Titel: Kleinere Mitteilungen.
Autor: C. H.
Fundstelle: Band 317, Jahrgang 1902, Miszellen, S. 820
Download: XML
Kleinere Mitteilungen. Kleinere Mitteilungen. Mikrometer zum genauen Messen der Kerndurchmesser von Schrauben. Die Schwierigkeit, den Kerndurchmesser einer Schraube genau bestimmen zu können, ist allgemein bekannt. Textabbildung Bd. 317, S. 819 Fig. 1. Die übliche Methode, ein Messinstrument mit zwei Schneiden zu benutzen, führt zu keiner Genauigkeit, weil man hier nicht den wirklichen Kerndurchmesser der Schraube misst, sondern die Hypothenuse eines rechtwinkligen Dreiecks, dessen grosse Kathete dem Kerndurchmesser selbst, und dessen kleine Kathete der halben Gewindesteigung (eingängige Schraube vorausgesetzt) entspricht. Verwendet man dagegen ein Messinstrument mit drei Schneiden, wie es Brown und Sharpe hergestellt und neuerdings im American Machinist veröffentlicht hat, so ist man in der Lage, den genauen Kerndurchmesser feststellen zu können. – Wie die Abbildung zeigt, ist der Kopf der Nachstellschraube r am Mikrometer ⊺-förmig ausgebildet und mit geeigneten Führungen versehen, auf denen die beiden Gleitstücke d verschoben werden können. Diese sind aus Stahl hergestellt, gehärtet und geschliffen, und mit zwei genau symmetrischen Schneiden versehen. Ihnen gegenüber sitzt das spitz-kegelförmig ausgebildete Ende p der eigentlichen Mikrometerschraube. Beim Gebrauch dieses Instrumentes stellt man die Schneiden der Gleitstücke d auf zwei benachbarte Gewindegänge derart ein, dass die Spitze p beim weiteren Vorgehen in einen Gewindegang hineinpasst und man wird dann stets in der Lage sein, den genauen Kerndurchmesser der zu messenden Schraube bestimmen zu können. – Die beschriebene Einrichtung selbst lässt sich an jedem beliebigen Mikrometer ohne Schwierigkeit anbringen. – Elektrische Strassenbahn mit Einphasen-Wechselstrombetrieb von B. G. Lamme. Elektrical World & Engineer, 4. Oktober 1902. In dem längeren Artikel wird das Projekt der Washington, Baltimore & Annapolis Strassenbahn behandelt. Das Eigentümliche des Projektes liegt nicht so sehr in der Verwendung von Emphasen-Wechselstrom als Triebkraft, als vielmehr in der Verwendung von gewöhnlichen Hauptstrom-Motoren mit Kollektor, aber aus einem Magnetgestell aus lamelliertem Eisen als Wechselstrom-Motor. Der Strom wird durch Oberleitung zugeführt, mit Rolle abgenommen und in den Schienen zurückgeleitet. Die Spannung im Fahrdraht beträgt 1000 Volt. Die Periodenzahl ist mit Bücksicht auf die Motore zu 16⅔ angenommen. Durch einen Transformator mit Sparschaltung wird die Spannung im Wagen auf 300 Volt reduziert. Die Stelle eines Kontrollers vertritt ein Transformator mit beweglicher sekundärer Wicklung, der es gestattet, die Spannung zwischen 200 und 400 Volt zu verändern. Der Wagen besitzt 4 Motore von je 100 PS bei 200 Volt, die so angeordnet sind, dass je 2 Motore hintereinander und diese Gruppen parallel geschaltet sind. Zum Anfahren wird die Spannung durch den Transformator auf 200 Volt erniedrigt und allmählich bis 400 Volt gesteigert, so dass keine Verluste in Widerständen auftreten. Infolgedessen bleibt auch der Gesamtwirkungsgrad nicht hinter dem einer Anlage mit Gleichstrom zurück. Die Beleuchtung der Wagen muss mit niedervoltigen Lampen erfolgen, um das sonst auftretende Flimmern zu vermeiden. Das Projekt wurde der Septembersitzung des Vereins amerikanischer Ingenieure vorgelegt und dort besprochen. Bücherschau. Aufbereitung von Erzen und Brennstoffen. Sammlung Deutscher Reichspatente, Klasse 1, 1 a, 1 b. Dr. Jovan P. Panaotovic. 1877–1901. Berlin. Im Selbstverlage des Herausgebers. Für den Buchhandel in Kommission bei Werner, C.-G., Leipzig. XV, 212 S. Der vorliegende erste Band der „Sammlung deutscher Reichspatente“ ist in der That der Anfang eines grossen Werkes, das für die Industrie und für jeden Fachmann, der sich aus eigenem oder beruflichem Interesse mit den Fortschritten der Industrie und dem Industrieschutz beschäftigt, von der grössten Bedeutung sein wird, insbesondere wenn der Verfasser nicht nur die wirklich erteilten Patente, wie in der „Statistik der Klasse 1, 1a, 1b“, sondern auch die angemeldeten, aber nicht unter Schutz gestellten Patentanmeldungen wenigstens in diagrammartiger Behandlung, wie dies bereits für die erteilten Patente (s. S. 192–193) hier geschehen ist, mit behandeln würde. Bei der vorliegenden Behandlungsweise wird kein klares Bild darüber gewonnen, welche ungeheure Arbeit vom Patentamte bei der Prüfung der eingereichten Anmeldungen bewältigt wird; ebenso wenig lässt sich aus der geringen Zahl der erteilten Patente auf die vom Erfindergeiste in Technik und Industrie aufgewandte Mühe und Arbeit ein zutreffender Schluss ziehen; desgleichen kommt aus demselben Grunde nicht zum Vorschein, welchen Anteil die Arbeit der Patentanwälte an der Erteilung bezw. an der Zurückweisung im Einspruchs- und Nichtigkeitsverfahren der eingereichten Erfindungen hat und welchen Anteil man lediglich auf das direkte Zusammenarbeiten der Erfinder mit dem Patentamte allein zu setzen hat. Gerade diese Fragen sind aber für die Erkennung etwaiger Schwächen oder Mängel im Industrieschutze und für deren Beseitigung von der grössten Wichtigkeit. Ausserdem würde dadurch das zahlenmässige Beweismaterial für den vielfach unterschätzten Anteil der Behörde selbst und denjenigen der Patentanwälte geliefert, so dass eine gerechtere Würdigung dieser beiden wichtigsten Faktoren für die Erwirkung des Industrieschutzes auch in weiteren Kreisen Platz greifen würde. Es dürfte insbesondere von Wert sein, festzustellen, wieviel Patente Jahr für Jahr überhaupt, wieviel derselben direkt vom Erfinder, wieviel unter Zuhilfenahme eines Patentanwalts angemeldet wurden, wieviel der ersteren und der letzteren zurückgewiesen und wieviel der ersteren und letzteren erteilt worden sind und zwar, wenn möglich, wieviel in erster und wieviel in zweiter Instanz. Das statistische Material dürfte wenigstens für die letzten Jahre vorhanden sein und braucht nur gesichtet zu werden. Die auf S. 194 und 195 abgebildeten Diagramme sind ausserordentlich lehrreich, namentlich, wenn man die Verteilung der Einnahmen aus den Patenten für die Dauer der einzelnen Patente nach den Jahren in Betracht zieht. Von den 307 erteilten Patenten haben die bis höchstens zum vierten Jahre aufrecht erhaltenen 209 Patente (68 %) an Taxen M. 39970, die länger als vier Jahre aufrecht erhaltenen 98 Patente (32 %) an Taxen M. 168190, also die 68 % Patente nur rund 18 %, dagegen die 32 % Patente rund 82 % der Einnahmen eingebracht. Hiernach würde sich für gleiche Einnahmen für einen einmaligen Einheitspreis die Summe von M. 678 ergeben, also ein praktisch nicht diskutierbarer Einheitspreis. Bedenkt man aber, dass im Jahre 1900 von 21925 angemeldeten Patenten nur 8784 erteilt werden konnten, dass aber gerade die zurückgewiesenen Anmeldungen der Behörde die meiste Arbeit machen, also auch ein grösseres Beamtenpersonal bedingen, man aber billigerweise nicht verlangen kann, dass die glücklichen und besseren Erfinder für ihre minderbegabten Wettkämpfer das Richterkollegium zum grössten Teil mitbezahlen sollen, so würde die Statistik in ganz natürlicher Weise zu einer Erhöhung der Anmeldegebühr führen, wie beispielsweise in Russland die Anmeldegebühr doppelt so hoch ist, als die erste Jahrestaxe, nämlich 30 Rubel gegenüber 15 Rubel. Bei einer Anmeldegebühr von M. 60 würden die 21925 Anmeldungen eine Einnahme von M. 1315500 ergeben haben, so dass mit Rücksicht darauf ein erheblich niedriger Einheitspreis oder wesentlich niedrigere Jahrestaxen sichermöglichen lassen würden. Nach der Angabe von F. Wirth Patentreform in „Geschäftsthätigkeit des Kais. Patentamts“ S. 1 betrug die Einnahme des Patentamtes im Jahre 1900 M. 5000000, so dass eine einmalige Taxe von M. 400 bereits den Fehlbetrag zu der Gesamteinnahme von 5 Millionen ergeben würde. Mit Rücksicht auf die in dieser Summe enthaltenen Einnahmen aus den Gebrauchsmustern und Warenzeichen würde sich mit einer Einheitstaxe von M. 100 bis M. 200 die Einnahme des Patentamtes sicher nicht vermindern. Vorstehende Ausführungen wurden nur gemacht, um zu zeigen, wie wichtig die vom Verfasser begonnene, grossen Fleiss erfordernde Arbeit für die Industrie und deren Schutz ist, inbesondere aber, wenn der diagrammartigen Behandlung auch nach anderen als den bereits behandelten Richtungen hin Wert beigelegt wird. Das vorliegende Werk, das sich zum Nachschlagen wegen der übersichtlichen Anordnung des Stoffes, alphabetisch nach dem Namen, und wegen des ausführlichen Sachverzeichnisses sehr gut eignet, kann allen interessierten Kreisen nur warm empfohlen werden. Rudolf Mewes. Der Kaufmann im Verkehr mit der Post. Das deutsche Postwesen nach seinem Entwickelungsgang und seiner heutigen Einrichtung als öffentliche Verkehrsanstalt von Friedrich Weber. Verlag Dr. jur. Ludwig Huberti, Moderne kaufm. Bibliothek, Leipzig. Der Verfasser behandelt im ersten Teil die Entwickelung des Postwesens und geht im zweiten Teil auf die Einrichtung der Post vielmehr eigentlich auf die Rechte, Pflichten, Leistungen und Bestimmungen der Post, über. Der erste Teil ist in der geschichtlichen Darstellung und in kurzer Fassung recht gut geschrieben, nur ist nicht verständlich, warum die einzelnen Abschnitte in §§ geteilt sind, wie es nur in geschichtlichen Lehrbüchern eine Berechtigung haben mag. Ferner stören in dem geschichtlichen Teil vereinzelte Ausführungen auf Seite 53 bis 56, die die Posttaxen betreffen. Der zweite Teil, der für den praktischen Gebrauch nur in betracht kommt, ist hierfür vielfach zu umständlich und enthält Erläuterungen, die allgemein bekannt sind; z.B. Seite 106 unter „Leerung der Briefkasten“. Ferner wäre es angebracht, den Portotarif auszuscheiden und als besonderen Anhang, ohne weiteren beschreibenden Text, zu führen, welches in einer Neuauflage leicht geschehen kann. Wenn der zweite Teil dem Kaufmann zum praktischen Gebrauch dienen soll, muss auch, unter Fortfall aller Weitschweifigkeiten eine scharf begrenzte, schnelle Uebersicht über die Bestimmungen der Post geschaffen werden, um Zeitverluste bei der Benutzung zu vermeiden. Von dem Vorgesagten und dem nur bedingten Zusammenhang des ersten und zweiten Teiles abgesehen, liefert der geschichtliche Teil dem Laien und dem Postbeamten einen interessanten Zusammenhang der Entwickelung, der zweite Teil dem Privat- wie auch Geschäftsmann eine erläuternde Zusammenfassung der einschläglichen Bestimmungen der Post, wodurch diesem zweiten Teil auch ein praktischer Wert nicht abzusprechen ist. C. H.