Titel: [Kleinere Mitteilungen.]
Fundstelle: Band 320, Jahrgang 1905, S. 416
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[Kleinere Mitteilungen.] [Kleinere Mitteilungen.] Bücherschau. Patentgesetz vom 7. April 1891. Nebst Ausführungsbestimmungen, völkerrechtlichen Verträgen und der Patentanwaltsordnung, unter eingehender Berücksichtigung der Rechtsprechung des Reichsgerichts und der Praxis des Patentamtes. Erläutert von Professor Dr. jur. R. Stephan, Geh. Regierungsrat, Abteilungs-Vorsitzender im Kaiserl. Patentamt. Sechste vermehrte Auflage. Berlin, 1904. J. Guttentag, G. m. b. H. Klein 8°, 270 Seiten. Vorliegender kleiner Kommentar zum Patentgesetz ist nun schon in sechster Auflage erschienen. Die Unterschiede gegenüber der fünften Auflage sind hauptsächlich darin begründet, dass das Gesetz bezüglich des Schutzes der Gebrauchsmuster, sowie dasjenige betreffend das Urheberrecht an Mustern und Modellen nicht mehr mit aufgenommen worden sind. Das Buch behandelt somit nur noch das eigentliche Patentrecht. Seit dem Erscheinen der letzten Auflage ist der Umfang des hier zu berücksichtigenden Stoffes erheblich gewachsen. Es mussten die Verträge mit hineingezogen werden, denen Deutschland seit dem 1. Mai 1903 beigetreten ist, oder die es mit Rücksicht auf den Anschluss an die Internationale Uebereinkunft zum Schütze des gewerblichen Eigentums neu umgestaltet hat. Auch die inzwischen erlassenen Gesetze bezüglich des Schutzes von Erfindungen auf Ausstellungen, sowie betreffend die Patentanwälte waren zu berücksichtigen. Leider sind indessen die neuen Gesetze und Verträge ganz ohne Kommentar geblieben, obschon sie, namentlich der sogen. Unionsvertrag, einen wesentlichen Bestandteil des gegenwärtigen Patentrechtes bilden. Auch ist der Unionsvertrag nicht in der amtlich im Reichsgesetzblatt (1903, 148) veröffentlichten Fassung, sondern in dem Wortlaute einer privaten Uebersetzung aus dem französischen Urtext abgedruckt. Der Inhalt des eigentlichen Kommentars enthält sich aller weitläufiger theoretischer Auseinandersetzungen und gibt lediglich eine Zusammenfassung aus den wichtigsten hierher gehörigen Entscheidungen des Patentamtes und der Gerichte. Es ist hierbei zu berücksichtigen, dass der Verfasser Abteilungsvorsitzender des Kaiserlichen Patentamtes ist und daher durchgängig die in dieser Behörde herrschenden Anschauungen wiedergibt, die freilich durchaus nicht allgemeine Billigung seitens der gewerblichen Kreise wie seitens der juristischen Schriftsteller oder selbst der Gerichte gefunden haben. Ueberdies kann man auch da, wo der Verfasser gelegentlich einmal seine eigene Ansicht äussert, nicht immer mit dieser einverstanden sein. So z.B. ist zu bezweifeln, dass der gesetzliche Schutz für eine Erfindung vom Tage der Bekanntmachung an bis auf den Tag der Anmeldung rückwirkende Kraft gewinnt und dass damit die Dauer des Patentes tatsächlich fünfzehn Jahre betrage. Auch dass es gesetzlich zulässig sei, Anmeldungen von Patenten statt schriftlich, zu Protokoll entgegen zu nehmen (80), darf bezweifelt werden. Dass die verzögerte Zahlung der Anmeldegebühr die Nichteinleitung des Anmeldeverfahrens zur Folge habe (85), steht sogar mit der tatsächlichen Praxis in Widerspruch. Immerhin kann der vorliegende Kommentar für denjenigen, der sich nur im allgemeinen über die Praxis des Patentamtes unterrichten will, trotz dieser Ausstellungen im einzelnen wohl empfohlen werden, namentlich auch deshalb, weil, wie bereits bemerkt, der Verfasser als langjähriges Mitglied des Kaiserlichen: Patentamtes mitten aus der Praxis heraus schreibt. Leider wird eine spätere Auflage allerdings von anderer bearbeitet werden müssen, da Stephan kurz nach der Vollendung dieser letzten Auflage seines Werkes gestorben ist. Rauter. Die Appretur der Baumwollenstoffe. Von Joseph Dépierre. Zweite, vermehrte und verbesserte Auflage nach der dritten französischen Auflage. Wien, 1905. Karl Gerold & Sohn. Die vorliegende Arbeit des auf dem Gebiete der praktischen und theoretischen Appretur durchaus bewanderten Verfassers bringt in erschöpfender Weise alle diejenigen Winke und Anleitungen, die für die Ausbildung eines Appreteurs erforderlich sind. Im ersten Teil wird das Allgemeine über Appretur und über die hierbei zur Anwendung kommenden Körper und Maschinen behandelt. Neu ist dieser Auflage die Mercerisation und die ihr verwandten Verfahren Bosselés, Creponnage, Gaufrage (auf chemischem Wege) hinzugefügt, sowie die Herstellung des Seidenglanzes mit feinen Riffeln. Der zweite Teil zerfällt in vier Kapiteln und behandelt in den drei ersteren das Chlorieren und Bläuen, die verschiedenen Appreturverfahren und die Schimmelpilzbildungen. Zur Ergänzung der Appreturvorschriften und Rezepte dienen 112 Stoff- und 16 Papiermuster. Das vierte Kapitel bildet einen Anhang und gibt verschiedene Mittel an, die Appretur zu prüfen, ferner enthält es einige analytische Untersuchungsverfahren für appretierte Gewebe. Die Darstellung ist überall klar und verständlich, sowie lichtvoll für jedermann gehalten, den Maschinenbeschreibungen: sind gut ausgeführte Abbildungen beigefügt. Dass das Werk einem vorhandenen Bedürfnis entspricht, wird durch die Tatsache bestätigt, dass es in seiner ersten deutschen Auflage seit längerer Zeit gänzlich vergriffen war. Das Werk kann allen Fachleuten und angehenden Appretur-Beflissenen auf das wärmste empfohlen werden. Fr. K.