Titel: [Kleinere Mittheilungen.]
Fundstelle: Band 309, Jahrgang 1898, Miszellen, S. 100
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[Kleinere Mittheilungen.] Kleinere Mittheilungen. Die Schmelzpunkte von Silber und Gold. Die neueste Bestimmung der Schmelztemperaturen erfolgte von D. Berthelot mittels eines Thermoelementes Platin-Platiniridium (10 Proc. Platin) in der Art, dass die Löthstelle im elektrischen Ofen unmittelbar neben einem Stückchen des zu schmelzenden Metalles angeordnet wurde, wobei dies letztere den Stromschluss zwischen zwei Platindrähten vermittelte. Wird bei steigender Temperatur im Ofen durch Schmelzen des Metallstückchens der letzterwähnte Strom unterbrochen, so wird die Temperatur des Ofens auf die gerade herrschende Temperatur constant eingestellt und diese letztere mittels des Thermoelementes gemessen. Den gefundenen Schmelztemperaturen stellt Berthelot die von den anderen Beobachtern ermittelten gegenüber. E. Bequerel Violle Erhard u. Schertel Barus Holborn u. Wien D. Berthelot 1863 1879 1879 1894 1895 1898 Silber   960°   954°   954°   986°   971°   962° Gold 1092° 1035° 1075° 1091° 1072° 1064° Die von Berthelot gefundenen Werthe liegen für Silber zwischen 959,2° und 966,2°, für Gold zwischen 1062,1° und 1066,7°. (Comptes rendus, 1898 126 S. 473.) Rr. Eingesandt. In einem Circular des Deutschen Treibriemenfabrikantenverbandes wird geklagt, dass das Leder theurer geworden, und dass nun ein Theil der Fabrikanten, um für denselben Preis liefern zu können, die Treibriemen schlechter machen muss. Um dies zu verhindern, hat der Verband einen Minimalpreis festgesetzt, den jeder Fabrikant nehmen muss, wenn derselbe seinen Treibriemen den Verbandsstempel aufdrücken will. Wo der Verbandsstempel aber angewendet wird, ist der Fabrikant verpflichtet, bestimmte Vorschriften in Bezug auf die Qualität des Leders und der Arbeit zu beobachten. Wer dieselben nicht befolgt, für den treten schwere Strafen ein. Jeder Treibriemenconsument, welcher garantirt gute Waare haben will, darf jetzt nur solche mit dem Verbandsstempel verlangen und, falls er dennoch nicht Ia.-Waare empfängt, sich bei dem Verband beschweren. Dieses Verfahren scheint uns geeignet, den deutschen Treibriemen über den Rahmen Deutschlands hinaus einen guten Namen zu geben. Die von der Firma Court und Baur in Köln-Ehrenfeld seither unter dem Namen Mangananstrichfarbe in den Handel gebrachte und jetzt mit der Bezeichnung „Tegolin“ unter D. R. G. M. Nr. 25469 geschützte Rostschutzfarbe zeichnet sich dadurch aus, dass sie 100 Proc. specifisch leichter ist wie Bleifarbe, die vorherige Grundirung mit Mennigen u.s.w. unnöthig macht und grosse Haltbarkeit gegen Witterungseinflüsse besitzt.