Titel: [Kleinere Mittheilungen.]
Fundstelle: Band 304, Jahrgang 1897, Miszellen, S. 47
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[Kleinere Mittheilungen.] Kleinere Mittheilungen. Preisaufgaben und Honorarausschreibungen des Vereins zur Beförderung des Gewerbefleisses. Die Honorarausschreibungen des Vereins zur Beförderung des Gewerbefleisses sind zur Zeit folgende: 1) betreffend die Unterscheidung der Fette. (Lösungstermin verlängert bis 15. November 1897.) Die silberne Denkmünze und ausserdem 3000 Mark für die beste Untersuchung über die Zuverlässigkeit und Zweckmässigkeit der Verfahren zur Unterscheidung der Fette. 2) betreffend das Verhalten mehrerer gleichzeitig vorhandener Metalle bei der elektrolytischen Lösung und Fällung unter den im Grossbetrieb gegebenen Verhältnissen. (Lösungstermin: 15. November 1897.) Die silberne Denkmünze und ausserdem 6000 Mark, wozu der Herr Minister für Handel und Gewerbe die Hälfte beiträgt, für die beste Untersuchung über das Verhalten mehrerer gleichzeitig vorhandener Metalle bei der elektrolytischen Lösung und Fällung unter den im Grossbetrieb gegebenen Verhältnissen. 3) betreffend die Verfahren und Vorrichtungen zur Messung der eine Rohrleitung durchströmenden Dampfmenge. (Lösungstermin: 15. November 1898.) 7000 Mark – und zwar 4000 Mark als erster Preis und 3000 Mark als zweiter Preis, oder getheilt als zweiter und dritter Preis – für die zweit- bezieh. drittbesten Darstellungen der Verfahren und Vorrichtungen zur Messung der eine Rohrleitung durchströmenden Dampfmenge. Wegen Begründung und nähere Bestimmungen wolle man sich an den genannten Verein in Berlin wenden. Torfmull als Wärmeschutzmittel bei Eishäusern. Ein im J. 1894 in Arnsberg erbautes Eishaus besteht über Erdgleiche in seinen Umfassungen aus zwei Doppelbrettwänden, deren 10 cm breite Hohlräume mit locker eingestampftem Torfmull ausgefüllt sind. Die beiden Doppelbrettwände haben zwischen sich einen 50 cm weiten Luftraum, welcher – weil gänzlich unbeweglich – vollständig isolirend wirkt. Auch unter dem flachen, mit Rasen belegten Holzcementdach ist für eine isolirende Luftschicht gesorgt, indem etwa 1,50 m unter Dach eine Holzzwischendecke angebracht ist. Dieselbe ist unterhalb der Balken mit einer Schalung aus gefederten Brettern geschlossen. Die Fugen dieser Schalung sind von obenher mit Holzcement gedichtet; unterhalb ist die Schalung abgehobelt und mit Carbolineum gestrichen. Die Zwischendecke ist in Form eines Satteldaches so eingebaut, dass die Fugen und Längsfasern der Bretter mit der Dachneigung parallel laufen. Die sich ansetzenden Schwitzwassertropfen können daher nicht auf das Eis herabfallen, sondern ziehen an der Decke entlang nach den seitlich angebrachten Abflussrinnen. Die Zwischendecke ist oberhalb zunächst mit Dachpappe bespannt, dann mit Schwarten belegt und schliesslich mit einer 25 bis 30 cm dicken Torfmullschicht bedeckt. In der Erde bestehen die Umfassungen aus 70 cm starken Bruchsteinmauern. Innerhalb dieser Mauern ist rings herum ein 1,5 m breiter, 2,5 m hoher Bierlagergang angelegt, welcher nach dem Eisraume hin durch Holzwand und kräftige Holzdecke abgeschlossen ist. Auch hier ist das dem Eingang gegenüber liegende Stück Holzwand als Doppelwand mit Torfmullausfüllung hergestellt. In der Holzwand sind Klappen angebracht, um die Temperatur regeln zu können; dieselbe beträgt im Sommer wie im Winter 1,5° R. Der Fussboden des Eishauses (Eisraumes) besteht aus einer 80 cm dicken Schicht Steinkohlenasche; darüber befindet sich eine Lage von Reisigbündeln (Faschinen) und auf dieser sind dicht an einander gelegte alte Eisenbahnschwellen aufgebracht. Durch Drainrohre, welche unter der Kohlenasche eingelegt sind und in einem Sammelrohr endigen, sollte für eine möglichst rasche Ableitung des Schmelzwassers gesorgt werden; es hat sich jedoch, selbst in den heissesten Monaten, noch keine Spur von Schmelzwasser im Sammelschacht bemerkbar gemacht. Der Schmelzprocess ist ein kaum nennenswerther; es muss daher angenommen werden, dass die geringe Menge von Schmelzwasser im Erdreich versickert. Zur Zeit ist noch vorigjähriges Eis unten im Eisraum vorhanden und es ist an demselben nur ein geringes Abschmelzen wahrzunehmen. Somit dürfte der Torfmull bei richtiger, sachgemässer Anwendung als ein ausgezeichnetes Wärmeschutzmittel zu erachten sein. (Tonndorf in der Deutschen Bauzeitung.) Enteisenung des Wassers. Zwei praktische Verfahrungsweisen zur Enteisenung sind von Oesten und danach von Piefke angegeben worden; beide Verfahren haben grosse Ausbreitung gefunden, wie es scheint, wird aber in neuerer Zeit das – einfachere – Oesten'sche Verfahren bevorzugt. Jedoch ist es bis heute noch nicht gelungen, zweifelsfreie Einsicht in den chemischen Vorgang, der sich dabei abspielt, zu gewinnen. Die Aufgabe ist immer die: das im Grundwasser in der Form von Eisenoxydul vorkommende Eisen durch weitere Zuführung von Sauerstoff in Eisenoxyd umzuwandeln. In den Oesten'schen Anlagen wird dies durch „Belüftung“ des Wassers mittels einer Brause und Abfiltration des ausfallenden Eisenoxyds erzielt, während Piefke die Brause durch eine ein paar Meter hohe Packung aus Koks, einen sogen. „Rieseler“ ersetzt, der von dem Wasser passirt werden muss, und im Uebrigen ebenfalls ein Filter benutzt. Die Aufgabe des Rieselers soll eine mehrfache sein, indem er bestimmt ist, das Eisen aus seiner – vorausgesetzten – Verbindung mit Kohlenstoff zu befreien, d.h. die Kohlensäure abzustossen, ferner zur Bildung von Eisenoxydhydrat zu dienen, welches Sauerstoff an das Eisenoxydul abzugeben hat, endlich dem Wasser Gelegenheit zu bieten, mit Luft in ausgiebige Berührung zu kommen. Gegen die Auffassung von der Rolle, welche die Kohlensäure bei der Enteisenung spielt, sind mehrfach Einwände erhoben worden, wie desgleichen gegen diejenige des Ferrihydrats, von dem sogar behauptet worden ist, dass es im Rieseler überhaupt nicht gebildet werden könne, weil der Anfang zu seiner Bildung fehle. In einer ausgedehnten Arbeit über die Wasserversorgung von Kiel (Zeitschrift für Hygiene, Bd. 13), bei der über die Enteisenung besonders umfassende Studien gemacht worden sind, hatte Prof. Fischer gefunden, dass der Kohlensäuregehalt in dem der Behandlung unterworfenen Wasser von derselben unberührt blieb, woraus Nichtbetheiligung desselben bei dem Entwässerungsvorgang gefolgert werden könne. Im Gegensatz dazu hat neuerdings Lübbert durch andere Versuche einen bedeutenden Einfluss der Kohlensäure auf die Enteisenung festgestellt; ein Bericht über die Lübbert'schen Arbeiten ist in der Zeitschrift für Hygiene, Bd. 20, erschienen. Lübbert fand, dass bei Anwesenheit einer gewissen Kohlensäuremenge im Wasser eine Ueberführung von Eisenoxydul in Oxyd selbst dann nicht stattfand, wenn ein Vielfaches derjenigen Sauerstoffmenge vorhanden war, die zu Oxydation des Oxyduls ausgereicht haben würde. Danach ist es nothwendig, die Kohlensäure zu entfernen, was in verschiedener Weise geschehen kann. Es gibt viele Körper, welche die Eigenschaft besitzen, Kohlensäure zu verschlucken, d.h. zu binden. Lübbert benutzte dazu vier Körper: Eisenoxydhydrat, Holzkohle, Sand, Cellulose, die sich in derselben Reihe als wirksam bei der Kohlensäurebindung bezieh. für die Enteisenung erwiesen, in der sie hier mitgetheilt sind. Nach seinen Erfahrungen muss daher Lübbert dem Ferrihydrat allerdings einen grossen Einfluss auf die Enteisenung von Wasser beilegen; doch erklärt er die Art dieses Einflusses in anderer Weise als Piefke. Er nimmt an, dass am Anfang Ferrihydrat in Spuren vorhanden sei, dieses dann etwas Kohlensäure binde und dadurch deren Spannung erniedrige. Alsdann entstehe neues Ferrihydrat und es setze sich in derselben Weise der Vorgang andauernd fort. Einerlei, ob dies Bild der Wirklichkeit entspricht oder nicht, so scheint durch dasselbe doch die von Piefke ausgegangene Koksrieselerconstruction – deren Berechtigung oft genug angezweifelt worden ist – ihre Rechtfertigung zu finden, womit aber keineswegs ausgesprochen sein soll, dass anderweite Enteisenungsvorrichtungen, die (wie die Oesten'sche) keinen Rieseler haben, etwa minderwerthig seien. Diese Folgerung ist durch die Thatsache ausgeschlossen, dass neuerdings ein Enteisenungsverfahren aufgetaucht ist, welches anscheinend die bisher bekannten an Einfachheit übertrifft, indem es darauf hinausgeht, die Abscheidung des Eisens aus Grundwasser auszuführen, noch bevor dasselbe an die Erdoberfläche gefördert wird. Dies neue Verfahren rührt von Stecket her, dem dasselbe durch D. R. P. Nr. 74359 geschützt ist. Der Erfinder benutzt einen sogen. Kalkfilterbrunnen, d.h. einen doppelwandigen Röhrenbrunnen, dessen ringförmiger Zwischenraum mit Aetzkalkstücken vollgepackt wird; das untere Brunnenende kann entweder geschlossen werden, oder auch eine Packung aus Aetzkalkstücken mit Sand gemischt erhalten. Ein solcher Brunnen liefert in der ersten Zeit zwar stark alkalisches Wasser, doch hört dies bald auf und es zeigt sich weiter nur noch eine geringe Härtevermehrung des Wassers, bei Freiheit von Eisengehalt. Lübbert erklärt die Wirksamkeit des Kalkfilters dadurch, dass dasselbe sich bald mit einer Schicht von Ferrihydrat bedecke und unter derselben durch die im zufliessenden Wasser enthaltene Kohlensäure ein gewisser Theil der Kalkschichtdicke in kohlensauren Kalk zurück verwandelt werde. Alle drei Schichten aber, die das Wasser passiren muss, die Ferrihydratschicht, der kohlensaure Kalk und der Aetzkalk wirken bindend auf Eisen. Es kann die Frage entstehen, ob dieser Zustand dauernd bestehen bleibt oder nicht. Wenn letzteres, so würde eine zeitweilige Erneuerung des Kalkfilters stattfinden müssen, die keine Schwierigkeiten bereitet. Aber diese Möglichkeit scheint doch in weiter Ferne zu liegen, weil die Thatsache besteht, dass in Grundwasser, welches kalkhaltigem Boden entstammt, Eisen nicht angetroffen wird. Es kann auffallen, dass diese Thatsache nicht schon längst zu einer Benutzung des Kalks für Wasserenteisenungszwecke Anlass geboten hat. (B. in der Deutschen Bauzeitung vom 15. Januar 1896.) Ueber das Ausmaass der Gewölbe. Für das Ausmaass der Gewölbe (bei Bauanschlägen und Abrechnungen) sind in den Bedingungen für die Ausführung der Staatsbauten in den verschiedenen Ländern ganz verschiedene Vorschriften gegeben, die wesentlich von einander abweichen und theilweise unanwendbar oder nur für gewisse Gewölbegattungen anwendbar sind. So bestimmen z.B. die badischen Vorschriften: „Die innere sichtbare abgewickelte Wölbungslinie, von Kämpfer bis zu Kämpfer gemessen, gibt das Breitenmaass für die kubische Ausrechnung. Für das Dickenmaass gilt die mittlere Gewölbestärke bei abgetreppten Gewölben.“ Welches ist z.B. bei einem böhmischen Gewölbe über unregelmässigem Grundriss die „innere sichtbare abgewickelte Wölbungslinie“ und welches ist das Längenmaass der zu berechnenden Fläche, um hiernach das Cubikmaass feststellen zu können? Die württembergischen Vorschriften bestimmen: „Das Gewölbe wird nach seinem wirklichen Cubikmaass berechnet.“ Es wäre sehr interessant, zu erfahren, in welcher Weise bei einem stark gebusten Kreuzgewölbe oder bei dem erwähnten böhmischen Gewölbe die Festsetzung des „wirklichen Cubikinhaltes“ erfolgt und ob die Feststellung der Massen ohne Differenzen zwischen der Bau Verwaltung und dem Unternehmer abgeht? Die technischen Vorschriften für die Universitätsbauten in Strassburg bestimmen, dass die Gewölbe für 1 qm der überdeckten Fläche bezahlt werden. Dieses Verfahren ist einfach, lässt aber völlig unberücksichtigt, ob das Gewölbe im Stichbogen mit mehr oder weniger Pfeilhöhe, im Halbkreis oder im Spitzbogen erstellt wird, so dass selbst bei derselben Gewölbegattung der Preis je nach der Pfeilhöhe verschieden ist und sofort ungültig wird, wenn im Laufe der Bauausführung die Pfeilhöhe gegenüber der ursprünglichen Annahme eine Aenderung erfahren sollte. Die preussischen Vorschriften verlangen: „Flache Gewölbe (d. i. Stichbogengewölbe) werden in der durch die Kämpferlinie gelegten Ebene gemessen, für Halbkreisgewölbe wird das 1½ fache, für Spitzbogengewölbe das doppelte dieser Flächen gerechnet.“ Bezeichnet man die vom Gewölbe überdeckte Fläche mit F, so wird hiernach in Rechnung gestellt: 1) bei Stichbogengewölben die Fläche = F, 2) Halbkreisgewölben = F (1 + ½), 3) Spitzbogengewölben = F (1 + 1). Hier ist also wohl der Form des Gewölbes Rücksicht getragen, aber nicht den verschiedenen Pfeilhöhen bei den Stichbogen- und den Spitzbogengewölben. Auch ist nicht einzusehen, warum bei einem gedrückten, nur wenig vom Halbkreis abweichenden Bogen die doppelte Grundfläche, bei einem hohen Stichbogen dagegen nur die einfache Grundfläche der Berechnung zu Grunde gelegt werden soll, während doch diese beiden vom Halbkreis wenig abweichenden Bogen diesen bedeutenden Unterschied weder im Materialaufwand noch im Arbeitslohn bedingen. Bei den Halbkreisgewölben bildet die in Rechnung zu stellende Fläche nahezu die abgewickelte Laibungsfläche des Gewölbes, und es dürfte sich hiernach empfehlen, die Fläche als Function aus Spannweite und Höhe zu ermitteln, indem die Grundflache multiplicirt wird mit \left(1+\frac{Scheitelhöhe}{Spannweite}\right), wobei die Werthe bei dem Tonnen- und dem Klostergewölbe nach dem grössten Querschnitt, bei allen übrigen Gewölben nach dem grössten Wand- oder Gurtbogen bestimmt werden; dies ist zulässig, da im Allgemeinen das Verhältniss zwischen Pfeilhöhe und Spannweite des Gurtbogens nicht wesentlich verschieden ist von jenem des Gewölbes selbst (nach der Diagonalen gerechnet), und es hierbei doch nur darauf ankommt, einen Werth festzulegen, mit dem die Grundfläche zu vervielfältigen ist, um eine Fläche zu erhalten, die der wirklichen Gewölbelaibungsfläche wenigstens annähernd entspricht. Zweifel über die Art der Berechnung sind dabei ausgeschlossen. Es wären somit beispielsweise in Rechnung zu stellen: 1) bei einem beliebig gestalteten Flach-bogengewölbe mit einem grösstenWand- oder Gurtbogen von ¼ Pfeil-höhe = F (1 + 0,25), 2) bei einem beliebig gestalteten Gewölbemit halbkreisförmigem Wandbogen = F (1 + 0,50), 3) bei einem beliebig gestalteten Gewölbemit gleichseitigem Spitzbogen alsWandbogen = F (1 + 0,87). Aenderungen in der Pfeilhöhe haben sofort eine Aenderung der in Rechnung zu stellenden Fläche zur Folge, so dass bei gleichen Gewölbestärken und bei derselben Gewölbegattung ein Grundpreis für die verschiedenen Pfeilhöhen gültig bleibt. Der Gewölbeputz wird dann ebenso berechnet. Vielleicht gibt diese Mittheilung den Fachgenossen Veranlassung, sich über den Vorschlag zu äussern, damit die jetzt theilweise unhaltbaren Bestimmungen verbessert werden. (Dr. Warth in der Deutschen Bauzeitung.) Denaturirung von Salz und Spiritus. Prof. H. Erdmann, Halle a. S., erinnerte in der Sitzung des Vereins deutscher Chemiker an die seiner Zeit von Knoop angestellten Versuche, den unterirdischen Zusammenhang des Rheins und der Donau durch Färbeverfahren (Fluoresceinnatrium) nachzuweisen, der glänzend gelang, und führt aus, dass derartige Verfahren auch in der Technik sehr wohl angewendet werden könnten, wie ja auch schon einmal der Vorschlag gemacht worden sei, gesetzlich das Färben von Kunstbutter mit Phenolphtalein vorzuschreiben, um mit Hilfe leicht auszuführender Versuche Kunst- und Naturbutter von einander unterscheiden zu können. Ebenso könnten auch Färbeverfahren eingeführt werden, die es ermöglichten, die jetzige Art der Denaturirung von Salz und Spiritus zu vermeiden und dennoch die für den Genuss nicht bestimmten, sondern nur für technische Zwecke zu verwendenden Körper zu erkennen. Die bislang übliche Denaturirung bezwecke, die Waaren durch Zusätze für den menschlichen Genuss ungeeignet zu machen, um sie steueramtlich frei geben zu können. Man suche also Stoffe auf, welche sich durch hervorragende Scheusslichkeiten ihres Geschmackes oder Geruches auszeichnen, und mische sie dem vorher sorgfältig gereinigten Gute bei. Das sei nicht nur eine Rohheit, sondern auch ein unwirthschaftliches Verfahren, indem die Waare dadurch theurer und schlechter wird. Die Denaturirungsmittel kosten Geld und Fracht. Beim Spiritus betragen die Kosten der Denaturirung an Ort und Stelle 10 bis 15 Proc. seines Werthes; beim Salz sind sie verhältnissmässig noch höher, auch spiele hier die Fracht für das zugesetzte unlösliche und unverdauliche Nichtsalz eine Rolle. Diesen Unkosten stehe aber nicht, wie man es vom wirthschaftlichen Standpunkt verlangen müsste, eine grössere Brauchbarkeit gegenüber, sondern vielmehr eine verminderte. Das mit Wermuth und Eisenoxyd versetzte Salz habe natürlich an Würzkraft und Leichtlöslichkeit eingebüsst und führe dem Magen der Thiere einen unverdaulichen Bestandtheil zu. Noch grösser sei die Einbusse an Brauchbarkeit, die der Alkohol durch die übliche Denaturirung mit rohem Allylalkohol und Pyridinbasen erfährt. Die ganze Zukunft des Spiritusglühlichtes drohe daran zu scheitern, denn Niemand liebe es, sein Zimmer mit stinkendem Thieröl zu räuchern. Ebenso würde der Verbrauch des Spiritus eingedämmt in der Industrie der Farbstoffe und Arzneimittel, wodurch der Landwirthschaft jährlich grosse Summen entgingen, da unter gewöhnlichen Verhältnissen dieser Verbrauch ein Mehrfaches desjenigen zu Trinkzwecken betragen könne. Bei den ständig sinkenden Preisen und da stets grössere Kapitalien in den gewerblichen Anlagen zu verzinsen seien, könne ein Gewinn nur erzielt werden durch vermehrte Herstellung in Folge vermehrten Verbrauchs. Dieser sei aber nur zu erreichen durch Aufgeben der bisherigen Denaturirung überhaupt und Ersetzung derselben lediglich durch eine Kennzeichnung durch Färbung. Bei der grossen Färbekraft unserer künstlichen Farbstoffe würden hierzu äusserst geringe Mengen genügen, es handele sich nur darum, aus der grossen Zahl der zu Gebote stehenden Farbstoffe die für jeden einzelnen Fall geeignetsten auszusuchen. Für Salz würde eine Färbung mit einem leicht erkennbaren Farbstoff (z.B. 1 : 10000 Patentblau) genügen. Beim Alkohol könnte ausser der Färbung noch ein Stoff zugesetzt werden, z.B. 1 : 1000 Formaldehyd oder auch Methyläthylketon, das mit Alkoholdämpfen leicht flüchtig sei und daher auch im Destillat wiedererkannt werden könne; es würden sich hierdurch die Denaturirungskosten auf etwa 1/10 ermässigen. Man solle nicht einwenden, dass es Frauen geben würde, die mit dem z.B. grün oder blau gefärbten Salz kochen, und Männer, welche den gefärbten Spiritus trinken würden. Auch jetzt schon kämen Fälle vor, dass denaturirtes Salz und denaturirter Spiritus zu Genusszwecken verwendet würden, solche Einzelfälle seien belanglos. Man solle dem Deutschen mit etwas mehr Vertrauen entgegenkommen und einen Theil der Controle in das Publikum selbst verlegen. (Erdmann in Zeitschrift für angewandte Chemie.) Bücher-Anzeigen. Elektrische Beleuchtungsanlagen von F. Grünwald, Ingenieur. 6. Aufl. Halle a. S. Verlag von W. Knapp. 1897. 308 S. In Stoffpapier geb. 3 M. Als Leitfaden für Monteure, Werkmeister, Techniker u.s.w. für Bau, Betrieb und Reparaturen elektrischer Beleuchtungsanlagen zu empfehlen. Von der Theorie ist nur das zum Verständniss der Vorgänge unbedingt nöthige mitgetheilt. Zahlreiche Tabellen ergänzen den Inhalt. Die Fabrikation der Schmiermittel, der Schuhwichse und Lederschmiere. Anleitungen zur Darstellung aller Arten von Schmiermitteln für Fabrikanten, Wagner u.s.w. von R. Brunner. 5. Aufl. Hartleben's Verlag. 192 S. 2,25 M. 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