Titel: Kleinere Mitteilungen.
Fundstelle: Band 318, Jahrgang 1903, Miszellen, S. 448
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Kleinere Mitteilungen. Kleinere Mitteilungen. Neues Verfahren zur Prüfung von Eisenbahnschienen. In der „Revue Industrielle“ vom 24. Januar d. J. berichtet M. Ch. Frémont über ein neues Verfahren zur Prüfung von Eisenbahnschienen, welches sich besonders zur Abnahme von Schienenlieferungen eignen soll. Nach Ansicht Frémonts sind die in Frankreich gebräuchlichen Versuchsverfahren: 1. der Zugversuch, zur Bestimmung der Bruchfestigkeit und Dehnung des Materials, 2. der Biegeversuch unter stetig fortschreitender Belastung zur Ermittlung der Elastizitätsgrenze, 3. der Schlagbiegeversuch, zum Zwecke der Feststellung, in welchem Masse das Material elastisch ist, zwar alle drei zur Beurteilung des Materials von erheblicher Bedeutung, lassen jedoch in vielen Fällen gerade diejenigen Eigenschaften des Materials nicht zu Tage treten, die oft plötzliche Brüche im Betriebe herbeiführen. Solche Schienen, die im Betriebe plötzlich zum Bruch kamen, können sehr wohl bei allen drei Versuchsarten normalen Abnahmebedingungen genügt haben, wohingegen das Gefüge auf den Bruchflächen der Schienen ohne weiteres erkennen lässt, dass die Gründe für den plötzlichen Bruch in der Ungleichmässigkeit des Materials, im Vorhandensein unganzer Stellen oder harter Einlagerungen zu suchen sind. Häufig pflegt bei solchen Schienen das Material der äusseren Zonen des Profils, die in der Hauptsache die Belastung aufnehmen, ganz normale Eigenschaften zu haben. Die ungesunden Stellen im Innern derSchiene werden jedoch durch die Dauerbeanspruchung im Betriebe Veranlassung zu Anbrüchen, die sich von innen nach aussen fortpflanzen und schliesslich unerwartet zum Bruch der Schiene führen, geben. Um auch durch den Versuch sichere Anhaltspunkte für die Verwendbarkeit des abzunehmenden Schienenmaterials zu gewinnen, soweit dies überhaupt im Rahmen einer Abnahmeprüfung möglich ist, schlägt Frémont Schlagbiegeversuche mit eingekerbten Schienen vor. Er verwendet hierzu Schienenabschnitte von ½ m Länge, deren Fuss in halber Länge des Stückes mit einer Rundkerbe versehen ist, die bis in die Mitte des Fussquerschnittes hineinreicht. Die Schiene wird an beiden Enden auf halbzylindrige, gehärtete Stahlunterlagen von 14 mm Durchmesser, die 40 cm von einander entfernt liegen, mit der eingekerbten Seite nach unten aufgelegt. Das Bärgewicht wird so schwer gewählt, dass Schienen selbst aus bestem Material bei 5 m Fallhöhe zum Bruch gebracht werden. Nach dem Bruch werden die Bruchflächen aneinander gelegt, und als Gütemasstab dient entweder die Dehnung des Materials auf der eingekerbten Seite oder der Biegewinkel oder die Durchbiegung beim Bruch. Für Schienen aus sonst ganz normalem Material fand Frémont bei diesem Verfahren teilweise Durchbiegungen von 6-20 mm, während andere gar keine Durchbiegung zeigten. Zur praktischen Schienenabnahme wäre nach Ansicht Frémonts bei Anwendung dieses Verfahrens nur die Festsetzung der niedrigsten zulässigen Durchbiegung beim Bruch als Abnahmebedingung erforderlich. Mlr.