Titel: [Kleinere Mittheilungen.]
Fundstelle: Band 275, Jahrgang 1890, Miszellen, S. 575
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[Kleinere Mittheilungen.] Kleinere Mittheilungen. Ueber die Entwickelung des deutschen Patentwesens. Anschlieſsend an die Mittheilungen auf S. 463 sei in Folgendem eine interessante Untersuchung über den Wirthschaftswerth der deutschen Patente nach dem Patentblatt wiedergegeben: Die im deutschen Patentgesetz vorgesehene Einrichtung, daſs der Patentinhaber von Jahr zu Jahr aufs Neue vor die Frage gestellt wird, ob ihm das gewährte Sonderrecht noch die fällig werdende Patentgebühr werth erscheint und daſs er dasselbe fallen lassen kann, wenn solches nicht mehr der Fall ist, ergibt die Möglichkeit, den durchschnittlichen wirthschaftlichen Werth der deutschen Patente, wie er aus der eigenen Abschätzung ihrer Inhaber hervorgeht, für jedes Jahr zu berechnen. Denn die amtliche Patentstatistik gibt für jedes einzelne Kalenderjahr den Gesammtbetrag der wirklich entrichteten Patentgebühren (P) in Mark, sowie die am Jahresschluſs in Geltung gewesenen Patentrechte (n), woraus sich die auf ein Patent entfallende Jahresgebühr zu p=\frac{P}{n}\ \mbox{Mark} berechnen läſst. Die so ermittelte Zahl wird eine gewisse Beachtung verdienen, weil sie auf einer freien Würdigung aller thatsächlichen gewerblichen und wirthschaftlichen Verhältnisse beruht, die von der Gesammtheit der Patentinhaber selbst in ihrem eigenen ökonomischen Vortheil, also gewiſs sorgfältig ausgeführt wird. Es erscheint nun die Auffassung nahe liegend, die von den Patentinhabern bewirkte Zahlung dieser Jahresgebühr wie die Verzinsung eines Kapitalwerthes anzusehen, der sich nach dem landesüblichen Zinsfuſs als ein Vielfaches derselben ergibt; unter Annahme einer 4procentigen Kapitalverzinsung würde sich sonach der durchschnittliche Wirthschaftswerth der deutschen latente berechnen zu w=25\,.\,p=25\,.\,\frac{P}{n}\ \mbox{Mark}. Die Ausführung der angedeuteten einfachen Rechnungen läſst für die letzten 12 Kalenderjahre des Bestehens der deutschen Patentverwaltung (1878 bis 1889) zu den in folgender Tabelle ersichtlichen Ergebnissen gelangen. Jahr PatentgebührenP Mark Zahl derrechtsgültigenPatente n MittlereJahresgebührp=\frac{P}{n} Mark Kapitalwertheines Patentesw = 25.p Mark 1878   265150   4227   62,73 1568 1879   410165   6807   60,26 1507 1880   514525   8007   64,26 1607 1881   660940   8619   76,68 1917 1882   787350   9452   83,30 2083 1883   928570 10535   88,14 2204 1884 1058610 10994   96,29 2407 1885 1157210 11046 104,76 2619 1886 1274940 11249 113,34 2834 1887 1375950 11512 119,52 2988 1888 1472050 11810 124,64 3116 1889 1637840 12732 128,64 3216 Die in der Zahlenreihe für w erkennbare auffallende (nur in den beiden ersten Jahren unterbrochene) Gleichmäſsigkeit des Ansteigens kann offenbar nicht aus dem gröſseren oder geringeren Maſse des von einzelnen Personen dem Erfinder entgegengebrachten Wohlwollen erklärt werden, vielmehr wird man hier die Resultante beharrlich wirkender innerer Kräfte erblicken müssen, die von der sicheren pflichtgemäſsen Durchführung eines aus dem Geiste einer neuen Zeit geborenen Gesetzes wachgerufen wurden. An dem Ausfall der jeweiligen Höhe dieses auf dem Gesammturtheil aller Patentinhaber beruhenden mittleren Wirthschaftswerthes sind offenbar zwei Hauptfaktoren betheiligt: einerseits die von den politischen Verhältnissen abhängige allgemeine Lage der Industrie und andererseits das Vertrauen derselben auf die besondere Sicherheit des Schutzes, welcher von der deutschen Patentverwaltung gewährt wird. Man könnte schon über die Lage der Dinge eine gewisse Beruhigung empfinden, wenn der Durchschnittswerth der zu Recht bestehenden Patente im Laufe der Zeit sich nur eben auf gleicher Höhe halten würde, ergibt sich aber wie hier eine starke und ganz regelmäſsige Zunahme dieser Werthziffer, so wird man die Veränderung des einen oder anderen Hauptfaktors (oder beider) im günstigen Sinne zugeben müssen und man wird nur die Wahl haben, ob man für den bezeichneten zwölfjährigen Zeitraum dem wachsenden Vertrauen zur allgemeinen Friedenslage oder demjenigen zur Sicherheit des deutschen Patentschutzes das stärkere Gewicht beimessen will; für Zulässigkeit der zweiten Begründung wird vielleicht der weitere Umstand sprechen, daſs in derselben Zeit, in der sich der mittlere Kapitalwerth der deutschen Patente mehr als verdoppelte, auch noch die absolute Zahl der in Geltung verbliebenen Patente sich verdreifacht hat. Je seltener diejenigen Erfinder, die dem gesicherten Schutz ihrer Unternehmungen den erwünschten Erfolg verdanken, ihre Befriedigung in Worte zu kleiden pflegen, um so eindringlicher wird man die unbestreitbaren Zahlen reden lassen dürfen, die sich in einfachster Weise aus der amtlichen Statistik ergeben. Daſs das deutsche Patentamt noch viel mehr Patente ertheilt, als die Liste der in rechtlicher Geltung erhaltenen aufweist, bestätigt nur, daſs der Begriff „neue Erfindung“ einen gröſseren Umfang hat, als der Begriff „einträgliche neue Erfindung“, worüber man sich – als eine selbstverständliche Sache – nicht immer aufs Neue verwundern sollte. Man würde Qualität mit Quantität, inneren Werth mit äuſserlichem Erscheinen verwechseln, wenn man für die Beurtheilung des deutschen Patentwesens immer nur die Anzahl der jährlich ertheilten Patente in Betracht ziehen wollte, und es wäre nur zu wünschen, daſs eine sichere Ermittelung des wirthschaftlichen Werthes auch für die im Ausland gewährten Patentrechte möglich wäre; aber dazu fehlen leider alle Unterlagen!