitapparate, neuere Ruderkonstruktionen und Schlingerdämpfungsanlagen. Eisenbahnschädigung durch Bodensenkungen in Bergbaugebieten. Eisenbahnschäden der in der Ueberschrift genannten Art sind schon an zahlreichen Orten festgestellt, jedoch bisher nur selten ausführlich und kritisch in Druckschriften und Büchern besprochen worden. Dies mag teilweise so zu erklären sein, daß in den verkehrsreichen Jahren vor dem Krieg und im Weltkrieg selbst den beteiligten und sachkundigen Personen wenig Zeit zu schriftstellerischer Arbeit übrig blieb. Aus der Vorkriegszeit stammt eine Denkschrift des Oberbergamts in Dortmund (1897) über die Einwirkung des unter Mergelüberdeckung geführten Steinkohlenbergbaus auf die Erdoberfläche im Oberbergamtsbezirk Dortmund. Darin war noch gesagt worden, daß Eisenbahnen bei Abbauen des Kohlengebirges unter einer stärkeren Mergelbedeckung so allmähliche muldenförmige Einsenkungen erführen, daß in der Regel eine Gefahr für den Bahnbetrieb daraus nicht erwachse. Demgegenüber legt Geh. Baurat Klüsche dar, daß neben vertikalen Senkungen in Verbindung mit solchen auch seitliche Verdrückungen der Gleise' auf freier Strecke und in Bahnhöfen, sowie Beschädigung von Bauwerken vorkommen. Die in der genannten Denkschrift erwähnten vertikalen Senkungen können nicht die alleinige Ursache all dieser Zerstörungen sein, vielmehr müssen hierbei auch sehr starke wagerechte Kräfte gewirkt haben. Daß für die Baulichkeiten an der Erdoberfläche gefährliche horizontale Verschiebungen vorkommen, darauf hat auch Markscheider W. H. Trompeter hingewiesen in einer Schrift: „Die Expansivkraft im Gestein als Hauptursache der Bewegung des den Bergbau umgebenden Gebirges“ (1890). Seinen Beobachtungen tut es keinen Eintrag, daß er als Ursache eine Expansivkraft im Gestein angenommen hat, eine Erklärungsweise, die sich mit der Lehre von der Wirkung statischer Kräfte nicht vereinbaren läßt. Später von anderen beobachtete Verschiebungen trigonometrischer Punkte und seitliche Verschiebungen von Baufluchtenlinien in Essen bestätigten die Richtigkeit der Feststellung von Trompeter, daß rieben vertikalen Senkungen der Erdoberfläche infolge unterirdischen Abbauens auch horizontale Verschiebungen vorkommen. Mehr Aufklärung über die bei solchen Störungen wirkenden Kräfte brachte eine Abhandlung von Regierungsbaumeister a. D. Körten über den Einfluß des Bergbaus auf Straßenbahngeleise und seine Bekämpfung (1909). Er stellte die Theorie auf, die Mergeldecke böge sich elastisch wie ein kontinuierlicher Balken (richtiger Platte) durch und erhalte in der oberen Schicht auf dem Senkungsrande Zug und in der Mitte Druck. Zug und Druck bewirken dabei eine entsprechende Verlängerung bzw. Verkürzung der betreffenden Teile der oberen Schicht. Mehr oder weniger abweichende Auffassungen haben noch die Ingenieure Goldreich und Eckardt vertreten. Ersterer in einer Abhandlung über die Theorie der Bodensenkungen in Kohlengebieten mit besonderer Berücksichtigung der Eisenbahnsenkungen des Ostrau-Karwiner Steinkohlenreviers (1909), letzterer in einem Aufsatz über den Einfluß des Abbaues auf die Tagesoberfläche. Bei dem vergleichenden Studium der verschiedenen Auffassungen kommt Baurat Klüsche zu dem Ergebnis, daß die Kortensche Erklärung des Zusammenhangs der an der Oberfläche sich zeigenden Bergschäden mit dem durch den Abbau ausgelösten Kräftewirkungen den Tatsachen am nächsten kommt. Nach Maßgabe der Kortenschen Auffassung erörtert Klüsche des näheren die an Eisenbahnanlagen und bei den Bau- und Betriebsverhältnissen vorkommenden Einwirkungen und Störungen. Zunächst wird untersucht, ob und in welchem Umfang die für gewöhnlich auf den Oberbau einwirkenden Kräfte in Bodensenkungsgebieten sich verschärfen. Eine gute, dauerhafte Unterhaltung einer Bahnanlage setzt vor allem voraus, daß das Gleisbett möglichst festgefügt und der Untergrund möglichst unnachgiebig ist. In dem Maße, wie diese Eigenschaften bei Bodensenkungen und Verschiebungen verschwinden, also Gleisbettung und Oberbaugestänge sich lockern, wächst die Schädlichkeit der Einwirkung der Betriebslast auf die Bahnanlage. Stärkerer Stoffverschleiß und Erhöhung der Unterhaltungskosten sind die Folgen. Auf Grund von Beobachtungen während einer Reihe von Jahren und Vergleichung mit störungsfreien Strecken kann die Höhe der nötigen Mehraufwendungen, also die Höhe der Bergbauschäden, errechnet werden. Zu den geschilderten Schäden kommen oft noch andere: Verschlechterung oder Unterbindung der Vorflut, Verbiegen oder Brechen von Oberbauteilen bei dem Versuch, Gleissenkungen ohne Betriebsunterbrechung zu beseitigen, und anderes. Mannigfacher Art sind die durch Bodensenkungen und -Verschiebungen verursachten verteuernden, störenden und gefährdenden Einwirkungen auf den Betrieb der Eisenbahnen. Vertikale Senkungen verschlechtern die Neigungsverhältnisse. Senkungsmulden müssen oft mit verminderter Geschwindigkeit, also unter Kraftvergeudung durch Bremsen und nachfolgende Beschleunigung durchfahren werden. Längsschiebungen verursachen Erweiterung der Stoßlücken, bewirken also eine erhöhte Abnützung. Senkungen in Bahnhöfen können ein vorschriftswidriges Gefälle zur Folge haben und besonderes Festlegen der Fahrzeuge notwendig machen. Solche Aenderungen der Erdoberfläche wirken besonders störend im Bereich der Berg- und Richtungsgleise von Verschiebebahnhöfen und vor der Einfahrt in solche. Vermehrter Kraftaufwand, erhöhte Kosten, nicht selten Gefährdung von Gut und Leben sind die Folgen. Wie steht es mit der Schadensvergütung? Vor dem Krieg haben die Bahnverwaltungen von den Bergwerksbesitzern in der Regel nur den Kostenersatz für die erforderlichen Hebungsarbeiten der Bahnanlagen gefordert, dagegen Kosten für Mehrverschleiß, Mehrkosten für Unterhaltung und Kostenersatz für Schäden im Betrieb nicht angerechnet. Trotzdem die Ursachen der Störungen und Schäden immer bestimmter erkannt wurden, hat sich an diesen Entschädigungsgrundsätzen zunächst nichts geändert, wohl wegen der günstigen Wirtschaftslage der Bahnen. Diese hat sich nunmehr gründlich geändert. Die Eisenbahn verlangt deshalb mit Recht seit einigen Jahren Ersatz des vollen Schadens; selbstverständlich haben sich die Ansprüche im Rahmen der berggesetzlichen Bestimmungen zu halten und ein als mittelbare Folge aus dem schädigenden Ereignis sich etwa ergebender Gewinn ist von dem Gesamtschaden in Abzug zu bringen. Tüchtige Fachkenntnisse und gesunde Urteilskraft gehören dazu, Schäden dieser Art als solche zu erkennen und zahlenmäßig festzusetzen. Sind diese Voraussetzungen auf beiden Seiten der Beteiligten erfüllt, so wird es auch möglich sein, den Weg zur Verständigung zu finden; meist bietet er sich dar in Form eines billigen Vergleichs. Dr. G. Sch. Ein technisches Weltparlament. Im April d. J. fanden sich die Delegierten der Normenausschüsse von 18 Ländern in New York zu einer internationalen Normen-Konferenz zusammen. Die Aufgabe dieser Konferenz war, die Grundlage für eine internationale Normenvereinigung (International Standards Association) zu legen. Dieser Beratung, der für die technische Fühlungnahme zwischen allen Industrieländern eine Bedeutung zukommt, die heute wahrscheinlich noch gar nicht abgeschätzt werden kann, waren 10 Tage gewidmet. Die Versammlung tagte, vom amerikanischen Normenausschuß aufs gastlichste aufgenommen, in dem großen Ingenieur-Gebäude. Sie fand die Beachtung der maßgebenden amerikanischen Regierungsstellen; insbesondere der Handelsminister Hoover ließ es sich nicht nehmen, die Mitglieder der Konferenz in Washington zu begrüßen. England, das von jeher den größten Weitblick für internationale Wirtschaftsfragen an den Tag gelegt hat, hatte die Konferenz inhaltlich bestens vorbereitet und außer dem Generalsekretär des englischen Normenausschusses 3 prominente Männer aus Wissenschaft und Industrie als Delegierte entsandt. Es kann mit Befriedigung festgestellt werden, daß den vom deutschen Delegierten, Herrn Dr.-Ing. Otto Kienzle, vorgebrachten Gesichtspunkten stets in loyaler Weise Rechnung getragen wurde. Die Erörterung war frei von jeder politischen Färbung und von dem Geiste sachlicher und zielbewußter Arbeit getragen, von dem Ingenieurgeist der Welt, der es mehr ahnt als auszudrücken vermag, daß es technische und wirtschaftliche Belange sind, auf denen die Gemeinschaft der Völker aufgebaut werden muß. Die Konferenz verabschiedete einen Satzungs-Entwurf, der den nationalen Normenausschüssen zuging und von ihnen ratifiziert werden soll. Er sieht die Schaffung eines internationalen Zentralbüros vor, das für den Austausch aller das Normengebiet betreffenden technischen Erfahrungen sorgen und Vereinbarungen internationaler Natur vorbereiten soll. Hierbei denkt man teils an wirklich internationale Normen, teils an solche, die nur ein kleinerer Kreis von Nationen als Funktion ihrer gegenseitigen wirtschaftlichen Beziehungen vereinbart. Deutschland sollte dieser Bewegung die Aufmerksamkeit entgegenbringen, die ihr angesichts ihrer Wichtigkeit zukommt. Vom internationalen gewerblichen Rechtsschutz. (Mitgeteilt vom Patentanwaltsbureau Dr. Oskar Arendt, Berlin W.50.) Deutschland: Ausstellungsschutz genießen Erfindungen, Muster und Warenzeichen auf der vom 29. August bis 4. September 1926 in Leipzig stattfindenden Mustermesse nebst Technischer Messe und Baumesse. Chile: Die Gesetze und Verordnungen betreffend den Erfindungs-, Warenzeichen- und Modellschutz sind im Blatt für Patent–, Muster- und Zeichenwesen 1926/5. 154 ff, veröffentlicht worden. Dänemark: Das Gesetz betreffend unlauteren Wettbewerb und Warenbezeichnung hat am 9. April 1926 eine neue Fassung erhalten. Griechenland: Warenzeichen werden in Athen beim Ministerium für Landwirtschaft, Handel und Industrie, Abteilung für industrielles Eigentum, angemeldet. Es muß ein bevollmächtigter Vertreter in Athen bestellt werden, der im obengenannten Ministerium beim Abteilungschef für industrielles Eigentum die Anmeldung persönlich vornimmt. Bei den gesetzlich vorgeschriebenen Formalitäten ist zu beachten: Die Vollmacht des Anmelders muß eine konsularisch beglaubigte Uebersetzung ins Griechische enthalten. Die Quittung einer griechischen Staatskasse über Entrichtung der Anmeldegebühr von 200 Drachmen, eine Stereotypplatte des Warenzeichens sowie eine Heimatsbescheinigung mit beglaubigter Uebersetzung sind einzureichen. Außerdem ist eine Erklärung über den Geschäftssitz bzw. die Fabrikationsstätte des Inhabers des Warenzeichens und über die Zuständigkeit der Gerichte von Athen abzugeben. Polen: Nach einer Verordnung vom 4. Juni 1926 genießen Erfindungen und Modelle auf der Ausstellung für Erfindungen in Warschau ein Prioritätsrecht von 6 Monaten vom Datum der Ausstellung des Gegenstandes. Desgleichen auch Warenzeichen, die auf der ausgestellten Ware angebracht worden sind. Bei der Anmeldung ist in einem solchen Falle eine Bescheinigung der Ausstellungsverwaltung über den Gegenstand und das Ausstellungsdatum beizufügen. Portugal: Das Gesetz über das deutsch-portugiesische Handelsabkommen vom 20. März 1926 ist am 21. Mai 1926 verkündet worden und enthält wichtige Bestimmungen über die Herkunftsbezeichnung portugiesischer Weine und das Verbot der Bezeichnung „Solingen“ in Portugal für nicht in Deutschland hergestellte Messerwaren. Rußland: Nach der neuesten Auslegung des deutsch-russischen Abkommens können Prioritäten ohne Neuanmeldung für Patentanmeldungen deutscher Staatsangehöriger in Anspruch genommen werden, welche in der Zeit vom 7. November 1917 bis 12. März 1926 eingereicht worden sind, falls der Anmelder der deutschen Anmeldung, deren Priorität beansprucht wird, ebenfalls deutscher Staatsangehöriger ist. Einzureichen ist ein Prioritätsbeleg sowie eine Erklärung über die Staatsangehörigkeit des Anmelders in Rußland und des Anmelders in Deutschland, falls es nicht ein und dieselbe Person ist. Für Warenzeichenanmeldungen deutscher Firmen aus der Zeit vom 10. November 1922 bis 12. März 1926 wird die Priorität früherer Eintragungen in Rußland gewährt. Bei Warenzeichenanmeldungen mit Prioritätsbeanspruchung braucht die Heimatsurkunde nur patentamtlich beglaubigt zu sein, während für alle Anmeldungen ohne Priorität dieselben wie früher konsularisch legalisiert und auch amtlich in die russische Sprache übersetzt sein müssen. Die Wirksamkeit von aus Deutschland kommenden Vollmachten beträgt längstens 3 Jahre. Bei Prioritätsbeanspruchung für Warenzeichenanmeldungen ist eine notarielle Staatsangehörigkeitserklärung nicht erforderlich. Bei Patentanmeldungen gilt dies nur bei Anmeldern, die der russischen Patentbehörde bekannt sind. Für gewerbliche Muster kann die Prioritätsanmeldung innerhalb 12 Monaten nach der deutschen Anmeldung erfolgen. Die Prioritätsfrist auf Grund des deutsch-russischen Handelsvertrages läuft am 12. September 1926 ab. Dies ist für beabsichtigte russische Patentanmeldungen usw., deren Ursprungsanmeldung in Deutschland länger als 12 Monate zurückliegt, genau zu beachten. Internationale Verträge: Der internationalen (Pariser) Union gehörten am 1. Januar 1926 an: Australien, Belgien, Brasilien, Bulgarien, Cuba, Dänemark nebst Faröer-Inseln, Danzig (Freie Stadt), Deutsches Reich, Dominikanische Republik, Estland, Finnland, Frankreich, Algerien nebst Kolonien und den Mandatsländern Syrien und Libanon, Griechenland, Großbritannien nebst Ceylon, Neuseeland, Trinidad und Tobago, Irland, Italien, Japan, Kanada, Lettland, Luxemburg, Marokko (mit Ausnahme der spanischen Zone), Mexiko, Niederlande nebst Niederländisch-Indien, Surinam und Curacao, Norwegen, Oesterreich, Polen, Portugal nebst Azoren und Madeira, Rumänien, Schweden, Schweiz, Serbien-Kroatien-Slowenien, Spanien, Tschechoslowakei, Tunis, Türkei, Ungarn, Vereinigte Staaten von Amerika. Dem Madrider Abkommen betreffend die internationale Registrierung von Fabrik- und Handelsmarken, vom 14. April 1891, revidiert in Brüssel im Jahre 1900 und in Washington im Jahre 1911, gehörten am 1. Januar 1926 an: Belgien, Brasilien, Cuba, Danzig (Freie Stadt), Deutsches Reich, Frankreich und Algerien nebst Kolonien, Italien, Lettland (Lettland hat das Abkommen zum 21. Dezember 1926 wieder gekündigt), Luxemburg, Marokko (mit Ausnahme der spanischen Zone), Mexiko, Niederlande nebst Niederländisch-Indien, Surinam und Curacao, Oesterreich, Portugal nebst Azoren und Madeira, Rumänien, Schweiz, Serbien-Kroatien-Slowenien, Spanien, Tschechoslowakei, Tunis, Türkei, Ungarn.